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Verkehr => ÖPNV - Allgemein => ÖBB => Thema gestartet von: Martin am November 04, 2012, 09:50:46

Titel: Ein Monat dauert 30 Tage
Beitrag von: Martin am November 04, 2012, 09:50:46
Ein Monat dauert 30 Tage

Ein 19-jähriger FH-Student kaufte am 1. Oktober eine "Monatskarte" der ÖBB nach Villach. Bei einer Kontrolle am 31. Oktober galt die Karte jedoch nicht mehr. Von Uwe Sommersguter

Die Frage, über welchen Zeitraum sich die Gültigkeit einer Monatskarte erstreckt, ist nicht so albern, wie sie klingt. Klar, der Kalender sagt: zwischen 28 und 31 Tage, je nachdem. Die ÖBB meinen: 30 Tage, immer.

Pünktlich zu Semesterbeginn am 1. Oktober löste ein 19-jähriger FH-Student aus Klagenfurt eine "Monatskarte" nach Villach: "Keine Sekunde dachte ich darüber nach, wie lange dieses Ticket gilt." Doch der junge Mann hatte nicht mit den ÖBB und deren kreativer Auslegung des Begriffs "Monat" gerechnet.

Als er am 31. Oktober nach Villach pendelte, wurde er von einem pflichtgetreuen Kontrolleur als Schwarzfahrer entlarvt. Der überraschte Student musste erkennen, dass sein Monatsticket noch vor Monatsende die Gültigkeit verlor. ÖBB-Sprecher Christoph Posch sieht die Verantwortung beim Kunden: "Ich gehe davon aus, dass er lesen kann. Die Beförderungsbedingungen der ÖBB sind für alle abrufbar."

Vor die Wahl gestellt

Der Schwarzfahrer wurde vom Kontrolleur vor die Wahl gestellt: Entweder er erwirbt auf der Stelle bar oder per Bankomatkarte ein neues Monatsticket um 60 Euro, plus 10 Euro Bearbeitungsgebühr. - Weil der Student weder das Bargeld bei sich hatte noch eine Zahlungsfunktion auf seiner Bankkarte, fiel diese Option aus. Per Erlagschein zahlen durfte der FH-Student nicht, auch die Möglichkeit, ein Vollpreisticket zu erwerben, wurde ihm verwehrt.

Oder er zahlt 60 Euro "Kontrollgebühr" plus 30 Euro Bearbeitungsgebühr - dafür gibt's sehr wohl einen Zahlschein. 95 Euro für eine Fahrt nach Villach, im guten Glauben, man habe ein gültiges Ticket. Posch: "Der Zugbegleiter handelte korrekt - wir prüfen aber die Möglichkeit zur Kulanz."
UWE SOMMERSGUTER

Quelle: http://www.kleinezeitung.at/nachrichten/chronik/3157134/ein-monat-dauert-30-tage.story
Titel: Re: Ein Monat dauert 30 Tage
Beitrag von: loger am November 04, 2012, 10:39:31
Nach längerem Suchen hab ich zwar den anscheinend für Kärnten geltenden Text "gilt 30 Tage ab Ausstellungsdatum" gefunden.Nach dieser Beförderungsbedingung darf ich dann mit einer am 1.Februar gelösten Monatskarte bis zweiten März fahren  ??? (im Schaltjahr natürlich nur bis einschl. 1.März) ??   loger
Titel: Re: Ein Monat dauert 30 Tage
Beitrag von: just4fun am November 04, 2012, 11:10:03
Das ist ja wohl eine absolute Frechtheit, wieso soll das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein.

Etwa bei Noe steht:
Zitat
ÖBB- Wochen- und Monatskarte: gültig 7 Tage / 1 Monat ab Ausstellungsdatum, kann mit jedem gewünschten Tag begonnen werden

http://www.oebb.at/de/Reisen_in_Oesterreich/Niederoesterreich/PendlerInnen/Bahnfahren_ist_OeBB/index.jsp

Bei Kärnten:
Zitat
Wochen- und Monatskarte

    gültig 7 Tage / 30 Tage ab Ausstellungsdatum

http://www.oebb.at/de/Reisen_in_Oesterreich/Kaernten/PendlerInnen/Bahnfahren_ist_OeBB/index.jsp

und bei uns in der Stmk: ??? da steht nix drüber. Soll man jetzt raten wie lang bei uns die Monatskarte gilt?

Ich hoff die Regulierungsbehörde gibt der ÖBB dafür ordentlich eine auf den Deckl.
Titel: Re: Ein Monat dauert 30 Tage
Beitrag von: amadeus am November 04, 2012, 11:37:20

und bei uns in der Stmk: ??? da steht nix drüber. Soll man jetzt raten wie lang bei uns die Monatskarte gilt?


Verbundkarten gelten einen Monat.
Wie es beim Hauspreis der ÖBB ist, weiß ich nicht.
Sollte die ÖBB unbedingt eine "30-Tageskarte" anbieten wollen, so soll sie diese auch genau so benennen. Nicht Monatskarte.
Titel: Re: Ein Monat dauert 30 Tage
Beitrag von: 4020er am November 04, 2012, 13:54:53
Zitat
Sehe ich auch so! Wenn ich mir einen längerfristig gültigen Fahrschein kaufe, prüfe ich sehr wohl, wie lange der Fahrschein gültig ist.

Lieber Dietmar,
ich bin mir sicher, dass du dir die AGB und/oder Beförderungsbestimmungen eines jeden Geschäftspartner vollständig durchliest. Dazu gehören natürlich die der HGL und ÖBB. Selbstverständlich aber auch die von Spar, Billa, Hofer (je nach dem wo du einkaufst), Saturn, Media Markt, die deines Kleiderhändlers, deines Schuhhändlers, die von Canon oder Nikon und natürlich die von Adobe und sonstiger Software die du auf deinem PC installiert hast.
Wer weiß, vielleicht gehört Adobe ja jetzt dein Haus/Wohnung/Kamera/PC weil es in den sogennanten "Lizenzvereinbarungen" steht?
Nein, tun sie nicht! Der Gestzgeber sieht hier zum Glück eine besondere Regelung vor:
Zitat
Wurde der Vertragspartner nicht besonders auf nachteilige, ungewöhnliche oder überraschende Klauseln in AGB oder Vertragsformblättern hingewiesen, gelten diese nicht. Das gilt auch, wenn der Vertragspartner nach den Begleitumständen des Vertrags und dem äußeren Erscheinungsbild nicht mit ihnen rechnen musste. Ob eine Klausel in AGB Überrumpelungs- oder Übertölpelungseffekt hat und deshalb unwirksam ist, muss im konkreten Einzelfall beurteilt werden. Dies hängt auch von der Branchenüblichkeit und dem Erwartungshorizont des Adressatenkreises ab.

Dass ein Monat 31 Tage haben kann es wirklich nicht vorhersehbar ist, dass die Monatskarte plötzlich nur mehr 30 Tage gültig ist kann man meiner Meinung nach als ziemlich ungewöhnlich und überraschend bezeichnen.

Übrigens, ich war so frei den Absatz mit den Tarifbestimmungen über Wochen- und Monatskarten der ÖBB hier hinein zu kopieren:
Zitat
Streckenkarten
Allgemeines

Streckenkarten ( Wochen-, Monatsstreckenkarten ) werden für jedermann ausgegeben. Streckenkarten berechtigen zu beliebig vielen Fahrten innerhalb der angegebenen Strecke.

Geltungsdauer
Streckenkarten werden mit einer Geltungsdauer von sieben aufeinander-folgenden Tagen (Wochenstreckenkarte), und einem Monat (Monatsstreckenkarte) ausgegeben.

Wochenstreckenkarten/ Monatsstreckenkarten werden mit Fließdatum ausgegeben; sie gelten sieben Tage/ einen Monat, beginnend mit dem ersten Geltungstag 0.00 Uhr bzw. vom Ausgabezeitpunkt an bis 24.00 Uhr des letzten Geltungstages.


Und auch noch die defintion eines Kalendermonats:
Zitat
Kalendermonat

Monat vom ersten Tag des Monats bis zum letzten Tag des Monats.



Anders ist es jedoch mit den Regio-Biking-Karten, hier trifft die 30 Tage-Regelung zu:
Zitat
Regio-Biking
[...]

10.6 Geltungsdauer der Fahrkarten
Tickets für Regio-Biking werden als Tageskarte mit einer Geltungsdauer von einem Tag, als Wochenkarte mit einer Geltungsdauer von sieben Tagen oder als Monatskarten mit einer Geltungsdauer von 30 aufeinander folgenden Tagen ausgegeben.


http://www.oebb.at/static/tarife/index.html

...und auch der VVK hat diese 30 Tage-Regelung:
Zitat
Monatskarten, die auch oder ausschließlich außerhalb der Stadtverkehrsge-biete Klagenfurt und Villach gelten, berechtigen zu beliebig vielen Fahrten und Fahrtunterbrechungen innerhalb der erworbenen Zonen. Sie gelten ab dem Tage der Ausgabe oder Entwertung vom Ausgabe- od. Entwertungszeitpunkt an 30 Tage lang (Tag= 0:00 - 24:00 Uhr; z.B. von Dienstag 14. Oktober 2003 bis einschließlich Mittwoch 12. November 2003, 24:00 Uhr) und darüber hi-naus bis zum Erreichen des planmäßigen Fahrzieles.


http://www.kaerntner-linien.at/files/vvk/9649.pdf

Im Zeitungsbericht wird von einer ÖBB-Fahrkarte gesprochen, womit letzteres hinfällig wird.
Da man die eher ungenaue Berichterstattung mancher Zeitungen ja gewohnt ist und es sollten die Tarifbestimmungen des VVK gelten, kann ich auf die obrige Regelung zu Klauseln verweisen.

Ob´s was hilft ist natürlich fraglich, ich als Kunde würde das auf jeden Fall nicht auf mir sitzen lassen!

lg
Titel: Re: Ein Monat dauert 30 Tage
Beitrag von: Firehawk am November 04, 2012, 14:47:30
Natürlich muss man nicht alle AGB bzw. das "Kleingedruckte" im Detail kennen. Aber man ließt sich doch aus Erfahrung die Teile durch, die einen besonders betreffen und auch wichtig für die Produkteigenschaften sind.

Das sind bei Tickets vor allem Geltungsdauer / Tag (besonders extrem bei den Wienern mit ihren Kalendermonaten). Und generell Versandkosten, Umtauschmodalitäten, Garantiebedingungen etc.

Das mich nicht interessiert wer bei einem Schaden (nicht) haftet (außer es ist meine Versicherung), oder was im Todesfall eines Hauptmieters passiert ist klar, denn das kommt selten vor und hat meist keinen Einfluss auf die Entscheidung da man eh keine Alternativen hat.
Titel: Re: Ein Monat dauert 30 Tage
Beitrag von: just4fun am November 04, 2012, 15:17:14

Natürlich muss man nicht alle AGB bzw. das "Kleingedruckte" im Detail kennen. Aber man ließt sich doch aus Erfahrung die Teile durch, die einen besonders betreffen und auch wichtig für die Produkteigenschaften sind.

Das sind bei Tickets vor allem Geltungsdauer / Tag (besonders extrem bei den Wienern mit ihren Kalendermonaten). Und generell Versandkosten, Umtauschmodalitäten, Garantiebedingungen etc.



Na das ist schon ein bisserl sehr einfach gedacht. Dann müsste die ÖBB aber auch dafür sorgen dass deren AGB leicht zugänglich sind, etwa so wie etwa bei uns in den Strassenbahnen aushängen,oder etwa in den Wiener U-Bahn Stationen angebracht sind. Die ÖBB Beförderungsbedingungen hab ich noch in keinem Zug gesehn, die sind vielleicht irgendwo versteckt am Bahnhof.

Und selbst wenn man sichs einmal durchliesst, z.B. wie oben angeführt etwa in Niederösterreich, wo das Ticket einen Monat gilt, warum sollte man dann davon ausgehen müssen dass es in Kärnten plötzlich mit 30 Tagen festgelegt ist? Damit rechtnet ja wohl kein Mensch.

Wenns nur ein 30 Tage Ticket ist, dann muss die ÖBB eben den Namen auf 30-Tage-Ticket ändern, eine Musterklage wegen Irreführung wär da auf jeden Fall sinnvoll.
Titel: Re: Ein Monat dauert 30 Tage
Beitrag von: Firehawk am November 04, 2012, 17:37:00
Das was überall aushängt sind allerdings auch nur die Beförderungsbestimmungen (bzw. Auszüge). Die ausführlichen Tarifinformationen (und überhaupt AGB wenn es welche gibt) findest du wahrscheinlich nirgends in Ö ausgehängt.


Wenns nur ein 30 Tage Ticket ist, dann muss die ÖBB eben den Namen auf 30-Tage-Ticket ändern, eine Musterklage wegen Irreführung wär da auf jeden Fall sinnvoll.


Adressat wäre hier der Verkehrsverbund Kärnten und nicht die ÖBB PV, für die ist der Verkauf nur ein Durchlaufposten.

Für die ÖBB PV gilt immer diese Definition:

Zitat
Die Geltungsdauer von einem Monat endet, wenn

    sie am ersten Tag eines Kalendermonats beginnt, am letzten Tag des gleichen Monats,
    sie an einem anderen Tag eines Monats beginnt, an dem nach der Datumszahl vorangehenden Tag des folgenden Monats; fehlt diese Datumszahl im Februar, so endet die Geltungsdauer am letzten Tag im Februar.


Einzig (wie schon weiter oben beschrieben) beim Regio-Biking gibt es eine 30 Tage Regelung, kA ob das wieder mit Verkehrsverbund / Regionalverkehr zusammenhängt oder was sonst der Grund ist.
Titel: Re: Ein Monat dauert 30 Tage
Beitrag von: Viator am November 04, 2012, 21:01:45
Nachdem 7 (=58,3% -also die überwiegende Zahl!) von 12 Monaten 31 Tage zählen, ist es schon ein starkes Stück, hier keine bundesweite, klipp und klar offengelegte Regelung zu haben.

Ich meine, wo "Monatskarte" draufsteht, muss auch ein Monat "drin" sein. Alles andere fällt unter das Stichwort Etikettenschwindel. Dann müsste die Karte in 30-Tage-Karte umbenannt werden. Es kann nicht sein, dass in 7 von 12 Monaten untadelige, bezahlende Fahrgäste am Monatsletzten kriminalisiert werden und sich von Kontrolloren unter Umständen auch noch blöd anmachen lassen müssen. Wie kommen die denn eigentlich dazu?!?

Bevor ich nun wieder meinen Fuß über die Schwelle eines geheiligten öffentlichen Verkehrsmittels setzen darf: Kann ich vielleicht irgendwo nachlesen, ob 24-Stunden-Karten am Tag der Zeitumstellung im Herbst analog dazu eine Stunde früher ungültig werden? Schließlich zählt der betroffene Kalendertag ja 25 Stunden... Hoffentlich habe ich nicht irgendwo eine diesbezügliche Beförderungsbedingung oder Tarifbestimmung überlesen, das wäre unverzeihlich.
Titel: Re: Ein Monat dauert 30 Tage
Beitrag von: Firehawk am November 05, 2012, 01:30:11

Bevor ich nun wieder meinen Fuß über die Schwelle eines geheiligten öffentlichen Verkehrsmittels setzen darf: Kann ich vielleicht irgendwo nachlesen, ob 24-Stunden-Karten am Tag der Zeitumstellung im Herbst analog dazu eine Stunde früher ungültig werden? Schließlich zählt der betroffene Kalendertag ja 25 Stunden... Hoffentlich habe ich nicht irgendwo eine diesbezügliche Beförderungsbedingung oder Tarifbestimmung überlesen, das wäre unverzeihlich.


Da die 24h Karte laut Tarifbestimmungen als 24 Stunden gültig definiert ist, bekommst du auch 24h. Im Frühling dann eben von 13:00 bis 14:00 und im Herbst von 13:00 bis 12:00.  :hehe: :hehe:

Wäre aber einmal interessant das bei den Automaten (die ja ein "Ablaufdatum" drucken) zu testen. Ob die Sommerzeit verstehen  8)
Titel: Re: Ein Monat dauert 30 Tage
Beitrag von: ptg am November 05, 2012, 08:28:57
Also meiner Meinung nach ist die Definition "Monatskarte" falsch.
Da kann ich Viator nur zu stimmen. Wenn die Karte immer 30 Tage gültig ist, muss auch 30-Tage Karte draufstehen.  

Und als Ergänzung zu den Zeitumstellungstagen noch:
Braucht man mit einer Jahreskarte dann eigentlich in einem Schaltjahr für den 29. Februar auch eine eigene Karte? oder für den 31. Dezember? Das wird sich ja heuer noch weisen. Ich les mir diesbezüglich nicht so genau die AGB durch.


Im Übrigen war ich heute von Stifting bis Hauptbahnhof fast 1 h unterwegs. Fast 20 min Wartezeit in Leonhard ohne irgendeine Info der HGL (Außer das ungefähr 15 min lang gestanden ist, dass der 7er in 6min kommen soll; immerhin sind dann 3 7er hintereinander gekommen) und am Jakmoniniplatz sind dann mehrere Straßenbahnen mit Warnblinkanlage gestanden, wieder ohne Information.
Hätte ich bis Wetzelsdorf oder zum UKH weiterfahren müssen, wäre sich das nicht ausgegangen. Muss ich dann trotz Verschulden der HGL noch eine Stunde stempeln?

Zitat
Dauert die einfache Fahrt zum ersten Fahrziel mit einem gültigen
Verbundfahrausweis bei direkter und ununterbrochener Fahrt gemäß Fahrplan oder
betrieblich bedingter Fahrplanänderungen länger als die vorgesehene Geltungsdauer,
darf die Fahrt auch nach Ablauf der Geltungsdauer bis zum Fahrziel fortgesetzt
werden. Im Falle einer Überprüfung muss der Fahrgast der kontrollierenden Stelle
innerhalb von drei Tagen die Ursachen für die Überschreitung der Geltungsdauer
nachweisen.
Quelle: http://www.verbundlinie.at/service/_download/tarifbestimmungen.pdf (http://www.verbundlinie.at/service/_download/tarifbestimmungen.pdf)

Gut dass ich das Nachweisen muss, wo ich keine Nachweismöglichkeiten habe. Denn offensichtlich hat es laut HGL ja kein Problem gegeben.
Titel: Re: Ein Monat dauert 30 Tage
Beitrag von: StefanTiran am November 05, 2012, 09:27:40

Im Übrigen war ich heute von Stifting bis Hauptbahnhof fast 1 h unterwegs. Fast 20 min Wartezeit in Leonhard ohne irgendeine Info der HGL (Außer das ungefähr 15 min lang gestanden ist, dass der 7er in 6min kommen soll; immerhin sind dann 3 7er hintereinander gekommen) und am Jakmoniniplatz sind dann mehrere Straßenbahnen mit Warnblinkanlage gestanden, wieder ohne Information.
Hätte ich bis Wetzelsdorf oder zum UKH weiterfahren müssen, wäre sich das nicht ausgegangen. Muss ich dann trotz Verschulden der HGL noch eine Stunde stempeln?


Das beantwortet busbahnbim.at:
Zitat

Was ist, wenn die Fahrt länger dauert? Die Tarifbestimmungen | PDF sehen im Punkt 4.2.6 vor, dass jede direkte und ununterbrochene Fahrt mit der selben Fahrkarte auf jeden Fall beendet werden darf, auch wenn deren Gültigkeitsdauer bereits abgelaufen sein sollte. Wenn Sie hingegen Ihre Fahrt unterbrechen und/oder in die Gegenrichtung weiter fahren etc., endet die Gültigkeitsdauer Ihrer Fahrkarte wirklich nach Ablauf der jeweiligen Zeit. Danach müssen Sie eine neue Fahrkarte kaufen bzw. stempeln.
.

Liebe Grüße,
Stefan
Titel: Re: Ein Monat dauert 30 Tage
Beitrag von: ptg am November 05, 2012, 11:04:06
@StefanTiran

Ich hab die entsprechende Bestimmung ja eh eingefügt. Das Problem dabei ist, dass ich im Falle einer Kontrolle nachweisen muss, dass ich ununterbrochen unterwegs war. Das kann ich aber nicht, jeder Kontrollor kann behaupten, dass ich inzwischen noch einen Kaffee trinken oder Einkaufen oder sonst was war. Wie soll ich was Nachweisen, vor allem wenn ich nicht damit rechne mehr als eine Stunde für eine einfache Strecke zu brauchen.

@Dietmar
(Die Gewährleistung braucht man sich nicht durchlesen, denn die ist gesetzlich geregelt.)
Bei zwei Geräten mit gleichlanger Garantie kann es auch unterschiedliche Auffassungen geben, wenn das Gerät zufällig zum Ende der Garantie kaputt wird, ob es noch in die Garantie fällt. Ist ja auch abhängig davon ob der Händler oder der Hersteller die Garantie gewährt (Hersteller beruft sich dann z.B. auf das Empfangsdatum statt dem Sendedatum)
Und schon wird aus einer 3-Jahresgarantie eine So-in-etwa-3-Jahre Garantie.

Für mich ist eine immer 30 Tage gültige Karte eine 30-Tage-Karte und keine Monatskarte. Das ist ein Unterschied, wie das eben auch mit Gewährleistung und Garantie (gewaltiger Unterschied!) so ist.  

Titel: Re: Ein Monat dauert 30 Tage
Beitrag von: StefanTiran am November 05, 2012, 11:12:50


Gut dass ich das Nachweisen muss, wo ich keine Nachweismöglichkeiten habe. Denn offensichtlich hat es laut HGL ja kein Problem gegeben.



Also mit einer Digitalkamera, z.B. auch der im Handy kann man durchaus sein Warten dokumentieren. Wobei man selbst wenn ein(e) KontrollorIn blöd kommt, ja noch immer nicht zahlen muss, wenn man im Recht ist. Dann müssen nämlich die HGL klagen und umgekehrt eben selber beweisen, dass das Ticket ungültig, also dass die Fahrtunterbrechung gewollt war.

Liebe Grüße,
Stefan
Titel: Re: Ein Monat dauert 30 Tage
Beitrag von: invisible am November 05, 2012, 12:13:31

Kann ich vielleicht irgendwo nachlesen, ob 24-Stunden-Karten am Tag der Zeitumstellung im Herbst analog dazu eine Stunde früher ungültig werden?


Also zumindest in Graz ist das so, hab mir dort letzten Samstag ein 24h-Ticket gekauft, dass entsprechend eine Stunde versetzt endete. Da ist es ja auch ok - steht ja 24-Stunden drauf, und genau die bekommt man auch.
Titel: Re: Ein Monat dauert 30 Tage
Beitrag von: 4020er am November 05, 2012, 16:09:22
Zitat
@4020er:
Sinnerfassend lesen und verstehen ist nicht immer leicht. Daher wundert es mich nicht, dass Du anstatt von Argumenten, die mich überzeugen, als Beispiele Lebensmittelhändler und Elektromärkte anführst.

Es tut mir leid. Ich gehe bei den Leuten die hier schreiben davon aus, dass sie Vergleiche mit ähnlichen Prinzipien (AGB, Tarif- und Beförderungsbestimmungen) erkennen.

Zitat
Nun, in diesen Geschäften kaufe ich nie Fahrscheine, dort kaufe ich zum Essen ein (wobei ich bei der Ware sehr wohl genau prüfe, ob sie noch genießbar bzw. nicht "abgelaufen" ist) oder Elektrogeräte (wobei ich über mich deren Lebensdauer und die Gewährleistungsfristen sehr wohl vorher kundig gemacht habe).

Du erwirbst in beiden Fällen etwas. Im Fall des Erwerbs von Lebensmitteln erhältst du halt Essen, wenn du eine Fahrkarte kaufst bekommst du die Berechtigung ein öffentliches Verkehrsmittel zu benutzen. Du gehst immer einen Vertrag ein: Beim Billa Geld gegen Essen, bei der ÖBB Geld gegen Fahren; daher ist meiner Meinung nach ein Vergleich legitim.

Zitat
Und glaube mir: auch in meinem Beruf ist es ratsam, AGB der Geschäftspartner zu lesen. Da kommt es nämlich gar nicht so selten vor, dass dort versucht wird, die in meinem Berufsfeld allgemein bekannten, anerkannten und "üblichen" Regeln zu umgehen .... Auf Deutsch: Wissen hilft, wenn man nicht "übers Ohr gehauen" werden will!

Selbstverständlich! Aber: Es geht dabei aber weder um Beträge in der Höhe von 50€, noch um alltägliche Dinge wie eine Fahrkarte. Es ist schlicht und ergreifend nicht realistisch, dass jeder Kunde die AGBs und ggf. die Tarif- und Beförderungsbestimmungen aller Unternehmen, deren Leistungen in Anspruch genommen werden, kennt.

Zitat
Daher:
Korrekt! Bevor ich eine Strecken-/Netzkarte, also einen über einen längeren Zeitraum gültigen Fahrschein kaufe, erkundige ich mich sehr wohl, wie lange er gültig ist und zu wie vielen Fahrten er mich berechtigt. Habe ich zuletzt beim neulich erworbenen HGL-Frischluftticket auch so gemacht - auf diesem ist aber zur Vermeidung von Missverständnissen ohnehin der letzte Geltungstag aufgedruckt.

Das ist schon richtig, aber nicht nötig, wenn es Monatskarte heißt, wie von den meisten Usern hier bereits bemerkt wurde. Alles andere als die Dauer von einem Monat ist daher schlicht und ergreifend irreführend! Hier kann auch nicht von wirtschaftlichen Maßnahmen gesprochen werden: Da ein Monat durchschnittlich 0,66 einunddreißigste Tage hat sind die Mehreinnahmen marginal.
Der Name "Frischluftticket" beinhaltet auch keinen Zeitraum der auf die Geltungsdauer hinweist!

Zitat
Ich wundere mich schon, dass die Tatsache, genau zu schauen, wofür man sein Geld ausgibt, von Dir sinngemäß als absurd, zumindest als absonderlich, dargestellt wird.

Mir scheint als absurd und absonderlich sämtliche Regelungen eines jeden Unternehmens zu wissen, denn stell dir vor: Außerhalb unserer kleinen Welt der Eisenbahnfreunde hat keiner die Lust oder Zeit sich mit den Tarifbestimmungen eines VUs zu quälen; und das muss man auch nicht - siehe erstes Zitat in meinem vorherigen Beitrag.

Zitat
Sei glücklich, wenn Du das nicht nötig hast -  es ist halt schon einfach, nach dem Motto "die Mama zahlt" zu leben. Wenn Du im Berufsleben stehst und eigenes Geld verdienst, wirst Du mich vielleicht besser verstehen ...

Ich würde dir nahelegen, nicht voreilig auf den Lebensstil anderer zu schließen.

Zitat

Zum gegenständlichen Fall:
Laut der Berichterstattung wurde eine ÖBB-Monatskarte gekauft, also zum ÖBB-internen Tarif. Dafür muss es eine genaue Regelung geben. Und wenn ich mir eine solche Fahrkarte kaufe, erkundige ich mich wie gesagt vorab, wie lange sie gültig ist! Denn: Unwissen schützt vor Strafe nicht!

Anscheinend hast du meinen Beitrag nicht genau zu Ende gelesen. Für dich zitiere ich den Auszug aus den ÖBB-Tarifbestimmungen gerne nocheinmal:

Zitat
Streckenkarten
Allgemeines
Streckenkarten ( Wochen-, Monatsstreckenkarten ) werden für jedermann ausgegeben. Streckenkarten berechtigen zu beliebig vielen Fahrten innerhalb der angegebenen Strecke.
Geltungsdauer
Streckenkarten werden mit einer Geltungsdauer von sieben aufeinander-folgenden Tagen (Wochenstreckenkarte), und einem Monat (Monatsstreckenkarte) ausgegeben.
Wochenstreckenkarten/ Monatsstreckenkarten werden mit Fließdatum ausgegeben; sie gelten sieben Tage/ einen Monat, beginnend mit dem ersten Geltungstag 0.00 Uhr bzw. vom Ausgabezeitpunkt an bis 24.00 Uhr des letzten Geltungstages.

http://www.oebb.at/static/tarife/index.html

lg
Titel: Re: Ein Monat dauert 30 Tage
Beitrag von: Martin am November 05, 2012, 20:40:12
3 OT Postings gelöscht !

Ich ersuche um eine sachliche Diskussion fernab von persönlichen Beschimpfungen. Vielen Dank!
Titel: Re: Ein Monat dauert 30 Tage
Beitrag von: danihak am November 06, 2012, 17:55:04
Was Fahrgäste wissen sollten

Auf die Ticket-Bezeichnung ist nicht immer Verlass. Im Detail liegt bisweilen der Haken für den Fahrgast.

Eines vorweg: Im Gegensatz zu den ÖBB, wo eine Monatskarte auch in Monaten mit 31 Tagen nur 30 Tage gültig ist, wie ein Kärntner Student kürzlich kopfschüttelnd zur Kenntnis nehmen musste (wir berichteten), gilt die Monatskarte bei den Graz Linien tatsächlich einen Kalendermonat. Oder auch nicht ganz, wie ein Blick auf die Tarifbestimmungen zeigt. Wir bringen einige Details, die der Fahrgast unbedingt wissen sollte.

Stundenkarte: Sie berechtigt zu beliebig vielen Fahrten in der Verbundzone 101 innerhalb einer Stunde nach der Entwertung. Eine direkte und ununterbrochene Fahrt kann auch danach beendet werden.

Zehn-Zonen-Karte: Sie ist eine vergünstigte Stundenkarte, die aber mittels Abstempeln mehrerer Streifen auch für Fahrten über mehrere Verbundzonen gültig ist.

24-Stunden-Karte: Auch dieses Ticket bietet, was drauf steht. Sie gilt tatsächlich 24 Stunden ab dem Entwerten in der entsprechenden Zone.

Wochenkarte: Dieser Fahrschein berechtigt zu beliebig vielen Fahrten bis 24 Uhr des siebenten Tages ab der Entwertung. Entwertet man dieses Ticket erst am Abend, hat man also einen Teil des ersten Tages verschenkt.

Monatskarte: Ähnliches gilt für diesen Fahrschein. Die Gültigkeit - der Beginn ist wie bei der Wochenkarte frei wählbar - endet um 24 Uhr des letzten Tages, etwa vom 12. Mai bis 11. Juni.

Noch einige wichtige Details aus den Beförderungsbedingungen der Graz Linien:

Wechselgeld: Das Fahrpersonal ist nicht verpflichtet, Münzen oder Geldscheine über 20 Euro zu wechseln, und darf in solchen Fällen den Fahrgast zum Verlassen des Fahrzeuges auffordern.

Fahrausweise: Diese dürfen vom Fahrgast nicht beschrieben, bedruckt oder in sonstiger Weise verändert werden. Ausgenommen sind nur Eintragungen, die der Fahrgast nach den Tarifbestimmungen selbst vorzunehmen hat.

Reinigungskosten: Von Fahrgästen, die Fahrzeuge verunreinigen, dürfen Reinigungskosten eingehoben werden.

Besetzte Fahrzeuge: Wird eine Straßenbahn oder ein Bus von einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin der Graz Linien für besetzt erklärt, dürfen Fahrgäste nicht mehr einsteigen.


Quelle: http://www.kleinezeitung.at/steiermark/graz/graz/3158582/fahrgaeste-wissen-sollten.story
Titel: Re: Ein Monat dauert 30 Tage
Beitrag von: Variobahn am November 06, 2012, 20:54:31
Und wer bitte hat in Graz eine Stunden- oder 24-Stundenkarte noch zu entwerten? Da werden die Kontrollore dann wieder in Argumentatinsnotstand kommen, wenn die aufmerksamen Leser der "kleinen" mehrere Stundenkarten auf einmal aus dem Automaten drucken und glauben, dass diese erst ab Entwertung gelten.
Titel: Re: Ein Monat dauert 30 Tage
Beitrag von: Firehawk am November 06, 2012, 22:38:06
Ich :one: aus dem Vorverkauf.

Ich habe damals mit der 10 Zonen-Karte gleich noch ein paar 24h Karten gekauft um mir in der Früh das Anstehen am Automaten zu ersparen. Denn wenn ich nicht mit dem Rad unterwegs bin (wetterbedingt) machen es meist viele andere gleich und es ist besonders viel los. :)