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Verkehr => IV - Straßenverkehr => Graz => Thema gestartet von: Martin am April 01, 2013, 16:58:34

Titel: Ab jetzt ist das Handy für Radler tabu
Beitrag von: Martin am April 01, 2013, 16:58:34
Ab jetzt ist das Handy für Radler tabu

Die Novelle der Straßenverkehrsordnung bringt ab Montag Neuerungen für Radfahrer. Wer mit Handy am Ohr ertappt wird, muss zahlen, Gemeinden können Fahrradstraßen verordnen.
Heute noch legal, ab Montag endgültig verboten: Wer auf dem Rad das Handy ans Ohr hält, zahlt 50 Euro Strafe - eine von mehreren Neuerungen für Radfahrer

Das kann teuer werden. Wer ab Montag auf seinem Fahrrad mit dem Handy am Ohr erwischt wird, zahlt 50 Euro Strafe. Grund ist die 25. Novelle der Straßenverkehrsordnung, die am Ostermontag in Kraft tritt. Telefonieren ist dann auch für Radler nur noch mit Kopfhörern erlaubt, zudem können Gemeinden Fahrradstraßen und Begegnungszonen verordnen, die Radlern mehr und sicherere Bewegungsfreiheit bieten sollen (siehe Auflistung rechts).

Wirklich durchgesickert sind die Neuerungen bei den Österreichern bislang offenbar noch nicht. So ergibt eine Umfrage des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KfV), dass nur jeder Vierte der insgesamt 604 Befragten von den geänderten Rahmenbedingungen gehört hat. Mit den neuen Maßnahmen konfrontiert, erklärten sich aber immerhin 70 Prozent mit den neuen Fahrradstraßen einverstanden, 66 Prozent begrüßten das Handyverbot und 60 Prozent die Begegnungszonen.

Neue Straßen für Radfahrer
Fahrradstraßen: Ab sofort können Gemeinden eigene Fahrradstraßen verordnen. Diese Straßen sind ausschließlich Radlern vorbehalten; ihnen ist Nebeneinanderfahren erlaubt. Autos dürfen nur zu- und abfahren, es sei denn, eine Zusatztafel regelt weiteren Fahrzeugverkehr. Höchstgeschwindigkeit ist 30 km/h.

Begegnungszonen: Alle Verkehrsteilnehmer (auch Fußgänger und Radler) dürfen diese Verkehrsfläche gemeinsam benutzen. Die Zonen orientieren sich dabei am "Shared Space"-Modell, das es etwa in Graz und Gleinstätten gibt. Höchstgeschwindigkeit ist 20 km/h.

0,8 Promille Alkohol als Höchstgrenze
Anders als im übrigen Straßenverkehr gilt für Radler weiterhin der Alkohol-Grenzwert von 0,8 Promille. Das Kuratorium für Verkehrssicherheit hatte eine Angleichung an den 0,5-Promille-Wert für Autofahrer gefordert, was im Verkehrsministerium abgelehnt wurde, weil Alkoholisierung "keine signifikante Relevanz bei Fahrradunfällen" habe. Dennoch sollten Radler in Sachen Alkohol achtgeben. Wer mit mehr als 0,8 Promille erwischt wird, riskiert nicht nur eine Strafe, sondern kann auch seinen Führerschein verlieren.


Radler mit Handy am Ohr zahlen
Beim Telefonieren mit dem Handy gelten ab morgen für Radler dieselben Vorschriften wie für Autofahrer. Das bedeutet: Das Handy am Ohr ist beim Fahren verboten, erlaubt sind aber Freisprecheinrichtungen beziehungsweise Headsets und Kopfhörer. Wie beim Autofahren gilt aber: Gespräch und Handybedienung dürfen nicht vom Verkehrsgeschehen ablenken. Im Falle eines Unfalls kann eine solche Ablenkung juristisch relevant werden. Wer trotz allem mit dem Handy am Ohr erwischt wird, zahlt 50 Euro Strafe.

Ausnahmen von der Radwegbenutzung
Entgegen der bisherigen Regelung steht es Radfahrern künftig in gewissen Fällen frei, ob sie einen Radweg benutzen wollen oder auf der daneben entlangführenden Straße fahren. Voraussetzung ist, dass der Straßenerhalter (meistens die Gemeinde) den Radweg entsprechend ausweist. Radwege ohne Benützungspflicht sind künftig mit einem quadratischen Schild (weißes Rad auf blauem Grund) gekennzeichnet, Radwege mit Benützungspflicht wie bisher mit einem runden Schild.

Verkehrsministerin Doris Bures begründet die Novelle mit klareren Regeln für den Radverkehr. "Jeder, der sich im öffentlichen Raum bewegt, merkt, dass das Radfahren boomt. In Österreich gibt es bereits über sieben Millionen Fahrräder." Da bleiben auch Unfälle nicht aus. In der Steiermark verletzen sich laut Statistik des KfV jährlich zwischen 800 und 900 Radfahrer im Straßenverkehr.

Graz stand in Startlöchern
Ob die Gemeinden die neuen Möglichkeiten mit Fahrradstraßen und Begegnungszonen tatsächlich annehmen, ist freilich noch offen. 2012 stand das damals noch schwarz-grüne Graz schon in den Startlöchern für die "Rad-Revolution". Die damalige grüne Vizebürgermeisterin Lisa Rücker hatte bereits ein gutes Dutzend Straßenzüge als potenzielle Fahrradstraßen in der Ziehung. Auf dem Joanneumring träumten Radler-Lobbyisten sogar von einem Rad-Highway auf einer der drei Spuren und von der Aufhebung der Radwegebenützungspflicht, damit die besonders schnellen Pedalritter auch auf der normalen Straße Tempo machen können.

Der neue Verkehrsstadtrat von der FPÖ, Mario Eustacchio, steigt da aber entschieden auf die Bremse: "Bei der Aufhebung der Radwegebenützungspflicht mach' ich sicher nicht mit." Und auch die schon als fix gedachte Radfahrstraße in der Zinzendorfgasse kommt für den Blauen nicht infrage. Aber er wolle sich dem Thema nicht ganz verschließen: "Ich besichtige mit der Radlerlobby Argus gerne andere Gassen, die diese für geeignet halten. Immerhin bin ich auch mit dem Rad unterwegs."

Nebst der Landeshauptstadt gibt es etwa auch in anderen Städten wie Leoben und Bruck bislang keine konkreten Pläne für eine Einführung der Fahrradstraßen: Die Steiermark scheint derzeit insgesamt noch nicht reif für diese Innovation.
GÜNTER PILCH, BERND HECKE

Rücksicht
Wie erinnerte sich ein Wiener Tagestourist an seinen Graz-Besuch? "Ah - die Stadt, wo einem links und rechts die Radfahrer um die Ohren fahren!" Was lernen wir daraus? Erstens: Steirer fahren in Städten im Berufsalltag immer öfter auf Drahtesel ab. Was in stauverstopften Straßen großartig ist. Aber zweitens halten sich viele Radler für etwas Besseres, für die die Rechtsregel nur empfehlenden Charakter hat, Gehsteige zum Rechtsüberholen da sind und rote Ampeln nichts, um innezuhalten. Ja, ich gestehe, das sind auch Einträge aus meinem Fahrtenbuch.

Morgen tritt das Handyverbot für Radler in Kraft. Das sollte einarmig quatschende Banditen auf dem Sattel disziplinieren. Wenn nicht, sollte die Polizei hart strafen. Besser wäre es aber, wenn Radler von selbst mehr Rücksicht nähmen.

Es braucht eine Imagepolitur, will man es an den Verhandlungstisch schaffen, um nebst Verboten ein paar Zuckerln zu bekommen: etwa Vorrang auf Fahrradstraßen und in Begegnungszonen. Jetzt, wo es auf Radwegen schon eng wird, sollte man Radlern in Städten mehr Platz einräumen. Den Städten und den Menschen zuliebe.

Sie erreichen den Autor unter
bernd.hecke@kleinezeitung.at
BERND HECKE

Quelle: http://www.kleinezeitung.at/steiermark/graz/graz/3279727/ab-jetzt-handy-fuer-radler-tabu.story
Titel: 25. StVO Novelle - Begegnungszone
Beitrag von: Martin am April 01, 2013, 17:19:16
Warum muss man in unserem Staat immer alles überregelmentieren?  :pfeifend:

Hat es nicht geheißen, dass man mit Shared-Space den Schilderwald minimieren will?

Begegnungszone StVO §76c

(1) Die Behörde kann, wenn es der Sicherheit, Leichtigkeit oder Flüssigkeit des Verkehrs, insbesondere des Fußgängerverkehrs, dient, oder aufgrund der Lage, Widmung oder Beschaffenheit eines Gebäudes oder Gebietes angebracht erscheint, durch Verordnung Straßen, Straßenstellen oder Gebiete dauernd oder zeitweilig zu Begegnungszonen erklären.

(2) In Begegnungszonen dürfen die Lenker von Fahrzeugen Fußgänger weder gefährden noch behindern, haben von ortsgebundenen Gegenständen oder Einrichtungen einen der Verkehrssicherheit entsprechenden seitlichen Abstand einzuhalten und dürfen nur mit einer Geschwindigkeit von höchstens 20 km/h fahren. Lenker von Kraftfahrzeugen dürfen auch Radfahrer weder gefährden noch behindern.

(3) In Begegnungszonen dürfen Fußgänger die gesamte Fahrbahn benützen. Sie dürfen den Fahrzeugverkehr jedoch nicht mutwillig behindern.  

(4) Die Anbringung von Schwellen, Rillen, Bordsteinen und dergleichen sowie von horizontalen baulichen Einrichtungen ist in verkehrsgerechter Gestaltung zulässig, wenn dadurch die Verkehrssicherheit gefördert oder die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit unterstützt wird.

(5) Für die Kundmachung einer Verordnung nach Abs. 1 gelten die Bestimmungen des § 44 Abs. 1 mit der Maßgabe, dass am Anfang und am Ende einer Begegnungszone die betreffenden Hinweiszeichen (§ 53 Abs. 1 Z 9e bzw. 9f) anzubringen sind.

(6) Wenn es der Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs dient und aus Gründen der Sicherheit des Verkehrs keine Bedenken dagegen bestehen, kann die Behörde in der Verordnung nach Abs. 1 die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h erhöhen."

(http://www.styria-mobile.at/media/user/mw/201304/Begegnungszone_Beginn.jpg)
© parlament.gv.at



Drei städtische Buslinien wären am Grazer Sonnenfelsplatz von noch weniger Geschwindigkeit und Fußgängern "en Masse" betroffen! (http://www.freesmileys.org/smileys/smiley-angry021.gif)
Titel: Re: Ab jetzt ist das Handy für Radler tabu
Beitrag von: Bim am April 01, 2013, 19:41:00
Auf Shared-Space-Zonen muss nicht hingewiesen werden.

Es ergibt sich bereits jetzt aus der StVO (allgemeinen Bestimmungen), wenn es keine Regelung gibt, dass die Rechtsregel gilt, man aufeinander aufpassen muss und da schreibe ich Fahrzeugen, Radfahrer und Fußgänger eine Verantwortung gleichermaßen zu, usw. - dazu brauch ich nicht erst wieder ein Schild, denn das ergibt sich eh automatisch daraus, wenn einmal nirgends eine Schild steht und nichts geregelt ist und dass sieht man, es hat ja jeder Augen im Kopf - hoffe ich zumindest!
Titel: Re: Ab jetzt ist das Handy für Radler tabu
Beitrag von: Viator am April 01, 2013, 21:19:13
Ich nehme einmal an, dass Begegnungszone eine gute, treffende Verdeutschung (gemäß der Verfassung: Staatssprache ist Deutsch) für "shared space" ist, die keine sklavische wörtliche Übersetzung ist, sondern den Kern der Sache trifft.
Titel: Re: Ab jetzt ist das Handy für Radler tabu
Beitrag von: Bim am April 01, 2013, 23:06:40
Dann sollen's bitte die "Sharde-Space-Plätze" überhaupt sein lassen und diese Schilder hinstellen, die vorher auch dort standen, dann wäre ohne alles zu "ver-komplizieren" wieder mit den Schildern, die wir bereits kennen, einwandfrei geregelt!

Und noch etwas:
In der Praxis endet eine missachtete Verantwortung seitens eines Fußgängers, oder noch schlimmer, eines Radfahrers (heutzutage) leider meistens in einem Unfall, in dem der Autofahrer dann, die ganze Schuld, oder zumindest eine Teilschuld bekommt, obwohl er z.B. die Kollission gar nicht verhindern hätte können, weil Fußgänger/Radfahrer nicht schaute, aber er ist einfach mitschuld!

Autofahrer haben im Gegensatz der Fußgängern und Radfahrern heutzutage wenigstens noch ein UNRECHTSBEWUSSTSEIN!


Darum ist es für mich witzig, wenn sich gewissen Verkehrsunfälle mit Personenschäden, die es früher eigentlich nicht gab, immer mehr häufen:
Fußgänger gegen Fußgänger mit Verletzung
Fußgänger gegen Radfahrer, oder umgekehrt - mit Verletzung
Radfahrer gegen Radfahrer mit Verletzung
Ich denke, diese Unfälle sprechen eine eindeutige Sprache und jeder kann sich seine Gedanken selber machen!  :lol:  :frech:
Titel: Re: Ab jetzt ist das Handy für Radler tabu
Beitrag von: kroko am April 02, 2013, 01:04:44
Typisch, dass in den Medien die Überschrift in den meisten Fällen ist: "Telefon am Rad verboten", während die wirklich signifikanten Änderungen nur nebenbei erwähnt werden. Irgendwie ist es aber eh auch wurscht: weil in Graz der FPÖ-Verkehrsstadtrat kein Interesse hat, irgendeine der möglichen Verbesserungen für Radfahrer wirklich durchzuführen.
Titel: Re: Ab jetzt ist das Handy für Radler tabu
Beitrag von: Martin am April 02, 2013, 10:23:23

außerdem: in der ersten Stunde der Fahrschule lernt man, dass ein Autofahrer voraus schauend zu fahren hat. Tut er das, wird er eine Kollision mit einem Fußgänger/Radfahrer verhindern können. Dann stellt sich eine Teilschuldfrage gar nicht.


Kann ein Autofahrer ohne Röntgenaugen um eine Hausecke schauen - oder anders ausgedrückt: Muss ein Autofahrer damit rechnen, dass ei Fußgänger oder Radfahrer hinter einer Hausecke hervor direkt auf die Fahrbahn springt?

Die Gesetzgebung macht es den Autofahrern nicht gerade leichter. Die Zahl der disziplinlosen Verkehrsteilnehmer wird durch solche Regelungen mMn stark erhöht.
Titel: Re: Ab jetzt ist das Handy für Radler tabu
Beitrag von: Gipfelrast am April 02, 2013, 10:36:46
Bei Argus sieht das Begegnungszonen-Schild übrigens anders aus (http://graz.radln.net/cms/beitrag/11781839/25359410/).

Ohne Radfahrer ;)
Titel: Re: Ab jetzt ist das Handy für Radler tabu
Beitrag von: StefanTiran am April 02, 2013, 12:40:05
Der Grund, warum es beim Führen von Kraftfahrzeugen eine verschuldensunabhängige Haftung für Unfallschäden gibt, die zwingend durch Haftpflichtversicherung gedeckt sein muss, ist ganz einfach der, dass von einem Kraftfahrzeug eine höhere Gefahr ausgeht als von Fahrrädern und Fußgängern. Und ich glaube niemand wird bestreiten, dass es insgesamt weniger Unfälle mit Personenschaden gäbe, würde man den Autoverkehr einfach ganz verbieten. Da das vom Gesetzgeber aber nicht gewollt war, musste eben anders ein Interessensausgleich geschaffen werden. Letztendlich geht es darum, dass derjenige der von einer gefährlichen Sache profitiert, dafür auch Verantwortung tragen muss.
Titel: Re: Ab jetzt ist das Handy für Radler tabu
Beitrag von: Martin am April 02, 2013, 12:57:13
Das ist alles schön und gut. - Wenn ein Unfall passiert soll es so sein.

Was aber, wenn der Schwächere den Unfall absichtlich provoziert hat, indem er z.B. bei Rot in eine Kreuzung springt / fährt? - Dann ist der Autofahrer auch Schuld. - das kann aber mMn nicht sein!!
Titel: Re: Ab jetzt ist das Handy für Radler tabu
Beitrag von: Stipe am April 02, 2013, 13:06:09

Der Grund, warum es beim Führen von Kraftfahrzeugen eine verschuldensunabhängige Haftung für Unfallschäden gibt, die zwingend durch Haftpflichtversicherung gedeckt sein muss, ...


Die Haftung laut EKHG ist aber nicht verschuldensunabhängig, da ist nur die Versicherungspflicht normiert.
Titel: Re: Ab jetzt ist das Handy für Radler tabu
Beitrag von: ptg am April 02, 2013, 14:27:10

Dann sollen's bitte die "Sharde-Space-Plätze" überhaupt sein lassen und diese Schilder hinstellen, die vorher auch dort standen, dann wäre ohne alles zu "ver-komplizieren" wieder mit den Schildern, die wir bereits kennen, einwandfrei geregelt!

Was ist an einer Rechtsregel kompliziert , was ist so schwierig einem Fußgänger an einer Kreuzung das Queren zu ermöglichen.
Zitat

Und noch etwas:
In der Praxis endet eine missachtete Verantwortung seitens eines Fußgängers, oder noch schlimmer, eines Radfahrers (heutzutage) leider meistens in einem Unfall, in dem der Autofahrer dann, die ganze Schuld, oder zumindest eine Teilschuld bekommt, obwohl er z.B. die Kollission gar nicht verhindern hätte können, weil Fußgänger/Radfahrer nicht schaute, aber er ist einfach mitschuld!

Autofahrer haben im Gegensatz der Fußgängern und Radfahrern heutzutage wenigstens noch ein UNRECHTSBEWUSSTSEIN!

Unrechtsbewusstsein? Autofahrer ? Gegenüber Fußgängern und Radfahrern?
Tagtäglich bekommt man anderes bewiesen, wenn man als Fußgänger auf einem Zebrastreifen unterwegs ist und schon die halbe Straße überquert hat und noch immer (fast) zusammengeschoben wird.
Rechtsregel (und auch Begegnungsregel) gegenüber Radfahrern wird wissentlich und ständig ignoriert. (Das sind ja die schwächeren, die sollen gefälligst bremsen). Kreuzungen werden blockiert, Geh- und Radwege werden tagtäglich verparkt, ohne dass das jemals kontrolliert würde.

Zitat

Darum ist es für mich witzig, wenn sich gewissen Verkehrsunfälle mit Personenschäden, die es früher eigentlich nicht gab, immer mehr häufen:
Fußgänger gegen Fußgänger mit Verletzung
Fußgänger gegen Radfahrer, oder umgekehrt - mit Verletzung
Radfahrer gegen Radfahrer mit Verletzung
Ich denke, diese Unfälle sprechen eine eindeutige Sprache und jeder kann sich seine Gedanken selber machen!  :lol:  :frech:

Auto gegen Auto ist wohl noch immer die häufigste. Aber das findet man nicht witzig, weil da geht es gleich um einen materiellen Wert.
Der Hauptgrund ist wohl, dass unsere Egoismus-ist-cool = Geiz-ist-geil-Gesellschaft keinen/wenig Platz für schwächere (Verkehrsteilnehmer) lässt.



Drei städtische Buslinien wären am Grazer Sonnenfelsplatz von noch weniger Geschwindigkeit und Fußgängern "en Masse" betroffen!

Vor dem Shared-Space hat es am Sonnenfelsplatz fast jeden Tag Staus gegeben, die jetzt nur in seltenen Fällen auftreten (Beethovengasse wegen Baustelle zeitweise gesperrt).
Die Busse können/sollten sowieso nicht schneller queren, denn immerhin gilt für sie auch die Rechtsregel. Wobei da -  sind wir wieder beim Gesetz des stärkeren - Busse von der Attemsgasse kommend, ignorieren die Rechtsregel gegenüber Auto- und Radfahrern aus der Zinzendorfgasse gleichermaßen (in den meisten Fällen).
Es gibt auch für Fußgänger klare Verhaltensregeln (am kürzesten Weg zügig queren). Leider wird vielen Fußgängern vermittelt oder sie haben den Eindruck, dass sie dort mehr Rechte/Vorrang haben und z.B. quer drüber dahinschlendern können.

Zitat

Der neue Verkehrsstadtrat von der FPÖ, Mario Eustacchio, steigt da aber entschieden auf die Bremse: "Bei der Aufhebung der Radwegebenützungspflicht mach' ich sicher nicht mit." Und auch die schon als fix gedachte Radfahrstraße in der Zinzendorfgasse kommt für den Blauen nicht infrage. Aber er wolle sich dem Thema nicht ganz verschließen: "Ich besichtige mit der Radlerlobby Argus gerne andere Gassen, die diese für geeignet halten. Immerhin bin ich auch mit dem Rad unterwegs."


Ich finde es ja auch schön, dass unser neuer Autofahrer-Stadtrat jegliche bauliche Umsetzungen die eine Verbesserung für den Radverkehr bringen würden, schon abgelehnt hat.
Die Gassen die er für geeignete Radfahrstraßen haltet, sind wahrscheinlich die Verbindung von der Drückampel Morellenfeldgasse zum Leonhardgürtel oder der Radweg "Am Leonhardbach". Da hätten dann die Autofahrer wenigstens Schleichwege.
Oder auch die von Radfahrern stark frequentierten Kerschhoferweg oder Dürrgrabenweg.
Titel: Re: Ab jetzt ist das Handy für Radler tabu
Beitrag von: StefanTiran am April 02, 2013, 15:23:38


Dann sollen's bitte die "Sharde-Space-Plätze" überhaupt sein lassen und diese Schilder hinstellen, die vorher auch dort standen, dann wäre ohne alles zu "ver-komplizieren" wieder mit den Schildern, die wir bereits kennen, einwandfrei geregelt!

Was ist an einer Rechtsregel kompliziert , was ist so schwierig einem Fußgänger an einer Kreuzung das Queren zu ermöglichen.


Als Fußgänger gehen einem die Zebrastreifen ab, vor denen Fahrzeuge außer Schienenfahrzeuge auf jeden Fall anzuhalten haben.

Zitat

Und noch etwas:
In der Praxis endet eine missachtete Verantwortung seitens eines Fußgängers, oder noch schlimmer, eines Radfahrers (heutzutage) leider meistens in einem Unfall, in dem der Autofahrer dann, die ganze Schuld, oder zumindest eine Teilschuld bekommt, obwohl er z.B. die Kollission gar nicht verhindern hätte können, weil Fußgänger/Radfahrer nicht schaute, aber er ist einfach mitschuld!

Autofahrer haben im Gegensatz der Fußgängern und Radfahrern heutzutage wenigstens noch ein UNRECHTSBEWUSSTSEIN!

Unrechtsbewusstsein? Autofahrer ? Gegenüber Fußgängern und Radfahrern?
Tagtäglich bekommt man anderes bewiesen, wenn man als Fußgänger auf einem Zebrastreifen unterwegs ist und schon die halbe Straße überquert hat und noch immer (fast) zusammengeschoben wird. [/quote]

Diese Wahrnehmung teile ich überhaupt nicht. Viele AutofahrerInnen glauben einem zwar erst, dass man die Straße überqueren möchte, wenn man tatsächlich auf dem Zebrastreifen steht, aber wenn man einmal obensteht, bleiben fast alle stehen.

Zitat

Rechtsregel (und auch Begegnungsregel) gegenüber Radfahrern wird wissentlich und ständig ignoriert. (Das sind ja die schwächeren, die sollen gefälligst bremsen).


Passiert mir nur äußerst selten. Viel öfter passiert es, dass AutofahrerInnen an der Kreuzung ewig lang warten um mir die Vorfahrt zu gewähren, obwohl sie problemlos vor mir drüber kämen, um mich kurz danach mit zu wenig Abstand überholen. Ich führe das darauf zurück, dass man im Auto sitzend überhaupt kein Gefühl für Geschwindigkeiten und Abstände hat.

Zitat
Kreuzungen werden blockiert, Geh- und Radwege werden tagtäglich verparkt, ohne dass das jemals kontrolliert würde.


Das sind auch meiner Wahrnehmung nach die größten Krankheiten der Grazer AutofahrerInnen.

Zitat

Zitat

Darum ist es für mich witzig, wenn sich gewissen Verkehrsunfälle mit Personenschäden, die es früher eigentlich nicht gab, immer mehr häufen:
Fußgänger gegen Fußgänger mit Verletzung
Fußgänger gegen Radfahrer, oder umgekehrt - mit Verletzung
Radfahrer gegen Radfahrer mit Verletzung
Ich denke, diese Unfälle sprechen eine eindeutige Sprache und jeder kann sich seine Gedanken selber machen!  :lol:  :frech:

Auto gegen Auto ist wohl noch immer die häufigste. Aber das findet man nicht witzig, weil da geht es gleich um einen materiellen Wert.
Der Hauptgrund ist wohl, dass unsere Egoismus-ist-cool = Geiz-ist-geil-Gesellschaft keinen/wenig Platz für schwächere (Verkehrsteilnehmer) lässt.


Hier übertreibt ihr maßlos, der Verkehr in Graz ist zwar nervenaufreibend, aber nicht gefährlich. Es gibt zwar täglich Verkehrssituationen bei denen man andere VerkehrsteilnehmerInnen zum Teufel wünscht, aber Unfälle passieren glücklicherweise nur sehr wenige.

Liebe Grüße,
Stefan
Titel: Re: Ab jetzt ist das Handy für Radler tabu
Beitrag von: Bim am April 02, 2013, 16:48:11

@Bim:
Wenn Dich ein neu eingeführtes Schild so stresst, dann hoffe ich für Dich und uns, dass Du keinen Führerschein besitzt.

außerdem: in der ersten Stunde der Fahrschule lernt man, dass ein Autofahrer voraus schauend zu fahren hat. Tut er das, wird er eine Kollision mit einem Fußgänger/Radfahrer verhindern können. Dann stellt sich eine Teilschuldfrage gar nicht.



Vorrausschauend zu fahren haben aber auch Radfahrer, sind ja auch Fahrzeuge im Sinne der StVO - gleich wie ein Auto! Weiters dürfen Fußgänger nicht überraschend und ohne zu schauen die Fahrbahn betreten - steht auch in der StVO, genauso wie Radfahrer Handzeichen geben müssen, sich Radfahrerüberfahrten nur in Schrittgeschwindigkeit annähern darf, kein überraschenden Richtungswechsel durchführen darf, Richtungswechsel anzukündigen sind, mittels Handzeichen, auch Fußgänger dürften nicht überraschend und blindlings über einen Platz/Straße etc. laufen - siehe StVO! Und wer hält sich daran? Jemand, was tagtäglich im Straßenverkehr unterwegs ist, wird die Frage selbst beantworten können.

PS.: Man möge sich auch die Gesetzesstellen über Verhalten der Fußgänger und Radfahrer durchlesen, nicht nur diese, die für den Autofahrer gelten. Wichtig wäre, sich auch die PFLICHTEN der Radfahrer und Fußgänger anzuschen, jedoch wird das vernachlässigt und jeder pocht nur auf seine RECHTE!
Es kann nicht sein und wird auch nicht zielführend sein, wenn der Autofahrer auf alle anderen aufzupassen hat! Radfahrer/Fußgänger müssen genauso auf den Rest des Straßenverkehrs acht geben! Solange eguistische Denkweisen vorherrschen, wird es nicht funktionieren, denn wenn, muss es ein MITEINANDER aller Beteiligten geben (Fußgänger/Radfahrer/Auto/sonstiger Verkehr) und kein de facto "GEGENEINANDER".

Erstellt am: April 02, 2013, 16:35:56

Der Grund, warum es beim Führen von Kraftfahrzeugen eine verschuldensunabhängige Haftung für Unfallschäden gibt, die zwingend durch Haftpflichtversicherung gedeckt sein muss, ist ganz einfach der, dass von einem Kraftfahrzeug eine höhere Gefahr ausgeht als von Fahrrädern und Fußgängern. Und ich glaube niemand wird bestreiten, dass es insgesamt weniger Unfälle mit Personenschaden gäbe, würde man den Autoverkehr einfach ganz verbieten. Da das vom Gesetzgeber aber nicht gewollt war, musste eben anders ein Interessensausgleich geschaffen werden. Letztendlich geht es darum, dass derjenige der von einer gefährlichen Sache profitiert, dafür auch Verantwortung tragen muss.


Demnach müssten auch Fahrräder haftpflichtversichert und angemeldet sein (mit Kennzeichentafeln), denn wenn ein Radfahrer einen Fußgänger in einer Fußgängerzone niederführt, weil er so schnell fährt und deshalb nicht mehr rechtzeitig bremsen, oder ausweichen kann, sodass der Fußgänger so zu Sturz kommt bzw. regelrecht zu Boden geschleudert wird, dass der Fußgänger schwer verletzt wird, bewusstlos am Boden liegen bleibt und anschließend womöglich auch noch im Koma liegt, kann man glaube ich, nicht mehr von einer geringen Gefahr reden.

Also da würde ich zumindest gerne wissen, wo da von einem Fahrrad weniger Gefahr ausgeht! Das ist nur unsere Denkensweise. Und oben geschilderter Vorfall kommt auch in Graz regelmäßig vor. Nur wird davon meist nicht in den Medien berichtet. Wäre selbiger Vorfall durch ein Auto verursacht, würd ein großer Bericht in der Zeitung sein und ein Großteil würde über die Autos/den Autofahrer schimpfen.
Aber nachdem es ja eh "nur" ein Fahrrad war, redet man nicht drüber, denn jetzt ist es auf einmal um den schwer verletzten Fußgänger egal und es kümmert niemanden - war ja nur ein Fußgänger der zu Schaden kam - "schweigen im Walde"!

Denn mit gleicher Verletzung ist es für den Fußgänger egal, ob dies von einem Auto, oder einem Fahrrad verursacht wurde. (Fußgängerzone heißt auch Fußgängerzone - nicht umsonst, sonst würde sie ja Radzone heißen. Sind Fahrräder ausgenommen, dürfen sie in Schrittgeschwindigkeit durchfahren, nicht wie in Graz üblich, mit dem Tempo, was das Rad und der Radfahrer hergibt, denn Vorrang haben in der Fußgängerzone noch immer die Fußgänger und NICHT die Radfahrer!)
Titel: Re: Ab jetzt ist das Handy für Radler tabu
Beitrag von: Bim am April 02, 2013, 19:20:18
Werde ich in Zukunft machen!

Und wenn die StVO-Zeichen beachtet werden würden, würde kein Radfahrer durch die Herrengasse durchfahren, weil es nämlich verboten ist - zur Info!
Titel: Re: Ab jetzt ist das Handy für Radler tabu
Beitrag von: mellon collie am April 02, 2013, 19:26:29

Werde ich in Zukunft machen!

Und wenn die StVO-Zeichen beachtet werden würden, würde kein Radfahrer durch die Herrengasse durchfahren, weil es nämlich verboten ist - zur Info!


Nun zu deiner Info: Zwischen 20 und 8 Uhr ist das Durchfahren der Herrengasse für Radfahrer gestattet.
Titel: Re: Ab jetzt ist das Handy für Radler tabu
Beitrag von: Bim am April 02, 2013, 19:35:16
Ist mir auch bekannt! Aber ich spreche vom Tag, wo die Herrengasse voller Fußgänger ist und nicht von der Nacht, wo die Gasse weitest gehend leer ist!
Titel: Re: Ab jetzt ist das Handy für Radler tabu
Beitrag von: mellon collie am April 02, 2013, 19:40:58

Ist mir auch bekannt! Aber ich spreche vom Tag, wo die Herrengasse voller Fußgänger ist und nicht von der Nacht, wo die Gasse weitest gehend leer ist!


Also tagsüber sehe ich äußerst selten Radfahren durch die Herrengasse radeln - und wenn dann fahren diese meistens sowieso auf der Bim-Trasse und gefährden damit keine Fußgänger.
Titel: Re: Ab jetzt ist das Handy für Radler tabu
Beitrag von: Viator am April 02, 2013, 21:09:10
Ich sehe das Problem Fußgänger vs. Radfahrer viel stärker bespielsweise in der Schmiedgasse, wo Radfahren bekanntlich gestattet ist und wo nun einzelne Radfahrer, nicht die Mehrheit,  in völlig unangepasster Geschwindigkeit (von 20 - 30 km/h und mehr) sich geräuschlos und dicht an den Passanten vorbeizwängen. Niemals mehr möchte ich dort mit meinen kleinen Kindern flanieren. Die meisten von uns wissen, dass Kinder mitunter unerwartete Richtungswechsel vornehmen, da sie sehr impulsgesteuert sind. Manche Radfahrer nehmen darauf offensichtlich keinerlei Rücksicht, was für ein Kind katastrophal enden kann. Besonders für Kinder sind Fußgängerzonen mit Radfahrerlaubnis oder Flächen mit aufgepinselten Radwegen (an die sich viel zu oft weder Fußgänger noch Radfahrer halten, wie z.B. in der Gegend vor der Stadthalle) eine enorme Gefahr. Hier mit Achselzucken oder darwinistischen Argumenten zu reagieren, halte ich für völlig zynisch und verfehlt. Baulich getrennte Gehsteige dagegen finde ich beispielsweise weitaus sicherer, da hier die Trennung auch für die Kleinsten schon wahrnembar ist.

Spätestens als Jugendlichen wurde uns beigebracht, dass Radfahren auf Gehsteigen grundsätzlich verboten ist, woran ich mich als Radfahrer auch halte. Doch passiert es mir in den letzten Jahren immer häufiger, dass mir als Fußgänger sogar reife und vermeintlich "gebildete" Damen wie Herren hoch zu Rad auf Gehsteigen (ohne verwitterte Radwegbepinselung) präpotent entgegenkommen, anscheinend in Erwartung, dass man mit den Kindern auf die Straße springe, um ihnen ein ungestörtes Vorbeisausen zu ermöglichen. Deshalb habe ich mir angewöhnt, nicht mehr auszuweichen, sondern in einer solchen Situation neuerdings derartigen rücksichtslosen Herrschaften den Weg zu versperren und sie zum Verlassen des Gehsteiges oder zum Absteigen vom Rad aufzufordern. Nicht einmal wegen mir, sondern aus sozialer staatsbürgerlicher Verantwortung für unsere Jüngsten wie auch Alten!


Titel: Re: Ab jetzt ist das Handy für Radler tabu
Beitrag von: Commanderr am April 03, 2013, 00:10:32

So wie Du das schilderst, müsste die Herrengasse längst gesperrt sein, weil zu viele herum liegende Menschen, verletzt wimmernd, weil von rabiaten Fahrradhooligans umgefahren,

Gute Idee, dann dürfte die Bim in der Herrengasse endlich wieder 50 oder schneller fahren!  :P

In der Herrengasse gilt zum Glück Radfahrverbot, leider aber nur tagsüber, zwischen 08:00 und 20:00 (Quelle: Radkarte Graz (http://www.graz.at/cms/beitrag/10122448/2495883))!
Ich hasse die zwischen mir, dem Kinderwagen und den Fußgängern slalomfahrende Radfahrer, die dieses Fahrverbot zur genannten Zeit ignorieren. Und genau die gilt es abzustrafen! Leider hat unsere Polizei viel zu wenig Personal, um ständig zu kontrollieren und um dort (in der Fußgängerzone) alle Radfahrer zu erwischen! Denn meist sind es auch diese Radfahrer, die dann woanders verbotenerweise am Gehsteig unterwegs sind, ohne Rücksicht auf Verluste aus Nebenstraßen in die Hauptfahrbahn einbiegen und das nur wenige Meter vor dem herannahenden Verkehr (zum herannahenden Verkehr zählen übrigens auch andere Radfahrer, nicht nur Autos, Busse, Bim)! Es gibt außerdem genug Radfahrer, deren Räder nicht der Fahrradverordnung (Quelle: bmvit - Fahrradverordnung (http://www.bmvit.gv.at/verkehr/strasse/recht/stvo/fahradvo.html)) entsprechen. Und die ganz bescheidenen Radfahrer, die ihre Drahtesel am Gehsteig verbotenerweise an irgendwelche Stangen, Zäune und ähnliches ketten, damit den Gehsteig verstellen:  :boese: Anstand? Hausverstand? Beides Fehlanzeige!

Aber am allerschlimmsten ist das hier: "Nicht benützungspflichtige Radwege"
(Quelle: 25.StVO-Novelle (https://www.usp.gv.at/Portal.Node/usp/public?gentics.am=Content&p.contentid=10007.71649))
In der neuen StVO-Novelle ist es ab dem 31.03.2013 möglich, dass die Behörde einzelne Radwege von der Benützungspflicht ausnimmt. Welchen Trotteln ist das denn überhaupt eingefallen? Der Fahrradlobby? Wo es einen Radweg gibt, soll dieser von Radfahrern benützt werden müssen und fertig, oder man entfernt den Radweg sofort und zur Gänze! Ich fahre selbst oft und gerne mit dem Rad, wundere mich immer dabei über die Idioten, die nicht am Radweg fahren, sich dafür aber selbst gefährden, dabei den IV und ebenso die Öffis "blockieren" (z.B. in der Puntigamer Straße)...
Titel: Re: Ab jetzt ist das Handy für Radler tabu
Beitrag von: kroko am April 03, 2013, 02:31:37
Zitat
Aber am allerschlimmsten ist das hier: "Nicht benützungspflichtige Radwege" (Quelle: 25.StVO-Novelle)
In der neuen StVO-Novelle ist es ab dem 31.03.2013 möglich, dass die Behörde einzelne Radwege von der Benützungspflicht ausnimmt. Welchen Trotteln ist das denn überhaupt eingefallen? Der Fahrradlobby? Wo es einen Radweg gibt, soll dieser von Radfahrern benützt werden müssen und fertig, oder man entfernt den Radweg sofort und zur Gänze! Ich fahre selbst oft und gerne mit dem Rad, wundere mich immer dabei über die Idioten, die nicht am Radweg fahren, sich dafür aber selbst gefährden, dabei den IV und ebenso die Öffis "blockieren" (z.B. in der Puntigamer Straße)...


Das ist eine sehr vernünftige Maßnahme, die nur leider - typisch Österreich - nicht weit genug geht. In Deutschland sind Radwege grundsätzlich nicht benützungspflichtig, und Benützungspflicht darf nur bei besonderen Gefahrensituationen verordnet werden. In Österreich bleibt Benützungspflicht weiterhin die Regel. Trotzdem: selbstverständlich kann die Aufhebung der Benützungspflicht sehr sinnvoll sein. Beispielsweise bei extrem schlechten, schmalen gemischten Geh/Radwegen (von denen es in Graz einige gibt) - dort ist es sinnvoll, unsichere Radfahrer dort fahren zu lassen, und sicheren (bzw. schnellen) Radfahrern die Benützung der Straße zu erlauben. Genauso, wie es oft gemischte Geh/Radwege nur auf einer Straßenseite gibt - da ist die einzig sinnvolle Lösung, den entsprechend nur in einer Richtung unter Benützungspflicht zu stellen. Derzeit muss man (dem Gesetz nach) oft für ein winzig kurzes Stück Straße zweimal die Straßenseite wechseln, nur weil es auf der drüberen Seite ein kurzes Stück Radweg gibt. Wer soll davon profitieren.

Übrigens, ich kann die beruhigen: der FPÖ-Verkehrsstadtrat, Schutzpatron der Autofahrer, hat schon ausgeschlossen dass in Graz irgendwo die Radweg-Benützungspflicht aufgehoben wird.
Titel: Re: Ab jetzt ist das Handy für Radler tabu
Beitrag von: StefanTiran am April 03, 2013, 08:14:02

Aber am allerschlimmsten ist das hier: "Nicht benützungspflichtige Radwege" (Quelle: 25.StVO-Novelle (https://www.usp.gv.at/Portal.Node/usp/public?gentics.am=Content&p.contentid=10007.71649))
In der neuen StVO-Novelle ist es ab dem 31.03.2013 möglich, dass die Behörde einzelne Radwege von der Benützungspflicht ausnimmt. Welchen Trotteln ist das denn überhaupt eingefallen? Der Fahrradlobby? Wo es einen Radweg gibt, soll dieser von Radfahrern benützt werden müssen und fertig, oder man entfernt den Radweg sofort und zur Gänze! Ich fahre selbst oft und gerne mit dem Rad, wundere mich immer dabei über die Idioten, die nicht am Radweg fahren, sich dafür aber selbst gefährden, dabei den IV und ebenso die Öffis "blockieren" (z.B. in der Puntigamer Straße)...


Nicht jeder ist ein Torkelradler wie Du, der in Geschwindigkeiten von alten Omas unterwegs ist. Sportliche RadfahrerInnen schaffen 30 km/h und mehr und sind damit insgesamt gleich schnell wie AutofahrerInnen, die durch ihren selbstverschuldeten Stau auch nicht schneller unterwegs sind. Eben weil die Unterschiede zwischen langsamen RadfahrerInnen und schnellen RadfahrerInnen viel größer sind als die Unterschiede zwischen schnellen RadfahrerInnen und AutofahrerInnen, ist es sinnvoll, RadfahrerInnen das Fahren auf der Fahrbahn zu erlauben. Im übrigen passieren die meisten Unfälle auf Radwegen, da RadfahrerInnen hier oft von Rechtsabbiegern übersehen werden.

Vor lauter Ärger über Dein Posting habe ich jetzt versehentlich statt zitieren auf "Danke" geklickt, das ich natürlich nicht so meine. Betrachte es bitte als nichtig an!

Stefan
Titel: Re: Ab jetzt ist das Handy für Radler tabu
Beitrag von: Ch. Wagner am April 03, 2013, 09:14:51

Nicht jeder ist ein Torkelradler wie Du. Vor lauter Ärger über Dein Posting habe ich jetzt versehentlich statt zitieren auf "Danke" geklickt, das ich natürlich nicht so meine. Betrachte es bitte als nichtig an!


Na da kommt doch Leben in die Diskussion!
Ich ärgere mich durchaus, wenn ein Radfahrer in der Koßgasse vor mir herumfährt, statt den Radweg zu benützen. Richtig beschissen wird es aber dann, wenn er die neue BL 64 blockiert und ganz unbekümmert weiter radelt. Und die Alten haben doch offensichtlich von euch Jungen gelernt, daß am Gehweg paradiesische Zustände herrschen und benützen diesen auch, ohne Unrechtsbewußtsein. "30 km/h und mehr": wo denn? Wie die Fahradboten, die grundsätzlich alles mißachten.
Übrigens, falls du aus Ärger den Knopf nicht gleich findest: der "Danke" ist der gelbe.
LG! Christian
Titel: Re: Ab jetzt ist das Handy für Radler tabu
Beitrag von: Martin am April 03, 2013, 09:29:22

Nicht jeder ist ein Torkelradler wie Du, der in Geschwindigkeiten von alten Omas unterwegs ist.

Diese Aussage ist hier bei uns durchaus entbehrlich! - Bitte verzichte künftig auf solche Untergriffe bzw. Vermutungen die als Beschimpfung gewertet werden könnten!
Danke!

Zitat

Vor lauter Ärger über Dein Posting habe ich jetzt versehentlich statt zitieren auf "Danke" geklickt, das ich natürlich nicht so meine. Betrachte es bitte als nichtig an!

Dein Danke wurde von mir entfernt. - Nur immer ruhig und sachlich bleiben...  ;)
Titel: Re: Ab jetzt ist das Handy für Radler tabu
Beitrag von: Immanuel Cunt am April 03, 2013, 10:02:45


Nicht jeder ist ein Torkelradler wie Du, der in Geschwindigkeiten von alten Omas unterwegs ist.

Diese Aussage ist hier bei uns durchaus entbehrlich! - Bitte verzichte künftig auf solche Untergriffe bzw. Vermutungen die als Beschimpfung gewertet werden könnten!
Danke!


Also beleidigenden Ton kann ich hier eher im Ursprungsposting erkennen:

[...] Welchen Trotteln ist das denn überhaupt eingefallen? Der Fahrradlobby? [...] wundere mich immer dabei über die Idioten, die nicht am Radweg fahren [...]


Da werden größere Gruppen von Verkehrsteilnehmern sowie die Radlobby pauschal als Trotteln und Idioten hingestellt und das führt dann halt bei evtl. betroffenen oder sich angesprochen fühlenden Personen zu entsprechend pointierten Reaktionen. Im übrigen ist genau das Ausspielen von Rad vs. ÖV etwas, was am Ende der Autolobby in die Hände spielt und dazu führt, dass sich Radler, Fußgänger und ÖV-Kunden um Restflächen zanken dürfen, während die Platzansprüche des MIV prioritär behandelt werden.

lg, IC
Titel: Re: Ab jetzt ist das Handy für Radler tabu
Beitrag von: Martin am April 03, 2013, 10:13:24
Diese "Beleidigungen" richten sich aber nicht direkt gegen einen User persönlich!
Das sind doch Verallgemeinerungen, die Du hier im Forum überall findest.
Stefan Tiran hätte das ja auch allgemeiner formulieren können, ohne Comanderr persönlich anzugreifen!




Was die Sache betrifft, könntest Du natürlich Recht haben, aber das ist doch genau das, was wir fast verlernt haben:
Rücksicht auf andere will niemand mehr nehmen. Der Radler fährt vor der Bim ohne auszuweichen, der Autofahrer versucht sein "Recht" durchzusetzen, usw.

Wenn ALLE Verkehrsteilnehmer ein bisschen mehr Rücksicht nehmen würden, ginge alles viel leichter, aber leider leben wir in einer Welt, wo man mit Rücksichtslosigkeit offenbar am Weitesten kommt und niemand auf sein "Recht" verzichtet.  :P
Titel: Re: Ab jetzt ist das Handy für Radler tabu
Beitrag von: StefanTiran am April 03, 2013, 10:33:32


Nicht jeder ist ein Torkelradler wie Du. Vor lauter Ärger über Dein Posting habe ich jetzt versehentlich statt zitieren auf "Danke" geklickt, das ich natürlich nicht so meine. Betrachte es bitte als nichtig an!


Na da kommt doch Leben in die Diskussion!


Genauso war das gemeint; denn wer austeilt, muss auch einstecken können.

Zitat
Ich ärgere mich durchaus, wenn ein Radfahrer in der Koßgasse vor mir herumfährt, statt den Radweg zu benützen.


Spätestens zum Einordnen zum Linksabbiegen in die Plüddemanngasse, muss man zwangsläufig auf die Fahrbahn.

Zitat
Richtig beschissen wird es aber dann, wenn er die neue BL 64 blockiert und ganz unbekümmert weiter radelt.


Von Blocken und Behindern war keine Rede. Mir geht es nur darum, dass Leute, die mit dem Fahrrad sportlich unterwegs sind, und ohnedies im Verkehr mitschwimmen, auch die Fahrbahn benützen sollen. Spätestens, wenn sich eine Kollonne bildet (> 3 Fahrzeuge tuckeln > 20 Sekunden hinter einem her) sollte man diese ohnedies vorbeilassen. Grundsätzlich gilt aber, dass aufgrund der vielen Stops ein Bus eine langsamere Durchschnittsgeschwindigkeit hat, als RadfahrerInnen, es hat also keinen Sinn, einen Bus überholen zu lassen, der 20 Meter später in eine Haltestelle fährt.

Zitat
Und die Alten haben doch offensichtlich von euch Jungen gelernt, daß am Gehweg paradiesische Zustände herrschen und benützen diesen auch, ohne Unrechtsbewußtsein.


Ich glaube viel eher, dass RadfahrerInnen, die es gewohnt sind, nur am Radweg zu fahren, sich selbst nicht als vollwertige(n) VerkehrsteilnehmerIn sehen und deshalb glauben, auch andere Verkehrsregeln gelten für sie nicht. Solche Leute halten sich dann für etwas, was eher mit einem Fußgänger vergleichbar ist als das Fahrzeug, das sie eigentlich führen, und fahren entsprechend widerrechtlich auf dem Gehsteig.

Zitat
"30 km/h und mehr": wo denn?


Auf der Fahrbahn, natürlich nicht am gemischten Radweg. Interessant ist aber auch, dass es tatsächlich Leute gibt, die 30 km/h für ein Auto als unzumutbar langsam, aber für ein Fahrrad unverantwortlich schnell halten. Mit dieser Schizophrenie habe ich ein Problem.

Zitat
Wie die Fahradboten, die grundsätzlich alles mißachten.


Sie sehen das wohl pragmatisch, aus wirtschaftlichen Gründen. Nicht, dass ich Regelverstöße gutfinde, aber dadurch lernen AutofahrerInnen wenigstens, dass die Straße ihnen nicht alleine gehört.

Zitat

Übrigens, falls du aus Ärger den Knopf nicht gleich findest: der "Danke" ist der gelbe.


Auf die Farbe schau ich doch gar nicht. Bei einem guten User-Interface hat der selbe Knopf immer an der selben Stelle zu sein, wenn er bei einem Posting ganz rechts ist, sollte er bei einem anderen nicht der zweite von rechts sein.

Liebe Grüße,
Stefan
Titel: Re: Ab jetzt ist das Handy für Radler tabu
Beitrag von: kroko am April 03, 2013, 12:49:56
Zitat
Ich ärgere mich durchaus, wenn ein Radfahrer in der Koßgasse vor mir herumfährt, statt den Radweg zu benützen. Richtig beschissen wird es aber dann, wenn er die neue BL 64 blockiert und ganz unbekümmert weiter radelt. Und die Alten haben doch offensichtlich von euch Jungen gelernt, daß am Gehweg paradiesische Zustände herrschen und benützen diesen auch, ohne Unrechtsbewußtsein. "30 km/h und mehr": wo denn? Wie die Fahradboten, die grundsätzlich alles mißachten.


Erstens ist das ein Klischee, dieses dauernde "alle Radfahrer sind so böse, böse, böse"-Gejammer. Ich sehe in Graz vielleicht einmal pro Woche einen Radfahrer auf dem Gehsteig, wenn überhaupt. Trotzdem: woher kommt es wohl, dass Radfahrer auf Gehsteigen fahren: doch sicher daher, dass jahrzehntelang völlig minderwertige Geh/Radwege auf Gehsteige gepinselt wurde. Dadurch wurde den Radfahrern gesagt: ihr seid dem Verkehr (gemeint damals immer: Autoverkehr) im Weg, ab mit euch auf den Gehsteig. Und die gleichen Radfahrer-Feinde, die die Radfahrer von den Straßen vertrieben haben, jammern jetzt drüber dass es ach so viele Radfahrer auf den Gehsteigen gibt.

Eines sollte klar sein: ein Fahrrad ist ein Verkehrsmittel, und gehört damit grundsätzlich auf die Straße - und nur dann auf einen Radweg, wenn das ein dem Fahrrad als Verkehrsmittel angepasster Radweg ist. Auf einem guten Radweg wird jeder Radfahrer gerne fahren, da braucht es keinen Zwang. Radwegbenützungspflicht braucht es nur dort, wo der Radweg schlecht ist.
Titel: Re: Ab jetzt ist das Handy für Radler tabu
Beitrag von: StefanTiran am April 03, 2013, 12:54:18

Wenn ALLE Verkehrsteilnehmer ein bisschen mehr Rücksicht nehmen würden, ginge alles viel leichter, aber leider leben wir in einer Welt, wo man mit Rücksichtslosigkeit offenbar am Weitesten kommt und niemand auf sein "Recht" verzichtet.  :P


Rücksichtnahme ist natürlich eine Grundlage, die für den Straßenverkehr ganz besonders wichtig ist. Allerdings habe ich den Eindruck, dass es darin in Österreich nicht mangelt - letztendlich sind die Straßen hier durchaus sicher. Als einzige Maxime reicht Rücksichtnahme allerdings schon allein deshalb nicht, weil "gut" und "gut gemeint" nur allzuoft zwei verschiedene Paar Schuhe sind. Man sagt ja auch, der Weg zur Hölle sei mit guten Vorsätzen gepflastert. So unterstelle ich sicher allen Eltern, die ihre Kinder mit dem Auto zur Schule fahren, gute Vorsätze, schlecht finde ich es aber trotzdem. Auch glaube ich, dass viele RadfahrerInnen aus reiner Bescheidenheit am Gehsteig fahren, weil sie fälschlich annehmen, auf der Fahrbahn würden sie Autos behindern, was aber völliger Quatsch ist, denn am meisten behindern Autos sich gegenseitig. Überhaupt sollen alle AutofahrerInnen mal sehr froh darüber sein, wie viele Leute mit dem Fahrrad fahren, denn würden diese ein Auto nehmen, würde vor lauter Stau die ganze Stadt still stehen. Wichtig wäre meiner Meinung nach vor allem, dass RadfahrerInnen mehr Selbstbewusstsein erlangen, sich endlich als Führer eines Fahrzeuges begreifen, dementsprechend auf der Fahrbahn und nicht am Gehsteig fahren, beim Geben von Handzeichen die Arme weit ausstrecken, sämtliche Ampeln und Haltelinien respektieren. Außerdem braucht man sich nicht davor fürchten, angehupt zu werden, denn wer hupt, sieht einen und niemand fährt einen absichtlich an, sondern die Gefahr geht immer von denen aus, die einen nicht sehen.

Liebe Grüße,
Stefan
Titel: Re: Ab jetzt ist das Handy für Radler tabu
Beitrag von: StefanTiran am April 03, 2013, 12:58:34
Hallo,


Auf einem guten Radweg wird jeder Radfahrer gerne fahren, da braucht es keinen Zwang. Radwegbenützungspflicht braucht es nur dort, wo der Radweg schlecht ist.


Prinzipiell stimme ich Dir zu, allerdings möchte ich nochmals zu bedenken geben, dass RadfahrerInnen keine homogene Masse sind, sondern der Unterschied in der Reisegeschwindigkeit zwischen langsamen RadfahrerInnen und schnellen RadfahrerInnen noch viel größer ist, als der zwischen schnellen RadfahrerInnen und motorisierten VerkehrsteilnehmerInnen. Insofern kann es im Einzelfall sinnvoll sein, wenn langsame RadfahrerInnen einen Radweg verwenden, der für flottes Fahren untauglich ist.

Liebe Grüße,
Stefan
Titel: Re: Ab jetzt ist das Handy für Radler tabu
Beitrag von: kroko am April 03, 2013, 13:02:45
Zitat
Prinzipiell stimme ich Dir zu, allerdings möchte ich nochmals zu bedenken geben, dass RadfahrerInnen keine homogene Masse sind, sondern der Unterschied in der Reisegeschwindigkeit zwischen langsamen RadfahrerInnen und schnellen RadfahrerInnen noch viel größer ist, als der zwischen schnellen RadfahrerInnen und motorisierten VerkehrsteilnehmerInnen. Insofern kann es im Einzelfall sinnvoll sein, wenn langsame RadfahrerInnen einen Radweg verwenden, der für flottes Fahren untauglich ist.

Liebe Grüße,
Stefan


Seh ich genauso - aber wie auch immer, jene Leute, die freiwillig auf dem Radweg fahren (weil er für ihre Fahrweise passender ist), für die ist der Zwang sowieso gegenstandslos. Mit der Radwegbenützungspflicht zwingt man nur jene Leute, für deren Fahrweise der Radweg nicht geeignet ist, auf dem Radweg zu fahren. Davon profitieren Autofahrer, darunter leiden Radfahrer und Fußgänger. Das soll im Sinne einer modernen Verkehrspolitik sein? Sicher nicht.
Titel: Re: Ab jetzt ist das Handy für Radler tabu
Beitrag von: Commanderr am April 03, 2013, 13:49:49

Allerdings habe ich den Eindruck, dass es darin in Österreich nicht mangelt - letztendlich sind die Straßen hier durchaus sicher.

Ich halte die Straßen in Österreich keineswegs für sicher genug! Überlegt mal, laut BMI (http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_Verkehr/statistik/start.aspx) heißt es:
Zitat
Vom 1. Jänner bis zum 1. April dieses Jahres gab es damit auf dem österreichischen Straßennetz vorläufig 79 Verkehrstote
.
D.h. in 89 Tagen 79 Tote. Die vielen Schwerstverletzten, die noch an den Folgen ihrer schweren Verletzungen sterben werden, kämen ebenfalls noch dazu! Von den (durch den Unfall lebenslang) Geschädigten spricht ohnehin niemand, die sind "eh egal"! Solange es nur "fremde Tote" sind, ist es eben Pech, bestenfalls halten die für eine Schlagzeile in den Medien her. Aber was wenn man selbst oder ein Familienmitglied davon betroffen ist?


Wichtig wäre meiner Meinung nach vor allem, dass RadfahrerInnen mehr Selbstbewusstsein erlangen, sich endlich als Führer eines Fahrzeuges begreifen, dementsprechend auf der Fahrbahn und nicht am Gehsteig fahren, beim Geben von Handzeichen die Arme weit ausstrecken, sämtliche Ampeln und Haltelinien respektieren.

Exakt! "Sich endlich als Führer eines Fahrzeuges begreifen"... und zu verstehen, dass damit Rechte und Pflichten untrennbar miteinander verbunden sind! Aber das gilt ja ohnehin für alle Fahrzeuglenker, nicht nur für Radfahrer!
Titel: Re: Ab jetzt ist das Handy für Radler tabu
Beitrag von: Bim am April 04, 2013, 13:41:08

Das ist eine sehr vernünftige Maßnahme, die nur leider - typisch Österreich - nicht weit genug geht. In Deutschland sind Radwege grundsätzlich nicht benützungspflichtig, und Benützungspflicht darf nur bei besonderen Gefahrensituationen verordnet werden. In Österreich bleibt Benützungspflicht weiterhin die Regel.  ...



Wer mit der Benützungspflicht ein Problem hat, sollte schleunigst absteigen. Regeln gibt es für alle Verkehrsteilnehmer und die sind auch da, um sich daran zu halten. Hinterfragen kann man natürlich jede Regel. Und jeder wird es anders sehen - kommt natürlich auf die Betrachtunsweise drauf an.

Aber wenn die Benützungspflicht fallen bzw. abgeschafft werden, dann gehören auch die Radwege abgeschafft. Denn ich finde es sinnlose Geldverschwenderei, wenn um vieles Geld Radwege gebaut werden und dann muss sie keiner benützen und womöglich alle meinen, auf der Straße fahren zu müssen. :frech: :lol: Für was würde dann überhaupt noch Geld für den Radwegausbau ausgegeben - das wäre dann wirklich rausgeschmissenes Geld!
Titel: Re: Ab jetzt ist das Handy für Radler tabu
Beitrag von: Immanuel Cunt am April 04, 2013, 13:50:27

Aber wenn die Benützungspflicht fallen bzw. abgeschafft werden, dann gehören auch die Radwege abgeschafft. Denn ich finde es sinnlose Geldverschwenderei, wenn um vieles Geld Radwege gebaut werden und dann muss sie keiner benützen und womöglich alle meinen, auf der Straße fahren zu müssen. :frech: :lol: Für was würde dann überhaupt noch Geld für den Radwegausbau ausgegeben - das wäre dann wirklich rausgeschmissenes Geld!


Hast du die Argumente weiter oben gelesen?  ::)
Im übrigen: Gibts eine Autobahnbenutzungspflicht für Kfz, wenn sich eine Autobahn in der Nähe einer Landesstraße befindet? Nein, daher sofort die Autobahnen abschaffen! Wozu Autobahnen bauen, wenn sie keiner benutzen muss ...

lg, IC
Titel: Re: Ab jetzt ist das Handy für Radler tabu
Beitrag von: Bim am April 04, 2013, 13:57:15

Hast du die Argumente weiter oben gelesen?  ::)
Im übrigen: Gibts eine Autobahnbenutzungspflicht für Kfz, wenn sich eine Autobahn in der Nähe einer Landesstraße befindet? Nein, daher sofort die Autobahnen abschaffen! Wozu Autobahnen bauen, wenn sie keiner benutzen muss ...

lg, IC


Ich denke, wenn man diskutiert, sollte man die aktuelle Gesetzgebung zum Anlass nehmen und nicht "was wäre wenn" diskutieren! Weil dann könnte man über alles diskutieren.

Fakt ist: Für Radfahrer gibt es bei Vorhandensein eines Radweges eine Benützungspflicht. (Bei der Autobahn gibt es keine und gab es keine Benützungspflicht. Und außerdem wird für die Autobahn eine "Maut" eingehoben - könnte man nach deinen Ansätzen ja auch für die Radwege andenken, wenn du meinst Radwege und Autobahnen vergleichen zu müssen   :lol:  Und zur Info - für LKW's gibt es seit ein paar Jahren eine Benützungspflicht der Autobahn in gewissen Abschnitten.)
Titel: Re: Ab jetzt ist das Handy für Radler tabu
Beitrag von: Empedokles am April 04, 2013, 14:50:45
Lieber User BIM, Dein Engagement für die Straßenbahn in Ehren, aber vom Radfahren scheinst Du nicht viel Ahnung zu haben.(?)

Klicke doch einmal http://geodaten1.graz.at/WebOffice/synserver?project=radkarte&client=flex und setze Dich virtuell beim Schloß Eggenberg auf´s Fahrrad und versuche die Annenstraße zu erreichen!

Durch die Eggenberger Allee geht´s einmal auf der normalen Fahrbahn bis zur Kreuzung mit der Janzgasse. Dort solltest Du nach links auf den Geh- u. Radweg bis zur Kreuzung Gaswerkstraße wechseln. Dort wechselst Du bei der Druckknopfampel nochmals die Straßenseite bis zur Kreuzung Alte Poststraße. Jetzt musst Du 100 Meter die normale Fahrbahn benutzen, weil der südliche Radweg entlang der Eggenberger Allee nicht mehr gültig ist. Auf Höhe der Kreuzung zur Pommergasse wechselst Du also auf den nördlichen Radweg bis zur Kreuzung Waagner-Bìro-Straße. Dort querst Du abermals die Eggenberger Straße, um dann bei der PVA abzusteigen (derzeit Schiebestrecke).

Und weil es gerade soo schön war, versuchen wir gleich die Gegenrichtung! Spätestens bei der Kreuzung mit der Alten Poststraße hast Du ein gewaltiges Problem. Da musst Dich nämlich bei den Linksabbiegern einreihen um auf den Radweg bei der FH zu kommen. Bei der Gaswerkstraße wechselst Du abermals die Straßenseite.

Und jetzt schreibe bitte etwas vernünftiges zur Benützungspflicht der Radwege!

HG, E.
Titel: Re: Ab jetzt ist das Handy für Radler tabu
Beitrag von: Immanuel Cunt am April 04, 2013, 15:02:23

Fakt ist: Für Radfahrer gibt es bei Vorhandensein eines Radweges eine Benützungspflicht.


Nein, eben nicht. Seit der neusten StVO-Novelle gibts Radwege mit Benützungspflicht und Radwege ohne Benützungspflicht, sowie analog für gemischte Geh-/Radwege (siehe § 53 Z. 27 bzw Z. 28). Die geltende Fassung gibts hier: http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10011336 (http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10011336).

lg, IC
Titel: Re: Ab jetzt ist das Handy für Radler tabu
Beitrag von: Empedokles am April 04, 2013, 15:37:51
Frage an IC:

Ähnlich verhält sich die ewige Streiterei mit eingefleischten Autofahrern die der Meinung sind, dass Radfahrer auf durch Zebrastreifen unterbrochenen Radwegen unbedingt absteigen müssten und dort ihr Fahrrad zu schieben hätten. Ich meine aber, dass ich durch das Anhalten und mein Sitzenbleiben am Rad auf den (für Fußgänger gültigen) Vorrang verzichte und wenn es der Verkehr zulässt, diesen kurzen Abschnitt fahrend überqueren darf.

Hast Du vielleicht dazu auch einen tollen Paragraphen parat? Das würde mich sehr freuen!

HG, E.
Titel: Re: Ab jetzt ist das Handy für Radler tabu
Beitrag von: Empedokles am April 04, 2013, 17:06:57
Okay, habe in Deinem Link folgenden Text gefunden:

§ 19. Vorrang.
(6a) Radfahrer, die eine Radfahranlage verlassen, haben anderen Fahrzeugen im fließenden Verkehr den Vorrang zu geben.


Nehmen wir als anschauliches Beispiel die Kreuzung Alte Poststraße / Köflachergasse. Dort ist der durchgehende Radweg vom Verkehrszeichen "Radwegende" unterbrochen und wird über  einen Zebrastreifen zu einer Verkehrsinsel und von dort abermals mit einem Zebrastreifen zum weiterführenden Radweg weiter durch die GKB-Unterführung geleitet. Der Vorrang auf dieser Kreuzung ist also durch den § 19.6a eindeutig geregelt.

Meine Frage bezieht sich also eher auf eine "erlaubte" Weiterfahrt des Radfahrers auf diesem Zebrastreifen, wenn es die verkehrsbedingten Verhältnisse ermöglichen, ohne absteigen zu müssen. Oder muss hier wirklich das Fahrrad geschoben werden, auch wenn man dadurch sozusagen den "Fußgänger-Vorrang" förmlich erzwingt? - Ein schiebender Fahrradfahrer ist doch ein Fußgänger, oder?
Titel: Re: Ab jetzt ist das Handy für Radler tabu
Beitrag von: Firehawk am April 04, 2013, 17:42:01
Ich hab mir mal diese Kreuzung von oben (Google Maps) angeschaut was hoffentlich die derzeitige Situation wiedergibt. Ja es gibt dieses unsinnige "ENDE" mit der beschriebenen Vorrangkonsequenz. Meiner Meinung nach sollte man diese Regelung soweit es geht beenden und zu normalem (Rechts-)Vorrang wo möglich übergehen, sonst kann man ja ein "Vorrang geben" aufstellen.

Weiter bei der Kreuzung: es gibt keine Überfahrt für Radfahrer und die Verkehrsinsel ist eigentlich abgetrennt. Damit darf ich doch die Verkehrsinsel gar nicht befahren und muss die Straße benutzen bzw. ist der Radweg Richtung Süden gar nicht erreichbar.

Zusammenfassend: Murks

Und ja, ein schiebender Radfahrer ist Fußgänger, diesen Vorteil der Umstellung muss man manchmal zwangsweise ausnutzen.
Titel: Re: Ab jetzt ist das Handy für Radler tabu
Beitrag von: Immanuel Cunt am April 04, 2013, 18:35:30

Ähnlich verhält sich die ewige Streiterei mit eingefleischten Autofahrern die der Meinung sind, dass Radfahrer auf durch
Zebrastreifen unterbrochenen Radwegen
unbedingt absteigen müssten und dort ihr Fahrrad zu schieben hätten.


Bin zwar kein Anwalt, aber wenn dort kein Fahrverbot oder dgl. ausgeschildert ist, seh ich keinen Grund, warum man dort das Rad
schieben müsste. Der Zebrastreifen selbst gilt jedenfalls nur für Fußgänger (es sei denn er ist mit eine Radüberfahrt kombiniert). Der Zebrastreifen unterbricht auch keinen Radweg, da müsste ein Radweg-Ende-Schild stehen (mit der Konsequenz, dass Radler dort Nachrang haben). Und man darf genau genommen beim Queren auch nicht auf, sondern nur neben dem Zebrastreifen fahren, da der Zebrastreifen Fußgängerbereich ist.

Zitat

Hast Du vielleicht dazu auch einen tollen Paragraphen parat?


Expliziten Paragraphen kenne ich nicht, das ergibt sich alle implizit aus den diversen Betimmungen der StVO. In der Realität ists dann halt oft eine Interpretationsfrage (und in Graz sind einige Radwege so beschildert, dass man sie kaum legal benutzen kann).


Nehmen wir als anschauliches Beispiel die Kreuzung Alte Poststraße / Köflachergasse. Dort ist der durchgehende Radweg vom Verkehrszeichen "Radwegende" unterbrochen und wird über  einen Zebrastreifen zu einer Verkehrsinsel und von dort abermals mit einem Zebrastreifen zum weiterführenden Radweg weiter durch die GKB-Unterführung geleitet. Der Vorrang auf dieser Kreuzung ist also durch den § 19.6a eindeutig geregelt.


Ja, Radler haben Nachrang.

Zitat

Meine Frage bezieht sich also eher auf eine "erlaubte" Weiterfahrt des Radfahrers auf diesem Zebrastreifen, wenn es die verkehrsbedingten Verhältnisse ermöglichen, ohne absteigen zu müssen. Oder muss hier wirklich das Fahrrad geschoben werden, auch wenn man dadurch sozusagen den "Fußgänger-Vorrang" förmlich erzwingt? - Ein schiebender Fahrradfahrer ist doch ein Fußgänger, oder?


Du musst neben dem Zebrasteifen queren, was dort ja auch leicht möglich ist.
Das Fahren auf der Insel hätte ich jetzt auch als Querung derselben interpretiert und ist somit erlaubt, da nur das Befahren von Gehsteigen in Längsrichtung nicht erlaubt ist, das Queren jedoch sehr wohl.


Zusammenfassend: Murks


Richtig, der übliche Radanlagenmurks ...

lg, IC
Titel: Re: Ab jetzt ist das Handy für Radler tabu
Beitrag von: Empedokles am April 04, 2013, 19:29:49
Also, wenn ich als Radler (im vorher von mir beschriebenen Fall - dort steht ein Radweg-Ende-Schild) vor der Kreuzung anhalte und danach neben dem Zebrastreifen die Kreuzung mit dem Rad überfahre, verhalte ich mich dann gesetzeskonform? - Kann ich das weiterkommunizieren?
Der Zebrastreifen ist dort NICHT extra abgegrenzt!
Titel: Re: Ab jetzt ist das Handy für Radler tabu
Beitrag von: Firehawk am April 04, 2013, 21:50:17
Hast du schon an den Zuständigen der Stadt (Spinka) geschrieben? Von Ihm bzw. der Abteilung habe ich meist gute Antworten erhalten und auch Vorschläge / Kritik wurden angehört.
Titel: Re: Ab jetzt ist das Handy für Radler tabu
Beitrag von: Immanuel Cunt am April 04, 2013, 21:55:21

Also, wenn ich als Radler (im vorher von mir beschriebenen Fall - dort steht ein Radweg-Ende-Schild) vor der Kreuzung anhalte und danach neben dem Zebrastreifen die Kreuzung mit dem Rad überfahre, verhalte ich mich dann gesetzeskonform? - Kann ich das weiterkommunizieren?


Wie gesagt, ich bin kein Anwalt, kann und darf daher keine Rechtsauskünfte geben sondern gebe nur meine laienhaften Ansichten wieder. Aber du könntest deine Frage ja ans Straßenamt richten, die sollten dort fundiert Auskunft geben können.

lg, IC
Titel: Re: Ab jetzt ist das Handy für Radler tabu
Beitrag von: Empedokles am April 04, 2013, 22:22:00

Aber du könntest deine Frage ja ans Straßenamt richten, die sollten dort fundiert Auskunft geben können.


Oh ja, das werde ich tun und das Ergebnis hier posten. - Danke!
Titel: Re: Ab jetzt ist das Handy für Radler tabu
Beitrag von: Bim am April 04, 2013, 22:53:31

1.
Dass die Radwegstrecken umständlich sind und oft gewechselt werden muss, ist ein eigenes Thema, dass ja kritisiert werden kann und bei den Zuständigen der Stadt angebracht gehört! Aber deshalb berechtigt das noch keinen, sich einfach seine Gesetze selbst zu machen.
Es gibt trotzdem Vorschriften, an die sich so gut wie alle möglichst zu halten haben - alleine schon um des zusammenleben Willens! Es macht keinen Sinn, wenn keiner sich etwas hält, nur weil er es sinnlos erachtet - weil dann soll jeder einfach diese Vorschrift missachten, der für sinnlos hält .... na bravo, da würde es ausschauen! Daher bleibt die Radwegbenützungspflicht eine Radwegbenützungspflicht. (auch wenn gewisse Streckenführungen problematisch sind - aber in dieser Hinsicht kann ich nur sagen, wird SEHR VIEL toleriert und sehr wenig kontrolliert und noch weniger gestraft!)

2.
Durch die StVO-Novelle wurde die generelle Radwegbenützunspflicht nicht abgeändert, oder abgeschafft. Es wurde vielmehr nur die Möglichkeit geschaffen, auf einzelnen ausgesuchten und GEKENNZEICHNETEN Strecken, dem Radfahrer die freie Wahl zu geben. Solange aber weiterhin überall die runden Radwegtafeln (Gebotszeichen!) stehen, gilt nach wie vor, überall uneingeschränkt die RadwegbenützungsPFLICHT! Freie Wahl wäre lediglich dann gegeben, wenn der Radweg mit einer eckigen Radwegtafel (Hinweiszeichen) gekennzeichnet ist.

3.
Radwege die durch Schutzwege unterbrochen sind, enden dort an und für sich. (Es gibt genaue Verordnungen zur StVO wie die Bodenmarkierungen, etc. auszusehen haben). Wird ein Radweg durch einen Schutzweg unterbrochen, müsste auf beiden Seiten der Radweg mit dem Schriftzug "ENDE" markiert sein. Anderfalls müsste zusätzlich zum Schutzweg eine Radfahrerüberfahrt markiert sein. Ist dies nicht der Fall, ist das Fahrrad laut StVO über den Schutzweg - "als Fußgäner" - zu schieben (oder neben dem Schutzweg zu überqueren). Der Schutzweg ist nur für Fußgänger gedacht, aber nicht für Radfahrer, denn sonst wäre eine Radfahrerüberfahrt markiet (dies ergibt sich schon allein durch die Begriffsbestimmungen in der StVO).

Betreffend Vorrang ist weiters zu beachten, dass einem Radfahrer auf einer Radfahrerüberfahrt das Überqueren ungehindert zu ermöglichen ist. Das gilt aber nicht, wenn keine Radfahrerüberfahrt vorhanden ist bzw. NUR ein Schutzweg vorhanden ist. Dann gilt diese Regel NUR für Fußgänger.
Sollte der Radweg mit dem Schriftzug "ENDE" gekennzeichnet sein, ist anzuhalten. Auch bei einer Überquerung auf einer Radfahrerüberfahrt hat sich der Radfahrer langsam bzw. im Schritttempo der Überfahrt zu nähern, damit dies für den übrigigen Verkehr erkennbar ist. Die Überfahrt darf nicht überraschend erfolgen und für restlichen Verkehr unerkennbar sein. Diese Bestimmung gilt allerdings auch für Fußgänger bei der Benützung des Schutzweges. Ein Überqueren eines Schutzweges/einer Radfahrerüberfahrt blindlings, ohne zu schauen bzw. mit dem übrigen Verkehr Blickkontakt aufzunehmen, ist genauso strafbar. (Der Rest betreffend Vorrang ist alles im § 19 StVO, für Radfahrer speziell eben wie angeführt, im Absatz 6a geregelt.)

Zur Sache "Radüberquerung am Schutzweg": Ist laut StVO (ergibt sich automatisch aus allen Bestimmungen/Begriffsbestimmungen und Verordnungen zur StVO) grundsätzlich zwar verboten, wird aber TOLERIERT!

4.
Wenn ein Radweg endet, DARF dies nicht ohne dem Schriftzug "ENDE" erfolgen, daher wird es schwierig mit dem Rechtsvorrang bzw. einem "Vorrang geben", da das die Tatsache nicht ändert, das eine Radfahranlage verlassen wird, daher behält § 19/6a StVO seine Gültigkeit und weiters ergibt sich aus der StVO bzw. allen dazugehörigen Verordnungen, wie ein Radweg zu enden hat und wie er beschildert und markiert sein muss.
Titel: Re: Ab jetzt ist das Handy für Radler tabu
Beitrag von: Empedokles am April 05, 2013, 00:06:16
Lieber BIM!

Wenn das alles stimmt, was Du da angeführt hast, dann müsstest sogar Du (den ich mit einem logischem Verstand ausgestattet empfinde) FÜR die freie Wahl der Radfahrer plädieren und nicht auf die Radwegbenützungspflicht bestehen. Das soll ja nicht heissen, daß Du einen Gesetzesmißbrauch fördern sollst, aber ein einfühlsameres Verständnis Deinerseits für die Radfahrer hätte ich mir eigentlich schon von Dir erwartet!

Mein Mail an das Straßenamt:
Sehr geehrte Damen und Herren!
Mich interessiert folgender Sachverhalt:
Ich fahre als Radfahrer am Radfahrweg von der Kreuzung Alte Poststraße / Eggenberger Straße in Richtung Süden.
An der Kreuzung Alte Poststraße / Köflachergasse treffe ich das Verkehrszeichen "Radweg Ende" an. Hier folgt ein Zebrastreifen auf eine Verkehrsinsel und ein weiterer Zebrastreifen von der Insel auf den weiterführenden Radweg durch die Unterführung der Alten Poststraße unter der GKB-Bahnstrecke hindurch. Die angeführten Zebrastreifen haben keinen abgegrenzten Bereich für Radfahrer. Am Ende des zweiten Zebrastreifens befindet sich ein Verkehrszeichen "Anfang kombinierter Fahradweg plus Fußgängerweg".
Wenn ich als Radfahrer am Fahrrad sitzend vor besagter Kreuzung anhalte, verzichte ich doch für die anderen Verkehrsteilnehmer ganz offensichtlich auf den Vorrang, der den auf diesem Zebrastreifen querenden Fußgänger zusteht? Darf ich nun ohne abzusteigen, dem ausgewiesenen Radweg folgend, FAHREND den Zebrastreifen überqueren, wenn es der Verkehr zulässt, obwohl am Zebrastreifen kein abgegrenzter Bereich für Radfahrer markiert ist?
Oder muß ich an dieser Kreuzung mein Fahrrad über den Zebrastreifen schieben und genieße dadurch ungewollt den Vorrang eines Fußgängers auf dem Zebrastreifen?
Auf dem Radweg in der Alten Poststraße befinden sich bis zur Wetzelsdorferstraße noch etliche Querungen nach links abzweigender Seitenstraßen mit den Verkehrszeichen "Fahrradweg Ende" und danach "Fahrradweg" (allerdings ohne Zebrastreifen). Wie schaut es dort rechtlich aus?
Ich bin ein pflichtbewußter Radfahrer, der sich an die gültigen Verkehrsregeln halten möchte.
Daher bitte ich um Aufklärung über die richtige Verhaltensweise in den vorher geschilderten Fällen.
Titel: Re: Ab jetzt ist das Handy für Radler tabu
Beitrag von: kroko am April 05, 2013, 05:12:49
Zitat
Dass die Radwegstrecken umständlich sind und oft gewechselt werden muss, ist ein eigenes Thema, dass ja kritisiert werden kann und bei den Zuständigen der Stadt angebracht gehört! Aber deshalb berechtigt das noch keinen, sich einfach seine Gesetze selbst zu machen.
Es gibt trotzdem Vorschriften, an die sich so gut wie alle möglichst zu halten haben - alleine schon um des zusammenleben Willens! Es macht keinen Sinn, wenn keiner sich etwas hält, nur weil er es sinnlos erachtet - weil dann soll jeder einfach diese Vorschrift missachten, der für sinnlos hält .... na bravo, da würde es ausschauen! Daher bleibt die Radwegbenützungspflicht eine Radwegbenützungspflicht. (auch wenn gewisse Streckenführungen problematisch sind - aber in dieser Hinsicht kann ich nur sagen, wird SEHR VIEL toleriert und sehr wenig kontrolliert und noch weniger gestraft!)


Das steht ja eh alles außer Diskussion. Natürlich muss sich jeder an Gesetze halten - aber trotzdem kann man in einer Demokratie auch über mögliche Änderungen von Gesetzen diskutieren, und solche Änderungen sinnvoll finden. Ich finde eine generelle Aufhebung der Radwegbenützungspflicht sinnvoll,  und setze mich dafür ein - wo ist da das Problem für dich? Genauso setze ich mich dafür ein, entsprechend dem jetzigen Gesetz schikanöse Radwege zu identifizieren und dort die Benützungspflicht aufzuheben. Wieso soll ich mich nicht für meine Überzeugungen einsetzen, nur weil sie dir nicht passen?

PS, zum dauernden Gejammer wegen der ach so teuren Radwege: in Österreich werden pro Kopf und Jahr vielleicht 2 oder 3 Euro für Radwege ausgegeben - eine lächerlich geringe Summe (vor allem im Vergleich zu anderen Infrastrukturkosten). Das Gejammer ist also völlig für die Würscht.

PPS: Auch ein nicht benützungspflichtiger Radweg (meistens: gemischter Geh/Radweg) kann selbstverständlich sehr sinnvoll sein. Denk an einen eher schmalen Weg, der zu einer Schule oder einem Pensionistenheim führt. Wer nicht will, verwendet ihn nicht. Aber der Schutz für schwache Verkehrsteilnehmer ist trotzdem da: die Schüler oder alten Leute (oder alle die's gemütlich haben wollen) fahren am Radweg, wer's eilig hat auf der Straße. Wo ist das Problem?
Titel: Re: Ab jetzt ist das Handy für Radler tabu
Beitrag von: Bim am April 05, 2013, 11:47:30
Man kann sich für Änderungen/Verbesserungen einsetzen, das habe ich auch mehrfach angeführt. Nur das war nicht Thema der Diskussion.

Über Änderungen bzw. Verbesserungsvorschlägen kann man immer diskutieren!


Aber diesmal ging es viel mehr um bestehende Gesetze/Richtlinien und deren Einhaltung bzw. gesetzeskonformes Verhalten. Und ich kann nicht einfach gegen Gesetze/Richtlinien verstoßen, nur weil ich es für sinnlos erachte. Würde das jeder so handhaben, hätte wir katastrophale Zustände, denn jeder Mensch hat eine andere Wahrnehmung über wichtige und sinnloses Bestimmungen. Daher muss man sich auch an Dinge halten, die man nicht für wichtig, oder für sinnlos erachtet.

Das heißt nicht, dass man sich für Änderungen nicht einsetzen darf. Nur solange die Gesetzeslage, Beschilderungen, Markierungen nicht geändert wurden, muss man sich trotzdem an den aktuellen Gegebenheiten orientieren und daran halten, ob es einem passt oder nicht. Natürlich wird von mir so manches überspitzt formuliert, um gewisse Sachverhalte besser darzustellen bzw. um auch Reaktionen damit auszulösen.  :)

Titel: Re: Ab jetzt ist das Handy für Radler tabu
Beitrag von: Bim am April 05, 2013, 11:51:23
Nur zur Info, da ich dies angeführt habe, dass ich es machen werden:

Heute ein Bericht im ORF wegen einem Verkehrsunfall zwischen Fußgänger und Radfahrer - Ausgang, beide schwer verletzt. (Solche Berichte gibt es aber immer wieder, wobei man dazu sagen muss, es steht nur ein Bruchteil dieser Unfällen in den Medien und dass weiß ich ganz genau. Erst vor ca. einem Monat ereignete sich am Südtirolerplatz ein ähnlicher Unfall, der auch in den Medien war. Die tatsächliche Zahl ist weitaus höher, denn es passieren wesentlich mehr Unfälle, als jene, die in den Medien transportiert werden.)

Link: http://ooe.orf.at/news/stories/2578584/
Titel: Re: Ab jetzt ist das Handy für Radler tabu
Beitrag von: StefanTiran am April 05, 2013, 12:48:52
Was in der Diskussion noch zu kurz gekommen ist: Für Trainingsfahrten mit Rennfahrrädern sowie für Fahrräder mit Anhänger gilt seit jeher schon keine Benutzungspflicht. Abgesehen davon ist natürlich niemand verpflichtet, sich selbst zu gefährden, weshalb unzumutbare Radwege ebenfalls nicht benutzt werden müssen, hier gilt es also sehrwohl, mit Augenmaß vorzugehen.
Titel: Re: Ab jetzt ist das Handy für Radler tabu
Beitrag von: Commanderr am April 06, 2013, 01:16:07
Danke an Empedokles für das Mail an das Straßenamt! Auf die Antwort(en) bin ich gespannt!


aber ein einfühlsameres Verständnis Deinerseits für die Radfahrer hätte ich mir eigentlich schon erwartet!

Vor vielen Radfahrern in Graz habe ich ohnehin jeglichen Respekt verloren! Im Finstern ohne Licht, ohne Reflektoren, dazu dunkel angezogen und dann noch ohne schauen den anderen Verkehrsteilnehmern den Vorrang nehmen; Radfahrer am Gehsteig, die dann sogar noch zu schimpfen beginnen, wenn sie nicht vorbeifahren können; oder vor Radfahrern, die überall gegen die Einbahn fahren, auch wenn kein Radweg oder eine Radspur vorhanden ist!

Meine Tipps lt. aktueller StVO vom 01.04.2013 (http://www.jusline.at/Strassenverkehrsordnung_%28StVO%29.html):


Darf ich nun ohne abzusteigen, dem ausgewiesenen Radweg folgend, FAHREND den Zebrastreifen überqueren, wenn es der Verkehr zulässt, obwohl am Zebrastreifen kein abgegrenzter Bereich für Radfahrer markiert ist?

Mein Tipp: Nein, Zebrastreifen sind keine Radfahrerüberfahrten und sind (in Österreich) ausschließlich nur für Fußgänger, Rollschuhfahrer und Rollstuhlfahrer da!


Oder muß ich an dieser Kreuzung mein Fahrrad über den Zebrastreifen schieben und genieße dadurch ungewollt den Vorrang eines Fußgängers auf dem Zebrastreifen?

Mein Tipp: Ja, in Österreich sollte man in diesem Fall das Rad schieben und genießt dabei die Vorteile eines Fußgängers! In Deutschland gilt übrigens: "Radfahrer dürfen einen Fußgängerüberweg durchaus quer befahren, wenn sie dort legal fahrend hingelangen können (also zum Beispiel nicht über reine Gehwege). Es gibt also kein ,,Zebrastreifenbefahrverbot". Ob Radfahrer beim Befahren ,,quer zu den Streifen" Vorfahrt bzw. Vorrang haben, hängt davon ab, ob sie an dieser Stelle legal abbiegen oder wenden".
In der aktuellen StVO habe ich diesbezüglich nichts gefunden! Warum das Straßenamt dort auf die quadratischen Markierungen verzichtet hat, keine Ahnung! Ich würde jedenfalls die fehlenden Markierungen so pinseln (siehe gelbe Markierungen im Bild unten)!


Auf dem Radweg in der Alten Poststraße befinden sich bis zur Wetzelsdorferstraße noch etliche Querungen nach links abzweigender Seitenstraßen mit den Verkehrszeichen "Fahrradweg Ende" und danach "Fahrradweg" (allerdings ohne Zebrastreifen). Wie schaut es dort rechtlich aus?

Mein Tipp: An den Kreuzungen Alte Poststraße und -Friedhofgasse, -Einfahrt Boesner GmbH, -Kratkystraße, -Wetzelsdorfer Straße existieren doch überall gepinselte Radfahrerüberfahrten. D.h. Radfahrer haben Vorrang gegenüber dem IV, dürfen sich jedoch nur mit max. 10km/h der Radfahrerüberfahrt nähern und sie dann überqueren! An der Kreuzung zur Wetzelsdorfer Straße müsste man, sofern man weiter nach Süden fahren will, die Straßenseite wechseln. Das geht nur "Rad-schiebend" am südlichen Zebrastreifen oder am Rad fahrend von Ost nach West auf der "normalen" KFZ-Fahrbahn. Auch hier verstehe ich nicht wirklich, warum man beim südlichen Zebrastreifen nicht auch die Radfahrerüberfahrt-Markierungen dazu gepinselt hat, bei sehr vielen anderen Kreuzungen hat man das doch auch geschafft, z.B. hier bei der Radetzkybrücke/Roseggerkai (http://maps.google.at/maps?q=graz+alte+poststra%C3%9Fe&hl=de&ie=UTF8&ll=47.066397,15.43581&spn=0.000655,0.001206&hnear=Alte+Poststra%C3%9Fe,+Graz,+Steiermark&t=h&z=20)!



Trainingsfahrten mit Rennfahrrädern

Wieviele (Profi-)Radfahrer kennt Ihr, die auch den Nachweis erbringen können, dass es sich bei Ihrer Fahrt tatsächlich um eine Trainingsfahrt (z.B. für eine Radrundfahrt) handelt und dadurch ein Nebeneinanderfahren auf der normalen Straße (warum muss man für ein Training überhaupt nebeneinander fahren?), gerechtfertigt war, natürlich nur auf Rennrädern (siehe § 4 FV Rennfahrräder (http://www.jusline.at/index.php?cpid=ba688068a8c8a95352ed951ddb88783e&lawid=797&paid=4))?
Aber egal, ich halte diesen § für komplett überflüssig, da gibt es wohl wichtigeres zu regeln!



Es gibt trotzdem Vorschriften, an die sich so gut wie alle möglichst zu halten haben - alleine schon um des zusammenleben Willens!

Sehe auch ich so!


Es gibt genaue Verordnungen zur StVO wie die Bodenmarkierungen, etc. auszusehen haben.

Oft wird "typisch österreichisch, nämlich irgendwie" gepinselt! Was in der StVO steht wird nicht immer berücksichtigt! In Graz gibt es genug Beispiele, wo falsch, zu wenig oder gar zuviel gepinselt wurde! Z.B. zuviel des Guten (http://maps.google.at/maps?q=graz+alte+poststra%C3%9Fe&hl=de&ie=UTF8&ll=47.072214,15.447442&spn=0.000411,0.000481&hnear=Alte+Poststra%C3%9Fe,+Graz,+Steiermark&t=h&deg=270&z=21) gibt es an der Kreuzung Glacis/Leonhardstraße! Vom Stadtpark kommend dürfte man im nördlichen Kreuzungsbereich nicht nach Osten über das Glacis fahren, da man dort ja als Geisterfahrer auf der anderen Straßenseite in der Leonhardstraße landen würde, die Bodenmarkierung erlaubt es aber!

Kreuzung "Alte Poststraße/Köflacher Gasse" -Bild (C) Google-Maps (http://maps.google.at/maps?q=graz+alte+poststra%C3%9Fe&hl=de&ie=UTF8&ll=47.068216,15.409985&spn=0.000327,0.000603&hnear=Alte+Poststra%C3%9Fe,+Graz,+Steiermark&t=h&z=21):
Titel: Re: Ab jetzt ist das Handy für Radler tabu
Beitrag von: kroko am April 06, 2013, 05:40:20
Zitat
Aber diesmal ging es viel mehr um bestehende Gesetze/Richtlinien und deren Einhaltung bzw. gesetzeskonformes Verhalten. Und ich kann nicht einfach gegen Gesetze/Richtlinien verstoßen, nur weil ich es für sinnlos erachte. Würde das jeder so handhaben, hätte wir katastrophale Zustände, denn jeder Mensch hat eine andere Wahrnehmung über wichtige und sinnloses Bestimmungen. Daher muss man sich auch an Dinge halten, die man nicht für wichtig, oder für sinnlos erachtet.


Das ist ja alles ganz selbstverständlich - ich habe hier nirgends eine gegenteilige Meinung gelesen.
Titel: Re: Ab jetzt ist das Handy für Radler tabu
Beitrag von: Firehawk am April 06, 2013, 14:36:57

Wieviele (Profi-)Radfahrer kennt Ihr, die auch den Nachweis erbringen können, dass es sich bei Ihrer Fahrt tatsächlich um eine Trainingsfahrt (z.B. für eine Radrundfahrt) handelt und dadurch ein Nebeneinanderfahren auf der normalen Straße (warum muss man für ein Training überhaupt nebeneinander fahren?), gerechtfertigt war, natürlich nur auf Rennrädern (siehe § 4 FV Rennfahrräder (http://www.jusline.at/index.php?cpid=ba688068a8c8a95352ed951ddb88783e&lawid=797&paid=4))?
Aber egal, ich halte diesen § für komplett überflüssig, da gibt es wohl wichtigeres zu regeln!


Das ist relativ einfach, da man immer im Training sein kann. Siehe diese UVS Entscheidung: http://www.complang.tuwien.ac.at/anton/radweg-bescheid/bescheid.html
Titel: Re: Ab jetzt ist das Handy für Radler tabu
Beitrag von: Bim am April 06, 2013, 15:07:38
In dem Fall war aber scheinbar die Anzeige unvollständig, oder zu wenig genau.

Also diese Entscheidung kann man nicht verallgemeinern. Außerdem sind UVS-Entscheidungen immer NUR Einzelentscheidungen und heben die Gesetze nicht auf. Es gibt eine Menge UVS-Entscheidungen, in denen in gleicher Sache genau entgegengesetzt entschieden wurde.

Richtungsweisende Entscheidungen zum Gesetz, an denen man sich auch tatsächlich orientieren kann, haben wegen der Rechtsgültigkeit nur Verwahltsungsgerichtshof-Entscheidungen!