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Allgemein => Graz => Bauprojekte => Thema gestartet von: Martin am April 22, 2013, 12:35:53

Titel: Bebauungsplan Algersdorfer Straße/Lerchengasse/Vinzenzgasse/Lilienthalgasse
Beitrag von: Martin am April 22, 2013, 12:35:53
http://www.graz.at/cms/beitrag/10210955/5059887/
Titel: Re: Bebauungsplan Algersdorfer Straße/Lerchengasse/Vinzenzgasse/Lilienthalgasse
Beitrag von: amadeus am April 22, 2013, 13:14:27
Vielleicht könnte man ja bei dieser Gelegenheit auch das nur für die Feuerwehr verordnete Einbahnpaar Lilienthalgasse/Rochelgasse wieder aufheben ...
Titel: Re: Bebauungsplan Algersdorfer Straße/Lerchengasse/Vinzenzgasse/Lilienthalgasse
Beitrag von: Höllerhansl am April 23, 2013, 21:49:53

Vielleicht könnte man ja bei dieser Gelegenheit auch das nur für die Feuerwehr verordnete Einbahnpaar Lilienthalgasse/Rochelgasse wieder aufheben ...


Ist wirklich nicht notwendig, da die Straßen für einen Begegnungsverkehr zu schmal sind.
Titel: Re: Bebauungsplan Algersdorfer Straße/Lerchengasse/Vinzenzgasse/Lilienthalgasse
Beitrag von: amadeus am April 24, 2013, 08:17:23

Ist wirklich nicht notwendig, da die Straßen für einen Begegnungsverkehr zu schmal sind.


Das gilt aber für alle Straßen im Viertel. Wozu noch kommt, daß die Lilienthalgasse zwischen Algersdorferstraße und Vinzenzgasse gar keine ,,richtige" Einbahn ist.
Titel: Re: Bebauungsplan Algersdorfer Straße/Lerchengasse/Vinzenzgasse/Lilienthalgasse
Beitrag von: Höllerhansl am April 25, 2013, 21:26:54


Ist wirklich nicht notwendig, da die Straßen für einen Begegnungsverkehr zu schmal sind.


Das gilt aber für alle Straßen im Viertel. Wozu noch kommt, daß die Lilienthalgasse zwischen Algersdorferstraße und Vinzenzgasse gar keine ,,richtige" Einbahn ist.

Keine "richtige" Einbahn ist also eine "falsche" Einbahn. Wo kann man das in der StVO nachlesen?
Titel: Re: Bebauungsplan Algersdorfer Straße/Lerchengasse/Vinzenzgasse/Lilienthalgasse
Beitrag von: amadeus am April 25, 2013, 22:27:11

Keine "richtige" Einbahn ist also eine "falsche" Einbahn. Wo kann man das in der StVO nachlesen?

Nirgends.

Ist gar keine Einbahn, nur eine Pseudoeinbahn. Dort ist in einer Richtung nur ,,Einfahrt verboten" verordnet und entsprechend kundgemacht, aber absichtlich nicht  ,,Einbahn". Man kann in diesem Abschnitt also jederzeit wenden oder aus einer Grundstückseinfahrt kommend eine beliebige Richtung wählen. Traut sich aber keiner, der Einbahnpfeil geht niemandem ab und das Verbotsschild schreckt nachhaltig ab. Der Schein trügt ...  ;D