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Verkehr => IV - Straßenverkehr => Graz => Thema gestartet von: Immanuel Cunt am Oktober 06, 2013, 09:20:59

Titel: Kreisverkehr Rechbauerstraße/ Nibelungengasse
Beitrag von: Immanuel Cunt am Oktober 06, 2013, 09:20:59
Kreisverkehr für mehr Sicherheit

Die Kreuzung Rechbauerstraße/ Nibelungengasse gehört zu den 30 unfallträchtigsten im gesamten Stadtgebiet.

E ine der gefährlichsten Grazer Kreuzungen steht jetzt endlich vor der Entschärfung. Demnächst wird an der Kreuzung Rechbauerstraße/Nibelungengasse mit der Errichtung eines Kreisverkehrs begonnen, der dort für mehr Verkehrssicherheit sorgen soll.

In der letzten Auflistung des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KfV) rangierte diese Kreuzung unter den Top 30 der unfallträchtigsten in Graz. Unmittelbarer - trauriger - Anlass für diese jetzt umgesetzte Maßnahme war aber ein Verkehrsunfall im vergangenen Jahr, bei dem eine Frau schwerstens verletzt worden war. Weiters gibt es dort wegen der Nähe zur Volksschule Nibelungen eine erhöhte Fußgängerfrequenz.

Wegen des geringen Platzangebots kann allerdings nur ein kleiner Kreisverkehr umgesetzt werden, der aber die gewünschte Reduktion der Geschwindigkeiten bringen soll. Dadurch erhöht sich die Aufmerksamkeit der Fahrzeuglenker. "Zur Hebung der Sicherheit ist der Kreisverkehr ein bewährtes Mittel. Für mich eine sinnvolle Lösung mit Hausverstand, zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer", erklärt Verkehrsstadtrat Mario Eustacchio (FP).

Der Auftrag für die Errichtung ist erteilt. Die Umsetzung wird mit den derzeit laufenden Wasser- und Kanalbauarbeiten abgestimmt. HANS ANDREJ

Quelle: http://www.kleinezeitung.at/steiermark/graz/graz/3429505/kreisverkehr-fuer-mehr-sicherheit.story (http://www.kleinezeitung.at/steiermark/graz/graz/3429505/kreisverkehr-fuer-mehr-sicherheit.story)
Titel: Re: Kreisverkehr Rechbauerstraße/ Nibelungengasse
Beitrag von: Commanderr am Oktober 21, 2013, 21:58:59

Kreisverkehr für mehr Sicherheit
Demnächst wird an der Kreuzung Rechbauerstraße/Nibelungengasse mit der Errichtung eines Kreisverkehrs begonnen, der dort für mehr Verkehrssicherheit sorgen soll.
...
Wegen des geringen Platzangebots kann allerdings nur ein kleiner Kreisverkehr umgesetzt werden, der aber die gewünschte Reduktion der Geschwindigkeiten bringen soll.

Soll da etwa so ein Kreisverkehr errichtet werden, wie z.B. der in Schärding vor dem Kapsreiter Bräustüberl (siehe Foto unten)? Denn in dem Fall müsste dafür in Graz an der Kreuzung Rechbauerstraße/Nibelungengasse, an 3 Ecken, ein Stück vom Gehsteig "weggezwickt" werden, ansonsten kann das ja nur ein Miniaturkreisverkehr für Smarts werden. Denn direkt an der vierten Ecke befindet sich der Zugang zu dem kleinen SPAR-Geschäft, wo der Gehsteig ohnehin schon knapp bemessen ist!
Außerdem: Selbst mit Kreisverkehr wird sich dort weder am Tempo der Verkehrsteilnehmer noch an der Aufmerksamkeit jemals etwas ändern! Dafür bräuchte es schon halbwegs hohe Bodenwellen
in jede Fahrtrichtung! (Wenigstens in Richtung Felix Dahn Platz gibt es ja schon eine Bodenwelle.) Ich bin überzeugt davon, dass da wieder Geld für nix zum Fenster rausgeschmissen wird! Naja, immerhin kann dann die Politik wieder protzen, dass sie alles für die Verkehrssicherheit getan hat!  :hammer:

Foto Kreisverkehr (C) Bezirksrundschau Oberösterreich (http://www.meinbezirk.at/schaerding/chronik/der-kreisverkehr-beim-kapsreiter-braeustueberl-steh-vor-der-totalsperre-m1531652,220974.html)

Titel: Re: Kreisverkehr Rechbauerstraße/ Nibelungengasse
Beitrag von: Commanderr am Oktober 22, 2013, 12:21:19
Aktuelle Fotos der Kreuzung Nibelungengasse/Rechbauerstraße von heute Vormittag

So schaut es heute am 22.10.2013 in diesem Bereich aus:
Foto1:
Zeigt die Druckknopfampel vor der Volksschule Nibelungen. Im Hintergrund sehr gut zu erkennen: "Einfahrt verboten (http://www.wien.gv.at/verkehr/verkehrszeichen/vorschrift.html)"! Das ist bereits seit vielen Wochen so, nur hält sich niemand daran! Im Übrigen steht deshalb bereits an der Kreuzung Naglergasse/Nibelungengasse ein Sackgassen-Schild! In den knapp 2 Minuten, in denen ich heute dort war, sind 9 Autofahrer und 3 Radfahrer verbotenerweise gegen die Einbahn gefahren. Dass es dann an der halb gesperrten Kreuzung Nibelungengasse/Rechbauerstraße bei Gegenverkehr "lustig" zugeht, versteht sich von selbst.
Foto2:
Zeigt den Eingang zum Spar an der Kreuzung (Süd-Ost-Ecke).
Foto3:
Blick Richtung Westen. Der Baum an der Süd-West-Ecke und der Zaun werden sicherlich dem Kreisverkehr geopfert werden! Auch gut zu erkennen, die "Vorgeschriebene Fahrtrichtung" in Richtung Osten, an die sich ebenfalls keiner hält! Zugegeben: Ein weiteres Vorschriftszeichen "Einbiegen nach links verboten" gibt es in der Rechbauerstraße auf Höhe des Spar-Marktes nicht.
Foto4:
Im Vordergrund ist die Bodenwelle zu erkennen. Wäre dort nicht schon so oft aufgegraben, zugeschüttet und wieder neu asphaltiert worden, wäre die Bodenwelle sicher noch deutlicher "spürbar", wenn man drüberfährt. Das hier natürlich trotz Baustelle die "Rechtsregel" gilt, wissen leider so einige Verkehrsteilnehmer nicht!

Bauarbeiten zum Kreisverkehr gibt es noch nicht, es werden jedoch bereits Vermessungsarbeiten an der Kreuzung und in den Gassen durchgeführt!
(Ich werde versuchen das Baugeschehen mit weiteren Fotos zu dokumentieren!)
LG und noch einen schönen Tag!
Titel: Re: Kreisverkehr Rechbauerstraße/ Nibelungengasse
Beitrag von: Amon am Oktober 22, 2013, 15:38:43
Die ganze Kreuzung Rechbauerstraße/Nibelungengasse ist erhöht ausgeführt. Die Unfälle ergeben sich schlicht und ergreifend aus einer Missachtung der Rechtsregel. Das Thema Überregulierung im Verkehr wurde mit Eustacchio ja auch besprochen, ist aber eine Tatsache und leider offenbar auch notwendig.

Zitat
Ich bin überzeugt davon, dass da wieder Geld für nix zum Fenster rausgeschmissen wird!


Zu den Kosten: Der Kreisverkehr wird in einer Minimalvariante ausgeführt, nachdem die (Fernwärme?-) Bauarbeiten abgeschlossen sind. Nennenswerte Zusatzkosten dürfte dies nicht verursachen, zumal die Kreuzung ohnehin offensichtlich sanierungsbedürftig ist.

Zitat
Auch gut zu erkennen, die "Vorgeschriebene Fahrtrichtung" in Richtung Osten, an die sich ebenfalls keiner hält! Zugegeben: Ein weiteres Vorschriftszeichen "Einbiegen nach links verboten" gibt es in der Rechbauerstraße auf Höhe des Spar-Marktes nicht.


Polizei zwischen 16 und 18 Uhr dort postieren und die Stadt ist um einige Hundert Euro reicher ;-) Gilt ja auch für das Linksabbiegeverbot von der Leonhardstraße in die Lessingstraße

Zitat
Soll da etwa so ein Kreisverkehr errichtet werden, wie z.B. der in Schärding vor dem Kapsreiter Bräustüberl (siehe Foto unten)?


Ja, der Kreisverkehr wird für LKW überfahrbar sein, soweit ich das verstanden habe. Dem Stadtrat geht es nur darum, dass die "Vorrang geben"-Zeichen und der optische Eindruck eines Kreisverkehres das Verkehrstempo entschleunigen sollen. Der benachbarte Kreisverkehr (Krenngasse/Schörgelgasse) wird allerdings immer wieder "geschnitten", vor allem abends. Im konkreten Fall wären wohl Stopp-Tafeln für eine der beiden Straßen sinnvoller gewesen.



Titel: Re: Kreisverkehr Rechbauerstraße/ Nibelungengasse
Beitrag von: Commanderr am Oktober 22, 2013, 21:17:23
Baum darf stehen bleiben

Der an der Süd-West-Ecke stehende (noch gesunde und unverletzte) Baum darf zum Glück doch stehen bleiben!
Das konnte ich heute Nachmittag an dem Kreisverkehr-Übersichtsplan erkennen, der in Kreuzungsnähe an einer Wand befestigt war.
Einen Schnappschuss konnte ich davon machen, den werde ich Euch morgen hier noch nachreichen.
Titel: Re: Kreisverkehr Rechbauerstraße/ Nibelungengasse
Beitrag von: Commanderr am Oktober 23, 2013, 09:54:52
Hier wie versprochen der Plan!
LG
Titel: Re: Kreisverkehr Rechbauerstraße/ Nibelungengasse
Beitrag von: Firehawk am Oktober 23, 2013, 14:36:08
Na wenigstens bleibt nach dem Plan der Baum erhalten. :)
Titel: Re: Kreisverkehr Rechbauerstraße/ Nibelungengasse
Beitrag von: invisible am Oktober 23, 2013, 19:31:00

Na wenigstens bleibt nach dem Plan der Baum erhalten. :)


Hoffen wir mal, dass er nicht versehentlich (oder "versehentlich") beschädigt wird - wär ja nicht das erste Mal...
Titel: Re: Kreisverkehr Rechbauerstraße/ Nibelungengasse
Beitrag von: Commanderr am Oktober 25, 2013, 10:28:41
Baubeginn des Kreisverkehrs erfolgt

Foto1: Inzwischen wird an jeder Ecke Rundung gearbeitet...
Foto2: Einbahn? Wo?  :no:
Titel: Re: Kreisverkehr Rechbauerstraße/ Nibelungengasse
Beitrag von: Bim am Oktober 25, 2013, 10:58:08
Baustellenverkehrsschilder interessieren leider zumeist auch nie irgend jemanden!  :-X


Problem liegt hier halt auch an den Baufirmen und Straßenbehörde, denn einerseits sind viele Verkehrszeichen, die bei Baustellen aufgestellt werden, gar nicht rechtsgültig von einer Behörde erlassen bzw. gibt es keinen Bescheid/Verordnung dazu, andererseits stellen die Firmen die Zeichen falsch, oder anders, als von der Behörde verordnet auf, somit sind sie nach einer Anzeige im Falle eines Einspruchs wieder ungültig und der Strafbescheid wird vom UVS aufgehoben.

Somit sind Baustellenregelungen (Verbote/Gebote) sinnlos, zu kontrollieren - ist leider die traurige Wahrheit!

Selbst wenn Behörde und Baufirma alles richtig machen, drehen oft Fußgänger/Passanten die Schilder zur Seite, verändern ihre Örtlichkeit, oder hantieren sonst irgendwie an den Schildern herum, was nur Streit zwischen Behörde, Baufirma, Polizei, Angezeigten, UVS zur Folge hat und schlussendlich kommt überhaupt nichts raus - sämtliche dafür aufgewendete Zeit war umsonst!
Titel: Re: Kreisverkehr Rechbauerstraße/ Nibelungengasse
Beitrag von: zweitervondrei am Oktober 25, 2013, 11:22:02
Das wäre doch was für den Einsatz von mobilen Geisterfahrerkrallen, so es denn solche gibt.
Wahrscheinlich ist abrr genau diese Ignoranz im Straßenverkehr der Grund für die Baumaßnahme. 
Habe an dieser Kreuzung die lustigsten Erlebnisse gehabt, egal ob mit dem Auto, dem Velo oder per pedes.
Titel: Re: Kreisverkehr Rechbauerstraße/ Nibelungengasse
Beitrag von: amadeus am Oktober 25, 2013, 11:30:34

Foto2: Einbahn? Wo?  :no:


Das Zeichen ,,Einfahrt verboten" allein macht auch noch keine Einbahn. Dafür brauchts auf der anderen Seite auch noch was. Das aber ist auf dem Photo nicht ersichtlich.
Titel: Re: Kreisverkehr Rechbauerstraße/ Nibelungengasse
Beitrag von: Bim am Oktober 25, 2013, 11:33:28


Foto2: Einbahn? Wo?  :no:


Das Zeichen ,,Einfahrt verboten" allein macht auch noch keine Einbahn. Dafür brauchts auf der anderen Seite auch noch was. Das aber ist auf dem Photo nicht ersichtlich.


Ist schon klar, aber de facto ist es ein Einbahn, wenn man von einer Richtung in einen Streckenabschnitt nicht einfahren darf - "Einfahrt verboten" (auch die Annenstraße ist auch wenn nicht als Einbahn beschildert, durch die "Einfahrt verboten"-Zeichen, de facto größten Teils eine quasi Einbahn - abgesehen von den Ausnahmen)

Eine richtige Einbahnstraße muss ja von der anderen Seite auch immer mit einem "Einfahrt verboten" gekennzeichnet sein! Also kommt man von der falschen Seite, ist es gar nicht erkennbar, ob es nur ein "Einfahrt verboten" alleine ist, oder in Kombination mit einem Einbahnzeichen.
Titel: Re: Kreisverkehr Rechbauerstraße/ Nibelungengasse
Beitrag von: amadeus am Oktober 25, 2013, 12:41:24

Ist schon klar, aber de facto ist es ein Einbahn, wenn man von einer Richtung in einen Streckenabschnitt nicht einfahren darf - "Einfahrt verboten"


Kann ein gefährlicher Irrtum sein. In einer nicht als Einbahn gekennzeichneten Straße* darf der Verkehrsteilnehmer wenden oder aus einer Grundstückseinfahrt in jeder Richtung ausfahren und kommt damit in keinerlei Konflikt mit dem ,,Einfahrt verboten"-Schild an dem einem Ende.

* Ja, ich weiß, daß nicht alles, was nur in einer Richtung befahren werden darf als Einbahn gekennzeichnet ist (Nebenfahrbahnen wären sowas), aber diese Fälle sind in extra Bestimmungen geregelt.

Nachtrag: Wenn sich in einer solchen Straße zwei ,,Wissende" begegnen (einer weiß, daß an einer Seite ,,Einfahrt verboten" ist und der andere weiß daß es keinen Einbahnpfeil gibt) dann kanns dramatisch werden ...
Titel: Re: Kreisverkehr Rechbauerstraße/ Nibelungengasse
Beitrag von: Walter4041 am Oktober 25, 2013, 12:47:54


Ist schon klar, aber de facto ist es ein Einbahn, wenn man von einer Richtung in einen Streckenabschnitt nicht einfahren darf - "Einfahrt verboten"


Kann ein gefährlicher Irrtum sein. In einer nicht als Einbahn gekennzeichneten Straße* darf der Verkehrsteilnehmer wenden oder aus einer Grundstückseinfahrt in jeder Richtung ausfahren und kommt damit in keinerlei Konflikt mit dem ,,Einfahrt verboten"-Schild an dem einem Ende.


Genau. :one:
Titel: Re: Kreisverkehr Rechbauerstraße/ Nibelungengasse
Beitrag von: Bim am Oktober 25, 2013, 12:56:20
Das ist klar!

In einer nur mit "Einfahrt verboten" gekennzeichneten Straße darf man wenden und aus einem Grundstück heraus in jede Richtung fahren, aber eben nur diese paar Verkehrsteilnehmer! Alle von außerhalb dürfen nicht ein- bzw. durchfahren.

Ergänzung: Und betreffend Nebenfahrbahnen ist es zumindest in Graz so, dass sie als Einbahn zusätzlich beschildert sind. Somit ist auch ein "durchfahren" und nicht bloß nur ein "zu- und/oder abfahren" erlaubt, wie in "richtigen Nebenfahrbahnen" (ohne Einbahnbeschilderung).
Erstellt am: Oktober 25, 2013, 12:50:56

Nachtrag: Wenn sich in einer solchen Straße zwei ,,Wissende" begegnen (einer weiß, daß an einer Seite ,,Einfahrt verboten" ist und der andere weiß daß es keinen Einbahnpfeil gibt) dann kanns dramatisch werden ...


Warum?

So lange eine Straße nicht mit "Einbahn" beschildert ist, muss man immer mit Gegenverkehr rechnen, auch wenn an der anderen Seite ein "Einfahrt verboten" steht. Wie zuvor von dir angeführt ist beschränkter Gegenverkehr möglich, meist nicht viel, aber eben doch. Genau dass ist ja der Unterschied.

Einbahn: kein Gegenverkehr
nur Einfahrt verboten auf einer Seite: Gegenverkehr möglich (meistens nur ein bisschen bzw. sehr beschränkt in der Praxis)
Titel: Re: Kreisverkehr Rechbauerstraße/ Nibelungengasse
Beitrag von: Commanderr am Oktober 25, 2013, 20:25:41
In genau diesem Bereich der Nibelungenstraße gibt es weder Nebenstraßen, noch Ausfahrten oder ähnliches, aus denen kommend in die falsche Richtung gefahren werden könnte!
Da es sich hierbei auch um eine ganz offizielle Baustelle handelt, die genehmigt wurde und bei der auch die zuständigen Referate involviert sind, sind auch die Schilder rechtens aufgestellt!

Ob es am irgendwo im Bereich (hinter den beiden Tafeln "Einfahrt verboten") eine Tafel "Einbahn Fahrtrichtung" gibt oder nicht, spielt zudem gar keine Rolle, denn an dieser Stelle (http://www.styria-mobile.at/home/forum/index.php?action=dlattach;topic=9656.0;attach=50807) gilt nun mal, das Passieren der "Einfahrt verboten"-Schilder gegen die logische Fahrtrichtung ist in keinem Fall gestattet (einzige Ausnahme: Einsatzfahrzeuge)!

Und nein, kein einziges Fahrzeug in diesem Bereich hatte zuvor in der engen Straße gewendet, sodass es nicht die beiden "Enfahrt verboten"-Schilder passieren hätte müssen!
In einer Stunde könnte die Polizei genügend viele falsch fahrende PKW-, Moped- oder Radfahrer abstrafen... aber scheinbar wird das Bußgeld vom Staat nicht benötigt!
Die Sparbersbachgasse ist ja nicht sooo weit entfernt, als dass man dort nicht ebenfalls zum Ziel gelangen könnte, ohne als Geistloserfahrer unterwegs zu sein?

Übrigens gilt u.a. auch für die StVO: "Gesunder Menschenverstand" ist nicht verboten!
Titel: Re: Kreisverkehr Rechbauerstraße/ Nibelungengasse
Beitrag von: Bim am Oktober 25, 2013, 23:10:45

Da es sich hierbei auch um eine ganz offizielle Baustelle handelt, die genehmigt wurde und bei der auch die zuständigen Referate involviert sind, sind auch die Schilder rechtens aufgestellt!
...
Und nein, kein einziges Fahrzeug in diesem Bereich hatte zuvor in der engen Straße gewendet, sodass es nicht die beiden "Enfahrt verboten"-Schilder passieren hätte müssen!
In einer Stunde könnte die Polizei genügend viele falsch fahrende PKW-, Moped- oder Radfahrer abstrafen... aber scheinbar wird das Bußgeld vom Staat nicht benötigt!
Die Sparbersbachgasse ist ja nicht sooo weit entfernt, als dass man dort nicht ebenfalls zum Ziel gelangen könnte, ohne als Geistloserfahrer unterwegs zu sein?

1. Eine jede Baustelle auf einer öffentlichen Straße ist eine ganz offizielle Baustelle bzw. muss sogar ganz offiziell sein und somit ist sie genehmigt und die zuständigen Referate waren involviert! Sonst dürfte eine Baustelle gar nicht auf öffentlicher Straße durchgeführt werden!
Und trotzdem sind die Schilder sehr oft NICHT rechtens aufgestellt! Vielleicht kurz zur Erklärung: Die Baustellenschilder werden nicht vom Straßenamt bzw. Magistrat, oder eben Holding aufgestellt, sondern von den Baufirmen und von deren Bauarbeiter selbst und die sind beim Lesen bzw. Verstehen von Bescheiden und Verordnungen nicht immer ganz so bewandert bzw. ist es ihnen zum Teil egal und stellen Schilder zum Teil so auf, wie sie es glauben und für richtig halten! Daher werden solche Strafbescheide sehr oft von der Behörde 1. Instanz, oder Behörde 2. Instanz (UVS) aufgehoben.
Weiters werden diese transportablen Schilder von Passanten immer wieder ortsverändert, so wie sie es gerade brauchen, somit stimmt der tatsächliche Standort der Schilder nicht mehr 100%ig mit dem verordneten Standort überein. Somit ist jeder Einspruch gegen einen Strafbescheid rechtens und wird statt gegeben.


2. Somit unnötig für die Polizei zu kontrollieren bzw. unkontrollierbar!

Weiters werden Schilder von den Baufirmen oft von Anfang an falsch aufgestellt, oder überhaupt Schilder hingestellt, die gar nie verordnet wurden. Baufirmen sind halt nicht wirklich so bewandert, was das Verkehrszeichen aufstellen angeht - verständlich, woher auch. Die Firmen sind sich auch nicht dem Hintergrund bewusst und verstehen es oft nicht, warum das so genau sein muss!
Titel: Re: Kreisverkehr Rechbauerstraße/ Nibelungengasse
Beitrag von: Commanderr am Oktober 30, 2013, 12:34:49
Foto der Baustelle von heute Mittwoch, 30.10.2013, am Vormittag
Titel: Re: Kreisverkehr Rechbauerstraße/ Nibelungengasse
Beitrag von: Martin am Oktober 30, 2013, 12:45:12
Nimmt ja schon Formen an. - Ich bin gespannt, wie sich das ganze dann dort entwickeln wird.
Titel: Re: Kreisverkehr Rechbauerstraße/ Nibelungengasse
Beitrag von: Commanderr am Oktober 30, 2013, 15:05:23

Ich bin gespannt, wie sich das ganze dann dort entwickeln wird.

Gestern gab es direkt an der Baustelle einen Verkehrsunfall, bei dem vor dem SPAR-Eingang die Stange inklusive des Hinweiszeichen "Schutzweg" zusammengeführt wurde.
Heute in der Früh gab es dort, im Halte- und Parkverbot vor der Kreuzung dem unfertigen Kreisverkehr, schon wieder einen Falschparker aus "FB", dem es zu verdanken war, dass es an dieser Stelle überhaupt kein Durchkommen mehr gab! Ein LKW wollte dort zur Baustelle zufahren, kam am Falschparker natürlich überhaupt nicht vorbei, zurücksetzen war wegen des Rückstaus ebenfalls nicht mehr möglich. Toll auch, dass zu dieser Zeit gleich mehrere Moped- und Radfahrer (in beide Richtungen) den schmalen Gehsteig als Fahrbahn mißbraucht haben, ohne Rücksicht auf die Fußgänger!  :boese:
Wo bitte bleibt da die Polizei? So wie es da zugeht, müssten gleich mehrere Polizisten zumindest zwischen 06:00 und 19:00 an der Kreuzung Dienst versehen!

Foto-Nachtrag vom 27.10.2013:
Titel: Re: Kreisverkehr Rechbauerstraße/ Nibelungengasse
Beitrag von: Bim am Oktober 30, 2013, 16:15:43


Ich bin gespannt, wie sich das ganze dann dort entwickeln wird.

Gestern gab es direkt an der Baustelle einen Verkehrsunfall, bei dem vor dem SPAR-Eingang die Stange inklusive des Hinweiszeichen "Schutzweg" zusammengeführt wurde.
Heute in der Früh gab es dort, im Halte- und Parkverbot vor der Kreuzung dem unfertigen Kreisverkehr, schon wieder einen Falschparker aus "FB", dem es zu verdanken war, dass es an dieser Stelle überhaupt kein Durchkommen mehr gab! Ein LKW wollte dort zur Baustelle zufahren, kam am Falschparker natürlich überhaupt nicht vorbei, zurücksetzen war wegen des Rückstaus ebenfalls nicht mehr möglich. Toll auch, dass zu dieser Zeit gleich mehrere Moped- und Radfahrer (in beide Richtungen) den schmalen Gehsteig als Fahrbahn mißbraucht haben, ohne Rücksicht auf die Fußgänger!  :boese:
Wo bitte bleibt da die Polizei? So wie es da zugeht, müssten gleich mehrere Polizisten zumindest zwischen 06:00 und 19:00 an der Kreuzung Dienst versehen!

Foto-Nachtrag vom 27.10.2013:



Für solche Kontrollen/Verkehrskontrollen gibt es leider bei der Polizei kein Personal mehr - auch der Bund spart.

Pro Dienststelle gibt es zumeist nur eine Streife + die Besetzung der Dienststelle - da ist nicht viel anzufangen. Aufgrund ständiger Einsätze ist die Polizei so gut wie permanent ausgelastet (Diebstähle, Einbrüche, Verkehrsunfälle, etc.). Somit kommt die Polizei nur mehr Anlassbezogen.
Oft geht sich vom Personalstand nicht einmal mehr die Schulwegsicherung aus, die in der Früh allerdings zwingend vorgeschrieben wäre - also wie soll dann noch für solche Kontrollen Personal übrig bleiben - LEIDER - auch wenn es dringend nötig wäre!

Nur durch die Kontrollen/Anzeigen der Polizei ändert sich die Situation vor Ort auch nicht - da müssten sich schon die Menschen bzw. die Verkehrsteilnehmer ändern! (Oftmals wird ein Fahrzeug entfernt und das nächste wird wieder an der gleichen Örtlichkeit abgestellt  :boese: )
Titel: Re: Kreisverkehr Rechbauerstraße/ Nibelungengasse
Beitrag von: Amon am Oktober 31, 2013, 16:47:33
Fotos von heute Nachmittag
Titel: Re: Kreisverkehr Rechbauerstraße/ Nibelungengasse
Beitrag von: Commanderr am November 05, 2013, 15:13:18
Fotoupdate vom 05.11.2013:
Titel: Re: Kreisverkehr Rechbauerstraße/ Nibelungengasse
Beitrag von: Commanderr am November 19, 2013, 16:04:59
Fotoupdate vom 19.11.2013:
Am Kreisverkehr wurden heute die Boden-Markierungen aufgesprüht! Am Nachmittag konnten die Autofahrer sogleich wieder den direkten, geraden Weg über den Kreisverkehr wählen, einzig ein "Deutscher Autofahrer" fuhr brav im Kreisverkehr!
 
Titel: Re: Kreisverkehr Rechbauerstraße/ Nibelungengasse
Beitrag von: Martin am November 19, 2013, 16:21:16
Gibt es davor Verkehrszeichen? "Kreisverkehr" ?
Titel: Re: Kreisverkehr Rechbauerstraße/ Nibelungengasse
Beitrag von: Bim am November 19, 2013, 16:47:34
Ist wie ich auf den Fotos sehe, ja auch kein Kreisverkehr .... ist ja quasi ein normaler Platz/Kreuzung geblieben ....  :-X
Titel: Re: Kreisverkehr Rechbauerstraße/ Nibelungengasse
Beitrag von: Amon am November 19, 2013, 17:04:05
Es ist ein Kreisverkehr durch die Rundung in der Mitte angedeutet. Wenn die Verkehrszeichen entsprechend aufgestellt werden, bedeutet das im Klartext, dass die Rechtsregel nicht mehr gilt. Dadurch wird die Kreuzung vielleicht sicherer. Evtl. kommt auch noch ein Blumentopf auf den Rund in der Mitte (so wie nebenan in der Schörgelgasse). Hätte man den Kreisverkehr größer gebaut,würden die Spar-LKWs nicht mehr herumkommen.
Titel: Re: Kreisverkehr Rechbauerstraße/ Nibelungengasse
Beitrag von: Bim am November 19, 2013, 17:11:47

Es ist ein Kreisverkehr durch die Rundung in der Mitte angedeutet. Wenn die Verkehrszeichen entsprechend aufgestellt werden, bedeutet das im Klartext, dass die Rechtsregel nicht mehr gilt. Dadurch wird die Kreuzung vielleicht sicherer. Evtl. kommt auch noch ein Blumentopf auf den Rund in der Mitte (so wie nebenan in der Schörgelgasse). Hätte man den Kreisverkehr größer gebaut,würden die Spar-LKWs nicht mehr herumkommen.


Eine Erhöhung in der Mitte wäre aber notwendig ... was sollte ein Verkehrszeichen aussagen?

Welches Verkehrszeichen meinst du denn?


Wenn ein Hindernis in der Fahrbahnmitte besteht, muss nach rechts daran herum gefahren werden. Gibt es kein Hindernis ist und bleibt es eine Kreuzung bzw. ein Platz ....
Titel: Re: Kreisverkehr Rechbauerstraße/ Nibelungengasse
Beitrag von: Amon am November 19, 2013, 17:20:54
Diese beiden Verkehrszeichen sollten reichen: 8)

Titel: Re: Kreisverkehr Rechbauerstraße/ Nibelungengasse
Beitrag von: Bim am November 19, 2013, 17:51:15
Sorry, aber das ist weder ein Gebotszeichen, noch ein Verbotszeichen - dass ist ein Achtungzeichen bzw. wird damit auf den KV hingewiesen - quasi "Achtung KV".

Wenn sich einer nicht an den Kreisverkehr hält, hat es keine Konsequenzen ....

Somit kann ich rechtlich geradeaus über die Kreuzung fahren.
Titel: Re: Kreisverkehr Rechbauerstraße/ Nibelungengasse
Beitrag von: just4fun am November 19, 2013, 18:07:40

Sorry, aber das ist weder ein Gebotszeichen, noch ein Verbotszeichen - dass ist ein Achtungzeichen bzw. wird damit auf den KV hingewiesen - quasi "Achtung KV".

Wenn sich einer nicht an den Kreisverkehr hält, hat es keine Konsequenzen ....

Somit kann ich rechtlich geradeaus über die Kreuzung fahren.


Wegen solcher Korintenkacker wie dir muss man 100.000 unnötige Schilder aufstellen. Ganz ehrlich: Ich wär dafür solchen Oberbesserwissern vorsorglich sofort den Führerschein zu entziehen.
Titel: Re: Kreisverkehr Rechbauerstraße/ Nibelungengasse
Beitrag von: Ch. Wagner am November 19, 2013, 19:07:38

Ganz ehrlich: Ich wär dafür solchen Oberbesserwissern vorsorglich sofort den Führerschein zu entziehen.


1 Stunde Scheiterlknien reicht!
(Zumindestens bei mir)
LG! Christian
Titel: Re: Kreisverkehr Rechbauerstraße/ Nibelungengasse
Beitrag von: Immanuel Cunt am November 19, 2013, 20:00:34

Gibt es davor Verkehrszeichen? "Kreisverkehr" ?


Die StVO-Verhandlung des Straßenamts findet erst nächste Woche statt, dann werden wir wissen, welche Zeichen tatsächlich verordnet werden. Bis dahin werden wohl provisorisch die alten Tafeln aufgestellt.

lg, IC
Titel: Re: Kreisverkehr Rechbauerstraße/ Nibelungengasse
Beitrag von: Bim am November 19, 2013, 20:49:56


Sorry, aber das ist weder ein Gebotszeichen, noch ein Verbotszeichen - dass ist ein Achtungzeichen bzw. wird damit auf den KV hingewiesen - quasi "Achtung KV".

Wenn sich einer nicht an den Kreisverkehr hält, hat es keine Konsequenzen ....

Somit kann ich rechtlich geradeaus über die Kreuzung fahren.


Wegen solcher Korintenkacker wie dir muss man 100.000 unnötige Schilder aufstellen. Ganz ehrlich: Ich wär dafür solchen Oberbesserwissern vorsorglich sofort den Führerschein zu entziehen.


Dann soll sich nie mehr hier im Forum jemand beschweren, wenn die Polizei etwas nicht kontrolliert und jeder fährt wie er will und sich keiner an den Kreisverkehr hält!

Wenn diese Dinge nicht Hand und Fuß haben, ist jede Beanstandung/Kontrolle/Anzeige der Polizei an dieser Örtlichkeit umsonst, denn bei einem Einspruch wird jede Behörde, jeder UVS und der VwGH dem Einspruch recht geben - Resultat daraus ist, dass sich niemand dran halten wird und jeder diese Örtlichkeit, nach wie vor, als normale Kreuzung passieren wird!

Aber dann bitte dann keine Beschwerden ....


Und noch etwas, wegen mir müssen nicht 100.000 Schilder aufgestellt werden - nur leider ist dies notwendig, wenn man eine rechtliche einwandfreie Regelung haben möchte! Und im konkreten Fall bitte lesen - ich habe kein einziges Schild gefordert - ich sagte sogar, dass diese Schilder umsonst sind, sondern ein Hindernis in der Platzmitte wichtig wäre, um rechtlich einen Kreisverkehr zu verwirklichen!

Also zuerst bitte Lesen - und zwar den gesamten Verlauf und nicht nur ein Posting - und dann bitte Schreiben!
Titel: Re: Kreisverkehr Rechbauerstraße/ Nibelungengasse
Beitrag von: just4fun am November 19, 2013, 21:23:00



Sorry, aber das ist weder ein Gebotszeichen, noch ein Verbotszeichen - dass ist ein Achtungzeichen bzw. wird damit auf den KV hingewiesen - quasi "Achtung KV".

Wenn sich einer nicht an den Kreisverkehr hält, hat es keine Konsequenzen ....

Somit kann ich rechtlich geradeaus über die Kreuzung fahren.


Wegen solcher Korintenkacker wie dir muss man 100.000 unnötige Schilder aufstellen. Ganz ehrlich: Ich wär dafür solchen Oberbesserwissern vorsorglich sofort den Führerschein zu entziehen.


Dann soll sich nie mehr hier im Forum jemand beschweren, wenn die Polizei etwas nicht kontrolliert und jeder fährt wie er will und sich keiner an den Kreisverkehr hält!

Wenn diese Dinge nicht Hand und Fuß haben, ist jede Beanstandung/Kontrolle/Anzeige der Polizei an dieser Örtlichkeit umsonst, denn bei einem Einspruch wird jede Behörde, jeder UVS und der VwGH dem Einspruch recht geben - Resultat daraus ist, dass sich niemand dran halten wird und jeder diese Örtlichkeit, nach wie vor, als normale Kreuzung passieren wird!

Aber dann bitte dann keine Beschwerden ....


Und noch etwas, wegen mir müssen nicht 100.000 Schilder aufgestellt werden - nur leider ist dies notwendig, wenn man eine rechtliche einwandfreie Regelung haben möchte! Und im konkreten Fall bitte lesen - ich habe kein einziges Schild gefordert - ich sagte sogar, dass diese Schilder umsonst sind, sondern ein Hindernis in der Platzmitte wichtig wäre, um rechtlich einen Kreisverkehr zu verwirklichen!

Also zuerst bitte Lesen - und zwar den gesamten Verlauf und nicht nur ein Posting - und dann bitte Schreiben!


Das müsste man nur vernünftig gestzlich regeln, sodass solche Einsprüche keinerlei Chance haben. Schaffen andere Länder in Europa auch.

Übrigends: Auch dein letztes Post zeigt eindeutig dass du sehr wohl ein überpedantischer, kleinkarierter Korinthenkacker bist. Ein Normaldenkender Mensch kommt gar nicht auf die Idee sofort an UVS, VwGH und Co zu denken.
Titel: Re: Kreisverkehr Rechbauerstraße/ Nibelungengasse
Beitrag von: Ch. Wagner am November 20, 2013, 09:39:21

Wenn diese Dinge nicht Hand und Fuß haben


Um mit Nestroy zu antworten: Kopf müssen sie haben. Und daran fehlt's.
Die Verkehrsteilnehmer werden für Trotteln gehalten (manche sind es auch). Und das bedingt, daß überall mehr Schilder aufgestellt werden. Statt daß die Obrigkeit die Bürger erzieht, was naturgemäß anstrengend wäre, stellt sie fast wahllos Gebote und Verbote auf und entzieht sich so der Verantwortung.
Ein  weiteres Beispiel, das leidige Problem mit den Gleisparkern. Ein kleine Gesetzesänderung wäre notwendig, und diese Fahrzeuge könnten rigoros abgeschleppt werden. Wie natürlich auch Halteverbots- oder Behindertenparkplatzparker. Nebenbei wäre es interessant, wie die HGL mit den Fahrzeuglenkern verfährt: Anzeige wegen Nötigung? Kosteneintreibung für SEV? Oder läßt sie sich das alles einfach gefallen, damit Frau Muhr am Tennisplatz nicht gestört werden will?
Als vorbildlicher Verkehrsteilnehmer sei Gerold an dieser Stelle belobigt.

LG! Christian
Titel: Re: Kreisverkehr Rechbauerstraße/ Nibelungengasse
Beitrag von: Bim am November 20, 2013, 10:42:21


Das müsste man nur vernünftig gestzlich regeln, sodass solche Einsprüche keinerlei Chance haben. Schaffen andere Länder in Europa auch.


Genau das ist der springende Punkt - nichts anderes habe ich gefordert! Du vermischt Stadtpolitik mit Bundespolitik ....

Zurück zum Thema Kreisverkehr:
Gebaut wird der KV bzw. die Kreuzung von der Stadt. Beschildert/Geregelt muss die Örtlichkeit auch von der Stadt (Straßenamt) entsprechend und im Rahmen der vorhandenen Gesetzeslage werden.

Um andere gesetzliche Regelungen im Gesetz aufzunehmen, damit Regelungen wie in anderen Ländern möglich sind, ist ein Änderung der StVO notwendig. Nachdem die StVO ein Bundesgesetz ist, ist auch die Bundespolitik dafür zuständig. - Dieser Punkt wäre aber eine eigene Diskussion wert und hat jetzt nichts mit dem Kreisverkehr in der Rechbauerstraße/Nibelungengasse zu tun.

Zitat

Übrigends: Auch dein letztes Post zeigt eindeutig dass du sehr wohl ein überpedantischer, kleinkarierter Korinthenkacker bist. Ein Normaldenkender Mensch kommt gar nicht auf die Idee sofort an UVS, VwGH und Co zu denken.


Zu deiner Art der Kommunikation/Diskussion in einem Forum .... ohne Worte .....

Nur zur Info:
Einsprüche bzw. UVS, VwGH, etc. gehören zu einem demokratischen Rechtsstaat dazu, vor allem auch, weil dadurch oft erst Fehler und Lücken in Gesetzen aufgedeckt und aufgezeigt werden. Und jeder hat das Recht einen Einspruch zu erheben, vor allem wenn er vielleicht zu unrecht behandelt/bestraft wurde - alles andere würde an eine Diktatur, oder einen Polizeistaat grenzen ... Sorry!
Und im vorliegende Fall, wäre es einmal nicht in Ordnung, wenn jemand den Kreisverkehr als Kreuzung passiert und er dadurch bestraft werden würde, obwohl der Verkehrsteilnehmer keinen Fehler machte, wenn eigentlich kein Kreisverkehr vorhanden ist. Wenn nicht da, wo hat man dann das Recht, einen Einspruch zu machen?!

Hier ist eben die Politik gefordert, den Kreisverkehr so zu bauen und zu beschildern, dass es eindeutig ist und keine Missverständnisse gibt! Warum soll ein Bürger das ausbaden, wenn die Politik bzw. Behörden dazu nicht fähig sind, etwas richtig zu machen?!
Titel: Re: Kreisverkehr Rechbauerstraße/ Nibelungengasse
Beitrag von: Martin am November 20, 2013, 10:47:22

Korintenkacker


Lieber just4fun - Bitte spare Dir künftig solche Worte! - Danke! 
Titel: Re: Kreisverkehr Rechbauerstraße/ Nibelungengasse
Beitrag von: Gipfelrast am November 20, 2013, 11:30:46
dass ist ein Achtungzeichen bzw. wird damit auf den KV hingewiesen - quasi "Achtung KV".


"Achtungzeichen" kennt die STVO nicht. Die dreieickigen Dinger mit Spitze nach oben (und einige weitere) heissen Gefahrenzeichen ;) (§50 STVO)

SCNR
Gert

Titel: Re: Kreisverkehr Rechbauerstraße/ Nibelungengasse
Beitrag von: Bim am November 20, 2013, 11:32:20

dass ist ein Achtungzeichen bzw. wird damit auf den KV hingewiesen - quasi "Achtung KV".


"Achtungzeichen" kennt die STVO nicht. Die dreieickigen Dinger mit Spitze nach oben (und einige weitere) heissen Gefahrenzeichen ;) (§50 STVO)

SCNR
Gert




Sorry - richtig! Meinte auch die "Gefahrenzeichen" ....
Titel: Re: Kreisverkehr Rechbauerstraße/ Nibelungengasse
Beitrag von: Cerberus2 am November 20, 2013, 13:49:13

Ergänzung: Und betreffend Nebenfahrbahnen ist es zumindest in Graz so, dass sie als Einbahn zusätzlich beschildert sind. Somit ist auch ein "durchfahren" und nicht bloß nur ein "zu- und/oder abfahren" erlaubt, wie in "richtigen Nebenfahrbahnen" (ohne Einbahnbeschilderung).


Das wurde mir auch 1984 in der Fahrschule beigebracht, ich konnte nur keine gesetzliche Entsprechung finden.

Sowohl heute als auch am 20.11.1983 stand in §8 Abs 1 der StVO:

Nebenfahrbahnen dürfen nur in der dem zunächst gelegenen Fahrstreifen der Hauptfahrbahn entsprechenden Fahrtrichtung befahren werden, sofern sich aus Straßenverkehrszeichen nichts anderes ergibt.

Und welche Sraßenverkehrszeichen sollen es sein, die eine andere Richtung vorgeben? Gebotspfeile: ja. Aber auch Einbahpfeile.
Titel: Re: Kreisverkehr Rechbauerstraße/ Nibelungengasse
Beitrag von: Sanfte Mobilität am November 20, 2013, 13:52:27
Verstehe die Diskussion nicht: baulich sieht das ganze nach einem Kreisverkehr aus und das wird dann ja (hoffentlich) so ausgeschildert sein, damit ist die Angelegenheit ab so was von klar - wie übrigens im restlichen Europa üblich ...

W.
Titel: Re: Kreisverkehr Rechbauerstraße/ Nibelungengasse
Beitrag von: Bim am November 20, 2013, 14:28:11



Ergänzung: Und betreffend Nebenfahrbahnen ist es zumindest in Graz so, dass sie als Einbahn zusätzlich beschildert sind. Somit ist auch ein "durchfahren" und nicht bloß nur ein "zu- und/oder abfahren" erlaubt, wie in "richtigen Nebenfahrbahnen" (ohne Einbahnbeschilderung).


Das wurde mir auch 1984 in der Fahrschule beigebracht, ich konnte nur keine gesetzliche Entsprechung finden.

Sowohl heute als auch am 20.11.1983 stand in §8 Abs 1 der StVO:

Nebenfahrbahnen dürfen nur in der dem zunächst gelegenen Fahrstreifen der Hauptfahrbahn entsprechenden Fahrtrichtung befahren werden, sofern sich aus Straßenverkehrszeichen nichts anderes ergibt.

Und welche Sraßenverkehrszeichen sollen es sein, die eine andere Richtung vorgeben? Gebotspfeile: ja. Aber auch Einbahpfeile.


Es gibt darüber VwGH-Entscheidungen.

Denn man sagt, eine Nebenfahrbahn braucht keine eigene Beschilderung.

Ist die Nebenfahrbahn als "Einbahn" beschildert, wird die Nebenfahrbahn rein rechtlich zu einer Einbahnstraße. Somit gelten die allgemeinen Regeln für Nebenfahrbahnen nicht mehr.

Eine Einbahnstraße ist dann durch die Beschilderung ein eigenständiger Straßenzug und es gelten dann die Regeln für eine Einbahnstraße, weil ja mit diesem Zeichen gekennzeichnet. Und in Einbahnstraßen gibt es keine Regelung, dass nur zu- und abgefahren werden darf, sondern Einbahnstraßen darf man ganz normal durchfahren.

Erstellt am: November 20, 2013, 14:25:27

Verstehe die Diskussion nicht: baulich sieht das ganze nach einem Kreisverkehr aus und das wird dann ja (hoffentlich) so ausgeschildert sein, damit ist die Angelegenheit ab so was von klar - wie übrigens im restlichen Europa üblich ...

W.


Wenn ein Hindernis in der Mitte ist, ist es auch überhaupt kein Thema. (Genügt auch ein Schild in der Mitte, das aus allen Fahrtrichtungen die vorgeschriebene Fahrtrichung anzeigt.)
Titel: Re: Kreisverkehr Rechbauerstraße/ Nibelungengasse
Beitrag von: Immanuel Cunt am November 20, 2013, 14:28:59

Und im konkreten Fall bitte lesen - ich habe kein einziges Schild gefordert - ich sagte sogar, dass diese Schilder umsonst sind, sondern ein Hindernis in der Platzmitte wichtig wäre, um rechtlich einen Kreisverkehr zu verwirklichen!


Statt physischem Hindernis sollte auch reichen, um die Mittelinsel eine weiße Linie aufzupinseln (=Fahrbahnrand), welche ja nicht überfahren werden darf, wobei Lkw und Busse das notgedrungen trotzdem tun werden.

lg, IC
Titel: Re: Kreisverkehr Rechbauerstraße/ Nibelungengasse
Beitrag von: Bim am November 20, 2013, 14:49:50


Und im konkreten Fall bitte lesen - ich habe kein einziges Schild gefordert - ich sagte sogar, dass diese Schilder umsonst sind, sondern ein Hindernis in der Platzmitte wichtig wäre, um rechtlich einen Kreisverkehr zu verwirklichen!


Statt physischem Hindernis sollte auch reichen, um die Mittelinsel eine weiße Linie aufzupinseln (=Fahrbahnrand), welche ja nicht überfahren werden darf, wobei Lkw und Busse das notgedrungen trotzdem tun werden.

lg, IC


Richtig, sollte theoretisch auch ausreichen ... lassen wir uns überraschen, wie es tatsächlich gelöst wird.


Stichwort Fahrbahnrand:
Auch ein interessantes Detail am Rand, Randlinien zu überfahren ist nicht bei Strafe verboten. Überfahren ist nur für Sperrlinien verboten. Früher waren Sperrlinien (gelb) und Randlinien (weiß) ganz klar voneinander zu unterscheiden. Heute kann man optisch zwischen einer Sperrlinie und einer Randlinie nicht unterscheiden. Trotzdem ist nur das Überfahren von Sperrlinien bei Strafe verboten .... hier wurde scheinbar etwas vergessen ...

In § 8 Bodenmarkierungsverordnung steht im Absatz 1:

(1) Randlinien sind nicht unterbrochene Längsmarkierungen in weißer Farbe, die den Rand der Fahrbahn anzeigen.

Bin gespannt, wie beim Kreisverkehr die Formulierung "Längsmarkierung" ausgelegt wird ...
Titel: Re: Kreisverkehr Rechbauerstraße/ Nibelungengasse
Beitrag von: Immanuel Cunt am Dezember 06, 2013, 23:57:32
Inzwischen sind die Schilder aufgestellt worden.

lg, IC
Titel: Re: Kreisverkehr Rechbauerstraße/ Nibelungengasse
Beitrag von: Bim am Dezember 07, 2013, 08:18:31
Und wenn die Leute in Zukunft weiterhin diese Stelle als Kreuzung passieren, sind sie nicht einmal strafbar ... StVO-rechtlich scheint mir das kein Kreisverkehr zu sein ....
Titel: Re: Kreisverkehr Rechbauerstraße/ Nibelungengasse
Beitrag von: Martin am Dezember 07, 2013, 13:17:42

StVO-rechtlich scheint mir das kein Kreisverkehr zu sein ....

Warum?
Titel: Re: Kreisverkehr Rechbauerstraße/ Nibelungengasse
Beitrag von: Ch. Wagner am Dezember 07, 2013, 17:42:39

Und wenn die Leute in Zukunft weiterhin diese Stelle als Kreuzung passieren, sind sie nicht einmal strafbar ... StVO-rechtlich scheint mir das kein Kreisverkehr zu sein ....


Laut StVO ist das ein Kreisverkehr. Die Beschilderung ist da ganz eindeutig.

LG! Christian
Titel: Re: Kreisverkehr Rechbauerstraße/ Nibelungengasse
Beitrag von: Amon am Dezember 07, 2013, 22:43:41
User Bim meint folgendes: Solange im Kreisverkehr nicht eine Fahrtrichtung vorgeschrieben ist, ist eine solche auch nicht verbindlich. Das Verkehrszeichen sagt nur "Achung Kreisverkehr". Ich kann nicht beurteilen, ob ein solches Schild allein rechtlich ausreicht, um Verstöße zu ahnden. Eustacchio hat ja selbst gesagt, dass LKW den Kreisverkehr gar nicht als solchen benutzen können. Für alle anderen sollte die Intention aber klar erkennbar sein. Ist halt wieder eine Frage der Überregulierung: Brauche ich für alles Verkehrszeichen, oder kann man den Verkehrsteilnehmern ein Mindestmaß an selbständigem Denken zumuten?
Titel: Re: Kreisverkehr Rechbauerstraße/ Nibelungengasse
Beitrag von: amadeus am Dezember 08, 2013, 05:32:18

Das Verkehrszeichen sagt nur "Achung Kreisverkehr". Ich kann nicht beurteilen, ob ein solches Schild allein rechtlich ausreicht, um Verstöße zu ahnden.


,,Achung Kreisverkehr" ist ein reines Gefahrenzeichen und schreibt Vorsicht, aber kein bestimmtes Verhalten vor. Wie auch sein Verwandter, das Gefahrenzeichen ,,Achtung Kreuzung" ist die Aufstellung auch nicht verbindlich, ,,in Ortsgebieten ist es nur anzubringen, wenn es die Verkehrssicherheit im besonderen Maße erfordert". Es ist durchaus ein Kreisverkehr auch ohne dieses Zeichen denkbar. Besondere Kreisverkehrsbestimmungen gibt es in Österreich im Gegensatz zu anderen Ländern schlicht und einfach gar nicht, der wird wie eine normale Kreuzung behandelt.
Eigentlich ist auch das Überfahren einer NICHT baulich getrennten (sondern nur anders gepflasterten) Mittelinsel nicht ausdrücklich verboten, allerdings könnte man das Rechtsfahrgebot dabei verletzen. Andererseits gelten unter Umständen aber auch die Regeln über die Überquerung von ,,platzartigen Erweiterungen", so man die jeweilige Kreuzung als solche interpretieren kann.

Zitat
Brauche ich für alles Verkehrszeichen, oder kann man den Verkehrsteilnehmern ein Mindestmaß an selbständigem Denken zumuten?


Ein rechtlich und technisch einwandfreier Kreisverkehr ist ohne Verkehrszeichen nicht herzustellen, fängt ja schon beim Vorrang an weil die Rechtsregel dort nicht brauchbar ist und setzt sich bei der Fahrtrichtung fort....

Die Sache mit dem ,,selbständigem Denken" hat halt die ungute Eigenschaft daß dann jeder aus seiner Denkarbeit zu unterschiedlichen Schlussfolgerungen kommt und sich dann sehr ,,individuell" verhalten wird. Ganz ohne ,,Denkanstöße" in Form von Regeln und Verkehrszeichen wird es also nicht funktionieren.
Titel: Re: Kreisverkehr Rechbauerstraße/ Nibelungengasse
Beitrag von: Ch. Wagner am Dezember 08, 2013, 08:56:27

User Bim meint folgendes: Solange im Kreisverkehr nicht eine Fahrtrichtung vorgeschrieben ist, ist eine solche auch nicht verbindlich. Das Verkehrszeichen sagt nur "Achung Kreisverkehr".



Ich weiß nicht, was Bim meint. Tatsache allerdings ist aber, daß dort nicht nur  "Achtung Kreisverkehr" sondern auch "Vorrang geben" steht. Und damit ist die Situation klar.

Titel: Re: Kreisverkehr Rechbauerstraße/ Nibelungengasse
Beitrag von: Firehawk am Dezember 08, 2013, 10:21:56


User Bim meint folgendes: Solange im Kreisverkehr nicht eine Fahrtrichtung vorgeschrieben ist, ist eine solche auch nicht verbindlich. Das Verkehrszeichen sagt nur "Achung Kreisverkehr".

Ich weiß nicht, was Bim meint. Tatsache allerdings ist aber, daß dort nicht nur  "Achtung Kreisverkehr" sondern auch "Vorrang geben" steht. Und damit ist die Situation klar.


Im Sinne des Vorrangs ja, natürlich. Allerdings nicht wie man fährt. Vorrang hat nämlich überhaupt nichts mit einem Kreisverkehr zu tun. (es gibt KV mit und ohne Vorrang, je nach Zeichen)
Titel: Re: Kreisverkehr Rechbauerstraße/ Nibelungengasse
Beitrag von: Commanderr am Dezember 08, 2013, 12:30:53




Tatsache allerdings ist aber, daß dort nicht nur  "Achtung Kreisverkehr" sondern auch "Vorrang geben" steht. Und damit ist die Situation klar.

Im Sinne des Vorrangs ja, natürlich. Allerdings nicht wie man fährt. Vorrang hat nämlich überhaupt nichts mit einem Kreisverkehr zu tun. (es gibt KV mit und ohne Vorrang, je nach Zeichen)

Wo ist denn das Problem? Hier passen sowohl Vorrang als auch Kreisverkehr in jeder Hinsicht!
Erstens steht dort eine Tafel, die auf den Kreisverkehr inklusive der Fahrrichtung im Kreisverkehr hinweist (die Pfeile sind nun wirklich nicht zu übersehen)! In Österreich gilt ohnehin bei jedem Kreisverkehr, dass dieser gegen der Uhrzeigersinn (also "rechts herum") zu befahren ist. Jeder Fahrer sollte das spätestens in der Fahrschule gelernt haben (wenn nicht, sollte er besser den Führerschein und sein Fahrzeug abgeben, damit er nicht andere in Gefahr bringt)! Zweitens steht dort "Vorrang geben", womit klar ist, dass ein Fahrzeug im Kreisverkehr Vorrang gegenüber allen anderen, egal von wo kommenden Fahrzeugen hat! Rechtlich gesehen ist damit alles klar geregelt!
Und wenn ein großer, langer Bus/LKW in den Kreisverkehr einfährt, müssen ohnehin alle anderen Fahrzeuge aus allen Fahrtrichtungen warten, dem Bus/LKW im Kreisverkehr Vorrang geben und abwarten, bis das lange "Schwerfahrzeug" den Kreisverkehr wieder verlassen hat. Deshalb kann es auch nie ein Problem sein, wenn diese langen Fahrzeuge vorne und hinten ausscheren und dabei auch die Kreisverkehrmitte überfahren (örtlich bzw. physikalisch ist es ja gar nicht anders möglich)!

Viel mehr als der "Kreisverkehrmitteüberfahrende" stört es mich, wenn Fahrzeuge unbehelligt über den Jakominiplatz, quer durch den Straßenbahnhaltestellenbereich und die Fußgängerzone rasen (ja wirklich, RASEN!), dabei auch das warnende Hupen eines aufmerksamen Busfahrers irgnorieren, die Fußgänger gefährden weil zu guter Letzt auch noch ohne Schauen (Fußgänger hatten grün) in den Joanneumring eingebogen wurde! So passiert gestern kurz vor Mittag (Fahrzeug mit Kennzeichen aus "St. Veit an der Glan")! Schade, dass vor dem Backwerk-Rondo keine Bim die Weiterfahrt beendet hat!
Titel: Re: Kreisverkehr Rechbauerstraße/ Nibelungengasse
Beitrag von: Ch. Wagner am Dezember 08, 2013, 16:43:45



Im Sinne des Vorrangs ja, natürlich. Allerdings nicht wie man fährt. Vorrang hat nämlich überhaupt nichts mit einem Kreisverkehr zu tun. (es gibt KV mit und ohne Vorrang, je nach Zeichen)


Nein, natürlich nicht. "Achtung Kreisverkehr" ist letztlich nichts anderes als "Achtung Kreuzung". Und das sagt ja auch nichts über den Vorrang aus. Vielleicht sollten sich manche wieder an die StVO erinnern und die entsprechenden Schilder googeln.
LG! Christian
Titel: Re: Kreisverkehr Rechbauerstraße/ Nibelungengasse
Beitrag von: amadeus am Dezember 08, 2013, 17:20:04

In Österreich gilt ohnehin bei jedem Kreisverkehr, dass dieser gegen der Uhrzeigersinn (also "rechts herum") zu befahren ist.


Das bestreite ich. Davon steht in der StVO gar nichts. Das ist allenfalls so, wenn es durch das Zeichen ,,Vorgeschriebene Fahrtrichtung" oder meinetwegen durch den Einbahnpfeil oder entsprechende Bodenmarkierungen oder sonstwas (es gibt da mehrere denkbare Möglichkeiten) angeordnet wird.
Das (blaue) deutsche Kreisverkehrszeichen  (https://encrypted-tbn3.gstatic.com/images?q=tbn:ANd9GcRE0GY_fRKCphpnnBeuisOlkHcsUAckiUtpSH51mPgcgObR00S02U-tCw)fehlt in Österreich einfach (weiß der  >:D warum), dieses regelt nämlich das Verhalten im Kreisverkehr sehr genau (Fahrtrichtung, Vorrang, das Blinken usw.) - dafür braucht man hierzulande einen größeren Verordnungswust in Tateinheit mit dem dazugehörigen Schilderwald.
Titel: Re: Kreisverkehr Rechbauerstraße/ Nibelungengasse
Beitrag von: Commanderr am Dezember 08, 2013, 21:26:16


In Österreich gilt ohnehin bei jedem Kreisverkehr, dass dieser gegen der Uhrzeigersinn (also "rechts herum") zu befahren ist.

Das bestreite ich. Davon steht in der StVO gar nichts. Das ist allenfalls so, wenn es durch das Zeichen ,,Vorgeschriebene Fahrtrichtung" oder meinetwegen durch den Einbahnpfeil oder entsprechende Bodenmarkierungen oder sonstwas (es gibt da mehrere denkbare Möglichkeiten) angeordnet wird.

Ist in der StVO nichts anderes geregelt, so ist ein Kreisverkehr wie eine Kreuzung zu behandeln, d.h. es gilt das Rechtsfahrgebot, also auch "rechts herum"! Auf dieser Verkehrserziehungsseite (http://netzwerk-verkehrserziehung.at/index.php?id=59) steht z.B. schon im ersten Satz: "Der Kreisverkehr ist eine in sich geschlossene, gegen den Uhrzeigersinn zu befahrende Einbahnstraße"!
Hast Du Dir die Pfeile im Zeichen "Kreuzung mit Kreisverkehr" schon mal angeschaut, entsprechen die nicht dem "oder sonstwas", wie Du schreibst?


Das (blaue) deutsche Kreisverkehrszeichen ... dieses regelt nämlich das Verhalten im Kreisverkehr sehr genau (Fahrtrichtung, Vorrang, das Blinken usw.) - dafür braucht man hierzulande einen größeren Verordnungswust in Tateinheit mit dem dazugehörigen Schilderwald.

Das blaue Zeichen "Kreisverkehr" sagt nur etwas über die Fahrtrichtung, dagegen überhaupt nichts über den Vorrang oder das Blinken usw. aus! Genau deshalb gibt es in Deutschland auch überall zusätzlich das Zeichen "Vorfahrt gewähren", laut dt.StVO wäre nur das blaue "Kreisverkehrszeichen" alleine gar nicht zulässig!
Sowohl in Deutschland als auch in Österreich gilt das Verlassen eines Kreisverkehrs als "Rechtsabbiegen" wie bei einer normalen Kreuzung, deshalb muss dabei auch rechts geblinkt werden.


dafür braucht man hierzulande einen größeren Verordnungswust in Tateinheit mit dem dazugehörigen Schilderwald.

Die deutsche StVO ist doch genauso umfangreich wie die österreichische StVO! Eigentlich gehören beide dringend überholt und die Schilderwälder gelichtet...
Titel: Re: Kreisverkehr Rechbauerstraße/ Nibelungengasse
Beitrag von: Telefonzentrale am Dezember 08, 2013, 22:09:12
Dieser Mini-Kreisverkehr hat erhebliche Kosten beschert, ob er die Unfallhäufigkeit überhaupt senkt, wird sich zeigen  ::) Da für Kreisverkehre Rechts-Blinkgebot beim Verlassen gilt, aber nur wenige Meter zwischen den "Ausfahrten" zurückgelegt werden müssen, darf gehofft werden, dass die motorisierten Verkehrsteilnehmer ja nicht zu früh zum Blinken anfangen, der wartende, gegenfahrende Einbieger könnte sonst glauben, der Kreisfahrer würde vor ihm ausfahren.

In jedem Falle wird der Schwerverkehr, vom Spar-Lieferwagen bis zum Müllauto, diese Radien nicht fahren können und somit das Kreisfahrgebot nicht einhalten können, zumal der Kreis etwas asymmetrisch liegt, d.h. in der Rechbauerstraße von Süden nach Norden "mehr" um den Kreis herumgefahren werden musss.

Nun bin ich wirklich gespannt, ob die LKW-Fahrer beim geraden Überfahren der Kreuzung auch schön brav rechts blinken, immerhin verlassen sie ja einen Kreisverkehr  :frech:
Tun sie das nicht, wäre eine Strafe fällig, bei anderen Kreisverkehren wird das rechts Blinken beim Verlassen auch immer wieder kontrolliert und abgestraft.  :police:

Irgendwie mögen mir soche Verkehrseinrichtungen, die baulicherseits bereits das Übertreten von Verkehrsregeln für gewisse Fahrzeugarten voraussetzen gar nicht gefallen.

Ideal und billig wären für diese Kreuzung 4 Stopptafeln gewesen, wie es sie in den USA oder auch in DE gibt. Entsprechend unseren Gesetzen alternativ 2 Stopptafeln für die Rechbauerstraße und Geschindigkeitsminderer (Bodenwellen, Radarkasten) für die Nibelungengasse, um das bevorrangte Drüberrasen zu verhinden.

Die jetzige Lösung ist eine halbe Sache, dafür aber teuer! >:(
Titel: Re: Kreisverkehr Rechbauerstraße/ Nibelungengasse
Beitrag von: Bim am Dezember 09, 2013, 00:58:58
Dieser Kreisverkehr ist vielmehr eine Kreuzung/Platz und kann auch in gedachter Linie gerade überquert werden ....  :-X

Wäre ein Hindernis in der Mitte, wäre es auch schon viel eindeutiger, denn dan müsste daran gemäß StVO rechts daran vorbei gefahren werden. Eindeutig wäre in der Mitte des KV aus jeder Richtung sichtbare Gebotszeichen "Vorgeschrieben Fahrtrichtung nach rechts", so wie bei jedem anderen KV auch.

Der KV funktioniert schon rein rechtlich nicht, denn wenn ein LKW gerade fahren darf, darf es auch ein PKW bzw. darf ein PKW den "Kreisverkehr" nicht gerade überqueren, darf es ein LKW auch nicht. (Sonst müsste wo ein Hinweis sein, gilt PKW, aber nicht für LKW.  Daher gilt der KV, wenn für Alle, oder für Keinen.)

Die dort aufgestellten Verkehrszeichen schreiben schlicht und einfach nichts vor. Das Gefahrenzeichen "Achtung Kreisverkehr" weißt nur auf eine Gefahr hin .... ist rechtlich aber nicht bindend, da es weder ein Verbots- oder Gebotszeichen ist. Das "Vorrang geben" - Zeichen, sagt mir lediglich, dass ich anderen den Vorrang zu geben habe und auch nicht mehr.

Baulich gesehen bleibt diese Örtlichkeit ein Platz/Kreuzung, aber kein KV. Auch beschilderungsmäßig ist es kein KV bzw. kann niemand beanstandet werden, wenn der "KV" gerade überquert wird bzw. beim Linksabbiegen bis zum Kreuzungsmittelpunkt einfährt ....
Titel: Re: Kreisverkehr Rechbauerstraße/ Nibelungengasse
Beitrag von: amadeus am Dezember 09, 2013, 01:43:42

Das blaue Zeichen "Kreisverkehr" sagt nur etwas über die Fahrtrichtung, dagegen überhaupt nichts über den Vorrang oder das Blinken usw. aus! Genau deshalb gibt es in Deutschland auch überall zusätzlich das Zeichen "Vorfahrt gewähren", laut dt.StVO wäre nur das blaue "Kreisverkehrszeichen" alleine gar nicht zulässig!
Sowohl in Deutschland als auch in Österreich gilt das Verlassen eines Kreisverkehrs als "Rechtsabbiegen" wie bei einer normalen Kreuzung, deshalb muss dabei auch rechts geblinkt werden.

Begriffsbestimmung in der österreichischen StVO
,,Kreisverkehr: eine kreisförmige oder annähernd kreisförmig verlaufende Fahrbahn, die für den Verkehr in eine Richtung bestimmt ist." Von der Richtung steht dort im Gegensatz zur zitierten Fahrschulseite nichts drinnen. Der Begriff Kreisverkehr kommt in der österreichischen StVO genau zweimal vor - in der Begriffsbestimmung und bei der Bezeichnung des Kreisverkehrszeichens. Von einer Überregulierung würde ich da eher nicht sprechen.

Das ,,Blaue" verbietet in D auch noch ausdrücklich das Überfahren der Mittelinsel. Außerdem wird das Blinken bei der Einfahrt in den Kreisverkehr verboten, ebenso das Halten und Parken auf der Kreisfahrbahn, das alles gibts hier nicht.
Titel: Re: Kreisverkehr Rechbauerstraße/ Nibelungengasse
Beitrag von: Martin am Dezember 09, 2013, 06:24:36
Ds ist das gleiche wie der "Kreisverkehr" Schwarzer Weg / Am Wagrain / Poppmeierstraße: Dort fahren die Leute auch in allen Richtungen drüber, wie es Ihnen gerade einfällt. Dort ist eine bauliches Hidernis nicht möglich, weil mitten durch den KV die Anschlußbahn zur Spar-Zentrale führt.
Titel: Re: Kreisverkehr Rechbauerstraße/ Nibelungengasse
Beitrag von: Bim am Dezember 09, 2013, 06:51:32

Ds ist das gleiche wie der "Kreisverkehr" Schwarzer Weg / Am Wagrain / Poppmeierstraße: Dort fahren die Leute auch in allen Richtungen drüber, wie es Ihnen gerade einfällt. Dort ist eine bauliches Hidernis nicht möglich, weil mitten durch den KV die Anschlußbahn zur Spar-Zentrale führt.


... wird dort aber noch eher eingehalten, da der KV doch etwas größer als der in der Nibelungengasse/Rechbauerstraße - daher sehe ich schon, dass der Großteil dort den KV ignorieren wird und es somit noch schlimmer sein wird als am Schwarzen Weg/Am Wagrain/Poppmeierstraße.  :-X

Das Geld für den KV Nibelungen/Rechbauerstraße fürchte ich, hätte man sich sparen können.


Der KV Schwarzer Weg/Am Wagrain/Poppmeierstraße ist baulich bzw. optisch doch noch deutlicher als KV ausgeführt, als es beim KV Nibelungengasse/Rechbauerstraße der Fall ist (roter Bodenbelag, Randsteine/-leisten zwischen KV-Mitte bzw. dem roten Belag und dem Asphalt - wenn ich mich jetzt nicht irre).
Titel: Re: Kreisverkehr Rechbauerstraße/ Nibelungengasse
Beitrag von: Martin am Dezember 09, 2013, 08:05:23
Ja das schon, die meisten Leute fahren aber trotzdem mitten durchs Zentrum des KV - vor allem in der Relation Am Wagrain -> Poppmeierstraße und manchmal kommt es zu haarsträubenden Situationen...
Titel: Re: Kreisverkehr Rechbauerstraße/ Nibelungengasse
Beitrag von: Amon am Dezember 09, 2013, 11:29:26
Zitat
Das Geld für den KV Nibelungen/Rechbauerstraße fürchte ich, hätte man sich sparen können.


Ich bezweifle, dass das viel extra gekostet hat. Immerhin musste die Kruzung ohnehin saniert werden und es wurde Fernwärmeleitungen in der Rechbauerstraße verlegt. Und zumindest hoffe ich, dass die "Vorrang geben"-Schilder an allen Seiten der Kreuzung künftig zu mehr Vorsicht ermahnen. Eine Kreuzung mit Rechtsregel ist es ja offensichtlich nicht mehr, ebensowenig eine Kreuzung mit bevorzugter Fahrtrichtung.
Titel: Re: Kreisverkehr Rechbauerstraße/ Nibelungengasse
Beitrag von: Bim am Dezember 09, 2013, 22:37:46

Ich bezweifle, dass das viel extra gekostet hat. Immerhin musste die Kruzung ohnehin saniert werden und es wurde Fernwärmeleitungen in der Rechbauerstraße verlegt. Und zumindest hoffe ich, dass die "Vorrang geben"-Schilder an allen Seiten der Kreuzung künftig zu mehr Vorsicht ermahnen. Eine Kreuzung mit Rechtsregel ist es ja offensichtlich nicht mehr, ebensowenig eine Kreuzung mit bevorzugter Fahrtrichtung.


Allerdings sind aus allen 4 Seiten "Vorrang geben"-Schilder aufgestellt ... betrachtet man die Stelle jetzt nicht als KV, sondern als Kreuzung, ist man damit wieder gleich weit, wie wenn aus allen 4 Richtungne gar nichts aufgestellt ist ..... am sinnvollsten wäre vermutlich gewesen, zwei Richtungen als Hauptrichtung zu nehmen und nur die 2 anderen Richtungen mit einem "Vorrang geben" zu beschildern.
Titel: Re: Kreisverkehr Rechbauerstraße/ Nibelungengasse
Beitrag von: Telefonzentrale am Dezember 16, 2013, 00:04:45
Nach einigen Tagen der Beobachtung muss ich einmal ketzerisch in die Runde fragen:

Ist das nun ein "echter!" Kreisverkehr oder nicht   >:D

Ist es kein "echter" Kreisverkehr, weil er - wie User Bim meint - physikalisch nicht für alle Verkehrsteilnehmer als Kreisverkehr nutzbar ist (z.B. für LKW, Müllautos, Zulieferer), dann ist das eine normale Kreuzung mit einer kreisförmigen Behübschung in der Straßenmitte.
--> Ist es aber kein "echter" Kreisverkehr, sondern einen normale Kreuzung mit Behübschung, so haben die "Achtung Kreisverkehr-Schilder" dort nichts verloren, weil dort eben kein Kreisverkehr ist! Somit ist das Aufstellen dieser Tafeln unzulässig, weil wo nichts ist, kann auch nichts gefahrenmäßig angekündigt werden. Es darf ja auch keine "Achtung-Kreuzung" Warnschilder geben wo keine Kreuzung ist.  ::)
--> Ist das weiters nun kein "echter" Kreisverkehr, so sind m.E. die 4 "Vorrang geben" Schilder unzulässig aufgestellt, da dies bei einer "normalen" Kreuzung in Österreich nicht zulässig ist, genauso wie 4 Stoppschilder.
--> Demnach ist es nur eine Frage der Zeit, bis die Anwälte nach einem Unfall viel zu tun haben werden, und der Schuldige wohl bei den aufstellenden Behörden zu suchen sein wird.

Was nun, wenn es aber doch ein "echter" Kreisverkehr ist?
--> Kreisverkehrs- und Vorrangschilder stehen in diesem Falle korrekt, deshalb gelten die Regeln des Kreisverkehrs!
--> Beim Verlassen des Kreisverkehrs ist demnach rechts zu blinken!
--> Ein LKW oder Lieferwagen kann die Scheibe nicht umfahren und muss sich bei der Kreuzung ohnedies so wie bei jeder andern Kreuzung aufstellen!
--> Und eigentlich ist das Umfahren der Kreisscheibe auch für andere Verkehrsteilnehmer - mangels montiertem Richtungspfel in der Kreismitte - gar nicht nötig.
--> was bleibt, ist das Gebot des Rechtsblinkens beim Verlassen des Kreisverkehrs
--> Demnach ist das die erste Kreuzung in Graz, bei der man beim Linksabbiegen oder gerade Drüberfahren rechts blinken muss :P

Schon tolll so ein Kreisverkehr Kreuzung mit neuen Blinkregeln made by Stadt Graz  :ätsch: In jedem Falle ein irrsinnig wichtiger Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit!  :(

PS: Ich habe bereits 2 beinahe-Unfälle dort beobachtet, jeweils durch ein Missverständnis zwischen "rechts-um-die-Scheibe-herum-aber-eigentlich-links-abbiegen-wollenden"-Fahrern und "normal querenden" (Rad- bzw Moped)-Fahrern.
Lustig wirds, wenn man im Schnee die Bodenscheibe nicht sieht und Ortsunkundige dazukommen .... 
Titel: Re: Kreisverkehr Rechbauerstraße/ Nibelungengasse
Beitrag von: Commanderr am Januar 06, 2016, 22:01:12
Jetzt MUSS im Kreis herum gefahren werden!  :ätsch:
(Handy-Foto von heute, 06.01.2016)
Titel: Re: Kreisverkehr Rechbauerstraße/ Nibelungengasse
Beitrag von: TW 529 am Januar 07, 2016, 18:48:52
Heute gegen 11 Uhr stand er nicht mehr dort!
Titel: Re: Kreisverkehr Rechbauerstraße/ Nibelungengasse
Beitrag von: Zachi am Januar 07, 2016, 19:50:10

Heute gegen 11 Uhr stand er nicht mehr dort!

Entweder einer ist mit seinem Jeep drüber gekracht oder der Schneemann ist geschmolzen  :hehe: