Zum Hauptinhalt springen
  • Wir sind gesiedelt! -> NEUES FORUM

    Sollte keine E-Mail gekommen sein, bitte um Neuregistrierung.

Thema: Direktvergabe des VOR an die ÖBB für nichtig erklärt (5151-mal gelesen) Vorheriges Thema - Nächstes Thema

0 Benutzer und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Direktvergabe des VOR an die ÖBB für nichtig erklärt
Zitat
Direktvergabe des VOR an die ÖBB Personenverkehr AG wurde gestern vom Verwaltungsgericht Wien für nichtig erklärt
VOR muss nun Vergabeprozess von Neuem aufrollen, optimierte Verkehrslösungen werden morgen von der WESTbahn in einer Pressekonferenz präsentiert

Wien (OTS) - Das Verwaltungsgericht Wien hat im Rahmen der gestrigen Verhandlung die bewusste Intransparenz im Vergabeprozess des VOR (Verkehr Ostregion) an die ÖBB Personenverkehr AG für eine Direktvergabe, unter anderem für die Strecke Wien - St. Pölten -Amstetten, bestätigt. (WESTbahn berichtete am 21.1.2015:
http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20150121_OTS0118). Mit dem
Urteil des VwG Wien ist der VORnun verpflichtet den Vergabeprozess von Vorne aufzurollen.

Am 12.12.2014 hatte der VOR bekannt gegeben Zugleistungen zu vergeben. Die Ankündigung wurde so intransparent gestaltet, dass nicht klar war, was vergeben werden soll. Daraufhin beeinspruchte die WESTbahn das Vergabeverfahren. Später wurde klar, dass unter anderem für heute eigenwirtschaftlich von der ÖBB Personenverkehr AG geführte Fernverkehrszüge nun auf Kosten der Steuerzahler Ersatzzüge vom VOR bestellt werden sollten. Der Grund: die ÖBB Personenverkehr AG will ihren Fernverkehr ab Dezember 2015 komplett zum Hauptbahnhof verlegen, um neue Märkte zu erschließen und mehr Geschäft (zB. Flughafenverkehr) zu machen. Mit der VOR-Bestellung sollten Lücken geschlossen werden und Umstiegsverkehre zu den bisher eigenwirtschaftlichen ÖBB Personenverkehrs-Zügen ab/nach Wien West jetzt auf einmal auf Kosten der Steuerzahler finanziert werden.

CEO der WESTbahn Management GmbH, Dr. Erich Forster, appelliert an den VOR und die Länder Wien und Niederösterreich ihre Bestellerrolle ernst zu nehmen und Kosten für die Steuerzahler zu vermeiden. Außerdem soll im Falle einer notwendigen Vergabe nur ausgeschrieben werden:
"Nun ist es wichtig, dass nie wieder versucht wird mit unglaubwürdigen Argumenten und unter Verschwendung von Steuermittel direkt zu vergeben. Es muss ausgeschrieben werden, um einen sparsamen Einsatz von öffentliche Mitteln garantieren zu können."

Die WESTbahn hofft, das Urteil wird ein Schritt sein, verkrustete Strukturen in Österreichs Eisenbahnwesen aufzubrechen und den verantwortungsvollen Umgang mit Steuergeldern voranzutreiben.

Optimierte Verkehrslösungen für die Strecke Wien - St. Pölten -Amstetten werden morgen in einer Pressekonferenz der WESTbahn präsentiert. Die WESTbahn lädt alle Medienvertreter herzlich dazu ein, an der Konferenz teilzunehmen. Die offizielle Einladung finden Sie auf APA OTS.
Rückfragen & Kontakt:

WESTbahn Management GmbH
Mag. Angelika Veith
Head of Communications
0676 348 94 11
va@westbahn.at


Gute Nacht ... mehr fällt mir dazu nicht ein  :boese:!
Der Schlüssel zum Erwerb von Fertigkeiten liegt in der Wiederholung!

Re: Direktvergabe des VOR an die ÖBB für nichtig erklärt
Antwort #1
Höchste Zeit dieses Urteil. Wär Zeit dass alle Bundesländer das als Grund nehmen sämtliche geförderten Verkehrsleistungen in den nächsten paar Jahren neu auszuschreiben. Würd in ganz Österreich sicher einige hundert Millionen pro Jahr sparen, oder zu einem besseren Service führen. Auf jeden Fall gewinnen alle, die Fahrgäste, und alle die Steuern zahlen.

Re: Direktvergabe des VOR an die ÖBB für nichtig erklärt
Antwort #2

Höchste Zeit dieses Urteil. Wär Zeit dass alle Bundesländer das als Grund nehmen sämtliche geförderten Verkehrsleistungen in den nächsten paar Jahren neu auszuschreiben. Würd in ganz Österreich sicher einige hundert Millionen pro Jahr sparen, oder zu einem besseren Service führen. Auf jeden Fall gewinnen alle, die Fahrgäste, und alle die Steuern zahlen.


Höchste Zeit? Naja, da bin ich anderer Meinung (siehe Busausschreibung Südraum). Gespart wird sicher, nur eben auf kosten der Fahrgäste und der Mitarbeiter. Das muss man auch bedenken.
Der Schlüssel zum Erwerb von Fertigkeiten liegt in der Wiederholung!

  • Vitus
Re: Direktvergabe des VOR an die ÖBB für nichtig erklärt
Antwort #3

Höchste Zeit dieses Urteil. Wär Zeit dass alle Bundesländer das als Grund nehmen sämtliche geförderten Verkehrsleistungen in den nächsten paar Jahren neu auszuschreiben. Würd in ganz Österreich sicher einige hundert Millionen pro Jahr sparen, oder zu einem besseren Service führen. Auf jeden Fall gewinnen alle, die Fahrgäste, und alle die Steuern zahlen.


Ich bin da ganz Deiner Meinung. Es gibt sicher EVU's die ihre Dienstleistungen günstiger anbieten als die ÖBB.  Beispielgebend ist sicher Deutschland.
Hmm, Rechtschreibfehler gefunden? Kein Problem. Schenke ich Dir!!

Re: Direktvergabe des VOR an die ÖBB für nichtig erklärt
Antwort #4


Höchste Zeit dieses Urteil. Wär Zeit dass alle Bundesländer das als Grund nehmen sämtliche geförderten Verkehrsleistungen in den nächsten paar Jahren neu auszuschreiben. Würd in ganz Österreich sicher einige hundert Millionen pro Jahr sparen, oder zu einem besseren Service führen. Auf jeden Fall gewinnen alle, die Fahrgäste, und alle die Steuern zahlen.


Höchste Zeit? Naja, da bin ich anderer Meinung (siehe Busausschreibung Südraum). Gespart wird sicher, nur eben auf kosten der Fahrgäste und der Mitarbeiter. Das muss man auch bedenken.


Mit welchen Fahrzeugen will die Westbahn, wenn die den Zuschlag bekommen würde den REX 200 fahren?
Die Westbahn wurde doch von VOR raus geworfen darum wird die Leistung sicher an die ÖBB PV gehen.

Ab Dezember fahren statt den IC die REX 200 im Stundentakt von Wien West via Tullnerfeld nach St. Pölten und weiter Ri. Amstetten.
LG TW 581

  • FlipsP
Re: Direktvergabe des VOR an die ÖBB für nichtig erklärt
Antwort #5
Naja. Ich verstehe nicht warum sich jeder darüber aufregt, dass die WB in der kurzen Zeit keine Fahrzeuge bekommen kann.

1.) Liegt der Fehler hier beim VOR, dieser hätte schon früher ausschreiben müssen und nicht 10 Monate vor Betriebsbeginn.
2.) Wenn der VOR für diese Leistung Neufahrzeuge verlangt, hat die ÖBB auch noch nicht genügend zur Verfügung.
3.) Wenn Gebrauchtfahrzeuge erlaubt werden, dann kann auch die WB Fahrzeuge innerhalb dieser Zeit noch einige besorgen.

Funktioniert auch in Deutschland seit Jahren! (Ja mit Startschwierigkeiten, aber das System funktioniert)

Die ÖBB verkörpert (noch) nicht dass Maß der höchsten Qualität.
Der Kluge lernt aus allem und von jedem, der Normale aus seinen Erfahrungen und der Dumme weiß alles besser.

- Sokrates

Re: Direktvergabe des VOR an die ÖBB für nichtig erklärt
Antwort #6

Die Westbahn wurde doch von VOR raus geworfen darum wird die Leistung sicher an die ÖBB PV gehen.


Irgendwie war sie da doch selbst schuld, denn sie hat ja für VOR-Fahrten ein eigenes Zuschlagsystem erfunden.


Ab Dezember fahren statt den IC die REX 200 im Stundentakt von Wien West via Tullnerfeld nach St. Pölten und weiter Ri. Amstetten.


Leistungen von ICs mit erster und zweiter Klasse werden durch REX mit nur zweiter Klasse ersetzt - das ist ein Abstieg. Der Westbahnhof wird also ganz schön degradiert - warum fällt mir da nur der relativ unbedeutenden Franz-Josefs-Bahnhof ein? Ups, der hat ja kein Einkaufszentrum.

Vielleicht wäre es doch besser gewesen, statt der U3 die Westbahn unterirdisch in die Innenstadt zu verlängern - irgendwann war ja, wenn auch nicht ernsthaft, ein Zweisystembetrieb auf der U3 angedacht, was natürlich technisch eine eher unwirtschaftliche Herausforderung gewesen wäre:

Diskussion in Stadtverkehr Austria

Re: Direktvergabe des VOR an die ÖBB für nichtig erklärt
Antwort #7
Ich halte das durchaus für eine richtungsweisende Entscheidung - es muss bei der Vergabe von ÖV-Leistungen auch in Österreich genauere Regelungen und ein entsprechend transparentes Ausschreibungsverfahren geben. Grundsätzlich ist ja der VOR schon einmal der "richtige" Aufgabenträger. Es müssen nur jetzt die richtigen Mechanismen her. Die Bundeslänger bezahlen für Leistungen und Fahrzeuge und sollte dafür auch eine Entscheidungsmöglichkeit beim Betreiber im Rahmen eines Bieterverfahrens haben.

Dass möglicher Westbahn die Klage/Beschwerde mit einem anderen Hintergrund eingereicht hat, steht natürlich auf einen anderen Blatt.

W.
"Es gehört nicht zum Begriff der Demokratie, dass sie selbst die Voraussetzungen für ihre Beseitigung schafft. Man muss auch den Mut zur Intoleranz denen gegenüber aufbringen, die die Demokratie gebrauchen wollen, um sie umzubringen"
(Carlo Schmid, SPD, 1948)

Re: Direktvergabe des VOR an die ÖBB für nichtig erklärt
Antwort #8

Ab Dezember fahren statt den IC die REX 200 im Stundentakt von Wien West via Tullnerfeld nach St. Pölten und weiter Ri. Amstetten.


Sie fahren nicht statt sondern zusätzlich zu den IC, die dann den Hauptbahnhof ansteuern. Die neuen REX200 sollen außerdem mit den bestehenden REX zwschen St. Pölten und St. Valentin verknüpft werden (was auch auf der "alten" Westbahn ein neues Fahrplankonzept zur Folge hat), was mit verschiedenen Betreibern infolge einer Ausschreibung schon mal prinzipiell unmöglich wäre. Die REX200 sind außerdem nicht nur als Zubringer zum railjet (was naturgemäß der WESTbahn sauer aufstößt) sondern auch zum künftigen St. Pöltner Taktknoten zur Minute 00 gedacht, der künftig wichtiger als jener zur Minute 30 sein wird.
Erstellt am: Februar 20, 2015, 10:07:58
Unzulässigkeit der geplanten Direktvergabe des VOR durch VwG Wien bestätigt
WESTbahn fordert völlig neue Lösung für Bestellungen im Eisenbahnbereich - zum Schutz der Steuerzahler

Wien (OTS) - Im Rahmen der Verhandlung am 18.2.2015 zu der geplanten Direktvergaben des VOR an die ÖBB Personenverkehr AG wurde die Vorankündigung/Direktvergabe für nichtig erklärt. Dies liegt nicht zuletzt an der Intransparenz des geplanten Vergabeaktes.

Im Gerichtsverfahren begründete der VOR die mangelnde Transparenz seiner Vorinformation am 12. Dezember 2014 mit dem Argument, dass ihm zwar eine Bestellnotwendigkeit für Dezember 2015 bekannt war, aber Ende 2014 noch die Angaben der Bestellung des BMVIT/der SCHIG bei der ÖBB PV AG gefehlt haben.

Aus Sicht der WESTbahn stellt sich die Frage, wie steuergeldschonend wettbewerblich oder gesetzeskonform mit anderen Vergabeformen durch Bundesländer und deren Bestellorganisationen agiert werden soll, wenn das BMVIT offensichtlich laufend Bestellungen bei der ÖBB Personenverkehr AG ändert und das zu spät und nicht genügend kommuniziert. Ist das BMVIT nicht in der Lage sich zu äußern, weil die ÖBB Personenverkehr AG alleine diktiert, was das BMVIT zu bestellen hat, und das so spät macht, damit BMVIT und alle anderen Besteller immer nur bei der ÖBB PV AG landen können?
Was unternimmt das BMVIT, um einen verantwortungslosen Umgang mit Steuergeldern verhindern zu können?

Der Geschäftsführer des VOR sagt in der Gerichtsverhandlung aus, dass im Dezember 2014 für den Fahrplan, der Ende 2015 startet, keine Detailinformationen des BMVIT/der SCHIG vorlagen, die für eine Vergabeinformation gereicht hätten. Also wird von "möglichen" Veränderungen, "möglichen" Zusatzbestellungen gesprochen. Das ist vergleichbar mit einem Auftraggeber eines Straßenbaus, der vor der Vergabe sagt: "möglicherweise bauen wir 10 km Autobahn ab Ende 2015, aber ich kann noch nicht sagen wo. Aber es ist sicher notwendig und das Geld stelle ich so wie es dann benötigt wird selbstverständlich für den Bau bereit. Bitte planen Sie den Bau und bestellen Sie Material und starten Sie die Arbeit."

Die WESTbahn ist der Meinung, dass ohne Kostenkontrolle und ohne Rücksicht auf den Steuerzahler nicht vergeben werden darf. Was würde der Rechnungshof wohl zu so einer Bau-Bestellung sagen?
Im öffentlichen Verkehr in Österreich ist das "normal" und niemand weiß - und wenn, dann zu spät - Bescheid. Dann ist nur mehr eine freihändige Direktvergabe möglich, ohne Kostenkontrolle und ohne Rücksicht auf den Steuerzahler.
Aber kennt der Bund (BMVIT/SCHIG) wirklich seine Bestellung 2016 nicht? Kaum zu glauben. Schließlich muss jede Änderung zum gemeinwirtschaftlichen Leistungsvertrag aus 2011 gemäß EU Recht, sofern sie nicht minimal ist, neu vergeben werden und rechtzeitig angekündigt werden. Es liegt aber keine Ankündigung Ende 2014 vor.

Die WESTbahn fragt sich, wie das möglich sein soll, keine Details über die Vergabe zu kennen. Immerhin präsentierte die ÖBB Personenverkehr AG beim 10. Schienengipfel im November 2014 bereits den integrierten Taktfahrplan bis 2025 mit einem detaillierten, strategischen Entwicklungskonzept bis hin zu den genauen Minutenlagen in den Knoten.

Durch diesen Widerspruch ist für die WESTbahn offensichtlich, dass das BMVIT oder die ÖBB Personenverkehr AG gezielt die Länderbesteller blockiert, damit alle Bestellungen bei der ÖBB Personenverkehr AG bleiben müssen. Die Aussagen des VOR Managers vor Gericht müssen auch die Länder als Besteller schockieren. Sie werden wirtschaftlich geschädigt.
Die WESTbahn fordert nun, dass BMVIT und ÖBB Personenverkehr AG nicht weiter verhindern, dass Besteller selbständig und rechtzeitig planen, wettbewerbsorientiert sind und das attraktivste Angebot bestellen können.

Dr. Erich Forster, CEO der WESTbahn Management GmbH, argumentiert und präsentiert einen Ansatz einer optimierten Verkehrslösung: "Die Besteller brauchen mehr Power. Es darf nicht sein, dass nur die ÖBB-PV AG den Takt angibt. Ausschreibungen müssen seriös und wirtschaftlich für die öffentliche Hand vorbereitet werden."

Die Erkenntnisse aus dem Gerichtsverfahren sind wichtig, damit sich die Länder als Besteller endlich vom BMVIT / der SCHIG und der ÖBB Personenverkehr AG emanzipieren können.
Worum geht es?
In der Vergabeverhandlung wurde klar, dass die wesentliche Bestellung, die der VOR tätigen sollte, dadurch ausgelöst wird, dass die ÖBB Personenverkehr AG freiwillig alle Fernverkehre vom Westbahnhof zum Hauptbahnhof verlagern will. Das tut sie um mehr Geschäft zu machen (neue Verknüpfung mit der Südbahn und neue Bedienung des Flughafens Wien). Die ÖBB Personenverkehr AG verlagert eigenwirtschaftliche Verkehre die laut ÖBB Personenverkehr AG immer gewinnbringend und erfolgreich waren. Damit werden sie noch wirtschaftlich attraktiver.
Und dennoch soll jetzt der VOR und damit der Steuerzahler Ersatzverkehre ab Wien West bestellen und finanzieren, die Umsteigeverbindungen zu diesen Fernverkehrszügen ermöglichen. Also der Steuerzahler soll in die Tasche greifen, um die gewinnorientierte Verlagerung von Zügen noch mit Subventionen für Zubringerzüge zu prämieren. Geniale Idee - nur für wen ist die Frage: sicher nicht für den Steuerzahler.

Die WESTbahn appelliert an die Besteller: Die Direktvergabe ist gar nicht notwendig.
Denn: Der Verkehr Wien - St. Pölten - Amstetten etc. ist mit dem InterCity weiter problemlos ab/nach Wien Westbahnhof möglich. Es gibt keinen Grund für eine Verlagerung zum Hauptbahnhof. Ergänzende REX 200 Züge gibt es bereits und die braucht daher niemand bestellen, ebenso wie die REX (Dosto) Bundesbestellung bereits existiert und ohne Zusatzbestellung fahrbar ist. Nur so kann der VOR Kosten für Wien und Niederösterreich kurzfristig sparen.


Und für die Zukunft ist dann ein neues Verkehrskonzept zu erstellen. Die WESTbahn hat es parat. Dieses ist auszuschreiben und an den Bestbieter zu vergeben - am besten nach dem britischen Konzessionsmodell - vielleicht verdienen dann die Besteller sogar daran.


http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20150220_OTS0090/unzulaessigkeit-der-geplanten-direktvergabe-des-vor-durch-vwg-wien-bestaetigt

Zum fett markierten Teil erübrigt sich eigentlich jeder Kommentar. Man hat offensichtlich keine Ahnung von (teilweise offensichtlichen und auch bereits veröffentlichten) Eckpunkten des künfitgen Konzeptes der ÖBB PV, vermischt Äpfel (REX via Wienerwald) mit Birnen (REX200) und will jetzt sogar den VOR von weiteren Bestelllungen abhalten. Trotz aller Inkompetenz hat man natürlich DAS Verkehrsmodell der Zukunft auf Lager...  :P