Ganz egal was Graz ausschreibt und wie gut das Fahrzeug ist: Stadler wird nicht drankommen, wenn es Pflicht war im Vorhinein ein Testfahrzeug zur Verfügung zu stellen.
ZitatGanz egal was Graz ausschreibt und wie gut das Fahrzeug ist: Stadler wird nicht drankommen, wenn es Pflicht war im Vorhinein ein Testfahrzeug zur Verfügung zu stellen.Vielleicht verstehe ich was falsch, aber: kann eine EU-weite Ausschreibung überhaupt Pflichten erhalten, die bereits vor dem Zeitpunkt der Ausschreibung zu erfüllen waren? - So kann das rechtlich wohl sicher nicht gehen ....Ich denke, es muss jedem Mitbieter innerhalb der Ausschreibung noch die Möglichkeit zum Vorführen eines Fahrzeugs gegeben werden.
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