ZitatDer 20er müsste zumindest von 8 bis 21 Uhr verkehren.Wozu denn? Es gilt eine Ausgangssperre von 20:00 Uhr bis 06:00 Uhr früh. In dieser Zeit braucht daher gar nichts zu fahren
Der 20er müsste zumindest von 8 bis 21 Uhr verkehren.
ZitatDer 20er müsste zumindest von 8 bis 21 Uhr verkehren.Wozu denn? Es gilt eine Ausgangssperre von 20:00 Uhr bis 06:00 Uhr früh. In dieser Zeit braucht daher gar nichts zu fahren.
Denk bitte nach, bevor du so einen Blödsinn schreibst!
Sagt wer bzw. wer legt das fest?
Krankenschwestern, Polizisten, Nachtschichtarbeiter etc. haben ein Recht nach/vor der Arbeit mit den Öffis zu fahren und man darf auch während den Ausgangsbeschränkungen mit den Öffis fahren, wenn man z.B woanders spazieren oder laufen gehen
Es ist im Moment auch nicht die Frage, ob da Luft oder sonstwas befördert wird, weil sonst haben wir gleich nach Ende der Pandemie eine ganz andere Diskussion (nämlich die deutliche Rücknahme von Leistungen wegen mittelfristig geringerer Nachfrage). Und das wollen wir - denke ich - alle nicht, richtig?
@Manuel und alle anderen, die jetzt meinen, dass ich ganz falsch liege, zitiere ich aus dem Gesetz:Ausgangsregelung § 2. (1) Zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 ist das Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs und das Verweilen außerhalb des eigenen privaten Wohnbereichs von 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr des folgenden Tages nur zu folgenden Zwecken zulässig: 1. Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum,2. Betreuung von und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen sowie Ausübung familiärer Rechte und Erfüllung familiärer Pflichten, 3. Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens, 4. berufliche Zwecke und Ausbildungszwecke, sofern dies erforderlich ist, oder Teilnahme an gerichtlichen oder behördlichen Verfahren oder Amtshandlungen, und 5. Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung. (2) Zum privaten Wohnbereich zählen auch Wohneinheiten in Beherbergungsbetrieben sowie in Alten-, Pflege- und Behindertenheimen[
Kannst Du irgendwann auch einmal sachlich antworten? - Andererseits: warum wundert mich das jetzt gar nicht ?...
Es gibt auch Leute, die arbeiten bis 1 oder 2 in der Früh. Da fährt auch nichts, obwohl dann ja auch etwas fahren MUSS ...
Und wenn ich (Achtung: Extrembeispiel) zur psychischen Erholung Bus und Straßenbahn fahren möchte nach 20:00 Uhr ist das zulässig. Steht ja nirgends wie ich dieses psychische Bedürfnis nachweisen muss.
Es macht einen ganz großen Unterschied, ob zu einer Uhrzeit generell nichts fährt, oder nur zeitweise wegen den Beschränkungen.Es macht einen großen Unterschied, wie viele Personen zu den verschiedenen Uhrzeiten betroffen sind.
Diese Argumentation interessiert keinen, der während der HGL-Nachtruhe Dienstbeginn oder Dienstende hat.
PS: Erstaunlicherweise war heute als "Ersatzwagen" auf der Linie 26 kein Bus sondern eine Straßenbahn (224) zu sehen. - Leider wurde der Ersatzwagen immer wieder eingezogen und die Verspätungen auf der Linie 26 erreichten immer wieder Rekordwerte, die einzig und allein dem untauglichen Fahr- und Umlaufplan zuzuschreiben sind.
Was den 30 Minuten Takt in der Grazer Innenstadt betrifft so sei nochmal gesagt, dass die Führung der Linie 20 ab spätestens 8 Uhr früh bis mindestens 20 Uhr abends ebenso unerlässlich ist, Wo kommen wir denn da hin, dass es in der zweitgrößten Stadt Österreichs einen so inferioren ÖV gibt. - Auf der Achse Jakominiplatz / Hbf ist 15 Minuten DAS ABSOLUTE MINIMUM!
Zitat von: VarioRunner am November 08, 2020, 20:42:43Diese Argumentation interessiert keinen, der während der HGL-Nachtruhe Dienstbeginn oder Dienstende hat.Ja, aber wieso meinst du, dass nach 20:00 nichts fahren muss?Natürlich wird das niemanden interessieren, der während der regulären HGL-Nachtruhe Dienstbeginn oder -ende hat.Aber muss man deshalb die gleiche besch... Situation auch für die schaffen, die noch nach 20:00 nach Hause fahren müssen?Sorry, aber für mich hört sich das ein bisschen nach Eifersucht an. ,,Ich kann nicht mit den Öffis heimfahren, also soll der Betriebsschluss noch weiter nach vorne verlegt werden, damit andere auch nicht die Möglichkeit haben."Ich weiß zwar nicht, was für Dienstzeiten du hast, aber es liest sich für mich so...
@FlipsP:ZitatUnd wenn ich (Achtung: Extrembeispiel) zur psychischen Erholung Bus und Straßenbahn fahren möchte nach 20:00 Uhr ist das zulässig. Steht ja nirgends wie ich dieses psychische Bedürfnis nachweisen muss.Naja, bei einer Überprüfung/Anhaltung wird es schon sein können, dass Du begründen musst, warum/wohin Du zB Straßenbahn fährst.Wenn Du dann "psychische Erholung" als Grund angibst, musst Du schon überzeugend wirken, vor allem dann, wenn Deine Antwort eine echte Überprüfung Deines psychischen Zustands durch einen Fachmann nach sich zieht
Das hast Du falsch ausgelegt - für meine Arbeit brauche ich die HGL gar nicht - da komme ich mit den ÖBB und dem Fahrrad hin.Nach 20:00 Uhr soll nichts fahren wegen der Ausgangssperrebeschränkungen. Das meinte ich. Sicher ist das für Leute, die von/zur Arbeit müssen, kurzfristig mühsam. Andererseits kann man manche Leichtsinnige nur so davon abhalten, das Virus weiter zu verbreiten ...
Aber warum dürfen die ÖBB in deiner Logik nach 20:00 fahren?