Die Wiener Skybar im Kaufhaus "Steffl" in der Kärntnerstraße montiert mit ihrer geschützten Marke gleich drei Grazer "Skybars" ab. Die prominenteste davon am Schloßberg will nun den Namen aber zurückerobern.
Sie sollte die Krönung eines der jüngsten Grazer Prestigeprojekte werden - die Skybar auf dem Dach des Schloßberg-Restaurants, das die Stadt unter Mithilfe des neuen Wirts Franz Grossauer wachgeküsst hat. Jetzt hat die neudeutsche "Himmelskneipe" an Glamour eingebüßt und darf nur noch den weniger mondänen Namen Schloßberg-Bar tragen. Der Hintergrund: Die Wiener Skybar auf dem Dach des Kaufhauses "Steffl" in der Kärntner Straße hat sich ihren Namen markenrechtlich schützen lassen und nun auf Unterlassung geklagt.
Vergleich. Schloßberg-Wirt Grossauer ist verärgert: "Ich habe vor Gericht einen Vergleich geschlossen. Das hat rund 6000 Euro gekostet." Auch das Grazer Hotel Novapark muss den Namen Skybar für sein Lokal im Novaspa zurückziehen, wie Direktorin Tina Bauer bestätigt. "Und bei dem geplanten Hotelprojekt von Harald Fischl auf dem Dach der einstigen Pensionsversicherungsanstalt am Bahnhofgürtel haben wir das vorab verhindert", erzählt der Grazer Anwalt Georg Kohlbacher, der im Auftrag des Wiener Skybar-Chefs Fredi Schmid österreichweit gegen "illegale" Skybars zu Felde zieht. In einer ersten Runde hat er sieben dieser "Himmelslokale" zwischen Graz, Salzburg und Dornbirn gekippt.
Widerstand aus Graz. Doch am Grazer Stadtfelsen könnten sich die Wiener die Zähne ausbeißen. Denn die städtische Graz AG als Eigentümer des Schloßberg-Restaurants will sich zur Wehr setzen und ein Markenlöschungsverfahren einleiten, wie Freizeitbetriebe-Chef Michael Krainer bestätigt: "Wir gehen davon aus, dass die Schutzfähigkeit dieser Marke nicht gegeben ist. Weltweit gibt es Skybars, das sind eben Lokale auf Dächern mit Himmelsblick." Wirt Grossauer hat sich zwar verglichen, aber Himmelsstürmer Krainer will eine weitere Runde gegen Wien austragen.
Prominentes Beispiel einer aufgehobenen Marke war der "Walkman" von Sony - weil diese Marke so stark wurde, ging der Begriff Walkman für alle tragbaren Musikgeräte mit Kopfhörern in den allgemeinen Sprachgebrauch ein. Eben dies sei hier aber nicht der Fall, meint Rechtsanwalt Kohlbacher, der die Wiener vertritt: "Es gibt für den begriff Skybar keinen identen Bedeutungsinhalt. Das kann ein Lokal auf einem Berg, auf einem Planetarium oder auf dem Dach eines Gebäudes sein. Ich bin sicher, dass der Markenschutz meiner Mandanten hält."
Lizenzgebühr. Im Übrigen wollen die Wiener ja Graz die Skybar gar nicht nehmen, betont der Jurist: "Die Grazer könnten ja eine Lizenzgebühr für die Nutzung der Marke zahlen."
BERND HECKE
Quelle:
www.kleine.atLächerlich, so eine Bezeichnung zu schützen!
Einmal in Google eingegeben, gibt es unzählige Skybars auf der ganzen Welt. Produktnamen patentieren/schützen, ja, aber keine Immobillien oder wie man diese Skybar auch nennen mag.