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Styria-Mobile Forum  |  Allgemein  |  Steiermark  |  Thema: UVS entschied: Kuhglocken auf Weide unzumutbar 0 Mitgliedern und 1 Gast betrachten dieses Thema. « vorheriges nächstes »
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Autor Thema: UVS entschied: Kuhglocken auf Weide unzumutbar  (Gelesen 773 mal)
Martin
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130 Jahre Straßenbahn in Graz - 2008


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« am: Juli 17, 2012, 07:31:38 »

UVS entschied: Kuhglocken auf Weide unzumutbar

Schluss mit dem Gebimmel: Der Unabhängige Verwaltungssenat für Steiermark hat entschieden, dass Kuhglocken auf eingezäunten Weiden nahe bewohnten Gebietes unzumutbar für die Anrainer sind.
Das Gebimmel von Kuhglocken sei für Anrainer unzumutbar

Ein Landwirt aus der Weststeiermark hatte sich im vergangenen Herbst geweigert, seinem Vieh die Glocken abzunehmen. Der UVS hat im Zuge der Berufung nun den schlaflosen Nachbarn recht gegeben, hieß es in den am Montag veröffentlichten Rechtssätzen.

Zahlreiche schlaflose Nächte haben zwei Familien nahe einer Weide in Stallhofen (Bezirk Voitsberg) im vergangenen Sommer und Herbst erlebt. Dort hat ein Landwirt seinen Kühen Glocken umgehängt. Da die Tiere jedoch auch "nachtaktiv" waren und etwa aus dem metallischen Futtertrog fraßen, wobei die Glocken zusätzlich Lärm machten, hielten es die Anrainer nicht mehr aus. Es folgte eine Anzeige bei der Bezirkshauptmannschaft und eine Geldstrafe für den uneinsichtigen Bauern.

Landwirt meldete sich per Anwalt

Doch statt die Glocken abzunehmen, meldete sich der Landwirt per Anwalt und wollte sein Recht durchsetzen, wonach das Gebimmel auf Almen zur Tradition gehöre und beruhigend wirke. Beim Lokalaugenschein des UVS traf Richter Erich Kundegraber auf "völlig fertige" Anrainer: "Sie konnten nicht mehr schlafen. Ihre Nerven lagen blank."

Die Entscheidung vom 29. Mai lautete daraufhin: "Eine unzumutbar belästigende Verwahrung von Rindern liegt vor, wenn die Tiere mit Kuhglocken in einem ländlichen Gebiet mit verstreuten Wohnobjekten innerhalb einer umzäunten Weide gehalten werden und die Tiere in der Nacht durch das Läuten der Glocken ein lautes Geräusch erzeugen, welches die Nachtruhe von Anrainern stört." Es bestehe kein Grund, auf einer eingezäunten Weide, die allseitig leicht einsehbar ist und in keinem Almgebiet liegt, Rinder mit einer Glocke zu versehen. Innerhalb einer Streusiedlung gehörten Kuhglocken weder zur traditionellen Besonderheit des ländlichen Raumes noch müssen sie als beruhigend empfunden werden.

Die Anrainer hoffen nun, dass der Landwirt auf die Kuhglocken verzichtet. Ansonsten drohen diesem laut Kundegraber noch höhere Strafen seitens der Bezirkshauptmannschaft.

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"Wir wollen keinen Präzedenzfall"

Landwirtschaftskammer-Direktor Werner Brugner über den UVS-Spruch.
Werner Brugner, Direktor LWK Steiermark

Herr Direktor, haben Sie sich schon einmal durch das Läuten von Kuhglocken gestört gefühlt?

WERNER BRUGNER: Ich bin ja selber praktizierender Landwirt und kann nur sagen: definitiv nicht.


Können Sie den Urteilsspruch des UVS nachvollziehen?

BRUGNER: Ich kenne die Örtlichkeit nicht. Ob Weidevieh mit Glocken ausgestattet wird, hängt etwa davon ab, wie groß die Weide, wie unwegsam und einsehbar das Gelände ist, ob es an einen Wald grenzt und ob es oft Schäden im Zaun gibt. Allerdings hat der UVS mit seiner Formulierung ,ländliches Gebiet mit verstreuten Wohnobjekten' auch schwammig formuliert.

Welche Bedeutung hat die Entscheidung für die Landwirtschaft?

BRUGNER: Es könnte sein, dass sie einen Präzedenzfall darstellt und man sich künftig daran orientiert. Das wollen wir natürlich nicht.


Sind Ihnen schon derartige Konflikte untergekommen?

BRUGNER: Konfliktpotenzial zwischen Landwirtschaft und Bevölkerung gibt es genug, ich kann nur an beide Seiten appellieren. An die Landwirte, dass sie die Vorschriften genau einhalten, und an die Bevölkerung, dass sie in als störend empfundenen Situationen über ihren Schatten springt.

Wo liegt die Problematik bei Weidehaltung in besiedeltem Gebiet?

BRUGNER: Das Tierschutzrecht schreibt uns vor, dass wir das Vieh nicht ganzjährig im Stall anbinden dürfen. Also brauchen wir Auslaufflächen. Das wird in verbauten Gebieten immer schwieriger, da ist auch die Raumordnung gefordert.

INTERVIEW: W. ROMBOLD


Quelle: http://www.kleinezeitung.at/steiermark/3068241/uvs-entschied-kuhglocken-weide-unzumutbar.story



Wenn das ein Präzedenzfall wird, dann gute Nacht mit der Landwirtschaft:  Tongue

Man könnte eine elektronische Kuhglocke mit Dämmerungsschalter entwickeln  GluckGluck
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Martin
Ch. Wagner
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« Antworten #1 am: Juli 17, 2012, 08:34:42 »

Der UVS hat - meiner Meinung nach - vollkommen richtig entschieden. Und wenn die Bauern schon so viele Förderungen bekommen, dann sollen sie wenigstens im verbauten Gebiet solchen Unfug lassen.
Ich kenne in Stallhofen keine Hochalm.
LG! Christian
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Walter4041
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« Antworten #2 am: Juli 17, 2012, 08:40:37 »

Ferndiagnose:
Die Anrainer sind frisch aufs Land gezogene Großstädter?  Raucher
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just4fun
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« Antworten #3 am: Juli 17, 2012, 08:59:18 »

Allein schon aus Gründen der Tierquälerei ists mehr als begrüssenswert Kühglocken zu begrenzen. Die sind ja nicht grad leicht, und das Dauergebimmel wird auch nicht gradzur seelischen Gesundheit der Tiere beitragen.
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amadeus
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« Antworten #4 am: Juli 17, 2012, 09:39:04 »

Wozu sollen auf einer eingezäunten Weide Kuhglocken gut sein? Im freien Weidegebiet dienen sie zum Wiederfinden der Tiere, aber hier? Ist wohl eher ein Bosheitsakt des Bauern.
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Gruß aus Graz-Eggenberg
Wolfgang
      Für jedes Problem gibt es eine Lösung, die einfach, klar und falsch ist.
Im Übrigen bin ich der Meinung, daß man sich entscheiden sollte, ob man eine Wiese oder eine Straße haben will.

Ch. Wagner
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« Antworten #5 am: Juli 17, 2012, 09:41:34 »

Wozu sollen auf einer eingezäunten Weide Kuhglocken gut sein? 

Um "frisch auf's Land gezogene Großstädter" zu vertreiben.
LG! Christian
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« Antworten #6 am: Juli 17, 2012, 11:32:33 »

Wenn sie erst jetzt aufs Land gezogen sind: Warum ziehen sie dort hin?
Wenn sie schon lange dort wohnen: Warum stört sie das erst jetzt?
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Steirerbluat is koa Himbeersaft!
Dan
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« Antworten #7 am: Juli 17, 2012, 13:40:13 »

Wohne zwar auch am Land, aber das klingt so, als ob der Bauer das eher aus Boshaftigkeit gemacht hat. Bei uns geht keine Kuh mit Glocke aus dem Stall. Auf der Alm, ja, aber auf der umzäunten Weide? Nein.

Man hätte aber statt des Urteils schön eine außergerichtliche Einigung erwirken können. Walter4041s Diagnose könnte auch stimmen, weiß ich nicht.
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Ch. Wagner
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« Antworten #8 am: Juli 17, 2012, 19:47:40 »

Man hätte aber statt des Urteils schön eine außergerichtliche Einigung erwirken können. .

Wie in "Steiermark heute" berichtet wurde, geht das schon seit Jahren so. Es sind ganz einfach Streithanseln, und der nächste Konflikt ist auch schon da.
LG! Christian
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Martin
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« Antworten #9 am: Juli 17, 2012, 20:19:54 »

Wie in "Steiermark heute" berichtet wurde, geht das schon seit Jahren so. Es sind ganz einfach Streithanseln, und der nächste Konflikt ist auch schon da.
LG! Christian

Der Link zum Bericht: http://tvthek.orf.at/programs/70020-Steiermark-heute/episodes/4336551-Steiermark-heute/4338609-Aus-fuer-Kuhglocken
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Martin
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« Antworten #10 am: Juli 17, 2012, 22:08:08 »

Wieso erinnert mich das an ähnliche Verhaltensmuster? z.B. Hirtenklostertrasse, oder billigen Baugrund neben einem Flugplatz kaufen und dann ein Flugverbot verlangen, und Ähnliches.
MfG  Gerold.
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PeterWitt
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« Antworten #11 am: Juli 18, 2012, 00:56:30 »

Da gab es doch auch so einen Fall vor einigen Jahren, als ein neu auf´s Land gezogener Zeitgenosse erwirkte, dass der Bauernhof am Nachbargrundstück wegen Lärm- (Hühner, Kühe) und Geruchtsbelästigung (Schweine, Kühe) geschlossen werden musste. Da frage ich mich halt schon: aufgrund welcher Rechtsgrundlage wird jemandem, für den man wohl auch das Gewohnheitsrecht geltend machen kann, die Lebensgrundlage entzogen?
Und mal ehrlich: wie wären wohl die Chancen, wenn jemand vom Land in die Stadt zieht, sagen wir einmal Eggenberger Gürtel, und dann wegen Lärm- und Schadstoffbelastung erklagt, dass sie Straße gesperrt und zur Fußgängerzone wird?  Huh
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just4fun
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« Antworten #12 am: Juli 18, 2012, 08:15:35 »

Da frage ich mich halt schon: aufgrund welcher Rechtsgrundlage wird jemandem, für den man wohl auch das Gewohnheitsrecht geltend machen kann, die Lebensgrundlage entzogen?


Na so ists aber auch nicht. Immerhin gibts ja gesetzliche Emissionsbestimmungen. Und warum sollte sich jeder Betrieb dran halten müssen, Bauern aber nicht? Die werden eh schon milde genug behandelt, weil gerade was Gülle und Abluft betrifft werdens eh mit Samthandschuhen angefasst.
Eine Chemiefirma könnt nicht sagen sie lässt ihre Abluft ungefiltert ins freie und schüttet ihre Rückstände auf ein Feld, auch wenn die etwa genau die gleiche Zusammensetzung der Abluft und des Rückstands hätten!
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« Antworten #13 am: Juli 18, 2012, 16:18:55 »

Na so ists aber auch nicht. Immerhin gibts ja gesetzliche Emissionsbestimmungen. Und warum sollte sich jeder Betrieb dran halten müssen, Bauern aber nicht? Die werden eh schon milde genug behandelt, weil gerade was Gülle und Abluft betrifft werdens eh mit Samthandschuhen angefasst.
Eine Chemiefirma könnt nicht sagen sie lässt ihre Abluft ungefiltert ins freie und schüttet ihre Rückstände auf ein Feld, auch wenn die etwa genau die gleiche Zusammensetzung der Abluft und des Rückstands hätten!

Soll jetzt die Stallluft gefiltert werden, oder über dem Misthaufen eine Absaugung gebaut werden. Das sind Dinge die auf dem Land bei einem Bauernhof eben so sind, ebenso 2 - 3 mal im Jahr wird der Mist und die Gülle aufs Feld gebracht, das ist Bio-Dünger und das stinkt dann eben mal eine Woche. 

Das ist aber nicht dasselbe wie die Kuh die keine Kuhglocke braucht. Das ist Boshaftigkeit vom Bauern wenn das auf einer kleinen eingezäunten Weide gemacht wird. Das der Hahn aber um 4 Uhr kräht, da kann der Bauer leider nichts dafür!
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