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Thema: Fußgänger - auch bei Rot... (15272-mal gelesen) Vorheriges Thema - Nächstes Thema

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  • amadeus
  • Libertin & Hedonist
Fußgänger - auch bei Rot...
Bei Rot über die Ampel - Modell in Diskussion

Der Vorstoß kommt von einem Wiener Verkehrsexperten: Er will nach Pariser Vorbild erlauben, dass Fußgänger und Radfahrer bei Rot die Straße queren dürfen. Doch das Modell ist höchst umstritten, auch unter Grazer Experten.


Die Fußgängerampel zeigt rot, Autos sind keine in Sicht, also geht man über den Zebrastreifen. Was von einigen Fußgängern und auch Radfahrern immer wieder praktiziert wird, ist gesetzlich verboten.

Gefahr schwer einzuschätzen

Anders in Paris: Hier ist das Queren der Straße auch bei Rot versuchsweise seit dem Vorjahr möglich, weshalb das Modell nun auch von einem Wiener Experten für Österreich angeregt wird - mehr dazu in Vorschlag: Auch bei Rot über die Kreuzung (wien.ORF.at, 22.11.2013)

Der Grazer Verkehrsexperte Kurt Fallast von der TU Graz hält das allerdings für ausgesprochen gefährlich: ,,Ich kann mir nicht vorstellen, dass Fußgänger tatsächlich die Geschwindigkeit, die Annäherungsgeschwindigkeit eines Autofahrers abschätzen können, dass sie alle Umstände wie Straßenverhältnisse, glatte Fahrbahn, Bremsverhalten des Autofahrers so abschätzen können, dass sie gefahrlos auch bei Rot über die Kreuzung gehen können."

Vorbildwirkung fällt weg

Laut Dieter Krainz vom Kuratorium für Verkehrssicherheit komme noch dazu, dass auch die Vorbildwirkung für Kinder wegfallen würde, die eigentlich gelernt haben, bei Rot stehenzubleiben: ,,Wie erkläre ich jetzt dem Kind, wie schnell der Autofahrer jetzt noch unterwegs sein darf, damit es sich noch ausgeht. Zebrastreifen und Fußgängerampeln sind nicht zufällig dort, sondern sie sind auch zum Schutz der Fußgänger. Warum die Fußgänger freiwillig diesen Schutz aufgeben sollen, ist mir nicht ganz klar."

Links

TU Graz
Kuratorium für Verkehrssicherheit


Quelle: ORF

:gluck: Schnapsidee ...
Gruß aus Graz-Eggenberg
Wolfgang
      Für jedes Problem gibt es eine Lösung, die einfach, klar und falsch ist.
Im Übrigen bin ich der Meinung, daß das Fahrtziel eines Fahrzeuges mit dessen Fahrtzielanzeige übereinstimmen soll.


Fußgänger - auch bei Rot...
Antwort #1
Zitat
:gluck: Schnapsidee ...

Wo du recht hast hast du recht...

Fußgänger - auch bei Rot...
Antwort #2
Auf der anderen Seite ist es eine Unverschämtheit, dass man v. a. bei Druckknopfampel eine gefühlte Ewigkeit warten muss, bis man einmal grün bekommt, meistens eh genau dann, wenn keine Autos fahren - da könnte man genauso gut ein Taferl hinstellen mit dem Hinweis "Straße queren, wenn sich kein Kfz nähert" und sich die teuren Errichtungskosten einer Ampel ersparen ...

W.
  • Zuletzt geändert: November 22, 2013, 15:58:11 von hubertat
"Es gehört nicht zum Begriff der Demokratie, dass sie selbst die Voraussetzungen für ihre Beseitigung schafft. Man muss auch den Mut zur Intoleranz denen gegenüber aufbringen, die die Demokratie gebrauchen wollen, um sie umzubringen"
(Carlo Schmid, SPD, 1948)

Fußgänger - auch bei Rot...
Antwort #3
Wär höchste Zeit für sowas. Dort wos erlaubt ist funktionierts auch perfekt, und dort gibts weniger Unfälle als bei uns. Ich wett was in ganz Stockholm gibts in 10 Jahren weniger Fussgängerunfälle als bei uns im kleinen Graz in einem Monat. Auch in Amsterdam gibts sicher noch immer weniger Unfälle mit Radfahrern als bei uns. Einfach weil dort die Leute vernünftig sind und schauen, nicht so wie bei uns wo genug Eltern ihren Kindern sagen: Ist eh grün, die Autos bleiben schon stehn brauchst nicht schaun.

  • Ch. Wagner
Fußgänger - auch bei Rot...
Antwort #4
Vielleicht, weil unsere Mentalität nicht die Metternich'schen Dimensionen überwunden haben?
Aber wetten?
Dafür gibt es bei uns weniger Eingrauchte.
Und @hubertat, natürlich sind es gefühlte Ewigkeiten. Aber wenn eine Bim oder ein Bus, in der/m du sitzt, vorbeifährst, ist es genau das Gegenteil.
Ich meine halt, wenn man den öffentlichen Verkehr fördert, dann eben mit allen Konsequenzen. Der Autofahrer im Stau sitzt einerseits sowieso im Trockenen und hat anderseits über seine Mobilität selbst entschieden. Und das hubertat'sche Theorem läßt sich natürlich ausweiten. ZB. brauchen wir keine Schranken mehr, sondern nur mehr das Schilderl "Schienen queren, wenn sich kein Zug nähert". Oder man unterschreibt mit Beginn der Erlaubnis zum passiven Wählen, daß man eigenverantwortlich auch am Verkehr teilnimmt.. Dann brauchen wir auch die Flut an Verkehrszeichen nicht mehr. Wer als 16-jähriger die Reife zum Wählen hat, sollte auch nicht mehr unter das Jugendstrafrecht fallen.
Das würde jetzt aber ot, aber einen eigenen Thread wert: physische und psychische Reife zur Teilnahme am individuellen und öffentlichen Verkehr. 
Ups, i geh a holbs Stünderl Scheiterl knien.
LG! Christian
Fer aut feri ne feriaris feri!
Queen Elizabeth I.

Fußgänger - auch bei Rot...
Antwort #5

Auf der anderen Seite ist es eine Unverschämtheit, dass man v. a. bei Druckknopfampel eine gefühlte Ewigkeit warten muss, bis man einmal grün bekommt, meistens eh genau dann, wenn keine Autos fahren - da könnte man genauso gut ein Taferl hinstellen mit dem Hinweis "Straße queren, wenn sich kein Kfz nähert" und sich die teuren Errichtungskosten einer Ampel ersparen ...

W.


Ich hoffe, das war Satire, denn auf der Fahrbahn bewegen sich nicht nur Kraftfahrzeuge, sondern auch muskelgetriebene Fahrzeuge wie Fahrräder.  Einen Schutzweg, an dem nur Radfahrer Wartepflicht haben sollen, na soweit soll's noch kommen! Dann verkauf (oder verschrotte) ich sofort mein Fahrrad und kauf mir ein Motorrad.

Übrigens: Wenn ich kein Fahrzeug behindere, brauche ich als Fußgänger sowieso keinen Schutzweg, dann darf ich ohne ja auch die Fahrbahn überqueren.

Liebe Grüße,
Stefan

  • Ch. Wagner
Fußgänger - auch bei Rot...
Antwort #6

Übrigens: Wenn ich kein Fahrzeug behindere, brauche ich als Fußgänger sowieso keinen Schutzweg, dann darf ich ohne ja auch die Fahrbahn überqueren.


Alleredings nur, wenn innerhalb von 25 m kein Schutzweg ist.

LG! Christian
Fer aut feri ne feriaris feri!
Queen Elizabeth I.

  • Martin
  • Global Moderator
  • Styria Mobile Team
Re: Fußgänger - auch bei Rot...
Antwort #7
Also ich sehe da ein großes rechtliches Problem im Falle eines Unfalles.

Einerseits könnte der Fußgänger dann
- "Freiwild" sein, bzw.
- muss erst bewiesen werden, dass er wirklich rot hatte oder
- der Autofahrer ist ohnehin Schuld,

dann könnte man diese Regel als Ersatz für eine Citymaut einführen!  :ätsch:

In Österreich im Allgemeinen und in Graz im Speziellen würde so eine Regelung nicht funktionieren!
Liebe Grüße
Martin

  • 4010
Re: Fußgänger - auch bei Rot...
Antwort #8

Also ich sehe da ein großes rechtliches Problem im Falle eines Unfalles.


Wieso? Ändert sich ja zu heute gar nichts. Es wird ja nur das Rotgehen, wenn kein Auto kommt, legalisiert.

  • Martin
  • Global Moderator
  • Styria Mobile Team
Re: Fußgänger - auch bei Rot...
Antwort #9
Es werden mehr Leute bei Rot gehen und Autofahrer werden bessere Rechtsschutzversicherungen brauchen.

"Ich bin drübergegangen und das Auto war viel zu schnell"  ::)
Liebe Grüße
Martin

  • 4010
Re: Fußgänger - auch bei Rot...
Antwort #10
Und du glaubst wirklich, dass jetzt Fußgänger wie Lemminge auf die Straßen laufen werden, nur um sich verletzen zu lassen und somit den Autofahrern eins auszuwischen? ::)

Selbst wenn: Das wäre ja dann aber immer noch die gleiche Rechtslage wie heute.

Übrigens, hier der Artikel, der die Debatte angestoßen hat:

Rote Ampeln sollten nur noch für die Autos gelten
Wieso müssen Fußgänger und Radfahrer sich Autoverkehr unterordnen?


Von Ulrich Leth  (Die Presse)

Sämtliche in der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgelegten Verhaltensregeln zielen in erster Linie darauf ab, alle städtischen Verkehrsarten sicher und unfallfrei im öffentlichen Raum zu kombinieren. Um dem motorisierten Verkehr hohe Geschwindigkeiten und stetiges Fortkommen in der Stadt zu ermöglichen, wird er räumlich (durch Unterteilung in Fahrbahn und Gehsteig) beziehungsweise zeitlich (durch Ampeln) vom nicht motorisierten Verkehr getrennt.

Anstatt das allgemeine Geschwindigkeitsniveau am schwächsten Glied - dem Fußgänger - zu orientieren, wird dieser ,,Störfaktor" einfach an den Rand des öffentlichen Raums gedrängt, zu seiner Sicherheit. Er darf die Fahrbahn nur noch an dafür ausgewiesenen Stellen überqueren, meist ohne den versprochenen Schutz am Schutzweg zu erfahren.

Auch die Radfahrer werden gesetzlich auf oft viel zu schmale Mehrzweckstreifen gezwungen, die sie allein durch ihre Anlage in Lebensgefahr bringen - von rechts durch sich öffnende Autotüren, von links durch viel zu knapp überholende Kfz. Auch darf sich ein Radfahrer nur mit zehn km/h einer Radfahrerüberfahrt nähern, während die Annäherungsgeschwindigkeit des benachrangten Autoverkehrs nicht geregelt ist.

Kurz: Die Leichtigkeit und Flüssigkeit, oft auch die Sicherheit des nicht motorisierten Verkehrs wird der Leichtigkeit und Flüssigkeit des Autoverkehrs untergeordnet.

Starre Vorschriften

Die starren Vorschriften und Methoden der StVO sind allerdings nur der unübersichtlichen und isolierten Perspektive des Autolenkers sowie dem Gefährdungspotenzial des Kraftfahrzeugs geschuldet. Ampeln dienen lediglich dazu, die verunmöglichte direkte Kommunikation der motorisierten Verkehrsteilnehmer untereinander und zu anderen zu kompensieren. Wieso diese harten, am Kfz-Verkehr orientierten Maßnahmen auch für die anderen Verkehrsteilnehmer gelten sollen, ist nicht nachvollziehbar. Vor allem die Ausschaltung jeglicher Eigenverantwortung durch Überreglementierung ist stark zu hinterfragen.

Ein innovativer Ansatz

Aus den genannten Argumenten ergibt sich die Forderung nach einer Flexibilisierung der StVO für nicht motorisierte Verkehrsteilnehmer. Konkret sollte es Radfahrern möglich sein, Stopptafeln wie Nachrangtafeln zu behandeln und diese, ohne stehenbleiben zu müssen, zu überfahren. Ebenso sollen Fußgänger und Radfahrer rote Ampeln überqueren dürfen, solange sie nicht sich oder die bevorrangten Verkehrsteilnehmer gefährden oder behindern.

Bei der Forderung handelt es sich um die sinnvolle Legalisierung vom bereits weitverbreiteten Verhalten, rote Ampeln - immer unter Berücksichtigung der Sicherheit aller Beteiligten - zu überqueren. Es ist schließlich nicht nachvollziehbar, wieso die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Fußgänger- und Radverkehrs durch Auto-Ampeln eingeschränkt werden sollten, wenn es kein Gefährdungspotenzial gibt.

Wieso sollen Radfahrer und Fußgänger rote Ampeln überqueren dürfen, Autos aber nicht? Weil es für Nichtmotorisierte aufgrund ihrer Fortbewegungsart gefahrlos möglich ist. Sie sehen z.B. Kreuzungsbereiche unmittelbar ein, hören herannahende Gefahrenquellen, können in Sekundenbruchteilen beschleunigen und abbremsen, besitzen durch ihre geringe Masse kaum Trägheit und ein geringes Gefährdungspotenzial. Hingegen sind Autolenker durch ihre Cockpit-Sicht in ihrer visuellen und akustischen Wahrnehmung massiv beeinträchtigt und können niemals so schnell und flexibel wie Nichtmotorisierte reagieren.

Ulrich Leth (geboren 1983) erforscht und plant menschengerechte Formen der Mobilität an der TU Wien.


http://diepresse.com/home/meinung/gastkommentar/1479801/Rote-Ampeln-sollten-nur-noch-fur-die-Autos-gelten?from=suche.intern.portal

Re: Fußgänger - auch bei Rot...
Antwort #11
Ich formuliere diese ganz Geschichte jetzt einmal ganz einfach als Familienvater:

Ich habe meiner jetzt 6jährigen Tochter schon immer die Verkehrsregeln versucht beizubringen, was mir anscheinend auch gut gelungen ist: Sie schaut drauf, daß ich (oder andere Verkehrsteilnehmer) bei nicht vorhandener Ampel mindestens 2mal rechts und links schauen, um eine Straße überqueren zu können; und natürlich bei einer Ampel nur bei "Grün" drüberzugehen.

Sie ist erfreulicherweise im Verkehr sehr aufmerksam und weist mich sogar darauf hin, wenn andere Verkehrsteilnehmer diese einfachen Regeln nicht einhalten.

Wie soll ich ihr beibringen, daß ein "Verkehrsexperte"( :P) jetzt das Überqueren eines Zebrastreifens bei Rot einführen will?

Steirerbluat is koa Himbeersaft!

  • amadeus
  • Libertin & Hedonist
Re: Fußgänger - auch bei Rot...
Antwort #12
Zum Glück ist ,,Experte" kein geschützter Begriff. Jeder darf sich so bezeichnen, ja, jeder darf sich sogar für einen Experten halten. Wirklich jeder ...  >:D
Gruß aus Graz-Eggenberg
Wolfgang
      Für jedes Problem gibt es eine Lösung, die einfach, klar und falsch ist.
Im Übrigen bin ich der Meinung, daß das Fahrtziel eines Fahrzeuges mit dessen Fahrtzielanzeige übereinstimmen soll.


Re: Fußgänger - auch bei Rot...
Antwort #13

Ich habe meiner jetzt 6jährigen Tochter schon immer die Verkehrsregeln versucht beizubringen, was mir anscheinend auch gut gelungen ist: Sie schaut drauf, daß ich (oder andere Verkehrsteilnehmer) bei nicht vorhandener Ampel mindestens 2mal rechts und links schauen, um eine Straße überqueren zu können; und natürlich bei einer Ampel nur bei "Grün" drüberzugehen.


Ich hoff mal dass dus nicht so gemacht hast wie beschrieben, leider gibts viel zu viele Eltern dies genau so machen. Auch bei Grüner Ampel schaut jeder vernünftige Mensch ob wer kommt oder nicht.

Das ist eben das Manko der österreichischen Vollkasko Mentalität. Is eh grün, brauch eh nicht schaun die Autos werden schon stehnbleiben. Das dauert noch Jahrzehnte um das wieder wegzubekommen aus den Köpfen.

Re: Fußgänger - auch bei Rot...
Antwort #14
D.h. wenn Fußgänger jemals trotz roter Ampel erlaubterweise auf bzw. über die Straße rennen dürfen, dann dürfen sie natürlich auch bei Rot die Eisenbahngleise betreten (Gleichheitsgrundsatz)!
:banana: :banana: :banana:


Und du glaubst wirklich, dass jetzt Fußgänger wie Lemminge auf die Straßen laufen werden, nur um sich verletzen zu lassen und somit den Autofahrern eins auszuwischen? ::)

Dass sich heute schon viele Leute im Straßenverkehr ähnlich wie Lemmige verhalten, beweisen die jährlich zigtausend Verletzte!