Zur Info - zwar nicht ganz aktuell aber aus dem September des vergangenen Jahres.
Erstellt am: Januar 28, 2016, 09:59:33
An Informationen heranzukommen ist ja in Graz nicht wirklich schwierig, da gibt´s Telefonnummern, Email und man kann auch den Einen oder Anderen besuchen. Außerdem im Gemeinderat findet man so die eine oder andere Information - wie diese hier (vom Oktober -
http://www.graz.at/cms/dokumente/10257707_410977/e6cbd5a8/A10_8_021889_2014_0007.pdf):12. Erforderliche Streckenkapazität - Straßenbahnstrecken
Eine Verdichtung des Fahrplans für alle Straßenbahnlinien sowohl im Früh- als auch Tagesverkehr ist bekanntlich derzeit nur eingeschränkt möglich. Neben der bekannten Thematik des Nadelöhrs Herrengasse sind es auch die infrastrukturellen Einschränkungen der eingleisigen Streckenabschnitte der Straßenbahnlinien 1 im Mariatrostertal und der Linie 5 im Bereich der Triester-Straße/Puntigam welche derzeit Grenzen auferlegen. Insbesondere das neue Stadtteilzentrum Puntigam (Entwurf - Bebauungsplan 17.18.0 "Triester-Straße - Wagramerweg") mit den geplanten rd. 1.000 Wohneinheiten wird die Zurverfügungstellung von weiteren Beförderungskapazitäten auf der Linien 5 erforderlich machen. Wie unter Punkt 3. ÖV-Angebotsmaßnahmen - Taktverdichtung angeführt, ist eine Intervallverdichtung der Linie 5 vor allem im Frühverkehr, geplanter 6-Minuten-Takt, derzeit mit der eingleisigen Strecke nicht machbar. Es wird daher von der Abteilung für Verkehrsplanung vorgeschlagen, insbesondere in Abstimmung mit der oben genannten Siedlungsentwicklung (voraussichtlich bis 2020), die Straßenbahnlinie 5 zwischen Zentralfriedhof und Brauhaus Puntigam durchgehend zweigleisig auszubauen um somit den zukünftigen Anforderungen gerecht zu werden.
Eine ähnliche Situation zeigt sich bei der eingleisigen Straßenbahnstrecke der Linie 1 im Mariatrostertal, welche einen 7,5-Minuten-Takt derzeit nicht erlaubt. Ziel sollte es daher sein, den derzeit eingleisigen Streckenabschnitt vom Hilmteich bis Mariatrost mit seinen fünf Ausweichen wenn möglich zweigleisig auszubauen. Die verbleibenden eingleisigen Abschnitte sollen auf ein betrieblich vertretbares Minimum Reduziert werden. Im Rahmen des Gleisbauprogramms der Holding Graz Linien sollen bei den geplanten Gleissanierungen, für die Jahre ab 2016, in einer ersten Phase jene Streckenabschnitt zweigleisig ausgebaut werden, welche mit vertretbaren Aufwand und Eingriffen umsetzbar sind. Dies wären die Abschnitte zwischen den Haltestellen Kroisbach und Wagnesweg, sowie im Bereich der Haltestelle Teichhof. Des Weiteren soll in den nächsten Jahren, in Abstimmung mit der Landesstraßenverwaltung, der Streckenabschnitt in der Hilmteichstraße (Landesstraße 398) zwischen den Haltestellen Hilmteich und Mariagrün mit einem zweiten Gleis versehen werden.
Um den zukünftigen Anforderungen des öffentlichen Verkehrs in der Stadt Graz gerecht zu werden, fordert der Grazer Gemeinderates die Holding Graz Linien auf in den nächsten Jahren, in Abstimmung mit der Siedlungsentwicklung aber voraussichtlich bis 2020, die genannten eingleisigen Streckenabschnitte der Linie 1 selektiv zweigleisig und jene der Linie 5 durchgängig zweigleisig auszubauen. Die dazu erforderlichen Baukosten sind nicht Teil dieser Projektgenehmigung. Diese sollen im Rahmen des Gleisbauprogrammes der HGL bzw. des Verkehrs-Finanzierungs-Vertrages der Stadt Graz mit den Holding Graz Linien geregelt werden.
und weiter:
Der Ausschuss für Verkehr stellt daher gemäß § 45, Abs. 2, Pkt. 5 und 10 den A n t r a g, der Gemeinderat wolle beschließen:
1. Der vorstehende Bericht wird genehmigt.
2. Die Genehmigung für die Maßnahmen ,,ÖV-Erfordernisse im Zeitraum 2016 - 2017" (mit Gesamtkosten von € 7.084.500,-) wird erteilt
3. Die Bedeckung der Kosten erfolgt auf den in parallelen Finanzstücken festzulegenden Voranschlagstellen.
4. Die Abrechnung des jährlichen Zuschussbedarfes erfolgt nach den tatsächlichen Betriebskosten, aber maximal bis zu den angegebenen Jahressummen.
5. Die Holding Graz Linien werden angehalten für das neue ÖV-Angebot entsprechende Marketingmaßnahmen umzusetzen.
6. Um den zukünftigen Anforderungen des öffentlichen Verkehrs in der Stadt Graz gerecht zu werden, fordert der Grazer Gemeinderates die Holding Graz Linien auf in den nächsten Jahren, in Abstimmung mit der Siedlungsentwicklung aber voraussichtlich bis 2020, die genannten eingleisigen Streckenabschnitte der Linie 1 selektiv zweigleisig und jene der Linie 5 durchgängig zweigleisig auszubauen (gemäß Punkt 12.). Die dazu erforderlichen Baukosten sind nicht Teil dieser Projektgenehmigung. Diese sollen im Rahmen des Gleisbauprogrammes der HGL bzw. des Verkehrs-Finanzierungs-Vertrages der Stadt Graz mit den Holding Graz Linien geregelt werden.Wurde im Gemeinderat
einstimmig angenommen!