Jakominiplatz

Begonnen von Ragnitztal, 07 03, 2024, 13:55

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stef610_neu

Zitat von: Ragnitztal am  03 11, 2025, 22:26Fakt ist, dass dafür bisher in Österreich die rechtlichen Grundlagen gefehlt haben.
Das ist interessant, da die Rechtmäßigkeit von Kameras für Zu-schnell-Fahrer nie ein Thema war.

Martin

Das liegt darin geschuldet, dass in DE bei zu schnell fahren nur abgestraft werden kann, wenn ein Foto vorliegt, worauf die Person erkennbar ist. In den 80ern und 90ern konnten somit viele deutsche Autolenker:innen nicht bestraft werden.
Dann wurden die Geräte aufgestellt, die auch die Lenker:innen zeigt.
Liebe Grüße
Martin

Hilde B.

Zitat von: Martin am  04 11, 2025, 08:15Das liegt darin geschuldet, dass in DE bei zu schnell fahren nur abgestraft werden kann, wenn ein Foto vorliegt, worauf die Person erkennbar ist. In den 80ern und 90ern konnten somit viele deutsche Autolenker:innen nicht bestraft werden.
Dann wurden die Geräte aufgestellt, die auch die Lenker:innen zeigt.

Das ist teilweise noch heute so bei uns.

Zusammenfassend habe ich den Eindruck, dass die Ekekutive in den letzten Jahren viel weniger präsent geworden ist. Egal ob bei Falschfahrern, Falschparkern, Radfahrer in der Sporgasse/Herrengasse/Franziskanerplatz, Kiffern in den Parks uvm.

Ragnitztal

Zitat von: stef610_neu am  04 11, 2025, 07:34Das ist interessant, da die Rechtmäßigkeit von Kameras für Zu-schnell-Fahrer nie ein Thema war.

Das ist rechtlich etwas Anderes. Aber auch die Kameraüberwachung bei der Section Control war lange Zeit umstritten. Technisch gesehen ist da meist auch ein Unterschied. Meistens sind es Radarüberwachungen, die im Gegensatz zu Videoüberwachungen nur dann aufzeichnen, wenn ein Schwellenwert überschritten wird. Ebenso andere Rechtsmaterie ist die Kameraüberwachung von Tunnelabschnitten sowie auch von Privatstraßen (auch hier ist nicht alles erlaubt)...