Siehe auch Geschwindigkeit von Zugfahrten.
Diese Tafeln zeigen die örtlich zulässige Streckenhöchstgeschwindigkeit an. Die angegebene Zahl mit 10 multipliziert ergibt die zulässige Geschwindigkeit in km/h. Bis inklusive 95 km/h kann in 5 km/h-Schritten abgestuft werden, darüber in 10 km/h-Schritten. Geschwindigkeitstafeln gibt es von 5 (!) bis 160 km/h.
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Ankündigungstafel
§ 36 (42) |
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Geschwindigkeitstafel § 36 (39) |
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Ankündigungssignal § 17 (1) |
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bis 1998 |
ab 1998 |
Anfangssignal
§ 17 (3)
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Endsignal
§ 17 (4) |
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Wenn sich zwischen Ankündigungssignal und Anfangssignal eine Weiche befindet und die Geschwindigkeitsbeschränkung nur für einen Zweig gilt, wird dies durch einen Richtungspfeil am Ankündigungssignal angezeigt. |
In diesem Beispiel gilt die Geschwindigkeitsbeschränkung nur für Züge auf Gleis 2.
(Letzte Änderung: 26.12.2002)
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