Geschwindigkeitstafeln und Langsamfahrsignale

Siehe auch Geschwindigkeit von Zugfahrten.


Geschwindigkeitstafeln

Diese Tafeln zeigen die örtlich zulässige Streckenhöchstgeschwindigkeit an. Die angegebene Zahl mit 10 multipliziert ergibt die zulässige Geschwindigkeit in km/h. Bis inklusive 95 km/h kann in 5 km/h-Schritten abgestuft werden, darüber in 10 km/h-Schritten. Geschwindigkeitstafeln gibt es von 5 (!) bis 160 km/h.


Ankündigungstafel 15 km/h
Mast

Ankündigungstafel 40 km/h
Mast

Ankündigungstafel § 36 (42)
Wird nur bei Geschwindigkeitsverminderungen von mindestens 20% aufgestellt.


Geschwindigkeitstafel 15 km/h
Mast

Geschwindigkeitstafel 40 km/h
Mast

Geschwindigkeitstafel § 36 (39)

up


Langsamfahrsignale


Ankündigungssignal 40 km/h
Mast

Ankündigungssignal § 17 (1)


Anfangssignal
Mast
bis 1998

Anfangssignal 40 km/h
Mast
ab 1998

Anfangssignal § 17 (3)
Das alte Anfangssignal zeigte nur den Beginn der Geschwindigkeitsbeschränkung an, das neue wiederholt zusätzlich die erlaubte Geschwindigkeit.


Endsignal
Mast

Endsignal § 17 (4)
Diese Tafel ist meistens auf der Rückseite des Anfangssignals der Gegenrichtung montiert und steht daher links.


Ankündigungssignal 40 km/h
Richtungspfeil
Mast

Wenn sich zwischen Ankündigungssignal und Anfangssignal eine Weiche befindet und die Geschwindigkeitsbeschränkung nur für einen Zweig gilt, wird dies durch einen Richtungspfeil am Ankündigungssignal angezeigt.

up

Beispiel

Beispiel Langsamfahrstelle 1

In diesem Beispiel gilt die Geschwindigkeitsbeschränkung nur für Züge auf Gleis 2.

(Letzte Änderung: 26.12.2002)

up

Creative Commons-Lizenzvertrag Dieser Inhalt ist unter einer Creative Commons-Lizenz lizenziert. Darüberhinaus ist eine Nutzung in der Wikipedia zu den dortigen Lizenzbedingungen ausdrücklich erlaubt.

Alle Informationen ohne Gewähr!