Zwischen den Bahnhöfen ist die freie Strecke. Auf der freien Strecke gibt es folgende Betriebsstellen:
Züge sind Tfz, die alleine oder mit anderen Fahrzeugen auf die freie Strecke übergehen.
So lautet die offizielle Definition. Folgende Punkte müssen auch erfüllt sein:
Nebenfahrten sind Fahrten auf die freie Strecke, die keine Zugfahrten sind. Dazu zählen u.a.
Nebenfahrten werden zwischen den Fahrdienstleitern der angrenzenden Bahnhöfe vereinbart. Der abfertigende Fahrdienstleiter stellt die Fahrtanweisung aus, die die notwendigen Angaben für die Durchführung der Nebenfahrt enthält (Fahrtziel, Geschwindigkeit, Besonderheiten).
(Letzte Änderung: 9.11.2002)
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