Zusatzsignale zu Zugsignalen 1

Hilfs- und Besetztsignal

Diese Signale findet man hauptsächlich an Einfahrsignalen.
Das Hilfssignal wird verwendet, wenn ein Hauptsignal nicht auf Fahrt gestellt werden kann (z. B. wegen eines Fehlers oder wegen Bauarbeiten).
Das Besetztsignal zeigt an, daß auf dem folgenden Gleisabschnitt ein Hindernis zu erwarten ist.


Halt
Mast
Warnung
Mast
Hilfssignal
Mast

Hilfssignal L
Erlaubnis zur Vorbeifahrt am ''Halt'' zeigenden oder erloschenen Hauptsignal.


Fahrbegriff 2
Mast
Vorsignal System L
Mast
Besetztsignal
Mast

Besetztes Gleis
Beachten Sie , daß das Hauptsignal Fahrbegriff 2 zeigt und das Vorsignal dunkel ist. Bei einer kurzen Einfahrt in ein besetztes Gleis zeigt das Hauptsignal Fahrbegriff 6.

up

Signal für gleichzeitige Einfahrten

Zeigt die gleichzeitige Einfahrt in Bahnhöfe ohne schienenfreie Zugänge an.

Wie der Anwendungsfall für ein solches Signal konkret aussieht, ist mir nicht bekannt. Gesehen habe ich dieses Signal noch nie, Sichtmeldungen sind willkommen!


Fahrbegriff 2
Mast
Vorsignal System L
Mast
Signal für gleichzeitige Einfahrten
Mast

Gleichzeitige Einfahrten
Das Hauptsignal zeigt Fahrbegriff 2 oder 6, das Vorsignal bleibt dunkel.

up

Merktafel für Ansprechen der Zugsicherung

Diese Zusatztafel wurde 1959 im Zusammenhang mit der Fahrt in das angebotene Gleis eingeführt.


Vorsignal
Mast
SIGNUM-Dreieck
Mast

Zugsicherung spricht außer bei Warnung auch bei einzelnen Fahrbegriffen an
Das schweizer Zugsicherungssystem »SIGNUM« (auch »INTEGRA« genannt) warnt den Lokführer bei der Vorbeifahrt an einem Vorsignal in Stellung »Warnung« (Summton im Führerstand). Bei einigen Vorsignalen spricht die Zugsicherung auch bei restriktiven Fahrbegriffen an. Diese Signale sind mit der hier gezeigten Dreiecktafel gekennzeichnet (entweder direkt am Signal oder ein Stück davor).
Zur Beachtung: diese Tafel wird bei Neuanlagen nicht mehr verwendet, da die Zugsicherung heutzutage auch bei restriktiven Fahrbegriffen immer anspricht. Bei älteren Sicherungsanlagen bleiben sie wohl bis zur Modernisierung erhalten.

up

Merktafel für Geschwindigkeitschwelle beim Signalsystem L

Im Signalsystem L galten am Einfahrsignal signalisierte Geschwindigkeitsbeschränkungen erst ab der ersten Weiche. Am 24. Mai 1998 (Fahrplanwechsel) wurde diese Regel geändert und an das Signalsystem N angepasst, wo die Geschwindigkeitsbeschränkung bereits ab dem Signal einzuhalten ist. In einigen Bahnhöfen hätte das aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zuviel Fahrzeitverlust ergeben. In diesen Stationen gilt die »Erste-Weichen-Regel« weiterhin, was durch das unten gezeigte Merkzeichen am Einfahrvorsignal angezeigt wird (Spitzname »Stimmgabel«, »Elch« oder »Hirschgeweih«).


Warnung
Mast
Merkzeichen Geschwindigkeitsschwelle
Mast

Geschwindigkeitschwelle bei der ersten Weiche
Die signalisierte Geschwindigkeit gilt ab der ersten Weiche und nicht ab dem Einfahrsignal.

(Letzte Änderung: 9.11.2002)

up

Creative Commons-Lizenzvertrag Dieser Inhalt ist unter einer Creative Commons-Lizenz lizenziert. Darüberhinaus ist eine Nutzung in der Wikipedia zu den dortigen Lizenzbedingungen ausdrücklich erlaubt.

Alle Informationen ohne Gewähr!