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Thema: Hund als Schwarzfahrer abgestraft (9634-mal gelesen) Vorheriges Thema - Nächstes Thema

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  • Martin
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  • Styria Mobile Team
Re: Hund als Schwarzfahrer abgestraft
Antwort #15
Öffis: Nur Schoßhunde haben freie Fahrt

Dass größere Hunde in Bus, Bahn und Bim ohne eigenen Fahrschein als Schwarzfahrer gelten, lässt die Wogen hochgehen. Ein tierischer Krimi.


Rambo, Hauptdarsteller im tierischen Schwarzfahrer-Krimi
Foto © Jürgen Fuchs

Rambo döst unterm Sessel seines Frauerls gemütlich vor sich hin, als gehe ihn das alles nichts an. Dabei ist der bald vierjährige Mischlingshund Hauptdarsteller eines knochentrockenen Streits, der in der Steiermark zwischen Hundebesitzern und Öffi-Betreibern immer wieder neu entflammt. Ein Streit, dessen Rechnung nun Rambos Besitzerin Karin S. präsentiert bekam - in Form eines Inkassobriefs über mittlerweile 211 Euro. "Ich saß in der Straßenbahn und Rambo hat so friedlich unter meinem Sitz geschlafen, dass ihn niemand bemerkt hat", erzählt Frau S. "Plötzlich kam eine Kontrollorin und stellte mir einen Strafzettel über 65 Euro aus, weil ich für Rambo keinen Fahrschein hatte." Laut Kontrollorin sei er ein mittelgroßer Hund und daher als Schwarzfahrer unterwegs gewesen.
   
Wie groß ist mittelgroß?

Während sich Frau S. weiterhin weigert, die Strafe zu zahlen (S.: "Für mich ist der Hund klein und nicht mittelgroß") klärt Holding-Graz-Sprecher Gerald Pichler auf: "Sobald ein Hund in öffentlichen Verkehrsmitteln nicht am Schoß des Besitzers oder in einer Transportbox sitzt, ist in jedem Fall eine Halbpreiskarte fürs Tier zu lösen." Egal, wie groß der Hund sei. Die Kontrollorin habe bei Rambo, der unterm Sitz lag, richtig gehandelt, so Pichler. In der Frage, was ein Schoßhund sei, präzisiert er: "Sitzt ein Dackel am Schoß, ist das in Ordnung, ein Schäferhund am Schoß geht nicht."


Der Hund liegt also in den Öffi-Beförderungsbestimmungen begraben. Dass sich die Fahrscheinpflicht für Haustiere unter vielen Fahrgästen noch nicht herumgesprochen habe, lässt Pichler nicht gelten: "Wir predigen das auf und ab. Schließlich informiert man sich vor einem Flug ja auch, was man wie mitnehmen darf. Warum soll das für Bus und Bahn nicht gelten?"

Frau S. will indes "auch im Namen vieler anderer betroffener Hundehalter" ein Exempel statuieren. "Ich sehe diese Strafe nicht ein. Wenn's sein muss, gehe ich für meinen Hund ins Gefängnis."


Fakten

Im steirischen Verkehrsverbund (also in Bussen, Bahn und Straßenbahnen) gelten folgende Bestimmungen:

Freifahrt. Kleine - und ungefährliche - Tiere dürfen unentgeltlich mitgenommen werden, sofern sie in Transportboxen untergebracht sind oder leicht auf dem Schoß gehalten werden können.

Ticket. Tiere, die nicht auf dem Schoß gehalten werden können, besetzen einen Platz und es ist für das Tier ein Fahrschein zum ermäßigten Tarif (50 Prozent des Normalpreises) zu kaufen.

Beißkorb. Für Hunde aller Größen gilt Beißkorbpflicht bei der Fahrt.

Ausnahme. Ausgebildete Assistenzhunde (z. B. Blindenhunde) dürfen ohne Fahrkarte und ohne Beißkorb mittransportiert werden.

Verunreinigung. Bei Verschmutzungen durch das Tier muss der Besitzer eine tariflich festgelegte Reinigungsgebühr bezahlen.


ULRICH DUNST

Quelle: http://www.kleinezeitung.at/steiermark/3553779/oeffis-nur-schosshunde-haben-freie-fahrt.story




Es sind Semesterferien - irgendwie wird die Zeitung schon voll...
Liebe Grüße
Martin

Re: Hund als Schwarzfahrer abgestraft
Antwort #16

Es sind Semesterferien - irgendwie wird die Zeitung schon voll...

Als nächstes kommt die doppelte Gebühr für dicke Leute, danach folgt die doppelte Gebühr für Kinderwagen, der eineinhalb-fache Fahrkartenpreis wird fällig, wenn die Leute Einkaufstaschen dabei haben. Bei Rucksäcken wird nur 1/4 Aufschlag fällig. Wer sich festhält, muss eine zusätzliche Abnützungsgebühr der Haltegriffe bezahlen.
Sitze werden ganz ausgebaut, wer einen Sitzplatz möchte, muss diesen künftig im Servicezentrum in der Jakoministraße rechtzeitig reservieren lassen, damit man den Sitz dort vor Fahrtbeginn (natürlich gegen eine Verleihgebühr) abholen kann!    :gluck:

  • amadeus
  • Libertin & Hedonist
Re: Hund als Schwarzfahrer abgestraft
Antwort #17

Als nächstes kommt ...


Bitte diese Bestimmung ist ja nicht neu, die gibt es schon immer. Es wächst aber immer wieder eine neue Generation von Deppen heran, für die das wieder was gaaanz Neues ist.
Nächstens will einer einen Kühlschrank transportieren (in der Eisenbahn schon erlebt) oder versucht ein Fahrrad in der Straßenbahn zu befördern (auch schon vorgekommen). Gratis natürlich.
Gruß aus Graz-Eggenberg
Wolfgang
      Für jedes Problem gibt es eine Lösung, die einfach, klar und falsch ist.
Im Übrigen bin ich der Meinung, daß das Fahrtziel eines Fahrzeuges mit dessen Fahrtzielanzeige übereinstimmen soll.


Re: Hund als Schwarzfahrer abgestraft
Antwort #18
Ich halte es übrigens für weitaus schlimmer, wenn Hunde ohne Beißschutz fahren, als wenn Hunde ohne Farschein fahren. Gegen ersterers sollte viel energischer vorgegangen werden.

Re: Hund als Schwarzfahrer abgestraft
Antwort #19

Ich halte es übrigens für weitaus schlimmer, wenn Hunde ohne Beißschutz fahren, als wenn Hunde ohne Farschein fahren. Gegen ersterers sollte viel energischer vorgegangen werden.


... weil man ständig Gefahr läuft, so einem kleinen Hunderl irgendwo unabsichtlich draufzusteigen und dieser sich dann zu wehren versucht!

Genau DAS wollen aber manche Hundebesitzer partout nicht einsehen!
Der Empedokles (ital. Empedocle) ist ein Unterwasservulkan in der Straße von Sizilien. Die höchste Erhebung liegt rund 7 bis 8 Meter unter der Meeresoberfläche. Ein starker Ausbruch des Empedokles könnte einen Tsunami auslösen.