wird es halt nicht populär sein, ihn mit einer Koalition der Schwächlinge zu heben ......
Zitat von: FlipsP am September 08, 2021, 07:02:10....Klar. Schuld sind immer die anderen...Warum ging dann zB auch nichts weiter, als er mit Grüne oder SPÖ (beide keine erklärten Tramgegner) koalierte?.....A Bisserl ist eh weitergegangen (Langer 6er, Langer 4er, Langer 5er, Langer 7er, Laudongasse).
....Klar. Schuld sind immer die anderen...Warum ging dann zB auch nichts weiter, als er mit Grüne oder SPÖ (beide keine erklärten Tramgegner) koalierte?
Vielleicht kann ein fordernder Koalitionspartner Nagl dazu bewegen, dass er wenigstens dieses Grundnetz endlich realisiert. Der Slogan "Nagl muss weg!" scheint mir jedenfalls ein unrealistisches und etwas primitives Wunschdenken zu sein, das es so nicht geben wird.
Unrealistisch mag sein, primitiv wohl nicht, schließlich sprechen hier noch alle von abwählen und nicht von Methoden, wie sie im Mittelalter an ähnlich agierenden Herrschern angewandt wurden.Ich bin aber halt auch nicht so naiv (das ist jetzt keine persönliche Unterstellung an dich, sondern mein persönliches Empfinden meiner Einschätzung aufgrund Erfahrungen) zu glauben, dass jemand, der seit 18 Jahren den selben durchschaubaren Weg nach Schema F geht, nun durch eine Wiederwahl plötzlich bekehrt werden würde, sich seiner eigentlichen Aufgaben bewusst wird, seine bisherigen Seilschaften abserviert und fortan doch noch schnell der Stadt und den Bürgern etwas Gutes tun möchte. Saulus wurde zu Paulus, und vielleicht trifft Nagl auch "unseren" Messias vor der Wahl, aber ich bezweifle, dass der hier ein Wunder bewirkt.Da riskieren ich lieber eine andere Option, auch wenn vielleicht ungewiss ist wie es endet, aber die Chance dass es besser wird, ist jedenfalls größer als schlechter. Und vor allem, das wichtigste: es wird zumindest anders!
Ohne jetzt wieder über die Umstände der vergangenen Minimalst-Verlängerungen diskutieren zu wollen, eine ehrliche Frage: Wenn Nagl der große Macher ist, die einzige treibende Kraft in dieser Stadt etwas weiter zu bringen - warum um alles in der Welt hat er dann so oft immer und immer wieder Projekte verschoben, abgesagt, umgeplant, und zeitgleich permanent selbst erkorene Alternativen und Universal-Heilsbringer um jeden Preis und mit allen Ressourcen gepusht? Wurde er von finsteren Mächten genötigt, gegen seinen Willen und gegen seine Überzeugung die Innenstadtentlastung um mittlerweile 25 Jahre und mehrere Umplanungen zu verzögern, die schon 2018 in Betrieb befindliche SW-Linie doch wieder abzusagen, die NW-Linie sterben zu lassen, die Uni-Linie zu kippen? Kam gar die böse Opposition mitsamt seinen dauernd wechselnden Koalitionspartnern mit gezücktem Messer auf ihn zu und zwang ihn, mehr Personal an einer Gondelvision basteln zu lassen als an realen Verkehrsprojekten für die gesamte Stadt werken? Was waren seine Intentionen, was war der Output? Es tut mir Leid, das geht besser - viel besser! Und wenn es nur "weniger ist mehr" ist - weniger Projekte, die dafür auch umgesetzt!
(..) woher haben sie meinen Namen und Adresse?
Ich hatte noch nie mit dieser Person oder seiner Partei zu tun, daher die Frage: woher haben sie meinen Namen und Adresse?
Aus dem Paragraphen erschließt sich mir aber nicht, warum man diese Daten für Wahlwerbung verwenden dürfe...
Die in allgemeinen Vertretungskörpern (Nationalrat, Landtage, Gemeinderäte) vertretenen politischen Parteien können überdies gemäß § 5 Abs. 2 Wählerevidenzgesetz 2018 jederzeit auf Gemeindeebene die Übermittlung eines Ausdrucks der Wählerevidenz (oder eine Kopie im Format PDF) verlangen.Andere wahlwerbende Parteien oder Kandidaten haben im zeitlichen Vorfeld bundesweiter Wahlen Anspruch auf Datenübermittlung durch die Gemeinden in Form von Kopien beziehungsweise Ausdrucken der für die entsprechende Wahl erstellten Wählerverzeichnisse (§ 27 Nationalratswahlordnung, § 5 Bundespräsidentenwahlgesetz 1971).Es handelt sich jeweils um einen gesetzlich ausdrücklich geregelten Zugang zu Wählerdaten (rechtliche Verpflichtung des Verantwortlichen zur Übermittlung). Die entsprechende Datenverarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit c DSGVO bedarf daher keiner Einwilligung der betroffenen Personen. Ein Widerspruch (Art. 21 DSGVO) gegen die Verarbeitung von Daten für Zwecke der Wählerevidenz oder die Geltendmachung des Rechts auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) ist gesetzlich ausgeschlossen (§ 4 Abs. 6 Wählerevidenzgesetz 2018)Die Empfänger der Daten dürfen diese für rechtmäßige politische Werbung (zum Beispiel Werbebriefe, Einladungen zu Veranstaltungen) und statistische Zwecke verarbeiten. Als politische Werbung gilt, was dem Zweck einer politischen Partei ("umfassende Beeinflussung der staatlichen Willensbildung, insbesondere durch die Teilnahme an Wahlen zu allgemeinen Vertretungskörpern und dem Europäischen Parlament", § 1 Abs. 2 Parteiengesetz 2012) förderlich ist.
Laut Kleiner Zeitung hatten sie ein Problem mit dem Computer. Das haben sie auch den Online-Abonnentn mitgeteilt.
Mit dem VfGH kann ich nicht dienen (der hat in einem ähnlichen Fall betreffend Datenschutz und Wählerevidenz schon mal einen Individualantrag wegen offenbarer Aussichtslosigkeit zurückgewiesen), die Datenschutzbehörde ist aber anderer Meinung:ZitatDie in allgemeinen Vertretungskörpern (Nationalrat, Landtage, Gemeinderäte) vertretenen politischen Parteien können überdies gemäß § 5 Abs. 2 Wählerevidenzgesetz 2018 jederzeit auf Gemeindeebene die Übermittlung eines Ausdrucks der Wählerevidenz (oder eine Kopie im Format PDF) verlangen.Andere wahlwerbende Parteien oder Kandidaten haben im zeitlichen Vorfeld bundesweiter Wahlen Anspruch auf Datenübermittlung durch die Gemeinden in Form von Kopien beziehungsweise Ausdrucken der für die entsprechende Wahl erstellten Wählerverzeichnisse (§ 27 Nationalratswahlordnung, § 5 Bundespräsidentenwahlgesetz 1971).Es handelt sich jeweils um einen gesetzlich ausdrücklich geregelten Zugang zu Wählerdaten (rechtliche Verpflichtung des Verantwortlichen zur Übermittlung). Die entsprechende Datenverarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit c DSGVO bedarf daher keiner Einwilligung der betroffenen Personen. Ein Widerspruch (Art. 21 DSGVO) gegen die Verarbeitung von Daten für Zwecke der Wählerevidenz oder die Geltendmachung des Rechts auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) ist gesetzlich ausgeschlossen (§ 4 Abs. 6 Wählerevidenzgesetz 2018)Die Empfänger der Daten dürfen diese für rechtmäßige politische Werbung (zum Beispiel Werbebriefe, Einladungen zu Veranstaltungen) und statistische Zwecke verarbeiten. Als politische Werbung gilt, was dem Zweck einer politischen Partei ("umfassende Beeinflussung der staatlichen Willensbildung, insbesondere durch die Teilnahme an Wahlen zu allgemeinen Vertretungskörpern und dem Europäischen Parlament", § 1 Abs. 2 Parteiengesetz 2012) förderlich ist.(Bin kein Jurist, alles gefährliches ergoogeltes Halbwissen; du kannst gerne versuchen, gegen die Wahlwerbung zu prozessieren etc....)