Kann es sein, dass diese Lagerhalle unter Denkmalschutz gestanden hat und möglicherweise bei diversen Bauprojekten auf den Reininghausgründen NICHT abgerissen hätte werden dürfen?
Es wird Tiefgaragen geben. Und keine Straßenbahn. Zumindest interessiert letztere die Bauherren nicht. Somit wird Reininghaus ein neues Verkehrsproblem.
Es wird Tiefgaragen geben. Und keine Straßenbahn. Zumindest interessiert letztere die Bauherren nicht.
Zitat von: Amon am September 15, 2013, 14:15:48Es wird Tiefgaragen geben. Und keine Straßenbahn. Zumindest interessiert letztere die Bauherren nicht.PKW-Stellplätze sind lt. den jeweiligen Landesbaugesetzen Pflicht.
PKW-Stellplätze sind lt. den jeweiligen Landesbaugesetzen Pflicht.
Zitat von: Amon am September 15, 2013, 14:15:48Es wird Tiefgaragen geben. Und keine Straßenbahn. Zumindest interessiert letztere die Bauherren nicht. Somit wird Reininghaus ein neues Verkehrsproblem. Wohnungen ohne Garagenplatz dürften kaum zu vermieten oder zu verkaufen sein. Für das öffentliche Verkehrsmittel (welches auch immer) ist der Errichter nicht zuständig, die Stadt hat sich die Trasse ja gesichert und es liegt nun an ihr, etwas daraus zu machen. Zumindest eine Autobuslinie wäre unverzüglich nach Fertigstellung der ersten Bauten auf der späteren Straßenbahntrasse zu führen, sonst droht dort wieder ein neues ,,Kalvarienbergdesaster".Verkehrsproblem wird es wohl keines, aber es wird genau das werden, was ich schon immer angenommen habe: Ein Stadteil wie jeder andere.
Nur wann will man ALLE dieses späteren Straßenbahntrassen bauen und vor allem finanzieren?!
Zitat von: Walter4041 am September 16, 2013, 07:40:55Zitat von: Amon am September 15, 2013, 14:15:48Es wird Tiefgaragen geben. Und keine Straßenbahn. Zumindest interessiert letztere die Bauherren nicht.PKW-Stellplätze sind lt. den jeweiligen Landesbaugesetzen Pflicht. nicht ganz richtig: PKW Parkplatzverordnung ist eine verordnung und kein Gesetz.Und diese Verordnung geben die Gemeinden raus.In Graz kann man durchaus weniger Parkplätze beantragen, wenn in der näheren Umgebung Öffentliche Verkehrsmittel vorhanden sind.
Habe schnell noch mal nachgeschaut:Steiermärkisches Baugesetz: §89 Pflicht zur Schaffung von Abstellflächen für Kraftfahrzeuge oder Garagehttp://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LrStmk/LRST_8200_003/LRST_8200_003.pdf