Reicht da nicht eine Bestätigung des Lieferanten: "Variobahn Nr. xx ist baugleich mit der bereits mit sämtlichen Bewilligungen ausgestatteten Variobahn Nr. yy."?
Den ganzen Verlauf des Thread verfolgt - Hoffe nur die Variobahn ist nicht das Grab der Grazer Straßenbahn. Kann mich nicht erinnern dass eine Straßenbahn in Graz solche Probleme gemacht hat. Wenn man absieht das man mit den Wuppis einen super Erfolg geleistet hat. Von den 260er brauchen wir gar nicht reden, die sind heute glaub ich die beste Reserve im Liniendienst nach (unglaublichen fast 50 Jahren) . Glaub ich das man auf die 500er und 600er noch lange nicht verzichten kann. und wenn dann 45 Variobahnen in Graz im Einsatz sind dann werden wir oft mit dem SEV fahren. Hoffe die Variobahn macht bald mal einen grossen Vortschritt vorwährts.
Nein, reicht eben nicht - wie schon mehrfach beschreiben, muss eine Bremsprobefahrt und ein entsprechendes TÜV-Gutachten von jedem (!) Fahrzeug geben, dass von der genannten Stelle bearbeitet wird. Dann gibt es die Betriebsbewilligung.
Zitat von: hubertat am Mai 31, 2012, 11:56:00Nein, reicht eben nicht - wie schon mehrfach beschreiben, muss eine Bremsprobefahrt und ein entsprechendes TÜV-Gutachten von jedem (!) Fahrzeug geben, dass von der genannten Stelle bearbeitet wird. Dann gibt es die Betriebsbewilligung.Und was macht da Linz bitte anders?
[...] Aber meinen Informationen zufolge kann in Linz ein neu angelieferter Cityrunner etwa eine Woche danach bereits in den Liniendienst [...]
Natürlich sind das Mindeststandards und zwar, die - in diesem Fall - in Gesetzen und Verordnungen vorgegeben sind und für alle (Fahrzeuge) gelten. Und wo ist das Problem?Und die für Graz üblichen relevanten Parameter (Spurbreite, Wagenkastenbreite, Achslast, Mindestradius) waren eingefordert - ob das genügt, müssen Techniker beurteilen.Selbstverständlich wird man - als Kaufmann - bei erreichen der geforderten Standards natürlich das billigere Fahrzeug nehmen - alles andere wäre ja fahrlässig, weil man - in diesem Fall - den Stadtrechnungshof am Hals hätte (der übrigens den ganzen Vorgang ja durchaus positiv beurteilt hat).Aber: wie gesagt, der Hund liegt ja bekanntlich im Detail begraben und Stadler hat das geliefert, was GVB/HGL bestellt haben ...W.
Als relevante Parameter meine ich eher, Geräuschemmissionen,
Beschleunigungs- und Bremswerte usf..
Die gesetzlichen Vorgaben waren eben nicht ausreichend, ansonsten wären ja keine Anrainerbeschwerden usw. aufgekommen.
Von Linz ist bekannt, dass aus Erfahrungswerten zahlreiche (höhere) Mindeststandards vorgegeben wurden.
Zitat von: Stefan 4076 am Mai 31, 2012, 20:28:00Die gesetzlichen Vorgaben waren eben nicht ausreichend, ansonsten wären ja keine Anrainerbeschwerden usw. aufgekommen.Das ist aber kein Maßstab! Die Variobahnen haben die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten, deshalb haben auch die TW 201 bis 205 eine Betriebsbewilligung bekommen! Punkt! Alles andere sind Zugaben, Ehrenrunden etc. Aber in Wirklichkeit technisch nicht maßgeblich. War ein politischer Kniefall!
Potsdams neue Variobahnen haben einen Serienschaden: Bei den Straßenbahnen des Herstellers Stadler treten Risse in Gummis auf, die sich zwischen Radreifen und Radscheibe befinden. Siehe http://www.pnn.de/potsdam/652031/
Es ist traurig das es soweit kommen musste, dass die Politik einschreitet.