Re: Aus dem Gemeinderat
Antwort #36 –
Ich kann nur sagen, man konnte mir weder einen Zeitplan noch ein Ingenieurbüro noch sonst irgendwelche Details zu den - angeblichen - Planungsarbeiten für die vom Stadtrat angeführten Projekte geben ...
Klar, weil man sich keine Blöße geben will!
Natürlich nicht! Deshalb sollte man Brief oder Mails aus der Stadtregierung nicht so wahnsinnig viel Gewicht bzw. Wahrheitsgehalt beimessen ...
Sinnvoll wäre vielleicht, wenn eine der Oppositionsparteien da einmal einen entsprechenden Antrag bzw. Anfrage im Gemeinderat stellen würde.
Die Jahr für Jahr neu aufgerollten sogenannten "Planungskosten" für den Tram-Ausbau in Graz, wo außer dem sündhaft teuren 7er-Parkhauskringerl eh nix neu gebaut wird, kosten in Summe gesehen sicherlich schon gleich viel, als wenn man wenigstens ein dringendes Projekt (z.B. Innenstadtentlastungsstrecke) gleich konkret ausgearbeitet und so rasch wie nur möglich umgesetzt hätte!
So wird aber lieber Jahr für Jahr nach hinten verschoben, ev. schon bestehende Genehmigungen verfallen, der Bevölkerung werden abermals leere Versprechungen gemacht, für das eigentliche Projekt vorgesehene finanzielle Mittel werden umgewidmet anstelle dafür angespart, stehen damit nie mehr für den Ausbau zur Verfügung, usw.
Da empfehle ich die Lektüre des RH-Prüfberichtes, dort ist 1.4 zu lesen, dass dieses Projekt teilweise durch die Umschichtung von 5,6 Mio. aus der Einsparungen aus anderen (Straßenbahn-)Projekten (mit-) finanziert wird - meiner Meinung nach, ist dies ungefähr das Geld, dass auch für die Planungsarbeiten für die SW-Linie zur Verfügung gestanden hat (5,3 Mio.); weil Einsparungen von über 10 Mio. Euro bei den Straßenbahnprojekten 4, 5 und 6 gab es nicht, sondern knapp über 5 Mio. Euro.
Und was die unterschwellige Kritik gegenüber dem Projekt der 7er-Verlängerung betrifft, sagt der RH-Bericht:
"Hinsichtlich Gestaltung eines Haltestellenbereiches fand sich im §30 Abs. 8
der StrabVO folgende Regelung, Zitat:
( Der waagrechte Abstand zwischen Bahnsteigkante und Fahrzeugfuß-
boden oder Trittstufen muß möglichst klein sein; er darf im ungünstigsten
Fall in der Türmitte 0,25 m nicht überschreiten. An der bestehenden Endhaltestelle der STRAB-Linie 7 in St. Leonhard war
dies durch die zurzeit bestehenden engen Kurvenradien nicht immer
gewährleistet, vor allem wenn zwei STRAB-Züge im Haltestellenbereich
standen. Somit wurde ein barrierefreies Aus- und Einsteigen erschwert.
Durch die Anordnung der zukünftigen STRAB-Haltestellen in geraden
Trassenabschnitten wurde ein barrierefreier Zugang in die Straßenbahnen
ermöglicht."
Für die Verlängerung der Linie 7 in diesem Bereich gibt es keine andere Alternative, damit dort irgendwann einmal längere Fahrzeuge und ein noch dichterer Takt (Überholgleis) gefahren werden kann. Natürlich hätte man in der Vergangenheit eine weitaus bessere Lösung finden können (Schleife auf dem Grundstück des Hauses der Barmherzigkeit - da steht jetzt schon ein weiß-grauer Meduni-Bau) oder gleich die Verlängerung zum Berliner Ring bzw. zum Hahnhofweg. Dazu ist es nicht gekommen bzw. kann es nicht mehr kommen. Die jetzige Lösung ist (leider) die einzig mögliche und kostet knapp 12 Mio. Euro (Gesamtprojekt 27 Mio. Euro).
W.
"Es gehört nicht zum Begriff der Demokratie, dass sie selbst die Voraussetzungen für ihre Beseitigung schafft. Man muss auch den Mut zur Intoleranz denen gegenüber aufbringen, die die Demokratie gebrauchen wollen, um sie umzubringen"
(Carlo Schmid, SPD, 1948)