Abgesehen davon, ob TIM nun sinnvoll oder Geldverschwendung ist, finde ich die rechtliche Frage äußerst interessant, auf Grund welcher gesetzlichen Grundlagen öffentlicher Raum (z.B. die neue Anlage Schillerplatz) genau einem Anbieter, nämlich TIM, zur Verfügung gestellt wird.
Die Frage war, aufgrund welcher gesetzlichen Grundlage der vormals öffentliche Platz genau einem Anbieter zur Verfügung gestellt wird und dazu passt die Antwort "weil der Eigentümer die Holding ist" allenfalls als Sarkasmus.Dass der Eigentümer von TIM die Holding ist, ist schon klar und dass die Holding ein Naheverhältnis zur Stadt Graz hat, ist auch klar, Aber die Rechtsgrundlage würde mich interessieren. Irgendetwas muss es geben, so ganz freihand wird es auch für die Holding nicht gehen.
Ab November bekommen übrigens Besitzer der Jahrekarte Graz die tim Karte gratis ohne monatliche Gebühr! Dadurch werden sich die Nutzerzahlen hoffentlich steigern, denn für Gelegenheitsnutzer (2-3x/Monat) war die monatliche Grundgebühr nicht sehr attraktiv.