Also das ist doch eigentlich ein Wahnsinn, was da passiert. - Eine Begegnungszone bevorrangt die Fußgänger - > was zur Folge haben wird, dass sich die meisten Fußgänger noch rücksichtsloser verhalten werden als es dort ohnehin bereits der Fall ist.
Noch schwerer wiegt, dass dort drei wichtige stätdische Autobuslinien von dieser Regelung betroffen sind. Ich bin der Meinung, dass die "Begnungszone" dort für mehr Staus und auch Unfälle sorgen könnte. - Bis jetzt hat es doch eigentlich gut funktioniert, warum muss man das unbedingt - offenbar aus niederen politischen Gründen - ändern?
Warum sollten sie sich extra rücksichtslos verhalten?
Der Sinn der Begegnungszone (und eigentlich der gesamten StVO) ist ja, dass jeder sich rücksichtsvoll verhält und dafür gibts halt, je nach Örtlichkeit, unterschiedliche Regelungen.
Zitat von: Immanuel Cunt am April 24, 2013, 10:15:21Warum sollten sie sich extra rücksichtslos verhalten?Schau Dir einmal an, wie manche Leute ohne zu schauen über die Schutzwege gehen. Wenn sich herumspricht, dass die Fußgänger dort uneingeschränkten Vorrang haben, dann
Ich denke, es ist besser eine gewisse Eigenverantwortung bei den Fußgängern zu belassen und nicht den Kraftfahrern einmal mehr den Nachrang zu geben.
Man hätte sich den Aufwand, vor allem aber die Abholzung der Bäume ersparen können und den Platz als normalen Kreisverkehr belassen sollen.Das Projekt war eine völlig sinnlose Geldverschwendung. Die Mittel hätte man lieber in Verbesserungen für Tram und Bus stecken sollen.MfGSG 220
(3) In Begegnungszonen dürfen Fußgänger die gesamte Fahrbahn benützen. Sie dürfen den Fahrzeugverkehr jedoch nicht mutwillig behindern.Natürlich hat man sich in Österreich damit wieder etwas geschaffen, das zwar auf den selben Namen hört wie in der Schweiz oder in Frankreich, aber dann doch - aufgrund des fehlenden Vortrittrechts für Fußgänger - etwas anderes ist.
Die Vorschrift, den Verkehr nicht mutwillig zu behindern, impliziert meines Erachtens keinen Nachrang. Lediglich sollten Fußgägner nicht in Grüppchen nebeneinander auf der Fahrbahn gehen und so dem übrigen Verkehr das Überholen erschweren.
ZitatDie Vorschrift, den Verkehr nicht mutwillig zu behindern, impliziert meines Erachtens keinen Nachrang. Lediglich sollten Fußgägner nicht in Grüppchen nebeneinander auf der Fahrbahn gehen und so dem übrigen Verkehr das Überholen erschweren.Ist auch so. Die gleiche Vorschrift findet sich auch in den Regeln für wirkliche Fußgängerzonen. Auch dort gibt es ja berechtigte Fahrzeuge.