Du wirst ja nicht glauben, was Firmen alles so speichern. Kauf mal was bei einer der Elektronikketten auf deinen Namen oder in einem Möbelgeschäft...die Daten bleiben gespeichert. Eigentlich alles eine Sauerei.
Die Datenbank der Schwarzfahrer ist eben wirklich dazu da um zu Überprüfen, wie oft einer erwischt wurde. Für den Fall einer Kulanzlösung ist spätestens beim zweiten Mal Schluss.
Allerdings müsste die Speicherung bei der GVB erfolgen und eigentlich nicht bei der kontrollierenden Firma.
Betriebe, welche ihr Rechnungswesen - oder auch nur Teile davon - an Dritte auslagern (was ja oft vorkommt), werden dich in der Regel aber nicht um Erlaubnis fragen müssen.
Hier dürfte dann auch eine Speicherpflicht aus fiskalischen Gründen bestehen.
Abgesehen davon ist es durchaus angebracht, sich die "faulen Kunden" zu merken, niemand ist verpflichtet, sich zum wiederholten Mal über den Tisch ziehen lassen. Auch ich registriere, bei welchen Kunden Vorsicht geboten ist und mit welchen ich gar nichts zu tun haben will.
Zitat von: Darkdriver am April 26, 2010, 00:53:16Allerdings müsste die Speicherung bei der GVB erfolgen und eigentlich nicht bei der kontrollierenden Firma.Auftrageber sind aber nicht die Verkehrsbetriebe, sondern der Verkehrsverbund. Und wenn der Auftrag die Verarbeitung und Speicherung der Daten mit umfaßt, - was ich einmal annehme, der Verkehrsverbund wird sich vermutlich keine Datensammlung anlegen - dann liegt auch eine zulässige Datenverarbeitung und Speicherung vor.
Für die bei den GVB durchgeführten Kontrollen sind aber die GVB Auftraggeber und nicht der Verkehrsverbund.
Wobei man das ja auf alle Märkte ausweiten kann, die Kundenkarten anbieten.