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Thema: Kontrollore speichern Daten illegal (8979-mal gelesen) Vorheriges Thema - Nächstes Thema

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Re: Kontrollore speichern Daten illegal
Antwort #15

Du wirst ja nicht glauben, was Firmen alles so speichern. Kauf mal was bei einer der Elektronikketten auf deinen Namen oder in einem Möbelgeschäft...die Daten bleiben gespeichert. Eigentlich alles eine Sauerei.


Was zur normalen Geschäftstätigkeit notwendig ist, darf natürlich gespeichert werden. Für alles, was darüber hinausgeht, gibt es das Datenschutzgesetz. Oft wird man ohnedies die Zustimmung der Betroffenen haben, dann ist es ok. Was man schon beachten muss ist, dass diese Zustimmung auch jederzeit widerrufen werden kann.

Zitat
Die Datenbank der Schwarzfahrer ist eben wirklich dazu da um zu Überprüfen, wie oft einer erwischt wurde. Für den Fall einer Kulanzlösung ist spätestens beim zweiten Mal Schluss.


Ich denke, es ist zumindest höchst strittig, ob dieses Vorgehen zulässig ist. Aus gutem Grund wurde bereits der Vorwurf der Parallelgerichtsbarkeit erhoben. In einem Rechtsstaat gibt es das Gewaltmonopol des Staates und innerhalb der staatlichen Gewalt Gewaltenteilung. Und das ist auch gut so.

Zitat
Allerdings müsste die Speicherung bei der GVB erfolgen und eigentlich nicht bei der kontrollierenden Firma.


Da sehe wiederum ich im Moment keinen großen Unterschied.


Betriebe, welche ihr Rechnungswesen - oder auch nur Teile davon - an Dritte auslagern (was ja oft vorkommt), werden dich in der Regel aber nicht um Erlaubnis fragen müssen.


Deshalb sieht das Österreichische Recht auch eine Unterscheidung zwischen Überlassung und Übermittlung vor. Übermittlung bedeutet dabei, dass die Daten nur für einen vom Auftraggeber bestimmten Zweck verwendet werden dürfen und danach vernichtet werden. Wenn der Zweck zulässig ist, gibt es hier tatsächlich kein Problem.

Zitat
Hier dürfte dann auch eine Speicherpflicht aus fiskalischen Gründen bestehen.


Hier ist der Zweck jedenfalls zulässig.

Zitat
Abgesehen davon ist es durchaus angebracht, sich die "faulen Kunden" zu merken, niemand ist verpflichtet, sich zum wiederholten Mal über den Tisch ziehen lassen. Auch ich registriere, bei welchen Kunden Vorsicht geboten ist und mit welchen ich gar nichts zu tun haben will.


Bonitätsdaten sind eine äußerst heikle Angelegenheit. Jedenfalls hat hier der Betroffene ein berechtigtes Interesse, dass wenn so etwas geschieht, nur richtige Daten gespeichert werden, also hat er/sie auf jedenfall ein Recht auf Auskunft und Richtigstellung. Besondere Vorsicht würde ich walten lassen, wenn ich den Wunsch verspürte solche Daten zu überlassen oder gar zu veröffentlichen. Das kann für den Datensammler rechtlich in die Hose gehen. Beispiel siehehttp://www.heise.de/newsticker/meldung/oesterreichische-Auskunfteien-muessen-Bonitaetsdaten-auf-Wunsch-loeschen-183468.html!

Liebe Grüße,
Stefan

Re: Kontrollore speichern Daten illegal
Antwort #16


Allerdings müsste die Speicherung bei der GVB erfolgen und eigentlich nicht bei der kontrollierenden Firma.


Auftrageber sind aber nicht die Verkehrsbetriebe, sondern der Verkehrsverbund. Und wenn der Auftrag die Verarbeitung und Speicherung der Daten mit umfaßt, - was ich einmal annehme, der Verkehrsverbund wird sich vermutlich keine Datensammlung anlegen -  dann liegt auch eine zulässige Datenverarbeitung und Speicherung vor.


Und wenn der Auftrag die körperliche Züchtigung oder die Tötung des Schwarzfahrers vorsieht, was dann? Ich weiß, jetzt wird's absurd, aber dafür sehr anschaulich, warum man das nicht so einfach betrachten kann.

Vertragsverhältnisse bestehen:
Zwischen Sicherheitsfunternehmen und Verkehrsverbund, zwischen Verkehrsverbund und Verkehrsunternehmen sowie zwischen Verkehrsunternehmen und Beförderungsfall. Das Verhältnis zwischen Verkehrsunternehmen und Beförderungsfall hat im Übrigen noch das Problem, dass es ausnahmsweise nicht auf Konsens (=Einigung üer Preis und Beschaffenheit) beruht, sondern durch konkludente Handlungen (nämlich Einsteigen in das Fahrzeug) zu Stande gekommen ist. Kein Vertragsverhältnis besteht zwischen Beförderungsfall und Sicherheitsunternehmen

Re: Kontrollore speichern Daten illegal
Antwort #17
Für die bei den GVB durchgeführten Kontrollen sind aber die GVB Auftraggeber und nicht der Verkehrsverbund. Fraglich ist auch, ob und was in den Beförderungsbedingungen dazu steht und inwieweit dies überhaupt rechtliche Relevanz hat.

Re: Kontrollore speichern Daten illegal
Antwort #18

Für die bei den GVB durchgeführten Kontrollen sind aber die GVB Auftraggeber und nicht der Verkehrsverbund.

So ist es. Auch bezüglich der Kulanz entscheiden hier die GVB und nicht Securitas. Alle Einsprüche etc. werden von der Securitas direkt an die GVB weitergeleitet. Es besteht also wirklich kein Grund für die Securitas, irgendwelche Daten der erwischten Personen zu speichern (abgesehen davon, dass es eben sowieso rechtlich fragwürdig ist).


Wobei man das ja auf alle Märkte ausweiten kann, die Kundenkarten anbieten.

Der Unterschied ist da (siehe auch StefanTirans Beitrag), dass du für eine Kundenkarte immer einen Vertrag unterschreiben musst, in dem explizit steht, dass deine Daten gespeichert und verarbeitet werden.

MfG, Christian