,,Heutzutage werden vermehrt Fahrzeuge verwendet, wo der Lenker oftmals eine eingeschränkte Sicht nach rechts oder nach links hat, wie zum Beispiel bei kleinen Kastenwägen. In der neuen Eisenbahnkreuzungsverordnung ist daher nur mehr ein Kreuzungswinkel von 90 Grad zwischen Straße und Schiene zulässig."