und ob das überhaupt auf einer bzw. auf welcher rechtlichen Grundlage das passiert.
Zitat und ob das überhaupt auf einer bzw. auf welcher rechtlichen Grundlage das passiert.Wobei die rechtlichen Grundlagen über das Betreten fremder Grundstücke ja nicht so schwer zu verstehen sind.
Das Betreten eines fremden Grundstückes stellt grundsätzlich einen Eingriff in ein fremdes Besitzrecht dar und ist strafbar (Besitzstörung).
Sicher, dass diese Norm eine Materie des Strafrechts darstellt? Ich hab jetzt zwar nicht Jus studiert, hätte das jetzt aber eher im Privatrecht vermutet.
ZitatAber da die Stadt dem nicht weiter nachgeht,....... tritt ein "Wutbürger" auf den Plan und macht einen Plan, den er "Wegsperren" nennt. Soll man daraus letztendlich folgern, dass man Grundeigentümer, die ihr Eigentum schützen wollen, also Leute, die Wege sperren, weg sperren soll?
Aber da die Stadt dem nicht weiter nachgeht,....
Und wenn gesichert ist, dass ein Grundstücksbesitzer entsprechend vorhandene Einträge nicht beachtet, kannst du klagen. Tust du das nicht, weil dir das zu viel Aufwand bedeutet - und natürlich mit entsprechenden Kosten verbunden ist - dann lass es und reg' dich nicht weiter auf.
Das wär' schon eindeutig Aufgabe der Stadt das zu überprüfen
ZitatDas wär' schon eindeutig Aufgabe der Stadt das zu überprüfenWo steht das?
Und wenn du ein Grundstück betrittst, das nicht dir oder "der Öffentlichkeit" gehört oder dessen Betreten vom Grundstückeigentümer erlaubt ist, dann machst du dich eben auch strafbar - in zivilrechtlicher Hinsicht.
Eine privat Rechtsanspruch, dass jemand etwas tun oder unterlassen möge hat zwar meist auch Möglichkeiten, diesen Anspruch durch zu setzen, diese Maßnahmen sind aber keine Strafe. Insofern ist das schon korrekt, dass eine Besitzstörung keine strafbare Handlung ist, das Bezirksgericht entscheidet ja auch mit Beschluss und nicht mit Urteil.
Einmal durch eine soeben abgemähte Wiese zu gehen wird wohl keinen allzu großen nachweisbaren Schaden verursachen.
Jedenfalls wäre es Aufgabe des Staates dafür zu sorgen dass nicht nur diejenigen zu ihren Rechten kommen, die Geld und Besitz haben.