Im Bereich Ruckerlberggasse wurde wohl die Busspur auf stadtauswärts gedreht: http://www.fahrgast-steiermark.at/?p=1079W.
Werktags Mo. - Sa. .... Diese Textierung ist so weit ich weiß einzigartig, denn bisher gab es sinnigerweise "Werktags Mo. - Fr. ...." (womit keine Gültigkeit an Sa., Sonn- und Feiertagen gegeben war) oder nur "Werktags" (was ja bedeutet Mo. - inkl. Sa., aber nicht an Sonn- und Feiertagen).
Ein ähnliches Problem gibts auch bei den 30er-Beschränkungen mit Zusatz "an Schultagen": Ist Samstag ein Schultag oder nicht?
Gibt es überhaupt noch Schulen, die am Samstag Unterricht haben?
Dazu gibt es ein Urteil des VfGH, der dies bejaht. Er stellt auch fest, daß bei der Vielzahl der schulautonomen Tage es dem Lenker zumutbar ist, für die kurze Strecke die Geschwindigkeitsbeschränkung einzuhalten. Grundsätzlich muß der Lenker wissen, ob Schultag ist oder nicht.
Zitat von: Bim am September 03, 2017, 13:26:32Werktags Mo. - Sa. .... Diese Textierung ist so weit ich weiß einzigartig, denn bisher gab es sinnigerweise "Werktags Mo. - Fr. ...." (womit keine Gültigkeit an Sa., Sonn- und Feiertagen gegeben war) oder nur "Werktags" (was ja bedeutet Mo. - inkl. Sa., aber nicht an Sonn- und Feiertagen). Das Straßenamt ist seit einiger Zeit dazu übergegangen, dies explizit anzuschreiben. Begründung: In der StVO ist gar nicht definiert, was ein Werktag ist, in anderen Gesetzten ist gibts unterschiedliche Definitionen. Auch international ist es nicht einheitlich geregelt. Die Rechtssprechung diesbezüglich ist zwar eindeutig, aber viele Leute sind sich halt unsicher, was gemeint ist. So soll Klarheit geschaffen werden.Da diese Schilder auch für Laien klar und verständlich sein sollen, halte ich das auch für sinnvoll. Ein ähnliches Problem gibts auch bei den 30er-Beschränkungen mit Zusatz "an Schultagen": Ist Samstag ein Schultag oder nicht?lg, IC