Zitat von: PeterWitt am April 22, 2021, 21:45:03Was soll dort eng werden? Dort sollte eine Begegnungszone hin, für ÖV, Radfahrer und Fußgänger. IV nur mehr für Zufahrt und einige Ladebuchten für Zustellung, fertig. Wenn dort keiner mehr parkt ist genug Platz, wäre dann platzmäßig wohl etwa vergleichbar mit der Reitschulgasse.Lol, eine Begenungszone wo die Strassenbahn dann alle wegbimmelt... Besser da bleibt der Bus.
Was soll dort eng werden? Dort sollte eine Begegnungszone hin, für ÖV, Radfahrer und Fußgänger. IV nur mehr für Zufahrt und einige Ladebuchten für Zustellung, fertig. Wenn dort keiner mehr parkt ist genug Platz, wäre dann platzmäßig wohl etwa vergleichbar mit der Reitschulgasse.
Es wäre sinnvoll, wenn man sich ein komplettes Konzept überelgt und welche Linien wie führt.
...(der GR hat doch erst die Beschaffung beschlossen und es hieß für die Projekte nach 2023 sollen es Zweirichtungsfahrzeuge werden).
Trotzdem gut, dass da was passiert - glaube tue ich es aber auch erst (wieder), wenn die ersten Gleise liegen ...
p.s. Denke das wird ganz schön kompliziert da (wenn man nicht durch die Waschstrasse bauen mag). Eng und 2 Kreisverkehre; ausserdem unübersichtlich.
(denke, dass dann 5 und 15 jeweils alle 5 Minuten fahren sollen).
Ich bin immer noch der Meinung, dass das Unsinn ist. Gut, die Zweirichtungsfahrzeuge vielleicht nicht (die könnten zB bei geplanten Streckenunterbrechungen Sinn machen), aber Strecken nur für Zweirichtungsfahrzeuge zu errichten, in einer "Einrichtungsstadt" werte ich als Unsinn.
Eben darum wäre es nett - anstatt zu kritisieren - wenn uns hier jemand dies erklären könnte.
Laut den veröffentlichten Informationen (die man sehrwohl kennt, lieber Ch.Wagner) sind Zweirichtungsfahrzeuge für das nächste Trampaket notwendig
Inhalt der Einwendung/Stellungnahme zusammengefasst: Zu §2 - Punkt 29 (Ausbau Straßenbahn netz) des Verordnungsentwurfes einbringen:1. Wir begrüßen natürlich die zeitgerechte Berücksichtigung des weiteren Ausbaus des GrazerStraßenbahnnetzes im Flächenwidmungsplan als wesentliches Steuerungsinstrument für die Stadtentwicklung.Zu einzelnen Punkten haben wir jedoch Einwendungen.2. Bei allen für den künftigen Ausbau vorgesehenen Straßenbahnstrecken sind im vorliegenden Entwurf bereitseingetragene Bereiche für Wendeschleifen entweder wieder entfernt worden (Nahverkehrsknoten Gösting,Center West) oder erst gar nicht vorgesehen (SüdWestlinie Webling, Liebenau West). Auch ein erforderlicherPlatzbedarf für die Einmündung der Trasse vom Geidorf- bzw. Leonhardgürtel im Bereich der Leonhardstraßebleibt offen. Das Grazer Straßenbahnsystem basiert derzeit ausschließlich auf Einrichtungsfahrzeugen, für deren Betrieb daher das Vorhandensein von Wendeschleifen essentiell ist. Auch wenn der künftige Einsatz von Zweirichtungsfahrzeugen - welche keine Wendeschleifen benötigen - grundsätzlich vorstellbar wäre, so ist ein möglicher Einsatz dieser Fahrzeugart derzeit überhaupt nicht gesichert.Da Wendeschleifen naturgemäß einen größeren Platzbedarf haben, kann die Entscheidung zur Errichtung einer neuen Strecke bedeutend davon abhängen, ob dieser Platz überhaupt zur Verfügung steht. Werden hier nicht zeitgerecht Vorkehrungen - wie etwa durch Ausweisen derartiger Flächen im Flächenwidmungsplan - getroffen, so kann ein grundsätzlich gewollter Ausbau aus genau diesem Mangel scheitern. Wir beantragen daher im vorliegenden Entwurf auch das Ausweisen der erforderlichen Flächen für Wendeschleifen.3. Ebenso wie Wendemöglichkeiten zählen auch die Abstell- und Wartungsanlagen für Fahrzeuge zur "kritischen" Infrastruktur eines Straßenbahnbetriebes. Im Zuge der gewünschten Ausweitung des Streckennetzes ergibt sich damit auch die Notwendigkeit zur Ausweitung dieser Anlagen. Diese Erweiterungen sind im vorliegenden Verordnungsentwurf aber nicht beinhaltet, obwohl sie einen integralen Bestandteil des Ausbaukonzeptes darstellen.Wir beantragen daher sowohl für das Areal der Remise in der Steyrergasse, als auch für den Remisenstandort an der Eggenberger Straße die entsprechenden Vorplanungen zum Ausbau dieser Standorte inklusive der ergänzenden Gleisverbindungen ins Straßenbahnnetz auszuweisen.4. Der neu vorgesehene Verlauf der SüdWestlinie entlang der Straßganger Straße endet etwa auf Höhe der Überdeckung der A9 (Plabutschtunnel). Abgesehen von der in Punkt 2 angeführten Problematik der Wendeschleife, liegt dieser Endpunkt nicht im Nahbereich wesentlicher Ziele. Diese wären vielmehr einerseits im unmittelbaren Nahbereich des Straßganger Zentrums oder andererseits bei der Verknüpfung mit der GKB. Außerdem ist im Verlauf dieser Streckenführung ab der Wendeschleife Reininghaus bis zum derzeit dargestellten Endpunkt in Webling keine weitere Wendeschleife vorhanden (die im Bereich Grottenhofstraße wurde aus dem Entwurf entfernt). Dies ist über einen derart langen Abschnitt betrieblich nachteilig.Wir beantragen daher das Verlegen des südlichen Endes der dargestellten Linie bis in den Nahbereich eines wesentlichen Zieles sowie die ergänzende Aufnahme einer Zwischenschleife etwa im Bereich der Grottenhofstraße.5. Bei der neuen Straßenbahntrasse im Bereich Liebenau West liegt der Endpunkt ebenfalls nicht ideal. Hier ist eine Verknüpfungsmöglichkeit im unmittelbaren Nahbereich der Puntigamer Straße mit Buslinien anzustreben.Einwendungserledigung zu OZ 0020: Generell wird festgehalten, dass es sich bei der ggst. Änderung lediglich um eine Ersichtlichmachung handelt, dh übergeordnete Planungen bzw. bestehende politische Beschlüsse sind im Flächenwidmungsplan als Information darzustellen. Eine inhaltlicheÄnderung der Beschlüsse ist im ggst. Raumordnungsverfahren nicht möglich.Zu den Ausführungen der ggst. Einwendung im Detail wurde eine Stellungnahme der fachlich zuständigen Abteilung für Verkehrsplanung eingeholt:Zu Pkt.2)Im Grundsatzbeschluss des Grazer Gemeinderates vom 14. November 2019 Masterplan ÖV, Straßenbahnausbau 2023+ (GZ: A 8 - 20081/2006-229, A 10/BD - 006186/2018/0005, A 10/8 - 061606/2017/0016, A 14 - 1044856/2019/0001) wurde zu diesem Thema unter Punkt 5. Betriebskonzept - Fahrzeuge festgehalten:Die derzeitigen Planungen für die drei Neubaustrecken sehen derzeit keine Errichtung von klassischen Endstationen der Straßenbahn in Form einer Wendeschleife mehr vor. Dies vor allem aus Gründen der wesentlich geringeren räumlichen Dimension, welche eine Endstation für Zweirichtungs-Straßenbahnwagen erfordert. Dies bedeutet aber auch, dass alle 34Straßenbahnwagen für diese drei Neubaustrecken als Zweirichtungswagen auszubilden sind.Weiters bieten Zweirichtungs-Straßenbahnwagen neben den betrieblichen Vorteilen bei Störfällen auch die Möglichkeit, diese drei Neubaustrecken in Teilabschnitten, ohne die Ausbildung von Betriebswendeschleifen, in Betrieb nehmen zu können. Weiters wurde unter Punkt 3. des Antrages an den Gemeinderat folgendes beschlossen:3. Die Beschaffung der voraussichtlich 34 Zweirichtungs-Straßenbahnwagen für den Betrieb der oben genannten drei Straßenbahn-Neubaustrecken ist mit dem tatsächlichen Ausbau dieser Strecken abzustimmen und bei allen Planungen und Konzepten der Graz Linien für die Dimensionierung der erforderlichen Abstellung in den Remisen und Werkstätten zuberücksichtigen. Dies stellt klar, dass für diese Neubaustrecken in erster Linie Zweirichtungs-Straßenbahnwagen zum Einsatz kommen sollten, eben wegen der Thematik der ansonsten erforderlichen Straßenbahnwendeschleifen. Sollte keine Zweirichtungs-Straßenbahnwagenbei bzw. ein Mischbetrieb von Ein- und Zweirichtungswagen auf diesenAusbaustrecken zum Einsatz kommen, wäre dies in den entsprechenden Vorkonzepten und Detailplanungen und in Folge im Flächenwidmungsplan der Landeshauptstadt Graz zu berücksichtigen. Diese Planungen liegen aber zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht vor.Zu Pkt.3)Wie schon unter Punkt 3. des Antrages an den Gemeinderat festgehalten lautete der Beschluss:3. Die Beschaffung der voraussichtlich 34 Zweirichtungs-Straßenbahnwagen für den Betrieb der oben genannten drei Straßenbahn-Neubaustrecken ist mit dem tatsächlichen Ausbau dieser Strecken abzustimmen und bei allen Planungen und Konzepten der Graz Linien für die Dimensionierung der erforderlichen Abstellung in den Remisen und Werkstätten zuberücksichtigen.Es liegt somit an den Graz Linien die Bereiche ihre Remisen und Abstellanlagen zu dimensionieren und entsprechende Planungen zu veranlassen. In Folge wären diese Planungen und die damit verbundenen Änderungen und deren Auswirkungen für denFlächenwidmungsplan mit dem Stadtplanungsamt abzustimmen und beim Stadtplanungsamt diese Änderung des FLÄWI zu beantragen.Zu Pkt. 4)Die Thematik von Straßenbahnwendeschleifen bzw. der Einsatz von Zweirichtungs-Straßenbahnwagen bei denen Wendeschleifen entfallen könnten, wurde schon oben behandelt. Zur Frage der Südwest-Straßenbahnlinie und deren Endpunkt in der Straßganger Straße ist festzuhalten, dass der mögliche Endpunkt auf Höhe der Kreuzung mit der Harterstraße bzw. Überdeckung der A9 (Plabutschtunnel) sehr wohl ein wesentliches Ziel darstellt. In erster Linie geht der Südwest-Straßenbahnlinie um die Erschließung der großen Siedlungsgebieteentlang der südlichen Straßganger Straße. Und diese Siedlungsgebiete enden, nach derzeitigen Planstand, auf vorhin genannter Höhe in der Straßganger Straße. Dies war auch die Grundlage bei der Beurteilung der Südwestlinie und dies wurde auch imGemeinderatsbeschluss vom 14. November 2019 so festgehalten. Eine Verknüpfung der Südwestlinie mit der S-Bahn der GKB erfolgt beim Nahverkehrsknoten Wetzelsdorf bei der Peter-Roseggerstraße. Eine weitere Verlängerung der Südwestlinie um 1,5 bis 2,0 Kilometer, über den geplanten Endpunkt auf Höhe der Harterstraße hinaus, bis z.B. in den Ortskern von Straßgang ist dabei langfristig nicht ausgeschlossen. Es bedarf jedoch eines entsprechenden Fahrgastaufkommens. Ob dies gegeben ist wäre in entsprechenden Planungen gesondert zu untersuchen.Zu Pkt.5)Stellungnahme der A 10/8 Abteilung für Verkehrsplanung:Die Planung für das geplante Siedlungsgebiet und somit für die Festlegung einer Straßenbahntrasse inkl. der Frage der Verknüpfung zu den Buslinien in diesem Stadtteil ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen.In Summe wird festgehalten, dass weiterführenden Planung zum Ausbau des Straßenbahnnetzes nicht Gegenstand des Flächenwidmungsplanänderungsverfahren 4.04 sind. Es wird lediglich der erfolgte Grundsatzbeschluss des Grazer Gemeinderates vom 14.11.2019 ersichtlich gemacht.
Zweirichtungsfahrzeuge kann man immer gut gebrauchen, auch wenn die geplante 2er-Linie nicht so schnell verwirklicht wird.Man könnte zb. Neubaustrecken abschnittsweise früher eröffnen, auch wenn diese bis zur geplanten Umkehrschleife noch nicht ganz fertiggestellt sind und noch in Bau sind.