Welchen Sinn hat ein Rasengleis in der Neutorgasse?
Wie sollen die Querungen Kaiserfeld-, Kalchberg- und Landhausgasse möglich sein? Oder wird das alles eine Fußgängerzone?
Ansonsten empfehle ich, doch einmal die StrabVO zu studieren, insbesondere die Vorgaben beim Bau.
- Welchen Sinn hätte es: nun, ich wäre einmal primär von einer ansprechenden Gestaltung zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität für Passanten sowie Lärmreduktion ausgegangen. Weiters wirkt das Rasengleis als optische Barriere und verhindert somit eher das unbefugte Befahren der Gleiskörper, ich könnte aber mit einer ansprechenden Pflasterung ebenso gut leben.
- Wie sollen die Querungen möglich sein: Gegenfrage - warum sollten sie nicht möglich sein? Wo wäre der Unterschied in der Querung bei einer betonierten Trasse? Natürlich wären Zufahrten und Kreuzungsbereiche entsprechend befestigt, im besten Fall sogar ansprechend gestaltet. Und wenn man von einer Gleistrasse auf der östlichen Straßenseite ausgeht - dort gibt es genau null mit PKW befahrbare Hauszufahrten, darum sind auch davor durchgehend Schrägparkplätze angeordnet.
- Würde alles Fußgängerzone? Vermutlich nicht, weil das aufgrund der in Einbahnstraßen geregelten Verkehrsflüsse kaum zu bewerkstelligen wäre (den ganzen Verkehr über den Kai und die Augartenbrücke wäre mutig, bzw. bei Bau der SW-Linie mit großer Kreislösung ebendort höchst kontraproduktiv. Aber man könnte die Neutorgasse zur Einbahn Richtung Süden machen, dann wäre Richtung Norden zumindest ein ungehindertes Fahren auf eigenem Gleis möglich, und die Ampeln könnten besser für eine größere Flüssigkeit (IV und ÖV) koordiniert werden (was dann vermutlich auch Richtung Süden einen eigenen Gleiskörper möglich machen würde). Ich finde jetzt dort ein Rasengleis nicht zwingend nötig, insbesondere, weil das im Moment so ziemlich eine Un-Gegend ist die ich meide und mir kaum vorstellen kann, dass das einmal ansprechender werden könnte - aber dennoch, warum nicht z.B. statt der Parkplätze (die in diesem Falle ja ohnehin entfallen würden) einen Grünstreifen mit Parkbänken bzw. den einen oder anderen Gastgarten, und dann daneben eben das Gleis wo geht als Erweiterung dieses Grünstreifens. Gerade der Platz vor dem Joanneum ließe sich so optisch deutlich vergrößern, was die Straße deutlich aufwerten würde.
(Es wäre natürlich auch noch eine Option, die Strab anstelle der Parkplätze/Bäume und der nördlichen Spur zu errichten und dafür auf der derzeit mittigen Fahrspur neue Bäume zu pflanzen und Parkplätze zu errichten, aber alleine der Aufwand, und bis die Bäume wieder die Größe haben...)
- Wo genau sollte das Problem in der StrabVO liegen? Ich denke, dass es §4 sein könnte:
Betriebsanlagen und Fahrzeuge müssen so gebaut sein, dass ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet oder behindert.Jo eh - Gummidefinition. Da kann man alles oder auch nichts definieren. Was, wenn z.B. die Straße davor eine Einbahn wird, nicht erst wegen der Straßenbahn? Was, wenn z.B. die Straßenbahn im Stau steht und deswegen Kreuzungen verstellt? Wäre es dann nicht zu argumentieren, dass die Schienenstraße vom IV befreit werden muss, um den Querverkehr flüssig zu halten? Bzw. umgekehrt, streng genommen: müsste man dann nicht statt Gleissanierungen einfach jede Linie stilllegen? Die Baustelle behindert den Verkehr meist auch über Gebühr, sogar Straßensperren sind nötig!
Was ist vermeidbar, wer definiert das? Wenn ich z.B. an die EK-Signalisierung in Mariatrost denke, die schaltet auf Rot wenn die Wagen in die Station einfahren, dann ist ca. 1 Min rot, die Straßenbahn fährt drüber und weitere 20 Sek. bleibt es rot - ist das etwa nicht mehr als vermeidbar behindert? Ein Andreaskreuz mit Stop-Schild wäre ja ebenso genügend...