Die Variobahn ist derzeit nur auf den Linien 4 und 5 zugelassen, da dies die einzigen Strecken sind, die derzeit variobahntauglich sind. Das liegt an mehreren Faktoren wie Gleismittenabstand, an den Abständen zu parkenden Autos usw.
Ab Herbst soll die Variobahn auch auf der Linie 7 verkehren können. Die SL 6 ist auch geplant, hier weiß ich nicht wie es am Dietrichsteinplatz mit der Variobahntauglichkeit aussieht. Es war ja ursprünglich geplant den Platz umzubauen...
Die SL 1 und 3 sind vorerst nicht für den Einsatz von Variobahnen geeignet.
Als Ergänzung:
A. Ausgangslage - Sicherheitsräume für Fahrgäste
Seit 1. Juli 2000 ist die 76. Verordnung des Bundesministeriums für Wissenschaft und Verkehr über den Bau und den Betrieb von Straßenbahnen (Straßenbahnverordnung 1999 - Strab VO) in Kraft. Insbesondere dem Gesichtspunkt der Verschärfung der Sicherheitsbestimmungen wurde in dieser Verordnung entsprochen. Diese sehen daher unter § 19 Sicherheitsräume vor:
§ 19 (1) Zum Schutz von Personen muss neben jedem Gleis außerhalb der Lichtraumumgrenzung ein Sicherheitsraum vorhanden sein. Er muss vom Gleis aus durch Türen der Fahrzeuge erreichbar sein. Zwischen zwei Gleisen genügt ein gemeinsamer Sicherheitsraum.
§ 19 (2) Sicherheitsräume müssen mindestens 0,7 m breit und 2,0 m hoch sein und lotrecht stehen. Bei Abweichungen des Tunnelquerschnittes von der Rechteckform darf die Breite des Sicherheitsraumes im oberen und unteren Bereich geringfügig eingeschränkt sein. Sicherheitsräume müssen für die Beförderung von Verletzten auf Tragen geeignet sein.
§ 19 (3) Einschränkungen von Sicherheitsräumen durch Einbauten, insbesondere durch Stützen oder Signalanlagen, sind auf kurzen Längen zulässig, wenn zwischen den Einbauten und der Lichtraumumgrenzung ein Abstand von mindestens 0,6 m vorhanden ist. Absatz 2 dritter Satz gilt sinngemäß.
§ 19 (4) Unterbrechungen von Sicherheitsräumen durch Einbauten, insbesondere durch Stützen oder Signalanlagen, sind auf kurzen Längen zulässig, wenn eine Umgehungsmöglichkeit vorhanden ist, die den Anforderungen an Sicherheitsräume entspricht.
§ 19 (5) Im Verkehrsraum öffentlicher Straßen gilt als Sicherheitsraum der an den Gleiskörper angrenzende Teil des Verkehrsraumes. Für die Abmessungen des Sicherheitsraumes gelten die Mindestvoraussetzungen des Absatzes 2.
Weiters gilt unter § 64 Übergangsbestimmungen:
§ 64 (1) Bestehende Anlagen und Fahrzeuge müssen nicht im Sinne der Bestimmungen ... § 19 ... angepasst werden.
Diese Verordnung wurde daher in den vergangenen Jahren insbesondere bei baulichen Neuanlagen wie die Verlängerungen der Straßenbahnlinien 4, 5 und 6, sowie bei den Gleissanierungen (bei denen es zu Veränderungen der bestehenden Gleislage gekommen ist) angewandt und bei diesen Teilabschnitten auch umgesetzt. Gültig ist diese Verordnung auch für die Zulassung von neuen Straßenbahnwagen. In diesem Fall sind jene Streckenabschnitte bzw. ganze Linien so auf die erforderlichen Sicherheitsräume umzugestalten, dass diese neuen Straßenbahnwagen eingesetzt werden können.
Sollten Gleisanlagen im Bestand saniert werden (also ohne jede Änderung der Gleislage), fallen sie nicht unter die Strab VO und der Sicherheitsraum nach § 19 ist auch nicht auszuführen. Für diesen Fall (bestehende Anlagen und Fahrzeuge) gilt die Oberbauvorschrift für Straßenbahnen aus 1958. Diese sieht aber auch schon eine Abstandregelung von 50 cm neben den Straßenbahn-Wagenkasten vor.
Zusätzlich wurde von der Fachabteilung 18E des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung auf Grundlage des Gutachtens von Hr. Dipl.-Ing. Dr. Zaussinger mit Bescheid (FA 18E-81.50 - 131/2009-2) vom 06.07.2009 eine Ausnahmegenehmigung betreffend der Bestimmungen der § 19 Strab VO Sicherheitsräume erteilt. Diese sieht die Einschränkung des Sicherheitsraumes auf eine Breite von 60 cm vor. Dabei sind jedoch die Stellplätze aufzuteilen, in Parkstreifen mit einer Maximallänge von 22,96 m und daran anschließend sind sogenannte Evakuierungsinseln mit einer Mindestlänge von 9,37 m einzurichten. Eine erste Überprüfung der Abteilung für Verkehrplanung zeigte, dass diese Ausnahmeregelung aufgrund der örtlichen Breitenverhältnisse nur bei einigen kurzen Streckenabschnitten zur Anwendung gelangen kann.
B. Neue Straßenbahnwagen - Phasenplan
Die ehemaligen Graz AG - Verkehrsbetriebe nunmehr Holding Graz Linien haben im Jahr 2008 bei der Firma Stadler Rail AG 45 Straßenbahnwagen der Type Variobahn bestellt. Diese werden im Zeitraum November 2009 bis Dezember 2015 geliefert. Da für den Einsatz der neuen Straßenbahnwagen auch Adaptierungen der Gleisanlagen vorgenommen werden müssen und nicht das gesamte Straßenbahnnetz ,,in einem Zug" ausgebaut werden kann, ist entsprechend den Beschaffungstranchen der neuen Straßenbahnwagen eine linienweise Inbetriebnahme vorgesehen.
• 1. Phase bis 2009/10, die Line 4 Andritz - Jakominiplatz - Liebenau und die Linie 5 Andritz - Jakominiplatz - Puntigam, sowie die für den Straßenbahnbetrieb erforderliche Zufahrt zur Remise in der Steyrergasse.
• 2. Phase bis 2012, die Linie 6 Asperngasse - Jakominiplatz - St. Peter und die Linie 7 Wetzelsdorf - Jakominiplatz - St. Leonhard.
• 3. Phase bis 2014, die Linie 1 Eggenberg/UKH - Jakominiplatz - Mariatrost.
• 4. Phase bis 2022, die gesamte Linie 3 im Abschnitt Asperngasse - Jakominiplatz -Dietrichsteinplatz - Krenngasse. Bis dahin ist der Einsatz der bereits vorhandenen Straßenbahnwagen auf der Linie 3 vorgesehen.
C. Linien 4 und 5 - 1. Phase bis 2009/10
Die erste Phase zur Adaptierung der Straßenräume bzw. Parkplätze für den Einsatz der neuen Straßenbahnwagen auf den Linie 4 und 5 wurden bis zur Jahresmitte 2010 umgesetzt. Durch verkehrsplanerische Maßnahmen im Zuge von Gleissanierungen bzw. Gehsteigumbauten konnte die Anzahl der zu entfallenen Stellplätze von 229 auf 67 reduziert werden.
D. Linien 6 und 7 - 2. Phase bis 2012
Bei den Gleissanierungen der Straßenbahnlinien 6 und 7 in den vergangenen Jahren, wurde auf den zukünftigen Einsatz der neuen Straßenbahnwagen insbesondere den erforderlichen Sicherheitsräumen Rücksicht genommen. Für den Einsatz der Straßenbahnwagen des Typs Variobahn auf der Linie 6, ab dem Jahr 2012, wird es erforderlich sein, den Abschnitt Dietrichsteinplatz - St. Peter Schulzentrum zu adaptieren. Für die Bearbeitung dieses Streckenabschnittes der Linie 6 wurde ein Detailprojekt vergeben, aber noch nicht fertig ausgearbeitet. Für die beiden Streckenabschnitte der Linie 7 Jakominiplatz - St. Leonhard und Alte Poststraße - Wetzelsdorf liegen diese Planungen vor.
Als Ergänzung ist festzuhalten, dass der Streckenabschnitt der Linie 1 Alte Poststraße - Eggenberg nach der Gleissanierung 2011 in der Georgigasse für die Variobahn bereits tauglich wäre.