"Wiener Straße - Weinzödlbrücke - Einkaufszentrum - Obi"Zum Zeitpunkt des Ansuchens liegt die Bebauungsstudie ,,Umbau und Erweiterung
OBI Markt Graz Nord 02/07", erstellt von der DI Heidinger & Schwarzl ZT-GmbH,
Leibnitz, vor. Durch mehrfache Überarbeitungen dieser Studie wurde in Abstimmung
mit dem Stadtplanungsamt ein Gestaltungskonzept entwickelt.
In Abstimmung mit anderen betroffenen Abteilungen wurde der Bebauungsplan auf
Basis des Gestaltungskonzeptes durch das Stadtplanungsamt erstellt.
Ziele des Bebauungsplanes sind:
- Gestaltung einer angemessenen Bebauung an der Stadteinfahrt Wiener Straße bzw. am Verkehrsknoten ,,Gaschler-Kreuzung"
- Vergrößerung der Abstände zwischen Bebauung und Mur bzw. Mühlgang
- Ertüchtigung der Verkehrsanbindung zur Sicherstellung einer auch künftig ausreichenden Leistungsfähigkeit und zur Hebung der Verkehrssicherheit
- Trassensicherung für den Murradweg (R 2 Landesradweg) im ggst. Bereich und somit Lückenschluss im Radwegenetz
- Ökologische Verbesserungen (insbesondere Entsiegelung)
- Vermeidung von direkten und / oder indirekten Beeinträchtigungen des südöstlich anschließenden Wohngebiets
Auszug aus dem
ERLÄUTERUNGSBERICHT
§ 2 NATURRÄUMLICHE VORAUSSETZUNGEN
In dem lt. Planwerk festgelegten Bereich ist eine Verlegung des Mühlganges
nach Südwesten zulässig. Die bestehende Breite des Mühlganges lt. Kataster
(ca. 8,5 m) sowie des Grünstreifens bzw. der Privatstraße lt. Planwerk (3,0 m
bzw. 6,5 m) sind beizubehalten.
§ 3 VERKEHRSANLAGEN
(1) Für die Herstellung einer öffentlichen Verkehrsfläche (Landesstraße B
67) werden entlang der Wiener Straße ca. 480 m² benötigt.
(2) Im Planwerk wird ein Geh- und Radweg entlang der Mur (Privatstraße)
festgelegt. Dieser darf nicht überbaut werden. Die nutzbare
Fahrbahnbreite muss an jeder Stelle mindestens 3,0 m betragen.
Auszug aus der
VerordnungBebauungsplan
http://www.graz.at/cms/dokumente/10095252_1345794/fd45dbf5/13.07.0_Wiener_Strasse_Weinz%C3%B6dlbr%C3%BCcke_obi_nord_BESCHLUSS_1500_extr_V15_Bagsv156_.pdf