Ein weiterer Grund ist der Druck aus der Versicherungswirtschaft, die wenig Lust verspürt, für Tausende Autos neue Kennzeichen und Zulassungen auszugeben.
Jede Zulassungsbehörde kann willkürlich selbst entscheiden,
In welcher Rechtsquelle (Bund oder Land, Gesetz oder Verordnung) steht, dass Verwendungsbezeichnungen wie BFG (in Graz) oder IVB (in Innsbruck) geschaffen werden und dass diese auch verwendet werden müssen? Dort werde ich dann anregen, dass die Verwendungsbezeichnung HGL geschaffen wird...