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Thema: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit (28396-mal gelesen) Vorheriges Thema - Nächstes Thema

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Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit

Der Fahrer weigerte sich, eine Siebenjährige nach einem Schulausflug, in der Straßenbahn mitzunehmen: Mit seiner Tram komme kein Rollstuhl mit. Eltern sind empört, die Graz-Linien haben sich entschuldigt.
Die alten Grazer Trams sind für Rollstuhlfahrer schlecht gerüstet

Es war ein ganz normaler Schulausflug - bis zur geplanten Rückfahrt samt Entgleisung eines Straßenbahnfahrers der Graz-Linien.

Mit seiner Schulklasse besuchte ein siebenjähriges Mädchen, das im Rollstuhl sitzt, die Bärenburg am Grazer LKH. Am Rückweg wollten sie in eine Straßenbahn der Linie 7 einsteigen. Wollten - denn der Tram-Fahrer hat sich geweigert, das Kind im Rollstuhl mitzunehmen. "Wir haben höflich gefragt, ob er uns beim Hineintragen hilft, da es eine alte Straßenbahn ohne Niederflur war", erzählt Claudia Schmid, Lehrerin an der Volksschule Waltendorf. "Aber der Fahrer hat nur abgewunken: Mit seiner Tram komme kein Rollstuhl mit."

Die Lehrerin und die Eltern des Mädchens sind empört. "Das ist für das Kind extrem schlecht, weil es die Ausgrenzung direkt spürt", so Schmid. Dabei wäre die Fahrt möglich gewesen, trotz der alten Tram: "Das ist ein Kinderrollstuhl, der ohne Probleme auch durch die schmale Tür geht. Wir sind ja schon öfter mit so alten Garnituren gefahren."

Entschuldigung

Die Eltern haben sich sofort bei den Graz-Linien beschwert. "Die haben sich auch rasch entschuldigt und uns Gutscheine für das Bad Eggenberg angeboten", so Kerstin Schild, die Mutter des Mädchens. "Aber darum geht es uns nicht: Wir wollen, dass Rollstuhlfahrer selbstverständlich mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fahren können."

Bei den Graz-Linien ist man zerknirscht. "Wir bedauern den Vorfall", sagt Sprecher Gerald Pichler. "Unsere Fahrer sind ausdrücklich angewiesen, zu helfen." Der betroffene Mitarbeiter wurde "strengstens ermahnt".

Am Ende hat die Schulklasse den Bus der Linie 41 genommen. Hier war "die Fahrerin extrem behilflich", so Lehrerin Schmid.

Quelle: http://www.kleinezeitung.at/steiermark/graz/graz/2965360/oeffis-kind-rollstuhl-durfte-nicht.story
LG TW 581

  • 4020er
  • Styria Mobile Team
Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Antwort #1
Zitat
Der Typ gehört nicht streng ermahnt, sondern sofort gekündigt!!!!!

Dem kann ich zustimmen.

Zitat
Sensationell auch der klägliche Versuch einer Entschuldigung: Gutscheine fürs Eggenberger Bad....

Naja, eine Entschuldigung ist durchaus angebracht und taktisch nicht unklug. Ich frage mich nur, was ein Kind im Rollstuhl mit einem Gutschein für ein Bad anfangen soll.

Zitat
, sondern auch menschlich ein armseliger Betrieb!

Da zum technischen Teil eh schon viel zu oft etwas geschrieben wurde, springe ich gleich zum menschlichen:
Du kannst nicht von einer Person auf alle anderen schließen. Oft genug erlebe ich Fahrer, die durch ihr Verhalten glänzen und durchaus Hoffnung aufkommen lassen.
Das Traurige ist leider nur, dass das Wort "Fristlose" bei den HGL nicht zu existieren zu scheint. Natürlich sollte man nicht jeden der einen Fehler begeht sofort rauswerfen, so ein Vorfall wäre aber durchaus in Grund für eine Kündigung. Wenn jeder glaubt er kann eh nicht gekündigt werden häufen sich solche Vorfälle höchstwahrscheinlich...

lg
A developed country is not a place where the poor have cars. It's where the rich use public transport.
-Gustavo Petro

Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Antwort #2


Mit seiner Schulklasse besuchte ein siebenjähriges Mädchen, das im Rollstuhl sitzt, die Bärenburg am Grazer LKH. Am Rückweg wollten sie in eine Straßenbahn der Linie 7 einsteigen. Wollten - denn der Tram-Fahrer hat sich geweigert, das Kind im Rollstuhl mitzunehmen. "Wir haben höflich gefragt, ob er uns beim Hineintragen hilft, da es eine alte Straßenbahn ohne Niederflur war", erzählt Claudia Schmid, Lehrerin an der Volksschule Waltendorf. "Aber der Fahrer hat nur abgewunken: Mit seiner Tram komme kein Rollstuhl mit."


Das kann ich gut verstehen. Was wäre, wenn es in der Straßenbahn zu brennen begonnen hätte? Bei einer Schulklasse wäre das selbst bei 100% mobilen Kindern eine hektische, chaotische, gefährliche Situation.

Zitat

Die Lehrerin und die Eltern des Mädchens sind empört. "Das ist für das Kind extrem schlecht, weil es die Ausgrenzung direkt spürt", so Schmid.


Gerade die Lehrerin hätte das vermeiden können, in dem sie einen Bus organisiert hätte.

Zitat

Dabei wäre die Fahrt möglich gewesen, trotz der alten Tram: "Das ist ein Kinderrollstuhl, der ohne Probleme auch durch die schmale Tür geht. Wir sind ja schon öfter mit so alten Garnituren gefahren."


Und wie sieht es mit der Evakuierung des Wagen aus? Wie viele erwachsene Begleitpersonen waren denn dabei? Wenn es ausreichend viele gewesen wären, warum haben sie dann den Fahrer um Hilfe gebeten?

SCNR,
Stefan

Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Antwort #3

Das kann ich gut verstehen. Was wäre, wenn es in der Straßenbahn zu brennen begonnen hätte? Bei einer Schulklasse wäre das selbst bei 100% mobilen Kindern eine hektische, chaotische, gefährliche Situation.

Gerade die Lehrerin hätte das vermeiden können, in dem sie einen Bus organisiert hätte.

Und wie sieht es mit der Evakuierung des Wagen aus? Wie viele erwachsene Begleitpersonen waren denn dabei? Wenn es ausreichend viele gewesen wären, warum haben sie dann den Fahrer um Hilfe gebeten?


Geh bitte. Warum nicht gleich ein "Eintreten verboten mit Gehbehinderung/Kinderwagen/für Blinde/..."-Schild an der Tür der Strassenbahnen?

Ausserdem klar, um in der Stadt von einem Punkt an den anderen zu kommen braucht man natürlich einen eigenen Bus, die Graz Linien sind ja nur dazu da um zur Zirde herumzufahren.

Wie schaffen dass eigentlich zehntausende Kinder tagtäglich komplett ohne Begleitperson in der Strassenbahn zu fahren, wenn da ein Feuer ausbricht, so chaotisch, und hektisch, und gefährlich, und ohne Evakuierungshilfe, Hilfe.

Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Antwort #4
Hallo,


Geh bitte. Warum nicht gleich ein "Eintreten verboten mit Gehbehinderung/Kinderwagen/für Blinde/..."-Schild an der Tür der Strassenbahnen?


Weil man sich offensichtlich dazu entschlossen hat, mobilitätseingeschränkte Personen nicht grundsätzlich auszuschließen, was nämlich sowieso nicht ginge. Für mich gibt es schon einen großen Unterschied zwischen Einzelpersonen und Gruppen.

Zitat
Ausserdem klar, um in der Stadt von einem Punkt an den anderen zu kommen braucht man natürlich einen eigenen Bus, die Graz Linien sind ja nur dazu da um zur Zirde herumzufahren.


Für Gruppen von Personen, bei denen nicht alle 100 % mobil sind, wäre das schon sehr zu empfehlen. Derzeit halte ich den öffentlichen Verkehr tatsächlich nicht für hinreichend gut ausgebaut um Reisegruppen jederzeit transportieren zu können.

Zitat
Wie schaffen dass eigentlich zehntausende Kinder tagtäglich komplett ohne Begleitperson in der Strassenbahn zu fahren, wenn da ein Feuer ausbricht, so chaotisch, und hektisch, und gefährlich, und ohne Evakuierungshilfe, Hilfe.


Im Gegensatz zu Schulausflügen liegt es bei Alleinfahrten von Kindern im Verantwortungsbereich der Eltern, ob sie dem Kind zutrauen, sich im gewählten Verkehrsmittel so zu verhalten, dass es sich selbst und andere nicht gefährdet. Ich bin überzeugt davon, dass einige Eltern ihre 6-jährigen Kinder nicht alleine mit der Straßenbahn fahren lassen.

Liebe Grüße,
Stefan

Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Antwort #5
Wirklich sehr logisch. Das Kind bzw. die Schulklasse hat keine Zeit vielleicht 6 bzw. allerhöchstens 12 Minuten auf eine Niederflurstraßenbahn zu warten, aber dafür, sich so zu beschweren, dass das ganze in die Zeitung kommt ist natürlich ausreichend Zeit vorhanden.  ::)

Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Antwort #6

Wirklich sehr logisch. Das Kind bzw. die Schulklasse hat keine Zeit vielleicht 6 bzw. allerhöchstens 12 Minuten auf eine Niederflurstraßenbahn zu warten, aber dafür, sich so zu beschweren, dass das ganze in die Zeitung kommt ist natürlich ausreichend Zeit vorhanden.  ::)


Und warum sollten sie warten, nur weil der Fahrer ein A...loch ist?

Sowas darf definitiv nicht vorkommen, und die Holding Graz sollte den Vorfall wohl zum Anlass nehmen um ihre Mitarbeiter besser zu schulen, damit sowas nicht mehr vorkommt. Das ist ja nicht nur ein katastrophales Verhalten gegenüber den Fahrgästen, sondern sie zerstören sich durch sowas ja auch ihr eigenes Image.

Wenn ich da an andere Städte denke, wo Strassenbahn- und Busfahrer etwa Blinde Perseonen bewusst ansprechen und fragen, wer macht das bei uns? Die gehen an Stationen wie etwa Hauptplatz oder Jakominiplatz im Doppelhaltestellenchaos unter. Als ob bei uns nochmal ein Fahrer der hinteren Tram stoppen würde wenn er sieht an der ersten Position steht eine Blinde (oder gehbehinderte) Person.

  • Martin
  • Global Moderator
  • Styria Mobile Team
Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Antwort #7
@5047er:
Die Reaktion des Fahrers war nicht optimal.
Dieser hätte den Kunden ja eine NF-Tram anbieten können und höflich erklären, dass es gesetzlich nicht erlaubt ist einen Rollstuhl zu transportieren.
Natürlich gebe ich Dir Recht, dass es für die Schulklasse ein leichtes gewesen wäre zu warten.


Das kann ich gut verstehen. Was wäre, wenn es in der Straßenbahn zu brennen begonnen hätte? Bei einer Schulklasse wäre das selbst bei 100% mobilen Kindern eine hektische, chaotische, gefährliche Situation.

Sei mir nicht böse, aber wenn eine Tram zu brennen beginnt, dann finden sich sicher zwei Erwachsene, die ein Schulkind hinaustragen...  ;)

Zitat

Gerade die Lehrerin hätte das vermeiden können, in dem sie einen Bus organisiert hätte.

Natürlich, das wäre aber für die Kinder bzw. deren Eltern sicher mit höheren Kosten verbunden gewesen als von zwei Einzelfahrscheinen Halbpreis...

Zitat

Und wie sieht es mit der Evakuierung des Wagen aus? Wie viele erwachsene Begleitpersonen waren denn dabei? Wenn es ausreichend viele gewesen wären, warum haben sie dann den Fahrer um Hilfe gebeten?

Gute Frage. Der Fahrer sitzt hier ohnehin ein bisschen in der Zwickmühle. Läßt der das Kind hinein und es passiert etwas, könnte er rechtlich sehr wohl belangt werden. In diesem Falle wage ich zu bezweifeln, dass die HGL das Mitnehmen des Kindes gutheißen würden. Was anderes wäre natürlich wenn die Begleitpersonen ohne Wissen des Fahrers den Rollstuhl bei einer hinteren Tür hineinheben würden.


Mit armselig meinte ich ohnehin die "Entscheidungsträger" in den obersten Ebenen. Die müssen ihre Mitarbeiter motivieren, aber das geschieht offensichtlich nur ungenügend bis gar nicht. Gute Motivation schließt meiner Meinung nach eine derartige Verweigerung aus!

War es eine Verweigerung? - Wenn das Fahrzeug dafür nicht zugelassen ist, darf er rein rechtlich gesehen das Kind nicht mitnehmen. -> Zwickmühle - In einem PKW , der für 5 Personen zugelassen ist, darfst Du auch nicht mehr mitnehmen, ansonsten hagelt es Strafen bis zum Führerscheinentzug.
Wenn er diese Tatsache höflich und nett vermittelt ist das kein Thema - Oder? Vll war der Fahrer aber auch patzig und erhielt unter anderem deswegen die große Beschwerde.

Ich werde mich in jedem Fall schlau mache, wie die rechtliche Situation wirklich aussieht.


Und warum sollten sie warten, nur weil der Fahrer ein A...loch ist?

Siehe oben...

Zitat

Sowas darf definitiv nicht vorkommen, und die Holding Graz sollte den Vorfall wohl zum Anlass nehmen um ihre Mitarbeiter besser zu schulen, damit sowas nicht mehr vorkommt. Das ist ja nicht nur ein katastrophales Verhalten gegenüber den Fahrgästen, sondern sie zerstören sich durch sowas ja auch ihr eigenes Image.

Bist Du sicher, dass der Fahrer nicht gegen eine Rechstsvorschrift verstößt?

Zitat

Wenn ich da an andere Städte denke, wo Strassenbahn- und Busfahrer etwa Blinde Perseonen bewusst ansprechen und fragen, wer macht das bei uns? Die gehen an Stationen wie etwa Hauptplatz oder Jakominiplatz im Doppelhaltestellenchaos unter. Als ob bei uns nochmal ein Fahrer der hinteren Tram stoppen würde wenn er sieht an der ersten Position steht eine Blinde (oder gehbehinderte) Person.

Also am Hauptplatz und auch Jakominiplatz sehe ich immer wieder Fahrzeuge, die in der zweiten Position den Fahrgastwechsel durchgeführt haben, erneut in der ersten HSt stehenbleiben, weil eben dort eine Person mit Stock oder desgleichen steht. Wenn Du soetwas beobachtest, melde es bitte der HGL unter Angabe von Wagennummer, Linie und Uhrzeit oder poste es hier herein. Das wäre nämlich wirklich Arbeitsverweigerung.
Liebe Grüße
Martin

Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Antwort #8

Bei den Graz-Linien ist man zerknirscht.


Vielleicht auch deswegen, weil man das Versprechen "Jede zweite Garnitur ist eine Niederflur-BIM" in der Realität nicht einhalten kann?

Ohne bei diesem Vorfall selbst dabeigewesen zu sein, den Fahrer gleich als A....loch zu titulieren, finde ich total unangebracht.
Es gibt auch genug Vorurteile gegenüber rechthaberischen Lehrern und deren Kolleginnen.

Hat von Euch schon einmal jemand versucht einen Rollstuhl über die steilen Stufen in die alte Straßenbahn zu hieven? Wer hätte dem Fahrer dabei geholfen? Die Lehrerin?
Manchmal hat man ja schon bei den wesentlich leichteren Kinderwagen seine Probleme!


LG, E.
Der Empedokles (ital. Empedocle) ist ein Unterwasservulkan in der Straße von Sizilien. Die höchste Erhebung liegt rund 7 bis 8 Meter unter der Meeresoberfläche. Ein starker Ausbruch des Empedokles könnte einen Tsunami auslösen.

  • Ch. Wagner
Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Antwort #9
Es ist alles in den Beförderungsbedingungen geregelt:
- Die Begleitperson hat für des Ein-/Aussteigen zu sorgen
- Das Fahrpersonal ist angehalten, Hilfestellung zu leisten
- Über die Zulässigkeit der Beförderung entscheidet das Fahrpersonal

Angenommen also, daß schon ein Kinderwagen in der Bim war, oder daß die Lehererin an einem anderen als dem vorgesehenen Einstieg mitfahren wollte, war der Fahrer sehr wohl berechtigt, die Mitnahme zu untersagen.
Ich finde es eher erschütternd, daß hier, ohne über die Gründe und Hintergründe auch nur Ahnung zu haben, der Fahrer verbal abgewatscht, ja sogar seine Entlassung gefordert wird. Ebenso dreist finde ich das Verhalten des Arbeitgebers, der dem Beschwerdeführer medienwirksam Recht gibt, ohne die Gründe zu erläutern.
Eine kleine Anmerkung noch: Warum soll ein Rollstuhlfahrer nicht ins Bad können. Ausgerüstet mit Badekleidung und Schwimmhilfen kann er sehr gut im Wasser zurecht kommen und mit seinen Kameraden herumplatschen.
Mir wurde oft Mäßigung angeraten, allerdings hätte ich auch nie, wie just4fun, einen Fahrer öffentlich als "Arschloch" bezeichnet.
Ich kann euch also nur raten, die Beförderungsbedingungen nachzulesen und dann erst herun zu krakeelen.
LG!Christian
Fer aut feri ne feriaris feri!
Queen Elizabeth I.

  • 200er
Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Antwort #10


Eine kleine Anmerkung noch: Warum soll ein Rollstuhlfahrer nicht ins Bad können. Ausgerüstet mit Badekleidung und Schwimmhilfen kann er sehr gut im Wasser zurecht kommen und mit seinen Kameraden herumplatschen.



Sehr richtig! Es ist sogar so, dass man mit manchen Arten von Bewegungseinschränkung im Wasser mobiler ist als heraußen und dass das Bewegen bzw. Verweilen im Wasser medizinisch als Therapie eingesetzt werden kann. Natürlich weiß man nicht, was hier im Einzelfall vorliegt.

Hat sich schon einer der Krakeeler [Zitat: A...loch] vor Augen geführt, wie schwer es ist, an der mittigen Haltestange beim Einstieg der Altwagen einen Kinderwagen oder gar einen Rollstuhl vorbeizubringen? Hat sich schon einer überlegt, dass ein rollstuhlartiges Fahrzeug (selbst wenn es schmal genug ist) samt einem doch etwas älteren Kind ein beachtliches Gewicht hat und bald einmal 20 oder 30 kg erreicht und dass es Menschen gibt (z.B. auch Straßenbahnfahrer), die aus medizinischen Gründen nicht mehr als 15 oder 20 kg heben dürfen? Noch dazu, wo bei den Altwagen durch die völlig ungeeignete Gestaltung der Einstiege eine besonders unvorteilhafte Hebesituation entsteht?

lg 200er

Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Antwort #11
Das ganze ist ein äußerst heikles Thema! Natürlicherweise gibt es die Beförderungsbestimmung und schlichtweg Beschränkungen bei Fahrzeugen (Haltestangen, Platz etc.), auf der anderen Seite ist es natürlich auch behinderten Menschen zu ermöglichen, am normalen Leben teilzunehmen.

Bei den HGL ist schlichtweg das Hauptproblem, dass man sich nicht darauf verlassen kann, wann und ob überhaupt Niederflurstraßenbahnen oder Straßenbahnen mit Niederflurmittelteil verkehren. Ich fordere schon länger einen entsprechenden Vermerk - auch in den Fahrplänen bzw. am Fahrplanaushang.

Die ganze Sache ist insofern brisant (und davon rede ich auch schon länger), dass man 13 neue Niederflurfahrzeuge im Bestand hat und davon max. halbe Hand voll einsetzen kann/darf (wegen der schon angesprochenen Extra-Würste unserer Stadtregierung). Dass sollte man mal öffentlich sagen!!!

W.
"Es gehört nicht zum Begriff der Demokratie, dass sie selbst die Voraussetzungen für ihre Beseitigung schafft. Man muss auch den Mut zur Intoleranz denen gegenüber aufbringen, die die Demokratie gebrauchen wollen, um sie umzubringen"
(Carlo Schmid, SPD, 1948)

Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Antwort #12
Wobei sich die Frage stellt, wieso selbst NF-Fahrzeuge, die fahren dürften, nicht fahren.

Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Antwort #13

Wobei sich die Frage stellt, wieso selbst NF-Fahrzeuge, die fahren dürften, nicht fahren.


Gut, kann ich nicht nachvollziehen. Üblicherweise hat es die Werkstätte geschafft, über Jahre täglich fast alle Cityrunner im Verkehr zu haben - ich gehe einmal davon aus, dass bei einen oder anderen Fahrzeug schon die Änderungen eingearbeitet weden (TW 202?) ...

W.
"Es gehört nicht zum Begriff der Demokratie, dass sie selbst die Voraussetzungen für ihre Beseitigung schafft. Man muss auch den Mut zur Intoleranz denen gegenüber aufbringen, die die Demokratie gebrauchen wollen, um sie umzubringen"
(Carlo Schmid, SPD, 1948)

  • Martin
  • Global Moderator
  • Styria Mobile Team
Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Antwort #14
202 steht nach wie vor aufgrund dieses Unfalles. Er soll aber im Zuge der Reparatur gleich an die anderen "neuen" Fahrzeuge angepasst werden.

CR 654 und TW 503 sind in HU.
Liebe Grüße
Martin