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Thema: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit (28909-mal gelesen) Vorheriges Thema - Nächstes Thema

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Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Antwort #30

Welche Sitze in der Straßenbahn verfügen überhaupt Sicherheitsgurte? ;)

Wir reden hier aber davon, dass die Rollstühle selbst keine Sicherheitsgurte haben und nicht von Sitzen in der Straßenbahn ohne Sicherheitsgurte!

Bei einer "step-by-step-Bim-Aktion" kann der Rollstuhl nicht weit genug nach hinten (zur Bim hin) gekippt werden, da in den alten Straßenbahnen die Stufen zu steil, zu schmal oder zu hoch sind! Damit zeigt die Rollstuhlsitzfläche also eher nach unten und eine darin sitzende Person könnte somit leichtens herausrutschen und aus der Bim fallen. 

  • Linie5
Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Antwort #31

Also jetzt platzt mir bald der Hals.    :P

Hast Du die Antwort 23 nicht gelesen? - Liebe Linie5!

Was ist denn daran unfreundlich (oder: suboptimal) wenn der Fahrer darauf hinweist, dass mit dieser Straßenbahn kein Rollstuhl transportiert werden


Wenn dieser Fahrer ganz korrekt gehandelt hätte, gibts aber eigentlich keinen Grund ihn strengstens zu ermahnen oder?

Den Rest deines Postings kommentier ich lieber nicht :)

  • Martin
  • Global Moderator
  • Styria Mobile Team
Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Antwort #32
Es gibt immer zwei Seiten...   ;)
Liebe Grüße
Martin

Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Antwort #33
Sicherlich gibt es immer zwei Seiten: Die Sache der Menschlichkeit, und das Bestreben sich hinter (angeblichen) Gesetzen zu verstecken, die meist von jenen erlassen werden, die sich am wenigsten dran halten. Es gehört schon ordentlich viel Gehirnakrobatik dazu, um einen Rollstuhl für ein siebenjähriges Kind einem Rollstuhl für Erwachsene gleich zu setzen und sich alle möglichen Unfälle auszudenken die das Mitnehmen des Kinderrollstuhles auslösen könnte. Mit graut aber vor solch unmenschlichen gesetzestreuen Kreaturen. 

  • Martin
  • Global Moderator
  • Styria Mobile Team
Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Antwort #34
Wenn was passiert darf aber die menschliche gesetzlose Kreatur den Kopf dafür hinhalten.  :-\
Liebe Grüße
Martin

Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Antwort #35

Die Sache der Menschlichkeit


Unmenschlich und vor allem unehrlich finde ich nur die Schulpolitik. Es gab ja von Anfang an die Befürchtung, durch die Inklusion Behinderter in die Regelschule könnte die ganze Klasse Nachteile erleiden. Um das zu verhindern, hätte man die Integrationsklassen mit zusätzlichen Budgetmitteln ausstatten müssen, damit es beispielsweise möglich gewesen wäre, besagten Schulausflug mit einem gecharterten Bus an Stelle der Benutzung der Straßenbahn durchführen zu können. Ich finde es unethisch, die Probleme, welche durch die Einführung neuer Konzepte (Integrationsklasse) entstehen, auf die beteiligten (Lehrerin, Stützlehrerin, Straßenbahnfahrer) abzuwälzen.

Liebe Grüße,
Stefan
  • Zuletzt geändert: März 10, 2012, 14:02:41 von Martin

  • Ch. Wagner
Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Antwort #36
Integrationsklassen: ein ganz entschiedenes Ja! Man kann jedem Menschen zumuten, mit dem normalen Leben konfrontiert zu sein. Und das beinhaltet auch, daß es Kinder mit Behinderungen, welcher Art auch immer, gibt. Das also die Welt nicht nur aus "next topmodels" besteht. Ebenso wie es auch Kinder aus anderen Ländern gibt. Möglicherweise liegt es auch an den Eltern, die sowas nicht wollen, dann sollen sie halt ihre Kinder in die Privatschulen abschieben.
Und nochmals: wenn eine Lehrerin die Verantwortung eines Klassenausfluges mit Öffi übernimmt, dann hat sie sich selbstverständlich mit den Beförderungsbedingungen auseinanderzusetzen und gegebenenfalls bei der HGL nachzufragen.
Es ist also mehr die Unfähigkeit der Lehrerin zu hinterfragen als die des Fahrers. Ebenso wie die Arschkriecherei der HGL bei den Medien.
LG!Christian
Fer aut feri ne feriaris feri!
Queen Elizabeth I.

  • Martin
  • Global Moderator
  • Styria Mobile Team
Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Antwort #37

Meinst Du jetzt den oben genannten vorgeschlagenen Brand der Straßenbahn oder doch die Mur-Springflut?  ::)

Weder noch - ganz einfach - der Rollstuhl fällt über zwei Stufen aus der Bim weil der Fahrer oder der zweite Helfer asusrutschen. - Dann wird der Fahrer belangt weil er folgendes weiß:


Der Fahrer hat rechtlich völlig korrekt reagiert, da es nicht nur untersagt ist Rollstühle in den Hochflurfahrzeugen zu transportieren, sondern generell Personen in Rollstühlen zu heben (lt. Medizinproduktegesetz) - dass es v.a. im Privatbereich immer wieder vorkommt ist natürlich eine andere Sache, wobei meist keiner der Betroffenen über dich möglichen rechtlichen Folgen bei einem Unfall/einer Verletzung Bescheid weiß (vorsätzliche Körperverletzung).
Das Ganze geht soweit, dass z.B. bei Krankentransporten (Rettung, aber auch Rolli-Taxi) sobald mehr als eine Stufe (=Gehsteigkante, die durch Hochkippen der vorderen Räder überwunden werden kann und darf) überwunden werden muss, ein Rettungswagen nachgefordert wird um den Patienten umzusetzen und mittels dem dafür vorgesehenen Tragestuhl ans Ziel zu befördern.
Schon einmal einen Rollstuhl gehoben? Der klappt sehr rasch in sich zusammen (und soll es ja auch, damit man ihn leicht verstauen kann).


Zitat

Ich kann mir nicht vorstellen, dass in den Beförderungsbedingungen der HGL drinsteht:
"Wenn der Fahrer meint, dass etwas passieren könnte, kann er die Mitnahme eines Rollstuhlfahrers ablehnen". In dem Fall würden wohl alle Straßenbahnen nur mehr leer herumfahren, weil es könnte ja auch "etwas passieren", wenn keine Rollstuhlfahrer an Bord sind....

Siehe oberhalb...

Zitat

P.S.: Manfred hat "gesetzestreu", nicht "gesetzlos" geschrieben!

Und ich habe bewusst das Gegenteil geschrieben, vor dem es Manfred offenbar nicht graut, aber dem Fahrer, wenn was passiert und mir auch, denn dann würden die Medien ordentlich auf die HGL loshacken.


Liebe Grüße
Martin

Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Antwort #38

Integrationsklassen: ein ganz entschiedenes Ja! Man kann jedem Menschen zumuten, mit dem normalen Leben konfrontiert zu sein. Und das beinhaltet auch, daß es Kinder mit Behinderungen, welcher Art auch immer, gibt. Das also die Welt nicht nur aus "next topmodels" besteht. Ebenso wie es auch Kinder aus anderen Ländern gibt.


Bis hierher gebe ich Dir vollkommen Recht! Gelogen ist aber, dass jedes neue Modell kostenneutral durchführbar ist. Neue Schulmodelle werden immer nach dem selben Muster eingeführt. Zuerst gibt es Schulversuche, die finden an ausgewählten Standorten statt, an denen einfach alles passt. Dann berichten die Medien wie toll das alles ist und wie veraltert doch alle anderen sind. Dann wird das Modell verpflichtend eingeführt und damit die Betroffenen sich nicht beschweren werden "Zuckerl" verteilt. Im Falle der Integrationsklasse war dieser Zuckerl der Stützlehrer / die Stützlehrerin, der/die fast die gesamte Unterrichtszeit zusätzlich zur Verfügung stehen sollte. Und es ist versprochen worden, dass die StützlehrerInnen nicht nur nicht als VertreterInnen missbraucht werden, sondern dass umgekehrt, sollte StützlehrerIn oder KlassenlehrerIn fehlen, diese(r) sofort vertreten werden. Fakt ist, der Landesschulrat verfügt gar nicht über so viel Personal, dass das möglich wäre.

Zitat

Möglicherweise liegt es auch an den Eltern, die sowas nicht wollen, dann sollen sie halt ihre Kinder in die Privatschulen abschieben.


In Privatschulen funktioniert das natürlich besser, weil ja mehr Mittel vorhanden sind.

Zitat
Und nochmals: wenn eine Lehrerin die Verantwortung eines Klassenausfluges mit Öffi übernimmt, dann hat sie sich selbstverständlich mit den Beförderungsbedingungen auseinanderzusetzen und gegebenenfalls bei der HGL nachzufragen.
Es ist also mehr die Unfähigkeit der Lehrerin zu hinterfragen als die des Fahrers. Ebenso wie die Arschkriecherei der HGL bei den Medien.


Auch hier gebe ich Dir vollkommen Recht. Ich kann halt auch die Lehrerin in einem gewissen Maß verstehen, die allen Grund hat, sich von der Politik verarscht vorzukommen.

Liebe Grüße,
Stefan

  • Ch. Wagner
Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Antwort #39
Also Dietmar, ganz im Ernst, solche Ignoranz wie deine ist schon rar. Was du/ihr in der Schule gemacht habt, steht nicht zur Diskussion. Eher schon, wie dein Freund und Klassenkamerad in die Schule gekommen ist. Mit der Bim?
Ich habe schon ziemlich am Anfang dieser Diskussion darauf hingewiesen, daß es Beförderungsbedingungen gibt, an die sich die Angestellten wie auch die Passagiere zu halten haben. So einfach ist das, und du hättest gut daran getan, diese nur einmal zu lesen. Der Fahrer versteckt sich also hinter keinem Gesetz. Und auch noch einmal: woher weißt du was tatsächlich vorgefallen ist, warst du dabei, weißt du mehr als wir? Und wieso kommst du auf die absurde Idee, daß der Gleichheitsgrundsatz verletzt wurde. Der Gesetzgeber kann nur verlangen, daß neue Einrichtungen Mobilitätseingeschränkten zugänglich sein müssen. Neue Arztpraxen müssen also barrierefrei zugänglich sein, aber niemand kann verlangen, daß alte umgebaut werden müssen. Und bei den Straßenbahnen ist das genau so. Und bei der Bahn usw. auch. Daß sich die GVB/HGL des Problems bewußt ist, zeigt ja, daß sie nicht nur NF-Trams angeschaft hat, sondern auch in alte einen NF-Mittelteil einbauen ließen. Daß dies bei den ganz alten Bims Unfug ist, wirst wohl selbst du einsehen.
Es wird also Zeit, daß du das hohe Roß wieder verläßt und auf den Boden der Realität zurückkommst. Bei vieler berechtigter Kritik an der GVB/HGL , solche schwachsinnigen Vorwürfe bewirken eher das Gegenteil.
LG! Christian
PS: die Beförderungsbedingungen sind natürlich im Internet nachzulesen.
Fer aut feri ne feriaris feri!
Queen Elizabeth I.

Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Antwort #40
Wenigstens weiß die Führung der HGL, dass das Verhalten des Straßenbahnfahrers unangemessen war. Über die vielen Besserwisser im Forum braucht man sich nicht zu wundern. Die gegenseitigen Angriffe im Forum lassen nicht unbedingt auf vom Humanismus beseelte Forumsteilnehmer schließen. Ein vermeintliches ,,Vurschrift is Vurschrift" ist halt doch wichtiger als sich an den Werten und der Würde einzelner Menschen zu orientieren. Oder muss man vielleicht als Straßenbahnfan auch deren Fahrer zu göttlicher Unfehlbarkeit erheben?

Im Übrigen ist ein Ausrutscher beim Aufheben des Rollstuhles keine vorsätzliche Körperverletzung, sondern allerhöchstens eine fahrlässige. Oder meint der Schreiber dieses Satzes er würde den Rollstuhl absichtlich fallen lassen? Bei einem Erwachsenen der mit Rollstuhl an die hundert Kilo wiegt mag diese Gefahr vielleicht bestehen, aber ein 7-jähriges Kind im Kinderrollstuhl hat eben nur einen Bruchteil des Gewichtes ...

  • Martin
  • Global Moderator
  • Styria Mobile Team
Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Antwort #41
Wir sind auch kein Forum für vom Humanismus beseelte Personen sondern eines für Leute, die sich für die Themen Verkehr und Infrastruktur in der Steiermark interessieren.  ;)
Jede Sache hat zwei Seiten. Die Diskussion hier ist, wie Du siehst sehr intensiv und trotzdem sachlich weil es eben zwei komplett unterschiedliche Auffassungen gibt. Der Umgang miteinander hier ist auch immer höflich und korrekt. Das ist auch der Sinn von so einem Forum.

Wer oder was gibt Dir eigentlich das Recht die User hier als Besserwisser zu bezeichnen?  >:( Ich glaube nicht, dass Du das beurteilen kannst.

Zum Thema:
Verkehr funktioniert eben nur unter der Einhaltung von Regeln. Frag mal einen Fahrer oder sieh Dir an, mit welchen Lappalien er oft konfrontiert wird. Da kann es schon einmal sein, dass man patzig reagiert. Was soll der Fahrer denn machen? Die Vorschriften ignorieren?
Da kommen wir schnell vom hundertsten ins tausendste, wenn jeder macht was er will oder als Human erachtet.
Niemand sieht in einem Fahrer einen unfehlbaren Gott!


Wert und Würde des Mesnschen sind ein wichtiges Gut, dass unbedingt sorgfältig behandelt werden muss, aber in diesem Fall sagt eben die Vorschrift leider etwas anderes. Du kannst gerne den oder die Personen als inhuman bezeichnen, die diese Vorschrift erfunden haben, aber bitte nicht unsere User.
Danke!
  • Zuletzt geändert: März 11, 2012, 03:11:36 von Martin
Liebe Grüße
Martin

Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Antwort #42
Sollte sowas tatsächlich in den Beförderungsbedingungen stehen dass Rollstuhlfahrer nicht in Hochflurfahrzeugen mitfahren dürfen wäre das rechtlich sicherlich nicht haltbar.

Die sollte die HGL dann besser schnell mal updaten, ansonsten würd ich ihnen durchaus wünschen dass wer dagegen klagt, und so alle Medien davon Wind bekommen. Dann müsstens sies eh noch aufgrund des Bevölkerungsdruckes sowieso noch davor ändern.

  • flow
Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Antwort #43
O. Mitnahme von Handgepäck, Rollstühlen u. Kinderwagen, Fahrrädern, Benützung von
Rollschuhen und Inline Skates

2. Anlagen und Fahrzeuge dürfen mit nicht zusammengeklappten Kinderwagen und Rollstühlen
nur nach Maßgabe der technischen Voraussetzungen und des vorhandenen Platzangebotes
benützt werden.
3. Es dürfen ausnahmslos nur die hiefür gekennzeichneten Türen benützt werden.
4. Jeder Rollstuhl muss bei Hochflurfahrzeugen von mindestens einer erwachsenen Person
begleitet werden. Diese Begleitperson hat für Hilfestellung beim Ein- und Aussteigen der
mobilitätseingeschränkten Person und für das Ein- und Ausladen des Rollstuhles zu sorgen.
5. Beim Ein- und Aussteigen ist das Fahrpersonal dazu angehalten, Hilfestellung zu leisten.
6. Für die Sicherung von Rollstühlen und Kinderwagen mittels der vorhandenen
Befestigungseinrichtungen im Wageninneren ist selbst zu sorgen.

> http://www.holding-graz.at/fileadmin/holdinggraz/Linien/Tickets/Befoerderungebedingungen_ab_Dezember_2011.pdf
Morteratsch - fermeda sün dumanda

  • Ch. Wagner
Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Antwort #44

die vielen Besserwisser im Forum ... nicht unbedingt vom Humanismus beseelte Forumsteilnehmer


Ja, Manfred ich bekenne mich dazu, daß ich ein begnadeter Besserwisser bin. Und nachdem ich auch ein Atheist bin, bin ich nicht unfehlbar. Scheinbar aber du.
Gehen wir von einem ganz alltäglichen Fall aus, also nicht von einem Brand oder so. Die guten Helferlein haben den Rollstuhl in die alte Bim gewuchtet und freuen sich alle. Leider muß der Fahrer eine Notbremsung machen, um den heute ausnahmsweisen unachtsamen Gerold nicht zu überfahren. Den meisten Passagieren passiert nichts, nur das Kind fällt mit dem Rollstuhl um und hat (nur) ein paar Schrammen. Gerold ist weiterhin in Gedanken und fährt weiter. Der Fahrer der Bim aber, der unerlaubterweise das Kind mit dem Rollstuhl mitgenommen hat, wird eine Anzeige wegen Körperveletzung bekommen. Da dies ein Offizialdelikt ist, wird es von Amts wegen verfolgt. Es erfolgt die Einvernahme, Grund für die Notbremsung sei ein Radfahrer gewesen, das Kind im Rollstuhl habe er aus Freundlichkeit mitgenommen, ja, er kenne natürlich die Befördeungsbedingen usw. Und dann ist er vorbestraft. Ganz schön Scheiße, die humane Umgehung von Vorschriften.
So, Manfred, was glaubst du, wer auf der Seite des Fahrers steht: die Fahrgäste? Die Betreuer des verunfallten Kindes? Die nachrichtengeilen Medien? Dietmar? Du?
Nein, es werden wiederum die Besserwisser sein, die einfach etwas weiter denken als nur bis zum Brett vor dem Kopf. Weil die Realität des Lebens eben keine Gefühlsduselei ist, und weil den Kinder endlich einmal auch das vor Augen geführt gehört.
Natürlich gibt es Vorschriften, die sinnlos sind. Aber das hier sind Vorschriften, wo es um die Sicherheit von Menschen geht. Und wenn du, Manfred, der Meinung bist, die soll man ganz einfach mißachten, dann ist es mit deinem Humanismus nicht weit her. Dann kannst du Kindern auch gleich sagen, sie dürften bei Rot die Straße queren, der Andere wird schon stehen bleiben. Und wenn du jetzt meinst, daß sei ein blödes Argument, dann schau dir einfach nur die Realität an: wieviel Erwachsene gehen bei Rot über die Straße und geben damit den Kinder ein Beispiel an vorbildhaften Verhalten im Verkehr.
LG! Christian

PS: der reale Gerold würde das nie machen!
Fer aut feri ne feriaris feri!
Queen Elizabeth I.