Jederzeit gerne Parkgaragen in den Gründerzeitvierteln, die Anrainer werden gerne auch etwas mehr für einen fixen und gesicherten Stellplatz bezahlen.
Wenn Garagen sich wirklich rentieren würden (und das tun sie ohne dass die öffentliche Hand mitzahlt in der Stadt eigentlich nicht), dann gäbe es schon viel mehr.
Zitat von: 4010 am Februar 16, 2013, 18:31:02 Wenn Garagen sich wirklich rentieren würden (und das tun sie ohne dass die öffentliche Hand mitzahlt in der Stadt eigentlich nicht), dann gäbe es schon viel mehr.Wenn die Garage mit einem gut verfügbaren Gratisparkplatz vor der Tür konkurriert, steht sie logischerweise auf verlorenem Posten.Die Stadt kann aber jederzeit an den beiden Schrauben "Verfügbarkeit" und/oder "Kosten" drehen.
Leider ist das gar nicht philosophisch, sondern bloße Träumerei:Car-Sharing: interessiert niemanden, weil man da wieder "eingeschränkt" ist E-Fahrzeuge: detto, außerdem gibt es keine Vorbilder, die das Interesse dafür ankurbeln - warum machen sich nicht zB Taxi-Unternehmen zum Vorbild und rüsten ihre Wagenflotte auf E-Fahrzeuge um? ....Das eigene Auto: der wahre Fetisch, nur damit stimmen die meisten den The Who-Kracher "I'm free" an
... Grund der Gesetzeslage, die der Bund erlassen hat, das Parken nicht mehr erlaubt sein kann....
Ich hoffe, die Kirche bleibt dabei, dass am Areal der Kirche nichts gebaut wird. Das ist ein wirkliches Kleinod, und ohne Kollateralschade geht sowas nie ab.
Befragung der betroffenen Anrainer, um deren subjektive Meinung bezüglich der Parkraumsituation zu eruieren
Ich bezog mich aber explizit hierauf: "... die Anrainer werden gerne auch etwas mehr für einen fixen und gesicherten Stellplatz bezahlen." Nein, das tun sie großteils nicht.
Zitat von: Ch. Wagner am Februar 16, 2013, 23:21:34... Grund der Gesetzeslage, die der Bund erlassen hat, das Parken nicht mehr erlaubt sein kann....Nocheinmal: Kann mir irgendwer diese Grundlage nennen?
Sicherheitsräume § 19. (1) Zum Schutz von Personen muß neben jedem Gleis außerhalb der Lichtraumumgrenzung ein Sicherheitsraum vorhanden sein. Er muß vom Gleis aus und durch Türen der Fahrzeuge erreichbar sein. Zwischen zwei Gleisen genügt ein gemeinsamer Sicherheitsraum. (2) Sicherheitsräume müssen mindestens 0,7 m breit und 2,0 m hoch sein und lotrecht stehen. Bei Abweichungen des Tunnelquerschnittes von der Rechteckform darf die Breite des Sicherheitsraumes im oberen und unteren Bereich geringfügig eingeschränkt sein. Sicherheitsräume müssen für die Beförderung von Verletzten auf Tragen geeignet sein.
StrabVO §19[...]Also: 70cm Abstand auf der Türseite.
Man braucht nur den Gehsteig auf den Seiten des Herz-Jesu-Parks in der Nibelungengasse und der Naglergasse entfernen und schon gibt es bei gleicher Verkehrsfläche so viele Schrägparkplätze dass möglicherweise die entfallenden Parkplätze damit ersetzt werden können. Die Gehsteige auf der Häuserseite sind bei Gott nicht von Fußgängern überlastet ...
Zitat von: invisible am Februar 17, 2013, 01:44:09StrabVO §19[...]Also: 70cm Abstand auf der Türseite.Bitte lies den von mir verlinkten Beitrag dazu, dort habe ich ausgeführt, wieso (mir) das nicht reicht.