"Bei der Berechnung der Anzahl der Personen, die mit einem Omnibus oder Omnibusanhänger im Kraftfahrlinienverkehr oder im täglichen Gelegenheitsverkehr von und zu einer Schule oder einem Kindergarten befördert werden, sind drei Kinder unter 14 Jahren als zwei Personen und Kinder unter sechs Jahren nicht zu zählen." § 106 Abs(1) KFG 1967Da ich kein Jurist bin, habe ich aber keine Ahnung, ob das noch immer so aktuell ist.
Da sind mir auch noch keine aufgefallen, obwohl es sicher manchmal Fahrgäste gibt, die welche brauchen würden.
Ich denke da besonders an die Teenagers, die gerne dir Füße auf den Sitz rauflegen.
Dachte da an die Stadtbusse.
Bei vielen Kindern in Autobussen denk ich immer an Schulausflüge und da wird ja meistens ein Reisebus angemietet (außer der Ausflug geht ins Tramwaymuseum, hoff ich mal ).
Obwohl es sicher billiger kommt, mit einem "normalen" 1er zu fahren.
Tja, jetzt hat sich´s wieder ausgelichtet. Früher oder später wird dann wohl ein Beschluss für die gesamte EU gefasst.Ich fahre immer mit Licht am Tag. Und Leute, die dies als Schwachsinn bezeichnen, verstehe ich nicht...