Sorry, aber das ist weder ein Gebotszeichen, noch ein Verbotszeichen - dass ist ein Achtungzeichen bzw. wird damit auf den KV hingewiesen - quasi "Achtung KV".Wenn sich einer nicht an den Kreisverkehr hält, hat es keine Konsequenzen ....Somit kann ich rechtlich geradeaus über die Kreuzung fahren.
Ganz ehrlich: Ich wär dafür solchen Oberbesserwissern vorsorglich sofort den Führerschein zu entziehen.
Gibt es davor Verkehrszeichen? "Kreisverkehr" ?
Zitat von: Bim am November 19, 2013, 17:51:15Sorry, aber das ist weder ein Gebotszeichen, noch ein Verbotszeichen - dass ist ein Achtungzeichen bzw. wird damit auf den KV hingewiesen - quasi "Achtung KV".Wenn sich einer nicht an den Kreisverkehr hält, hat es keine Konsequenzen ....Somit kann ich rechtlich geradeaus über die Kreuzung fahren.Wegen solcher Korintenkacker wie dir muss man 100.000 unnötige Schilder aufstellen. Ganz ehrlich: Ich wär dafür solchen Oberbesserwissern vorsorglich sofort den Führerschein zu entziehen.
Zitat von: just4fun am November 19, 2013, 18:07:40Zitat von: Bim am November 19, 2013, 17:51:15Sorry, aber das ist weder ein Gebotszeichen, noch ein Verbotszeichen - dass ist ein Achtungzeichen bzw. wird damit auf den KV hingewiesen - quasi "Achtung KV".Wenn sich einer nicht an den Kreisverkehr hält, hat es keine Konsequenzen ....Somit kann ich rechtlich geradeaus über die Kreuzung fahren.Wegen solcher Korintenkacker wie dir muss man 100.000 unnötige Schilder aufstellen. Ganz ehrlich: Ich wär dafür solchen Oberbesserwissern vorsorglich sofort den Führerschein zu entziehen.Dann soll sich nie mehr hier im Forum jemand beschweren, wenn die Polizei etwas nicht kontrolliert und jeder fährt wie er will und sich keiner an den Kreisverkehr hält!Wenn diese Dinge nicht Hand und Fuß haben, ist jede Beanstandung/Kontrolle/Anzeige der Polizei an dieser Örtlichkeit umsonst, denn bei einem Einspruch wird jede Behörde, jeder UVS und der VwGH dem Einspruch recht geben - Resultat daraus ist, dass sich niemand dran halten wird und jeder diese Örtlichkeit, nach wie vor, als normale Kreuzung passieren wird!Aber dann bitte dann keine Beschwerden ....Und noch etwas, wegen mir müssen nicht 100.000 Schilder aufgestellt werden - nur leider ist dies notwendig, wenn man eine rechtliche einwandfreie Regelung haben möchte! Und im konkreten Fall bitte lesen - ich habe kein einziges Schild gefordert - ich sagte sogar, dass diese Schilder umsonst sind, sondern ein Hindernis in der Platzmitte wichtig wäre, um rechtlich einen Kreisverkehr zu verwirklichen!Also zuerst bitte Lesen - und zwar den gesamten Verlauf und nicht nur ein Posting - und dann bitte Schreiben!
Wenn diese Dinge nicht Hand und Fuß haben
Das müsste man nur vernünftig gestzlich regeln, sodass solche Einsprüche keinerlei Chance haben. Schaffen andere Länder in Europa auch.
Übrigends: Auch dein letztes Post zeigt eindeutig dass du sehr wohl ein überpedantischer, kleinkarierter Korinthenkacker bist. Ein Normaldenkender Mensch kommt gar nicht auf die Idee sofort an UVS, VwGH und Co zu denken.
Korintenkacker
dass ist ein Achtungzeichen bzw. wird damit auf den KV hingewiesen - quasi "Achtung KV".
Zitat von: Bim am November 19, 2013, 17:51:15 dass ist ein Achtungzeichen bzw. wird damit auf den KV hingewiesen - quasi "Achtung KV"."Achtungzeichen" kennt die STVO nicht. Die dreieickigen Dinger mit Spitze nach oben (und einige weitere) heissen Gefahrenzeichen (§50 STVO)SCNRGert
Ergänzung: Und betreffend Nebenfahrbahnen ist es zumindest in Graz so, dass sie als Einbahn zusätzlich beschildert sind. Somit ist auch ein "durchfahren" und nicht bloß nur ein "zu- und/oder abfahren" erlaubt, wie in "richtigen Nebenfahrbahnen" (ohne Einbahnbeschilderung).
Zitat von: Bim am Oktober 25, 2013, 12:56:20Ergänzung: Und betreffend Nebenfahrbahnen ist es zumindest in Graz so, dass sie als Einbahn zusätzlich beschildert sind. Somit ist auch ein "durchfahren" und nicht bloß nur ein "zu- und/oder abfahren" erlaubt, wie in "richtigen Nebenfahrbahnen" (ohne Einbahnbeschilderung).Das wurde mir auch 1984 in der Fahrschule beigebracht, ich konnte nur keine gesetzliche Entsprechung finden.Sowohl heute als auch am 20.11.1983 stand in §8 Abs 1 der StVO:Nebenfahrbahnen dürfen nur in der dem zunächst gelegenen Fahrstreifen der Hauptfahrbahn entsprechenden Fahrtrichtung befahren werden, sofern sich aus Straßenverkehrszeichen nichts anderes ergibt.Und welche Sraßenverkehrszeichen sollen es sein, die eine andere Richtung vorgeben? Gebotspfeile: ja. Aber auch Einbahpfeile.
Verstehe die Diskussion nicht: baulich sieht das ganze nach einem Kreisverkehr aus und das wird dann ja (hoffentlich) so ausgeschildert sein, damit ist die Angelegenheit ab so was von klar - wie übrigens im restlichen Europa üblich ...W.
Und im konkreten Fall bitte lesen - ich habe kein einziges Schild gefordert - ich sagte sogar, dass diese Schilder umsonst sind, sondern ein Hindernis in der Platzmitte wichtig wäre, um rechtlich einen Kreisverkehr zu verwirklichen!