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Thema: US-Millionenklage gegen die ÖBB (6323-mal gelesen) Vorheriges Thema - Nächstes Thema

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  • Hubert Voller
US-Millionenklage gegen die ÖBB
20 Millionen US-$ fordert eine Amerikanerin von den ÖBB, der nach einem Unfall in Innsbruck die Beine amputiert werden mussten. Ein US-Gericht liefert ihr Munition.

WIEN. Schlechte Nachrichten aus den USA für die ÖBB: Ein amerikanisches Bundesgericht hat einer Klage der US-Bürgerin Carol P. Sachs gegen die Bundesbahnen recht gegeben und eine nochmalige Überprüfung der in der ersten Instanz abgewiesen Causa angeordnet. In dem seit April 2008 laufenden Verfahren geht es um Schadenersatz in Höhe von kolportierten 20 Millionen US-$.
Sachs war am 27. April 2007 in Innsbruck beim Versuch, einen abfahrenden Zug zu besteigen, zwischen Bahnsteig und Waggon geraten. Dabei wurde sie an beiden Beinen so schwer verletzt, dass diese amputiert werden mussten. Sachs war beim Unfall im Besitz eines Eurail-Passes gewesen, den sie zuvor bei der in Massachusetts ansässigen Firma Rail Pass Experts gekauft hatte. Und diese fungiert als Vertriebspartner der ÖBB in den USA.
Am 7. April 2008 brachte Sachs daher über die Rechtsanwaltskanzlei Becker& Becker eine Klage beim District Court (Northern District of California) gegen die Republik Österreich, die ÖBB Holding AG sowie die ÖBB Personenverkehr AG ein.
Nach jahrelangem juristischen Hin und Her wurde nun am 6. Dezember beim sogenannten Ninth Circuit entgegen der Erstentscheidung festgestellt, dass eine Klage von Sachs in den USA durchaus zulässig sei. Denn laut dem Urteil hätten sich die ÖBB "an kommerzielle Aktivitäten beteiligt, indem sie einen Eurail-Pass an einen US-Bürger über einen Third-Party Travel Agent (Drittgeschäft-Reisebüro) verkauften". Sie seien daher "nicht berechtigt, sich auf staatliche Immunität" zu berufen. Das ist insofern von Brisanz, da bei einer Klage in den USA erfahrungsgemäß wesentlich höhere Schadenersatzansprüche durchsetzbar sind als in Österreich.

Die ÖBB, die in der Causa von der Finanzprokuratur vertreten werden, können die Argumentation der Klägerin, die den US-Gerichtsstandort durchsetzen will, nicht nachvollziehen. Gemeinsam mit amerikanischen Anwälten wird gerade das Zulassungsverfahren zum Supreme Court, der obersten US-Gerichtsinstanz, vorbereitet.
"Es gab bisher widersprüchliche Urteile zur Causa", sagt ein ÖBB-Sprecher, der den "Unfall" als "sehr tragisch" bezeichnet: "Auf fahrende Züge darf nicht aufgesprungen werden. Mit unseren Sicherheitskampagnen sprechen wir so riskante Verhalten an".
©WirtschaftsBlatt, Print-Ausgabe, 2013-12-19
http://wirtschaftsblatt.at/home/nachrichten/oesterreich/1509330/USMillionenklage-gegen-die-OBB

Typisch amerikanisch!!!!!!

l.g.

Es ist besser, ein Licht zu entzünden, als über die Dunkelheit zu fluchen.

Re: US-Millionenklage gegen die ÖBB
Antwort #1

Re: US-Millionenklage gegen die ÖBB
Antwort #2
[Ironie an]
Spätestens jetzt sollten sich die ÖBB und ihre Personenverkehrs-AG englischsprachige Namen geben. Es ist ja eine Zumutung, von einem US-amerikanischen Gericht zu verlangen, ständig diese und weitere Namen in so einer gering verbreiteten Sprache auszusprechen. Selbstverständlich sollte auch die Konzernsprache der ÖBB endlich das Englische werden. Engleutsch ist es ja eh schon. Es darf nicht bei "Tickets", "Intercitys", "Eurocitys" oder "Rail Cargo Austria" bleiben!

Austrian Industries, diverse Holdings und nicht zuletzt die Austrian Airlines sollten wohl als "gelungene" Beispiele für Namensgebung genügen!
[Ironie aus]

Was ich nicht verstehe: Nachdem der schreckliche Unfall in Österreich passiert ist, müsste doch das hiesige Recht einschließlich hiesiger Rechtsprechung zur Anwendung kommen. Dabei wäre festzustellen, wer wieviel Schuld tatsächlich trägt.

Ist nun im Falle einer Verurteilung durch ein US-Gericht mit einer Beschlagnahme von etwaigen in den USA angelegten österreichischen Finanzwerten zu rechnen?
  • Zuletzt geändert: Dezember 19, 2013, 15:55:45 von Viator

Re: US-Millionenklage gegen die ÖBB
Antwort #3

Was ich nicht verstehe: Nachdem der schreckliche Unfall in Österreich passiert ist, müsste doch das hiesige Recht einschließlich hiesiger Rechtsprechung zur Anwendung kommen. Dabei wäre festzustellen, wer wieviel Schuld tatsächlich trägt.


Das würde man so denken - offenbar konstruiert man dies daraus, dass die Verunfallte ihre Fahrkarte beim ÖBB-Vertriebspartner in den USA gekauft hat. Somit ist der Vertrag in den USA Zustande gekommen un der Gerichtsstand in den USA.

Darüber hinaus wären die Schadenersatzsummen in den USA um ein Vielfaches höher als in Österreich - abgesehen von der Frage des Verschuldens - meiner persönlichen Meinung nach, besteht seitens der ÖBB überhaupt kein Verschulden, wenn jemand auf einen fahrenden Zug aufspringt, muss die Person sich des Risiko bewusst sein (in den USA gibt es ja für alles und jedes einen expliziten Hinweis, siehe Tiere trocknen in der Mikrowelle).

W.
"Es gehört nicht zum Begriff der Demokratie, dass sie selbst die Voraussetzungen für ihre Beseitigung schafft. Man muss auch den Mut zur Intoleranz denen gegenüber aufbringen, die die Demokratie gebrauchen wollen, um sie umzubringen"
(Carlo Schmid, SPD, 1948)

Re: US-Millionenklage gegen die ÖBB
Antwort #4
Du hast vollkommen recht, der Vertrag ist in den USA zustande gekommen. Das erworbene "Produkt" ist jedoch ein europäisches, österreichisches, das auch kein Exportartikel ist, sondern nur hierzulande nutzbar ist. Es muss doch irgendwo in den Tarif- oder Benützungsbestimmungen außerdem einen Passus geben, nach welchem das "Aufspringen auf fahrende Züge" verboten wäre. (Analog zum früheren "Blumenpflücken während der Fahrt verboten!")

Auf dem Kulanzweg kann man der bedauernswerten Frau ja beispielsweise den Fahrpreis rückerstatten und vielleicht einen Teil der Behandlungs-/ Rehabilitierungskosten (sofern nicht ohnehin von einer Versicherung abgedeckt) ersetzen, oder anbieten, einen Teil der Umbaukosten ihrer Wohnung zu übernehmen. Aber nur auf Kulanz!

Re: US-Millionenklage gegen die ÖBB
Antwort #5

Du hast vollkommen recht, der Vertrag ist in den USA zustande gekommen. Das erworbene "Produkt" ist jedoch ein europäisches, österreichisches, das auch kein Exportartikel ist, sondern nur hierzulande nutzbar ist. Es muss doch irgendwo in den Tarif- oder Benützungsbestimmungen außerdem einen Passus geben, nach welchem das "Aufspringen auf fahrende Züge" verboten wäre. (Analog zum früheren "Blumenpflücken während der Fahrt verboten!")


Habe das jetzt nicht zur Hand, aber da wird sicherlich der Passus erscheinen, dass man sich den Beförderungsbedingungen unterwirft und der Gerichtsstand Österreich (hws. Wien) ist.

Zitat

Auf dem Kulanzweg kann man der bedauernswerten Frau ja beispielsweise den Fahrpreis rückerstatten und vielleicht einen Teil der Behandlungs-/ Rehabilitierungskosten (sofern nicht ohnehin von einer Versicherung abgedeckt) ersetzen, oder anbieten, einen Teil der Umbaukosten ihrer Wohnung zu übernehmen. Aber nur auf Kulanz!


Davon würde ich mal hübsch Abstand nehmen: wäre ja ein Präjudiz für andere Fälle! Wenn da schon mit Anwälten und Gericht etc. gedroht bzw. agiert wird, braucht man nicht mehr kulant sein  :ätsch:

W.
"Es gehört nicht zum Begriff der Demokratie, dass sie selbst die Voraussetzungen für ihre Beseitigung schafft. Man muss auch den Mut zur Intoleranz denen gegenüber aufbringen, die die Demokratie gebrauchen wollen, um sie umzubringen"
(Carlo Schmid, SPD, 1948)

  • Ch. Wagner
Re: US-Millionenklage gegen die ÖBB
Antwort #6

Es muss doch irgendwo in den Tarif- oder Benützungsbestimmungen außerdem einen Passus geben, nach welchem das "Aufspringen auf fahrende Züge" verboten wäre.


Ja, gibt es, und zwar im Eisenbahngesetz.


Erstellt am: Dezember 19, 2013, 20:13:41

Davon würde ich mal hübsch Abstand nehmen: wäre ja ein Präjudiz für andere Fälle! Wenn da schon mit Anwälten und Gericht etc. gedroht bzw. agiert wird, braucht man nicht mehr kulant sein  :ätsch:


Das meine ich auch!

LG! Christian
Fer aut feri ne feriaris feri!
Queen Elizabeth I.

  • Hubert Voller
Re: US-Millionenklage gegen die ÖBB
Antwort #7
Die leidige Angelegenheit geht nun weiter.

Die ÖBB sieht sich womöglich mit einem millionenschweren Schadenersatzverfahren vor einem US-Gericht konfrontiert. Eine Amerikanerin, der im Jahr 2007 nach einem Unfall am Bahnhof in Innsbruck beide Beine teilweise amputiert werden mussten, verlangt von der Bahn 20 Millionen Dollar Schadenersatz.
Im Frühjahr soll es nun laut dem Bericht zu einer Anhörung der Parteien vor einem Supreme Court in den USA kommen. Dieses habe eine Anhörung zugelassen. Die ÖBB reagierten gegenüber der APA gelassen und verwiesen darauf, dass es nach wie vor lediglich um die Klärung des Gerichtsstandes gehe.
Die ÖBB dürfte an sich nur geklagt werden, wenn sie eine Niederlassung in den Vereinigten Staaten hat. Der Supreme Court in Kalifornien will sich aber deswegen der Sache annehmen, weil die Bahn durch den Verkauf eines Eurail-Tickets im Online-Shop an "kommerziellen Aktivitäten in den USA beteiligt" gewesen sei. Damit könnte auch die Immunität ausländischer Staatsfirmen aufgehoben werden.

Klage wegen fahrlässiger Körperverletzung
Die Klägerin begründete die Zuständigkeit des US-amerikanischen Gerichts damit, dass sie ihre Fahrkarte bei Rail Pass Experts in den USA via Internet gekauft und überdies ihren Wohnsitz in den Vereinigten Staaten habe, teilten die ÖBB der APA mit. Die Frau war laut dem Unternehmen im April 2007 beim Versuch, einen abfahrenden Zug zu besteigen, unter die Räder des Zuges gekommen. 2008 brachte sie Klage beim US District Court for the Northen District of California ursprünglich gegen die Republik Österreich, die ÖBB-Holding und die ÖBB-PV AG wegen fahrlässiger Körperverletzung, verschuldensunabhängiger Haftung und mangelnder Gebrauchstauglichkeit der Eisenbahn ein.
"Die jüngste Entscheidung ist nicht eine Niederlage für uns, sondern ganz im Gegenteil: Im Jänner wurde unser Antrag auf Revision zugelassen", argumentierte Bahn-Sprecher Michael Braun. Aus Sicht der ÖBB seien der Unfall und die Verletzungen der Dame "natürlich sehr tragisch". Mit Sicherheitskampagnen spreche man riskantes Verhalten auf Bahnhöfen und in Zügen an, auf fahrende Züge dürfe daher "strikt nicht aufgesprungen" werden. "Wir warten jetzt die Entscheidung des Supreme Court ab. Bei diesem Verfahren geht es jetzt allerdings nach wie vor nur um die Klärung des Gerichtsstandes, nicht um die Schadenshöhe", betonte Braun.


Quelle: INDUSTRIEMAGAZIN

l.g. rellov
Es ist besser, ein Licht zu entzünden, als über die Dunkelheit zu fluchen.

Re: US-Millionenklage gegen die ÖBB
Antwort #8
Hier gibt es detaillierte Informationen zum Fall: http://www.scotusblog.com/case-files/cases/obb-personenverkehr-ag-v-sachs/
Ob es eine mündliche Verhandlung gibt steht noch nicht fest, zur Zeit läuft die Frist für die detaillierteren Schriftsätze zur Argumentation.

Dass der Fall überhaupt am SCOTUS verhandelt wird ist ein großer Erfolg für die ÖBB denn die Argumentation der "Berufungsinstanz" (das Erstgericht hatte die Klage ja abgelehnt) ist höchst haarsträubend. Interessanterweise war die Eingabe der US Regierung gegen die Annahme, diese meinte dass der Fall nicht wichtig ist und die Folgen der "erweiterten Haftung" akzeptabel sind.

Re: US-Millionenklage gegen die ÖBB
Antwort #9
Das ganze ist inzwischen einstimmig für die ÖBB PV entschieden worden:

http://www.supremecourt.gov/opinions/15pdf/13-1067_onkq.pdf

Klage von Amerikanerin gegen ÖBB vor US-Gerichten nicht zulässig
Entscheidung des US-Supreme-Court liegt vor - Frau mussten nach einem Unfall am Innsbrucker Bahnhof 2007 beide Beine teilweise amputiert werden

Wien/Innsbruck - Nach dem schweren Unfall einer Amerikanerin am Bahnhof in Innsbruck im Jahr 2007 muss sich die ÖBB nicht einem Schadenersatzverfahren in den USA stellen. Der US-Supreme-Court entschied am Dienstag, dass eine angestrebte Klage der Frau gegen die Bahn vor einem amerikanischen Gericht nicht zulässig sei, berichteten die Nachrichtenagentur Reuters und mehrere US-Zeitungen in ihren Online-Ausgaben.

Die Kalifornierin war laut ÖBB im April 2007 beim Versuch, einen abfahrenden Zug zu besteigen, unter die Räder des Zuges gekommen. Der Frau mussten beide Beine teilweise amputiert werden.

Die Tatsache, dass die Amerikanerin ihr Online-Ticket in den USA gekauft habe, reiche nicht aus, um die Immunität von ausländischen Staaten und ihrer Vertreter zu überwinden, hieß es laut den Berichten in der Urteilsbegründung des Obersten Richters des Höchstgerichts. Diese Immunität gehe aus dem "Foreign Sovereign Immunities Act"-Gesetz hervor.

Die Amerikanerin hatte die Zuständigkeit eines US-amerikanischen Gerichts damit begründet, dass sie ihre Fahrkarte bei Rail Pass Experts in den USA via Internet gekauft und überdies ihren Wohnsitz in den Vereinigten Staaten habe. Zudem sei die Bahn durch den Verkauf eines Eurail-Tickets im Online-Shop an "kommerziellen Aktivitäten in den USA beteiligt" gewesen.

2008 hatte sie Klage beim US District Court for the Northen District of California ursprünglich gegen die Republik Österreich, die ÖBB-Holding und die ÖBB-PV AG wegen fahrlässiger Körperverletzung, verschuldensunabhängiger Haftung und mangelnder Gebrauchstauglichkeit der Eisenbahn eingebracht. Die Kalifornierin soll 20 Millionen Dollar Schadenersatz von der Bahn verlangt haben. (APA, 1.12.2015)