Pumpspeicherkraftwerk Koralm wird doch nicht verwirklicht?

Begonnen von Ragnitztal, 04 07, 2023, 15:56

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Ragnitztal

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Pumpspeicherkraftwerk Koralm vom Tisch

Das geplante Pumpspeicherkraftwerk auf der Koralm wird wohl nicht gebaut. Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), die positiv ausgefallen war, überprüft und der Beschwerde von einigen Parteien stattgegeben.

Das BVwG hat die gegen den UVP-Genehmigungsbescheid eingebrachten Beschwerden von 17 Parteien behandelt und gab den Beschwerden gegen den positiven UVP-Bescheid des Landes letztlich statt – mehr dazu auch in Causa Koralm-Kraftwerk vor Verwaltungsgericht (20.2.2023) sowie in Koralm-Kraftwerk: Weitere Mängel aufgedeckt (28.12.2022).

Es wurden vom Gericht ,,umfangreiche ergänzende Ermittlungstätigkeiten" durchgeführt, Sachverständige bestellt und an mehreren Verhandlungstagen die Ermittlungsergebnisse mit den Verfahrensparteien erörtert. Zusätzlich wurde auch ein Lokalaugenschein im Projektgebiet durchgeführt.

Umweltverträglichkeitsprüfung ,,nicht möglich"

Als Begründung für die Entscheidung wurde vom Gericht angeführt, dass ,,das Natura 2000-Gebiet Koralpe von der Steiermärkischen Landesregierung noch nicht als Europaschutzgebiet ausgewiesen wurde. Für das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) ist die Durchführung einer Naturverträglichkeitsprüfung unter diesen Voraussetzungen nicht möglich. Die Erlassung der fehlenden Verordnung des Europaschutzgebiets liegt nicht im Zuständigkeitsbereich des BVwG".

Der Hintergrund laut Gericht: Das Steiermärkische Naturschutzgesetz 2017 sieht einen vorläufigen Schutz für zukünftige Europaschutzgebiete vor. Das heißt, dass in einem Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung bis zur Erklärung zum Europaschutzgebiet – die durch Verordnung des Landes zu erfolgen hat – alle Handlungen verboten sind, die zu erheblichen Beeinträchtigungen der für den Schutzzweck maßgeblichen Schutzgüter führen können.

Bei diesem Ergebnis sei daher auch nicht weiter darauf einzugehen gewesen, ob wegen der ,,offenkundig zutage getretenen eklatanten Ermittlungsmängel in zahlreichen Fachbereichen allenfalls die Voraussetzungen für eine Aufhebung des Genehmigungsbescheids und für eine Zurückverweisung des Genehmigungsverfahrens an die Steiermärkische Landesregierung vorgelegen wären", hieß es in der Entscheidung, die bereits Ende Juni gefallen und rechtskräftig ist. Möglich ist für die Projektwerber nur noch der Gang zu den Höchstgerichten mittels außerordentlicher Rechtsmittel.

Geplante Rodungen abgewendet

Projektwerber ist die Pumpspeicherkraftwerk Koralm GmbH mit Sitz in Graz. Sie wollte auf der steirischen Seite der Koralm im Bezirk Deutschlandsberg ein Unterbecken und ein Oberbecken errichten. Für das Vorhaben wären Rodungen im Ausmaß von etwa 15 Hektar nötig gewesen. Das Projekt selbst wäre mit einem Investitionsaufwand von 800 Millionen bis zu einer Milliarde Euro eines der größten in der österreichischen Energielandschaft gewesen.

Grüne: ,,Keine Überraschung"

Erfreut nehmen die steirischen Grünen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Kenntnis. Klubobfrau Sandra Krautwaschl zeigt sich aber wenig überrascht, "so stümperhaft, wie da gearbeitet wurde." Für die Energiewende brauche es seriöse Projekte und schnelle, qualitativ hochwertige Abwicklungen von UVP-Verfahren: ,,Nach dem verheerenden Rechnungshofbericht zeigt auch dieses Urteil den jahrelangen Behördenpfusch unter SPÖ-Ressortverantwortung. Landesrätin Lackner kann sich hier nicht aus der Verantwortung stehlen."

,,Guter Tag" laut Umweltorganisation

Die Umweltorganisation VIRUS war eine der 17 beschwerdeführenden Parteien und nimmt das veröffentlichte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts dementsprechend mit Wohlwollen zur Kenntnis, so Sprecher Wolfgang Rehm: ,,Diese rechtskräftige Entscheidung in der Sache ist nach all den verfahrensrechtlichen Absurdidäten bei der Steiermärkischen Landesregierung ein guter Tag für das Umweltrecht und ein guter Tag für die Energiewende, die vom Trittbrettfahrertum eines Substandardprojektes befreit wurde."

Kleiner Wermutstropfen sei laut Rehm, dass mit Beendigung des Verfahrens ,,der Verfassungsgerichtshof nun nicht mehr die rechtswidrige Verkleinerung des Landschaftsschutzgebietes" zu Ende prüfen könne, die der Umweltverträglichkeitsprüfung vorangegangenen war.


Quelle: https://steiermark.orf.at/stories/3214488/

FlipsP


amoser

Wieder ein wichtiger und richtiger Schritt zur Erreichung der Klimaziele.

Stipe

Das Urteil, auch wenn ich es irgendwie schade um das Projekt finde, zeigt vor allem wie schlecht es um die steirische Landesverwaltung bestellt ist. Mit so katastrophalen Prozessen erreichen wir einfach kein Ziel, egal welches.

Deadlocked

Ich verstehe auch nicht, wieso man in Naturschutzgebieten solche Projekte überhaupt anfängt zu planen und noch schlimmer - eine Chance auf Realisierung haben, ich kann mir nicht vorstellen, dass es in der Steiermark keine anderen geeigneten Flächen für solche Projekte geben würde.
Dasselbe Drama bei der schwarzen Sulm und anderen geplanten Kraftwerken, teilweise für einen lächerlich kleinen Beitrag zur Stromerzeugung.

FlipsP

Zitat von: Deadlocked am  05 07, 2023, 19:45ich kann mir nicht vorstellen, dass es in der Steiermark keine anderen geeigneten Flächen für solche Projekte geben würde.

Viele fielen mir auf die Schnelle nicht ein..

Deadlocked


Cerberus2

Zitat von: Stipe am  05 07, 2023, 09:48Das Urteil, auch wenn ich es irgendwie schade um das Projekt finde, zeigt vor allem wie schlecht es um die steirische Landesverwaltung bestellt ist. Mit so katastrophalen Prozessen erreichen wir einfach kein Ziel, egal welches.
Pumspeicherkraftwerke sind doch auch dazu geeignet, zuviel erzeugten Strom (Windräder, Solar) durch Hochpumpen zu verbrauchen und dann durch vermehrtes Ablassen dann Strom zu produzieren, wenn kein Wind weht oder es dunkel ist.

Waghalsige Überlegung: Da würde es sich vielleicht sogar rentieren, dort ein Staubecken zu bauen, wo von oben gar kein Wasserzulauf ist - einfach mal Wasser aus einem Fluß unten raufpumpen, und dann hat man die Pufferfunktion für Wind und Sonne.

Ist aber wie gesagt eine waghalsige Überlegung, die eventuell komplett unwirtschaftlich ist.

FlipsP

Zitat von: Cerberus2 am  06 07, 2023, 08:43Pumspeicherkraftwerke sind doch auch dazu geeignet, zuviel erzeugten Strom (Windräder, Solar) durch Hochpumpen zu verbrauchen und dann durch vermehrtes Ablassen dann Strom zu produzieren, wenn kein Wind weht oder es dunkel ist.

Waghalsige Überlegung: Da würde es sich vielleicht sogar rentieren, dort ein Staubecken zu bauen, wo von oben gar kein Wasserzulauf ist - einfach mal Wasser aus einem Fluß unten raufpumpen, und dann hat man die Pufferfunktion für Wind und Sonne.

Ist aber wie gesagt eine waghalsige Überlegung, die eventuell komplett unwirtschaftlich ist.

Wird glaube ich selten auch schon gemacht. Das Bernegger Kraftwerk in Molln müsste so funktionieren, wenn ich es richtig im Kopf habe.

Stipe

Zitat von: Cerberus2 am  06 07, 2023, 08:43Pumspeicherkraftwerke sind doch auch dazu geeignet, zuviel erzeugten Strom (Windräder, Solar) durch Hochpumpen zu verbrauchen und dann durch vermehrtes Ablassen dann Strom zu produzieren, wenn kein Wind weht oder es dunkel ist.

Waghalsige Überlegung: Da würde es sich vielleicht sogar rentieren, dort ein Staubecken zu bauen, wo von oben gar kein Wasserzulauf ist - einfach mal Wasser aus einem Fluß unten raufpumpen, und dann hat man die Pufferfunktion für Wind und Sonne.

Ist aber wie gesagt eine waghalsige Überlegung, die eventuell komplett unwirtschaftlich ist.

Das wäre der einzige Sinn des Koralm-Pojektes gewesen - Überschussstrom durch Hochpumpen zu speichern und bei Bedarf abzulassen. Wasser braucht eigentlich nur einmal für die Erstbefüllung (und den laufenden Verlust), aber sosnt kann das irgendwo stehen.