RCA-Güterverkehr

Begonnen von amoser, 21 07, 2022, 01:44

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MaxlRail

Zitat von: FlipsP am  14 06, 2025, 19:1111.06.25

Bahnhof Kalsdorf: der VG XXX Kal - Gi bestand heute aus 2 Eanos, 1 Habbills und "14 Sggmrrss-y (Mobiler)".


Das Werk Retznei ist vollgestellt mit Mobilern.


Die Schlacke von Donawitz kommt seit einiger Zeit in Mobiler Ganzzüge statt wie vorher mit den blauen "Falns" der ERR.

amoser

#76
Zitat von: MaxlRail am  15 06, 2025, 21:26Die Schlacke von Donawitz kommt seit einiger Zeit in Mobiler Ganzzüge statt wie vorher mit den blauen "Falns" der ERR.

Danke für die Info!
Ist damit auch keine AB-Lok der StB mehr notwendig und damit auch die AB Retznei obsolet, da die Mobiler zwischen Leibnitz und dem Zementwerk auf der Straße hin- und hergekarrt werden?
In Leibnitz herrschen jetzt ja regelmäßig Abholungen und Anlieferungen von Mobilern, vermutlich auch nach bzw. von Halbenrain?

amoser

Gebe mir zur AB Retznei nach einer Sichtung selbst die Antworten:
StB-Lok ist keine mehr im Einsatz.
Die Waggons mit den Mobilern werden von einer RCG-Lok auf die AB gestellt und nach der Entleerung wieder abgeholt.
Ob Mobiler auch von Leibnitz auf der Straße kommen, konnte ich nicht feststellen.
Falls dazu wer etwas mehr weiß, bitte ich um einen Bericht.

Koralm

11.07.25

Ladestraße Peggau:

Zur Zeit steht 1 Kalmar Stapler für Container parat. Wird hier der Mobiler-Transport für Innofreight Container getauscht, da etwas nördlich 1 Innofreight Container steht - oder wird hier ein neuer Rohstoff umgeschlagen (Wietersdorfer & Peggauer Zementwerke gmbh).

Koralm

31.07.25

Ladestraße Peggau: "18 Innofreight Wagen" stehen derzeit in der Ladestraße.

Erklärung hier im Video: https://www.innofreight.com/news-archive/20-000-tonnen-branntkalk-von-peggau-nach-kosice/

Koralm

Zitat von: amoser am  21 12, 2022, 20:57Dieser heute nächst Kaindorf aufgenommene Zug mit Mobilern kommt leider nicht von Halbenrain sondern von Leibnitz. Dass diese Transporte mit der Bahn erfolgen, hat mit der Novelle zum Abfallwirtschaftsgesetz keinerlei Zusammenhang.

08.10.25

Dieser Zug bestand heute aus 14 Sggmrrss - y (Mobiler).

amoser

Da steht er noch in Kal.

5 x Rübe und ein Habbins waren auch dabei.

Koralm

Zitat von: amoser am  22 12, 2024, 14:12Diese "Bekämpfung" war zu erwarten, man will weiterhin alles billigst auf der Straße hin- und herkarren.

Lt. orf.at ist das Abfallwirtschaftsgesetz (Abfall per Bahn) gesetzeswidrig - wurde so eben gemeldet..

amoser

#83
Genau so ist es.
Aber die Politik schwafelt immer noch von einer "Verlagerung auf die Schiene".


Habe in aller Eile unterwegs die angebliche ORF-Meldung als richtig befürchtet. Die vorstehenden Zeilen sind daher obsolet.

Bei der Durchsicht in Ruhe habe ich jedoch festgestellt, dass der VfGH den Antrag der Beschwerdeführer abgewiesen hat und die vorgesehene Regelung verhältnismäßig ist. Daher ist die vorgesehene Verlagerung doch korrekt und die 3. Stufe mit einer Entfernung "100 km" tritt mit 1.1.2026 in Kraft.

Es ist natürlich eine Sauerei, dass der ORF in dieser Sache eine Falschmeldung gemacht hat. Offensichtlich  konnten die Damen und Herren der Redaktion eine juristische Entscheidung nicht richtig lesen.

V. Ergebnis
1. Der Antrag ist daher abzuweisen.
2. Diese Entscheidung konnte gemäß § 19 Abs. 4 VfGG ohne mündliche Verhandlung in nichtöffentlicher Sitzung getroffen werden.
Wien, am 6. Oktober 2025
Der Präsident:
DDr. GRABENWARTER
Schriftführerin:
Mag. STRUGALIOSKA

Bahnane

Zitat von: Koralm am Gestern um 17:36Lt. orf.at ist das Abfallwirtschaftsgesetz (Abfall per Bahn) gesetzeswidrig - wurde so eben gemeldet..
?

Das sieht der VfGH nicht so:
https://www.vfgh.gv.at/medien/Abfalltransporte-Bahn.de.php

Koralm


Vitus

Zitat von: Koralm am Gestern um 17:36Lt. orf.at ist das Abfallwirtschaftsgesetz (Abfall per Bahn) gesetzeswidrig - wurde so eben gemeldet..
Im Link finde ich aber nichts oder der ORF hat den Beitrag gelöscht


FlipsP

Zitat von: amoser am Gestern um 18:49
Zitat von: Koralm am Gestern um 17:36Lt. orf.at ist das Abfallwirtschaftsgesetz (Abfall per Bahn) gesetzeswidrig - wurde so eben gemeldet..

Genau so ist es.
Aber die Politik schwafelt immer noch von einer "Verlagerung auf die Schiene".

Habe in aller Eile unterwegs die angebliche ORF-Meldung als richtig befürchtet.

Bei der Durchsicht in Ruhe habe ich jedoch festgestellt, dass der VfGH den Antrag der Beschwerdeführer abgewiesen hat und die vorgesehene Regelung verhältnismäßig ist. Daher ist die vorgesehene Verlagerung doch korrekt und die 3. Stufe mit einer Entfernung "100 km" tritt mit 1.1.2026 in Kraft.

Es ist natürlich eine Sauerei, dass der ORF in dieser Sache eine Falschmeldung gemacht hat. Offensichtlich   konnten die Damen und Herren der Redaktion eine juristische Entscheidung nicht richtig lesen.

V. Ergebnis
1. Der Antrag ist daher abzuweisen.
2. Diese Entscheidung konnte gemäß § 19 Abs. 4 VfGG ohne mündliche Verhandlung in nichtöffentlicher Sitzung getroffen werden.
Wien, am 6. Oktober 2025
Der Präsident:
DDr. GRABENWARTER
Schriftführerin:
Mag. STRUGALIOSKA


Wobei dein Beitrag für mich einen Widerspruch enthält.

Zuerst das ,,genau so ist es", das  mich implizieren lässt, dass das AWG wirklich gesetzeswidrig sei und danach jedoch die kopierten Zeilen aus dem Eekenntnis, dass der Antrag abzuweisen sei.


Kurz und knapp:

Es wurde der Antrag auf Verfassungswidrigkeit einiger Punkte aus dem AWG gestellt - dieser Antrag wurde abgewiesen, sodass das AWG für mich als verfassungskonform gilt

Danke für den Link!