Neue Straßenbahnen für Graz

Begonnen von TW 529, 27 03, 2022, 17:11

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Franz312

Eine kurze Frage, die sicher viele hier wissen, also sorry, wenn es nichts neues ist: was ist das Problem mit den Variobahnen, die auf den Linien 1 und 3 nicht fahren können? Ist es wegen Gewicht, Bogenradius, oder was? Und würde das auch die neue Flexitys betreffen? Bzw wird sich jetzt mit dem Ausbau der Linie 1 etwas dort ändern?

PeterWitt

Es geht um die seitlichen Sicherheitsräume, bzw bei der Linie 1 war glaube ich auch die alte Brücke bei Rettenbach ein Thema.

38ger

Zitat von: PeterWitt am  25 06, 2026, 16:32Es geht um die seitlichen Sicherheitsräume, bzw bei der Linie 1 war glaube ich auch die alte Brücke bei Rettenbach ein Thema.

Und wie ich glaube auch um eine konservative Auslegung dieser Sicherheitsräume von Graz, Steiermark und/oder Holding Graz. In Wien hat man teilweise durchaus weniger Seitenabstand zu den parkenden Autos, auch bei den erst jetzt ausgelieferten Flexities. Da müssten ja grundsätzlich dieselben Normen und Gesetze gelten?
Und @Linie 1: Da dürfen auch keine Variobahnen und Flexities fahren???

riggnix

Es geht um die Sicherheitsabstände zu parkenden Autos. Die werden in Graz sehr großzügig ausgelegt (ich glaube seit einem Unfall, oder?). Die Fahrzeuge, die vor der Änderung bereits zugelassen waren, dürfen dort noch immer fahren.
VB und Flexity werden dort aber vermutlich erst nach einem Umbau des Straßenraums zugelassen.

TW 581

Auf der Linie 1 fahren seit November planmäßig nun Variobahnen und dann in Zukunft auch nach Mariatrost ab 2028.
LG TW 581

PeterWitt

Zitat von: TW 581 am  25 06, 2026, 23:27Auf der Linie 1 fahren seit November planmäßig nun Variobahnen und dann in Zukunft auch nach Mariatrost ab 2028.
Ja, aber eben nur, weil diese nicht bis Mariatrost kommen...
Verstärkerfahrten/Umleitungen nach Eggenberg gab's auch schon früher mit der VB, ebenso umgeleitete 7er zum Hilmteich, also genau jener Strecke, die jetzt auch von VB befahren wird.

Ch. Wagner

Zitat von: riggnix am  25 06, 2026, 20:58Die werden in Graz sehr großzügig ausgelegt (ich glaube seit einem Unfall, oder?). Die Fahrzeuge, die vor der Änderung bereits zugelassen waren, dürfen dort noch immer fahren.

Es handelt sich um den Unfall von Kaprun vom November 2000, bei dem 155 Menschen starben.
Und weil in Graz Parkplätze immer wichtiger als Straßenbahnen sind, wurde hier nichts "großzügig" ausgelegt, sondern das Gesetz befolgt

flow

Zitat von: Ch. Wagner am  26 06, 2026, 08:49Es handelt sich um den Unfall von Kaprun vom November 2000, bei dem 155 Menschen starben.
Und weil in Graz Parkplätze immer wichtiger als Straßenbahnen sind, wurde hier nichts "großzügig" ausgelegt, sondern das Gesetz befolgt

Zeigst mir den relevanten Abschnitt im Gesetz bitte.
Morteratsch - fermeda sün dumanda

Stefan 4076

Die Diskussion hatten wir hier schon. Tatsache ist, dass bislang die Variobahnen nicht mit Fahrgästen von/zur Krenngasse fahren dürfen.

Zurück zu den Flexity-Bahnen. Die Innenraum-Ausstattung finde ich - vor allem im Vergleich zur Wiener Variante - echt toll. Gewöhnungsbedürftig finde ich nur die zum Fenster hin platzierten Einzelsitze über den Fahrwerken. Bei den Variobahnen sind die Sitze zum Gang hin angeordnet, was für größere Personen wegen des ansteigenden Bodens bequemer ist. Alternativ hätte man wie in Wien 1,5-breite (Mutter-Kind-)Sitze einbauen können.

StlB Kh. 101

Die Flexitys werden da hoffentlich fahren dürfen, sonst müsste man die Linie 3 zwischen Jakominiplatz und Krenngasse nach Ausscheiden der Altfahrzeuge einstellen. Und das wird niemand wollen.

Ch. Wagner

Zitat von: flow am  26 06, 2026, 09:25Zeigst mir den relevanten Abschnitt im Gesetz bitte.



Aber gerne, das steht alles in der StrabVO

Stipe

Einer meiner Professoren sagte mal "Ein Blick in den Gesetzestext verteift die Rechtskenntnis." Also schauen wir mal, was da so geschrieben steht. Relevant dürfte §19 StrabVO sein.

ZitatSicherheitsräume
§ 19. (1) Zum Schutz von Personen muss neben jedem Gleis außerhalb der Lichtraumumgrenzung ein Sicherheitsraum vorhanden sein. Er muss vom Gleis aus und durch Türen der Fahrzeuge erreichbar sein. Zwischen zwei Gleisen genügt ein gemeinsamer Sicherheitsraum.
(2) Sicherheitsräume müssen mindestens 0,7 m breit und 2,0 m hoch sein und lotrecht stehen. Bei Abweichungen des Tunnelquerschnittes von der Rechteckform darf die Breite des Sicherheitsraumes im oberen und unteren Bereich geringfügig eingeschränkt sein. Sicherheitsräume müssen für die Beförderung von Verletzten auf Tragen geeignet sein.
(3) Einschränkungen von Sicherheitsräumen durch Einbauten, insbesondere durch Stützen oder Signalanlagen, sind auf kurzen Längen zulässig, wenn zwischen den Einbauten und der Lichtraumumgrenzung ein Abstand von mindestens 0,6 m vorhanden ist. Absatz 2 dritter Satz gilt sinngemäß.
(4) Unterbrechungen von Sicherheitsräumen durch Einbauten, insbesondere durch Stützen oder Signalanlagen, sind auf kurzen Längen zulässig, wenn eine Umgehungsmöglichkeit vorhanden ist, die den Anforderungen an Sicherheitsräume entspricht.
(5) Im Verkehrsraum öffentlicher Straßen gilt als Sicherheitsraum der an den Gleiskörper angrenzende Teil des Verkehrsraumes. Für die Abmessungen des Sicherheitsraumes gelten die Mindestvoraussetzungen des Absatz 2. Straßenfahrzeuge gelten nicht als Einschränkung des Sicherheitsraumes.
(6) In Haltestellen gilt als Sicherheitsraum der Raum auf den Bahnsteigen, wenn deren Oberkante nicht mehr als 0,5 m über der begehbaren Fläche des Bahnkörpers liegt. Bei größerem Höhenunterschied ist ein Sicherheitsraum entweder auf der anderen Seite des Gleises oder unter dem Bahnsteig anzuordnen.
(7) Sicherheitsräume unter den Bahnsteigen müssen mindestens 0,7 m breit und 0,7 m hoch sein. Sie müssen auch bei besetztem Gleis zugänglich sein; vor ihnen dürfen keine Stromschienen liegen.
(8 ) Bei Laufstegen im Bereich von Abstellanlagen gelten Abs. 6 und 7 sinngemäß.

Also, Sicherheitsräume müssen mindestens 70cm breit sein, Straßenfahrzeuge werden aber nicht gerechnet. Also, wenn die breiteren Straßenbahnen physisch an den parkenden Autos vorbeikommen, laut StrabVO dürfen sie auf der Linie 3 fahren.

flow

Zitat von: flow am  26 06, 2026, 09:25Zeigst mir den relevanten Abschnitt im Gesetz bitte.

Zitat von: Ch. Wagner am  26 06, 2026, 13:44Aber gerne, das steht alles in der StrabVO

Offenbar nicht, aber das war eh zu erwarten.
Morteratsch - fermeda sün dumanda

riggnix

Es ist gesetzlich also sehr wohl möglich, wird in Graz aber strenger ausgelegt. Also eine bewusste Entscheidung in Graz.

Ich finde die Grazer Auslegung aber durchaus nachvollziehbar. Der Gesetzestext bringt halt wenig, wenn dann vor allen Türen Autos parken, und die Einsatzkräfte nicht in die Straßenbahn kommen.