Die Retter sind in einem privaten Verein organisiert: Ergo "kann nicht erkannt werden, dass der Landesverband Steiermark des Österreichischen Roten Kreuzes Teil des öffentlichen Dienstes ist". Anders gesagt: Im Notfall ist kein Parkschein zu lösen, im Zweifelsfall schon.
Folgt man dieser Argumentationslinie in Verbindung mit den §26 und 26a StVO würde dies bedeuten, dass Fahrzeuge des Rettungs- und Krankentransportdienstes (insbesondere des ÖRK) immer dann einen Parkschein benötigen, wenn sie ohne eingeschaltetes Blaulicht in gebührenpflichtigen Zonen parken... Damit müsste man für jeden Krankentransport und Einsatz ohne Blaulicht Parkgebühren zahlen wenn man länger als 10 Minuten vor Ort ist. Und das kommt häufig vor! Bei Rettungseinsätzen müsste desweiteren das Blaulicht an bleiben, was bedeutet die Zündung anzulassen und das Auto unversperrt stehen zu lassen! Klingt realitätsnah, oder?
Zitat von: Vespa am Oktober 15, 2014, 17:23:42Folgt man dieser Argumentationslinie in Verbindung mit den §26 und 26a StVO würde dies bedeuten, dass Fahrzeuge des Rettungs- und Krankentransportdienstes (insbesondere des ÖRK) immer dann einen Parkschein benötigen, wenn sie ohne eingeschaltetes Blaulicht in gebührenpflichtigen Zonen parken... Damit müsste man für jeden Krankentransport und Einsatz ohne Blaulicht Parkgebühren zahlen wenn man länger als 10 Minuten vor Ort ist. Und das kommt häufig vor! Bei Rettungseinsätzen müsste desweiteren das Blaulicht an bleiben, was bedeutet die Zündung anzulassen und das Auto unversperrt stehen zu lassen! Klingt realitätsnah, oder?Einsätze werden protokolliert und lassen sich im Nachhinein immer nachvollziehen wenn es tatsächlich einen gegeben hat.
Rettung muss in Graz Parkgebühren blechenInteressante Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts: Da das Rote Kreuz ein Verein wie andere ist, sind für Rettungsfahrzeuge Blaue und Grüne Zone nicht gratis.Rettung muss Parkgebühren zahlenIm Sommer des Vorjahres parkte ein Rot-Kreuz-Einsatzfahrzeug in Graz in der Innenstadt - ohne Parkschein. Prompt setzte es einen Strafzettel. Das Rote Kreuz ging in Berufung. Man verwies auf die Straßenverkehrsordnung, wonach Polizei & Co. "nicht an gewisse Verbote nicht gebunden seien".Das weiß man im Verwaltungsgericht, schränkt aber ein: Der Rot-Kreuz-Wagen parkte nicht wegen eines Einsatzes, sondern wegen einer Besprechung. Obendrein ist man mit Polizei & Co. nicht gleichzustellen. Die Retter sind in einem privaten Verein organisiert: Ergo "kann nicht erkannt werden, dass der Landesverband Steiermark des Österreichischen Roten Kreuzes Teil des öffentlichen Dienstes ist". Anders gesagt: Im Notfall ist kein Parkschein zu lösen, im Zweifelsfall schon.Quelle: http://www.kleinezeitung.at/steiermark/3772390/rettung-muss-graz-parkgebuehren-blechen.story?xtor=CS1-15
Es gibt ähnliche bzw noch ärgere Fälle:Auf dem Weg zum Einsatz geblitzt: Feuerwehrmann muss Schein abgebenDie Konsequenz ist klar: Mischitz appelliert an seine Kameraden, in Zukunft die Geschwindigkeitsbegrenzung auf dem Weg zu Einsätzen ausnahmslos einzuhalten: "Die Konsequenz ist, dass sich die Bevölkerung zukünftig auf längere Ausrückungszeiten einstellen muss, auch wenn sich damit natürlich das Risiko erhöht, dass ein Menschenleben nicht mehr rechtzeitig gerettet oder ein größerer Schaden abgewendet werden kann."Rechtlich anscheinend klar ... der Kamerad in seinem Privatauto hat kein Blaulicht ... so ein 30er kann manchmal ganz schön lang dauern ...
Ich kann nur ungläubig den Kopf schütteln
Hätte es sich um einen (protokollierten) Einsatz gehandelt, wären keine Gebühren angefallen.Da jetzt gleich wieder mit "die Rettung wird nicht mehr kommen, weil sie Strafe zahlen müssen. Die Sicherheit aller ist gefährdet" herumzulamentieren, ist wohl lächerlich. (wie in Kommentaren der KleZe)
Für mich heißt das ganz klar: Alle Fahrzeuge, die nicht zum öffentlichen Dienst gmemäß §26a (1) zu zählen sind aber dennoch mit Blaulicht ausgestattet sind (also Rotes Kreuz, Grünes Kreuz, ASB, Feuerwehren, Ärzte, ...) müssen, wenn diese Sondersignalanlagen ausgeschalten sind, Parkgebühren zahlen (Egal ob Einsatz, und egal welcher Einsatzpriorität).
Alle Fahrzeuge, die nicht zum öffentlichen Dienst ...zählen... aber dennoch mit Blaulicht ausgestattet sind ...müssen, wenn diese Sondersignalanlagen ausgeschalten sind, Parkgebühren zahlen (Egal ob Einsatz, und egal welcher Einsatzpriorität).
Einsatzfahrzeuge, Notdienste und Ärzte im Dienst benötigen kein Parkticket.
Das ÖRK führt zwar Tätigkeiten durch, die im öffentlichen Interesse liegen, dazu zählt vor allem der "Rettungs- und Krankentransportdienst", jedoch ist nur der "Rettungsdienst" (d.h. alle Einsätze, bei denen Blaulicht und/oder Folgetonhorn zum Einsatz kommen) eine "öffentliche Aufgabe", nicht jedoch der Krankentransportdienst! Soviel zum "Juristen-Blabla". Der "Einsatz", wie ihn die Bevölkerung versteht, ist eben nicht gleich wie jener "Einsatz", so wie er in Verordnungen oder Gesetzen definiert wurde! Mögliche Lösungen:Man müsste ganz einfach den Begriff "Krankentransport" in die StVO einbringen und schon wäre die Sache erledigt!ODER:Man konzentriert sich auf die wirklich wichtigen Dinge und nicht auf solche Themen!