Der Titel muß doch heißen: Strafe wegen ungültigen Tickets. Die eingeschränkte zeitliche Benützbarkeit war den Betroffenen bekannt. Wenn also jemand vorher fährt, hat er keinen gültigen Fahrausweis und wird zu Recht bestraft.
Dann gleich an das ÖBB Sommerticket - auch nicht in der Früh gültig.