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Thema: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit (37162-mal gelesen) Vorheriges Thema - Nächstes Thema

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  • amadeus
  • Libertin & Hedonist
Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Antwort #45

Die sollte die HGL dann besser schnell mal updaten, ansonsten würd ich ihnen durchaus wünschen dass wer dagegen klagt, und so alle Medien davon Wind bekommen. Dann müsstens sies eh noch aufgrund des Bevölkerungsdruckes sowieso noch davor ändern.


Eine Klage, daß Rollstühle immer, unter allen Umständen, um jeden Preis und ohne Rücksicht auf Verluste mitgenommen werden müssen? Viel Spaß dabei ...
Nebstbei bemerkt, die Medien wissen es ohnehin (brauchen also keinen Wind) und die meisten halbwegs logisch denkenden Menschen auch. Also wird wohl kein "Bevölkerungsdruck" vorkommen.
Gruß aus Graz-Eggenberg
Wolfgang
      Für jedes Problem gibt es eine Lösung, die einfach, klar und falsch ist.
Im Übrigen bin ich der Meinung, daß das Fahrtziel eines Fahrzeuges mit dessen Fahrtzielanzeige übereinstimmen soll.


  • PeterWitt
Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Antwort #46

Im Übrigen ist ein Ausrutscher beim Aufheben des Rollstuhles keine vorsätzliche Körperverletzung, sondern allerhöchstens eine fahrlässige.

Wenn es Sanitäter oder Pflegepersonal betrifft schon, denn diese Personengruppe wurde auf die technische und rechtlich korrekte Handhabe mit Rollstühlen unterwiesen - und wenn man wider besseres Wissen gegen Vorschriften verstößt und dabei jemanden verletzt ist schon ein Vorsatz zu erkennen.


Wenigstens weiß die Führung der HGL, dass das Verhalten des Straßenbahnfahrers unangemessen war. Über die vielen Besserwisser im Forum braucht man sich nicht zu wundern. Die gegenseitigen Angriffe im Forum lassen nicht unbedingt auf vom Humanismus beseelte Forumsteilnehmer schließen.

Humanistisch gesehen war auch Robin Hood ein Ass - nur rechtlich war´s halt nicht ganz so. Leider leben wir aber in einem (sich immer mehr dem amerikanischen Vorbild anpassenden) Rechtsstaat und nicht in einem humanistischen Paradies.
Wäre beim Ein/Aussteigen etwas passiert hätte vermutlich die (Verantwortung tragende) Lehrerin noch vor den Eltern eine Anzeige gegen den Fahrer eingebracht, Hauptsache sie selbt ist aus dem Schneider.

  • Linie5
Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Antwort #47

O. Mitnahme von Handgepäck, Rollstühlen u. Kinderwagen, Fahrrädern, Benützung von
Rollschuhen und Inline Skates

2. Anlagen und Fahrzeuge dürfen mit nicht zusammengeklappten Kinderwagen und Rollstühlen
nur nach Maßgabe der technischen Voraussetzungen und des vorhandenen Platzangebotes
benützt werden.
3. Es dürfen ausnahmslos nur die hiefür gekennzeichneten Türen benützt werden.
4. Jeder Rollstuhl muss bei Hochflurfahrzeugen von mindestens einer erwachsenen Person
begleitet werden. Diese Begleitperson hat für Hilfestellung beim Ein- und Aussteigen der
mobilitätseingeschränkten Person und für das Ein- und Ausladen des Rollstuhles zu sorgen.
5. Beim Ein- und Aussteigen ist das Fahrpersonal dazu angehalten, Hilfestellung zu leisten.
6. Für die Sicherung von Rollstühlen und Kinderwagen mittels der vorhandenen
Befestigungseinrichtungen im Wageninneren ist selbst zu sorgen.

> http://www.holding-graz.at/fileadmin/holdinggraz/Linien/Tickets/Befoerderungebedingungen_ab_Dezember_2011.pdf


Danke flow!

Das ist ein Fehlverhalten des Fahrers! Es steht ja ausdrücklich drin, dass beim Ein und Aussteigen Hilfestellung zu geben ist. Passiert ist das Gegenteil.

  • amadeus
  • Libertin & Hedonist
Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Antwort #48
Zitat
Das ist ein Fehlverhalten des Fahrers! Es steht ja ausdrücklich drin, dass beim Ein und Aussteigen Hilfestellung zu geben ist. Passiert ist das Gegenteil.


"Angehalten" bedeutet eindeutig "soll" und nicht "muß".
Gruß aus Graz-Eggenberg
Wolfgang
      Für jedes Problem gibt es eine Lösung, die einfach, klar und falsch ist.
Im Übrigen bin ich der Meinung, daß das Fahrtziel eines Fahrzeuges mit dessen Fahrtzielanzeige übereinstimmen soll.


Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Antwort #49

Zitat
Das ist ein Fehlverhalten des Fahrers! Es steht ja ausdrücklich drin, dass beim Ein und Aussteigen Hilfestellung zu geben ist. Passiert ist das Gegenteil.


"Angehalten" bedeutet eindeutig "soll" und nicht "muß".


Die einzige akzeptable Ausnahme ist wenn der Fahrer körperlich aufgrund einer Erkrankung nicht in der Lage ist eine Hilfestellung zu leisten.

Jeder auch nur halbwegs normale Fahrer wird ja auch helfen, nur ein paar Soziopathen eben nicht. Um solche Leute zu finden wärs durchaus vorteilhaft die HGL würden Tests mit Kinderrollstühlen und auch Kinderwägen durchführen, um sich solche Probleme für die Zukunft zu ersparen.

Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Antwort #50

Zitat
Das ist ein Fehlverhalten des Fahrers! Es steht ja ausdrücklich drin, dass beim Ein und Aussteigen Hilfestellung zu geben ist. Passiert ist das Gegenteil.


"Angehalten" bedeutet eindeutig "soll" und nicht "muß".


Außerdem heißt "Hilfestellung" nicht unbedingt dass der Fahrer einen Rollstuhl über 3 Stufen in ein nicht dafür vorgesehenes Fahrzeug heben muss. Hilfestellung wäre z.B. das Bedienen der Rampe in Niederflurzügen.

  • flow
Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Antwort #51

Jeder auch nur halbwegs normale Fahrer wird ja auch helfen, nur ein paar Soziopathen eben nicht. Um solche Leute zu finden wärs durchaus vorteilhaft die HGL würden Tests mit Kinderrollstühlen und auch Kinderwägen durchführen, um sich solche Probleme für die Zukunft zu ersparen.


Jetzt reicht's aber auch einmal! Warst du bei dem "Vorfall" dabei? Weißt du aus erster Hand, wie sich der Fahrer, wie sich die Lehrerin verhalten hat? Wenn nein, dann lass' doch bitte Aussagen à la "Soziopathen" und dergleichen stecken.
Morteratsch - fermeda sün dumanda

Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Antwort #52

Danke flow!

Das ist ein Fehlverhalten des Fahrers! Es steht ja ausdrücklich drin, dass beim Ein und Aussteigen Hilfestellung zu geben ist. Passiert ist das Gegenteil.


Die Punkte 2, 3 und 4 übersiehst du absichtlich?

Ad 2: in einem Hochflurfahrzeug sind die technischen Voraussetzungen für das Verladen eines Rollstuhls nicht gegeben (wie wir hier inzwischen gelernt haben dürfen Rollstühle nicht als Hebegerät misbraucht werden).
Ad 3: In einem Hochflurfahrzeug gibt es _keine_ Tür mit Rollstuhlsymbol, also keine Tür die "entsprechend gekennzeichnet" ist.
Ad 4: Die Begleitperson hat für das Verladen zu sorgen. Im gegenständlichen Fall war sie dazu offensichtlich nicht in der Lage - folglich war die Gruppe von der Beförderung auszuschließen.

Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Antwort #53


Danke flow!

Das ist ein Fehlverhalten des Fahrers! Es steht ja ausdrücklich drin, dass beim Ein und Aussteigen Hilfestellung zu geben ist. Passiert ist das Gegenteil.


Die Punkte 2, 3 und 4 übersiehst du absichtlich?


Ad 4: Die Begleitperson hat für das Verladen zu sorgen. Im gegenständlichen Fall war sie dazu offensichtlich nicht in der Lage - folglich war die Gruppe von der Beförderung auszuschließen.


In Punkt 4 der Beförderungsbedingungen ist ausdrücklich von einer Begleitperson die Rede, somit ist logischerweise der Fahrer die zweite Person die den Rollstuhl über die Stufen zu heben hat.

  • Martin
  • Global Moderator
  • Styria Mobile Team
Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Antwort #54
Was wenn es sich um eine zierliche Fahrerin handelt?  ::)

Ich denke, dass alles von der spezifischen Situation abhängt und man das nicht verallgemeinern kann.
Liebe Grüße
Martin

  • Ch. Wagner
Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Antwort #55
Was sind denn das für arrogante "Humanisten", die andere Menschen in übelster Weise diskreditieren.
Die Diskussion geht doch nicht darum, ob ein Fahrer weiblich, männlich, zierlich oder kräftig ist, sondern daß die Beförderung von Rollstühlen in diesen alten Fahrzeugen (aus gutem Grund) verboten ist.
Punkt. Aus.
Ich hätte für Linie5 und just4fun auch Bezeichnungen. Da sie sofort gestrichen werden, unterlasse ich es, sie zu schreiben. Die mich kennen, wissen es allerdings.
LG! Christian
Fer aut feri ne feriaris feri!
Queen Elizabeth I.

Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Antwort #56

sondern daß die Beförderung von Rollstühlen in diesen alten Fahrzeugen (aus gutem Grund) verboten ist.
Punkt. Aus.


Lies du dir mal lieber die Beförderungsbedingungen durch. Flow hat ja eh den betrefefnden Abschnitt reinkopiert.

Es gibt kein Verbot, weil ein Verbot gegen x Gleichbehandlungsgesetze verstossen würde und rechtlich niemals haltbar wäre. Und daraus ergibt sich klar, wenn ein Rollstuhl durch die Tür passt und eine Begleitperson vorhanden ist, ist die HGL verpflichtet ihn mitzunehmen, und der Fahrer ist angehalten Hilfestellung zu leisten. Nicht umsonst hat sich ja die HGL für das Verhalten des Fahrers entschuldigt und Besserung gelobt.

Nur wenn der Fahrer dazu körperlich nicht in der Lage wäre kann er davon absehen.

  • Linie5
Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Antwort #57

Was sind denn das für arrogante "Humanisten", die andere Menschen in übelster Weise diskreditieren.
Die Diskussion geht doch nicht darum, ob ein Fahrer weiblich, männlich, zierlich oder kräftig ist, sondern daß die Beförderung von Rollstühlen in diesen alten Fahrzeugen (aus gutem Grund) verboten ist.
Punkt. Aus.
Ich hätte für Linie5 und just4fun auch Bezeichnungen. Da sie sofort gestrichen werden, unterlasse ich es, sie zu schreiben. Die mich kennen, wissen es allerdings.
LG! Christian


Wirklich sehr sachliches Diskussionsniveau! Kompliment! ::) ::)

Manfreds Worten ist nichts mehr hinzuzufügen. Einige (weniger) User glauben hier ja tatsächlich die Weisheit mit Löffeln gefressen zu haben. ::)
  • Zuletzt geändert: März 11, 2012, 16:23:27 von Linie5

  • amadeus
  • Libertin & Hedonist
Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Antwort #58

Es gibt kein Verbot, weil ein Verbot gegen x Gleichbehandlungsgesetze verstossen würde und rechtlich niemals haltbar wäre. Und daraus ergibt sich klar, wenn ein Rollstuhl durch die Tür passt und eine Begleitperson vorhanden ist, ist die HGL verpflichtet ihn mitzunehmen, und der Fahrer ist angehalten Hilfestellung zu leisten. Nicht umsonst hat sich ja die HGL für das Verhalten des Fahrers entschuldigt und Besserung gelobt.


Du solltest dich gelegentlich über die Rechtslage informieren, auch wegen x Gleichbehandlungsgesetzen sind Rollstühle für Hebeaktionen nicht geeignet. Egal ob der Rollstuhl durch die Tür paßt oder nicht. Ohne Rampe kein Rollstuhl, so einfach ist das.
Im Übrigen sind die Beförderungsbedingungen von der Aufsichtsbehörde zu genehmigen. Das wird auch hier der Fall sein.
Nebstbei nehme ich an, daß die Personalvertetung die HGL über die tatsächliche Rechtslage informiert hat, so daß die das nächstemal nicht wieder solchen Unsinn treiben.
Gruß aus Graz-Eggenberg
Wolfgang
      Für jedes Problem gibt es eine Lösung, die einfach, klar und falsch ist.
Im Übrigen bin ich der Meinung, daß das Fahrtziel eines Fahrzeuges mit dessen Fahrtzielanzeige übereinstimmen soll.


Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Antwort #59
Es ist anzunehmen, dass die Führung der HGL die Beförderungsdingungen kennt. Von dieser Tatsache ausgehend gibt es nur zwei Möglichkeiten: Mit Bedauern auf die Beförderungsbedingungen hinzuweisen, oder sich für das Verhalten des Fahrers zu entschuldigen ... oder hätten Sie vielleicht erst die Besserwisser fragen sollen?