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Thema: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit (37182-mal gelesen) Vorheriges Thema - Nächstes Thema

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  • amadeus
  • Libertin & Hedonist
Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Antwort #75
Wir haben in der gesamten Diskussion auch etwas nicht bedacht:

Die Beförderungsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen Fahrgast und Verkehrsunternehmen und stellen eigentlich keine Dienstanweisung für das Personal dar. Das dürfte wohl irgendwie extra geregelt sein.
Gruß aus Graz-Eggenberg
Wolfgang
      Für jedes Problem gibt es eine Lösung, die einfach, klar und falsch ist.
Im Übrigen bin ich der Meinung, daß das Fahrtziel eines Fahrzeuges mit dessen Fahrtzielanzeige übereinstimmen soll.


Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Antwort #76

Wir haben in der gesamten Diskussion auch etwas nicht bedacht:

Die Beförderungsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen Fahrgast und Verkehrsunternehmen und stellen eigentlich keine Dienstanweisung für das Personal dar. Das dürfte wohl irgendwie extra geregelt sein.


Allerdings werden diese Dienstanweisungen wohl a) nicht im Widerspruch zu den Beförderungsbestimmungen stehen und die sind b) natürlich trotzdem für die Fahrgäste bindend. Nachdem allein aus den Beförderungsbestimmungen das Verweigern der MItnahme IMHO gerechtfertigt (wenn auch vielleicht vor Ort unzureichend kommuniziert) war sind ergänzende Dienstanweisungen hier aber eigentlich eh nicht relevant.
  • Zuletzt geändert: März 14, 2012, 23:59:45 von invisible

Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Antwort #77
@Telefonzentrale
St. Georg habe ich mit dem zitieren der Punkte 4 und 5 nur deutlich gemacht, dass da der Hilfestellung leistende Fahrer auf Grund der die Verantwortung tragenden Begleitperson außer Obligo ist, wenn etwas passieren sollte.
Der Punkt 3 bezieht sich ja nicht auf die Tür sondern den bei der Türe befindlichen Abstellplatz. Bei jeder anderen Türe wäre, falls der Rollstuhl oder auch ein Kinderwagen dort platziert würde, das Ein- und Aussteigen stark behindert oder unmöglich gemacht, ganz gleich ob Hoch- oder Niederflurtram.
Als Rollstuhlfahrer würde ich mich wohl gefoppt fühlen, wäre dort ein Rollstuhlzeichen angebracht, wo ich ohne Begleitperson gar nicht hin kann.
Nach Meinung einiger hier, entschuldigt sich die Führung der HGL für etwas nicht gemacht zu haben, was man sowieso nicht hätte tun dürfen.
Dann schreiben die so offensichtlich ahnungslosen noch explizit wie ein Rollstuhl in einem Hochflurwagen zu befördern ist, obwohl es doch angeblich gar keine Hochflurtram gibt, in der dies erlaubt sei. Die Führung der HGL wurde zwar durch politischen Proporz und Frauenquote bestimmt, deswegen sind aber noch lange nicht blöde.

  • Ch. Wagner
Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Antwort #78

dass da der Hilfestellung leistende Fahrer auf Grund der die Verantwortung tragenden Begleitperson außer Obligo ist, wenn etwas passieren sollte.


... was du aber durch einen Gesetzestext oder ein Urteil erst belegen mußt. So bleibt es schlichtweg eine Behauptung.
LG! Christian

Fer aut feri ne feriaris feri!
Queen Elizabeth I.

Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Antwort #79
Hallo,



... was du aber durch einen Gesetzestext oder ein Urteil erst belegen mußt. So bleibt es schlichtweg eine Behauptung.
LG! Christian




Es gibt kein Präzendenzrecht bzw. Fallrecht in Österreich. Urteile gelten nur für den konkreten Fall, für den sie gefällt wurden. Trotzdem ist das Risiko für den Fahrer nicht allzugroß. Zivilrechtlich greift aufgrund des Dienstnehmerhaftplfichtgesetzes das Prinzip der Mäßigung greift. Auch strafrechtlich dürfte, so lange der Fahrer nicht alhokolisiert ist, nicht allzuviel drinnen sein.

Viel schwerwiegender ist aber ohnedies die moralische Verantwortung. Wer möchte schon, dass wegen der eigenen Fehleinschätzung ein Kind stirbt oder Verletzungen erleidet.

Liebe Grüße,
Stefan

Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Antwort #80
@CH. Wagner
Da liegt generell das Problem des geringen Vertrauens der Bevölkerung in unsere Rechtssprechung. Es wird vor Gericht Recht gesprochen und nicht der Gerechtigkeit zum Durchbruch verholfen. Kurz zusammengefasst, steht in den Beförderungsbedingungen die Begleitperson hat für alles zu sorgen und das Fahrerpersonal ist dazu angehalten beim Ein- und Aussteigen zu helfen. So wie das Fahrpersonal sich nicht kümmern muss ob sich stehende Passagiere auch festhalten, ist es auch nicht für das fixieren des Rollstuhles verantwortlich. So sehe ich das jedenfalls. Ein Richter könnte das natürlich anders sehen, als schlichte Behauptung der HGL die seiner Meinung nicht entspricht...

@Stefan Tiran
Das Kind wurde doch längst verletzt. Ihm wurde (wieder einmal?) gezeigt,dass es minderwertig ist, nicht wert ist in einer Tram mitgenommen zu werden. Und das vor der ganzen Klasse. Seelische Wunden bleiben, ein gebrochenes Bein heilt aber wieder. Und das kapieren eben Leute wie Stefan Tiran nicht.

Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Antwort #81

Dann schreiben die so offensichtlich ahnungslosen noch explizit wie ein Rollstuhl in einem Hochflurwagen zu befördern ist, obwohl es doch angeblich gar keine Hochflurtram gibt, in der dies erlaubt sei.


Wie schon erläutert gab es eben in der Vergangenheit sehr wohl Hochflurfahrzeuge, die die Mitnahme von Rollstühlen (wenn auch recht umständlich) erlaubten. Aber auch in den ex-Salzburger Bussen gab es für diesen Zweck Rampen - und das obwohl die Stufen dort weniger Steil und auch weniger zahlreich waren.

Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Antwort #82
Zitat
Das Kind wurde doch längst verletzt. Ihm wurde (wieder einmal?) gezeigt,dass es minderwertig ist, nicht wert ist in einer Tram mitgenommen zu werden. Und das vor der ganzen Klasse. Seelische Wunden bleiben, ein gebrochenes Bein heilt aber wieder. Und das kapieren eben Leute wie Stefan Tiran nicht.

Das sehe ich aus meiner Erfahrung nicht so: In einer gesunden, entspannten Klassengemeinschaft wird aus solchen Vorgängen kein Drama gemacht. Und es ist nicht immer das Kind im Rollstuhl das limitierende Element einer Klassengemeinschhaft: Es kann auch andere treffen, etwa wenn die ganze Klasse einen Stoff nocheinmal durchmachen muss, weil ihn ein paar Lernschwache nicht kapiert haben. Da sagt auch niemand: die armen lernschwachen Schüler nehmen Schaden und werden verletzt. Oder beim Sport die Fettleibigen, oder beim Schwimmen die Nichtschwimmer oder beim Werkunterricht die Grobmotoriker.

Meine Erfahrung: Behinderte als ganz normale Schüler, Kameraden, Mitmenschen behandeln. Sie selbst wollen in den wenigsten Fällen etwas anderes. Und das Leben besteht eben aus positiven und negativen Erfahrungen. Nur aus diesen Erfahrungen heraus kann ein junger Mensch reifen. Gefahr droht aus anhaltenden Extremsituationen, etwa einem instabilen Elternhaus.

Die Abweisung eines Straßenbahnfahrers und 6 Minuten Warten auf die nächste Niederflurbim ist mit Sicherheit kein Grund zur Sorge um das Wohlergehen des Schülers. Im Besonderen, wenn die Aufsicht die Entscheidung ruhig und gelassen akzeptiert hätte.

Und ja, man hätte auch vorher bei den HGL anrufen können, zu welcher Uhrzeit eine Niederflurstraßenbahn bei besagter Haltestelle zu erwarten ist .... das Telefon ist bereits erfunden  ::)

  • amadeus
  • Libertin & Hedonist
Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Antwort #83
Missverständnis

Barbara Muhr zum LB ,,Sozialdienst für Tramfahrer" vom 12. 3. 2012

Wo Menschen arbeiten, passieren leider Missverständnisse wie in dieser speziellen Causa, die durch das Handeln und den falschen Ton eines einzelnen Mitarbeiters in die Schlagzeilen geriet. Zu diesem aus moralischer Sicht nicht zu rechtfertigenden Verhalten ist zu sagen, dass der Fahrer allerdings aus rechtlicher und betriebstechnischer Sicht richtig gehandelt hat.

Es gibt in Graz leider noch immer Hochflurstraßenbahnen, die keine sicheren Einrichtungen für Menschen mit Behinderung haben. Dies war bei dem betreffenden Fahrzeug der Fall. Kommt es in einer solchen Hochflurstraßenbahn zu einer Notbremsung, so ist der Rollstuhl nicht gesichert.

Ich darf Ihnen darüber hinaus mitteilen, dass die Graz-Linien ihre Schulungen und Sensibilisierungen hinsichtlich des Umgangs mit Menschen mit Behinderung immens verstärkt haben. Wir bitten Sie, unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht pauschal zu verurteilen.

Barbara Muhr, Vorstandsdirektorin Graz-Linien

Quelle: Kleine Zeitung
Gruß aus Graz-Eggenberg
Wolfgang
      Für jedes Problem gibt es eine Lösung, die einfach, klar und falsch ist.
Im Übrigen bin ich der Meinung, daß das Fahrtziel eines Fahrzeuges mit dessen Fahrtzielanzeige übereinstimmen soll.


  • Martin
  • Global Moderator
  • Styria Mobile Team
Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Antwort #84
Wahrscheinlich hatte der Niederflurwagen eine kleine Revision oder wurde für Fahrschulen oder desgleichen benötigt.

Ich bin mir sicher, dass die HGL sich etwas dabei denken, wenn ein NF Fahrzeug auf einem Kurs fährt der nach der Frühspitze einzieht.
NF Fahrzeuge werden sicher nicht absichtlich in der Remise hinterstellt.

Um wieder zum Thema zurückzukehren:
Dazu dürften jetzt durch die Stellungnahme von Frau Mag. Barbara Muhr in der Kleinen wohl alle Unklarheiten beseitigt sein.  ;)
Liebe Grüße
Martin

  • flow
Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Antwort #85

Dazu dürften jetzt durch die Stellungnahme von Frau Mag. Barbara Muhr in der Kleinen wohl alle Unklarheiten beseitigt sein.  ;)


Gibt es das auch für nicht Kleine-Leser?
Morteratsch - fermeda sün dumanda

Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Antwort #86

Dazu dürften jetzt durch die Stellungnahme von Frau Mag. Barbara Muhr in der Kleinen wohl alle Unklarheiten beseitigt sein.  ;)


Wurde also der Fahrer "betoniert", weil er sich gemäß den Vorschriften verhalten hat?

  • Martin
  • Global Moderator
  • Styria Mobile Team
Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Antwort #87

Wurde also der Fahrer "betoniert", weil er sich gemäß den Vorschriften verhalten hat?

Wieso?
Zitat

Zu diesem aus moralischer Sicht nicht zu rechtfertigenden Verhalten ist zu sagen, dass der Fahrer allerdings aus rechtlicher und betriebstechnischer Sicht richtig gehandelt hat.


Wie ich immer sagte, ist das eine Art Zwickmühle.

Was meinst Du mit betoniert? - vielleicht wurde ihm gesagt, wie er künftig reagieren soll.
Liebe Grüße
Martin

Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Antwort #88

Wurde also der Fahrer "betoniert", weil er sich gemäß den Vorschriften verhalten hat?

Natürlich NICHT!

Der Fahrer war mit seiner Entscheidung im Recht.
Nur dürfte er sich von der wahrscheinlich quengelnden Lehrerin zu einem nicht kundengerechten Ton hinreissen haben lassen. Möglicherweise wurde er dafür
Zitat

"strengstens ermahnt".
Der Empedokles (ital. Empedocle) ist ein Unterwasservulkan in der Straße von Sizilien. Die höchste Erhebung liegt rund 7 bis 8 Meter unter der Meeresoberfläche. Ein starker Ausbruch des Empedokles könnte einen Tsunami auslösen.

  • Ch. Wagner
Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Antwort #89

Gibt es das auch für nicht Kleine-Leser?


Aber selbstverständlich.
Und was sagt der Betriebsrat dazu: ein Mitarbeiter hat sich korrekt verhalten ist ist deswegen moralisch verwerflich? Was hat Frau Muhr noch in der HGL zu suchen?
LG!Christian
Fer aut feri ne feriaris feri!
Queen Elizabeth I.