Kampf um Parkplatz wird noch härterDie Grazer Parksheriffs haben bald alle Falschparkergattungen im Visier. "Ticket" wird teurer, selbst Doppelstrafen wären möglich.Die Parkuhren, dieses Bild drängt sich auf, gehen ab 1. November in der Landeshauptstadt anders. Nicht mehr die Polizei alleine, sondern auch die 130 Parksheriffs strafen dann sämtliche Punkte im Parksündenregister ab: von "Ich stehe nur kurz am Behindertenparkplatz" bis zu "Der Zebrastreifen ist auch mit meinem Auto breit genug". 25 statt wie bisher 20 Euro sind dann fällig (Organmandat).
Streng genommen können Parksheriffs dann einfach Doppelstrafen verhängen: Wer zum Beispiel in der Innenstadt (flächendeckende Kurzparkzone) sein Fahrzeug am Radweg abstellt, der riskiert ein "Ticket" für Falschparken in der Zone (21,80 Euro) und eines nach der Straßenverkehrsordnung (25 Euro). "Das ist zwar möglich, aber nicht geplant. Graz soll ja nicht die Stadt der Strafen werden", winkt man im Magistrat eilig ab.
"Es wird rascheln"Zu tun wird man ohnehin genug haben: Bei stichprobenartigen Kontrollen haben Parkraumservice-Mitarbeiter im Vorübergehen 5000 Vergehen binnen einer Woche notiert. Dabei wurden bloß die gängigen Delikte kontrolliert. "Es wird rascheln", prophezeit ein Parksheriff. Vor allem in der Anfangsphase im November sowie im Dezember. "Wiederherstellen der Grundordnung", nennt es ein Polizist.
Das Parkraumservice kontrolliert werktags vorrangig im Bereich der Blauen und Grünen Zone (rund 26.000 Stellplätze) bis 20 Uhr und am Samstag bis 13 Uhr. In ihr Revier fallen mehr als 7500 Halte- und Park-Verbote. Die restliche Zeit sowie außerhalb der Zonen hält die Polizei die Augen offen.
Resultat: Die Autofahrer unter den mehr als 400.000 Personen, die sich tagsüber in Graz aufhalten, werden künftig noch schwerer einen kostenlosen Parkplatz finden. Zur Erinnerung: Im Vorjahr waren in den Bezirken Graz Graz-Umgebung rund 206.000 Pkw und Kombi zugelassen.
Und um Irrtümer zu vermeiden: "Die Polizei kontrolliert auch weiterhin", stellt Stadtpolizeikommandant Kurt Kemeter klar. Derzeit würden Beamte der zwölf Polizeiinspektionen im Schnitt zwei Stunden am Vormittag und mindestens zwei Stunden am Nachmittag im Fußstreifendienst auch die Straßenverkehrsordnung betreffend nach dem Rechten sehen. Um die Polizisten für andere Aufgaben freizuspielen, kommen jetzt aber die Parksheriffs dazu.
Neue Sheriffs gesuchtAktuell sind es 130, man sucht aber bereits Verstärkung. Die entsprechenden Organe werden seit wenigen Wochen in Etappen angelobt. "Alle Partien haben gut gelernt", ist Gottfried Pobatschnig, Leiter des Referats für Parkraumbewirtschaftung, hörbar zufrieden. Zähneknirschen hingegen bei den Falschparkern. Schließlich wird der "Strafzettel" (Organmandat nach Straßenverkehrsordnung) mit 1. November spürbar teurer: 25 statt wie bisher 20 Euro. Die "gebührenrechtliche Übertretung" - keinen Parkschein in der Blauen oder Grünen Zone gelöst - wird 2012 teurer: 24 statt 21,80 Euro (siehe Info).
Den Vorwurf abzukassieren, weisen Verkehrsreferentin Lisa Rücker (Grüne) und Koalitionspartner Nagl-VP indes zurück: Das Geld würde ja in Verkehrsprojekte investiert. Interessant: Straferlöse auf Gemeindestraßen gehen (abzüglich Verwaltungskosten) an die Stadt, auf Landesstraßen zum Teil ans Land, aber auf ehemaligen Bundesstraßen weiterhin an den Bund.
THOMAS ROSSACHER
Quelle:
Kleine ZeitungErstellt am: 24 Oktober 2011, 19:05:52
"Wir strafen erst ab Minute 14"Vom Halten in der Zone und kranken Kindern.Es ist ein exemplarischer Einzelfall: Herr H. bleibt in der Kurzparkzone stehen, um sein erkranktes Enkelkind aus der Schule zu holen. "Halten" ist bis zu zehn Minuten erlaubt, Herr H. brauchte aber zwei Minuten länger - und schon setzte es eine Strafe von 21,80 Euro. "Hier hätte es eine Ermahnung getan", ist H. sauer, der früher selbst Polizist war. Im Verwaltungsstrafgesetz sei geregelt, dass bei einer geringfügigen Übertretung mit unbedeutenden Folgen die Behörde von einer Strafe absehen kann. Das hätte sich H. auch von den Parksheriffs erwartet, noch dazu mit dem Sonderfall krankes Enkelkind.
Für den Leiter der Grazer Parkraumbewirtschaftung, Gottfried Pobatschnig, ist die Sache dennoch eindeutig. "Erstens: Wir strafen erst ab Minute 14, haben also drei Minuten Toleranz. Zweitens: In Paragraf sechs ist geregelt, dass eine Tat nur durch einen Notstand entschuldigt werden kann." Und um einen Notstand habe es sich nicht gehandelt, schließlich war das Kind in der Schule betreut. Fehlendes Fingerspitzengefühl lässt er seinen Beamten nicht vorwerfen: "Woher sollen wir wissen, ob jemand ein krankes Kind oder eine Zeitung holt?" Herr H. könne aber gegen die Strafe ohnehin eine Berufung einlegen.
GERALD WINTER
Quelle:
Kleine Zeitung