Zitat von: Ch. Wagner am Januar 05, 2020, 10:07:54Zitat von: Martin am Januar 04, 2020, 22:47:09Dashcams in den Fahrzeugen könnten es zeigen. Jo eh. Und dann noch Überwachungskameras mit Gesichtserkennung wie in London oder China.Also, ich denke, dass jeder sofort unschuldig in so eine Situation kommen könnte, wo es Aussage gegen Aussage steht und keine Zeugen gibt. Und dann wäre eine solche Dashcam als erweiterter Fahrtenschreiber schon sinnvoll. In AT ist dies ja momentan nicht einmal freiwillig möglich, da verboten. Wenn eine solche Cam aber eine Schnittstelle hat die nur der Polizei zugänglich ist, so sehe ich da kein Problem, werden die Daten doch nur bei Bedarf ausgelesen.
Zitat von: Martin am Januar 04, 2020, 22:47:09Dashcams in den Fahrzeugen könnten es zeigen. Jo eh. Und dann noch Überwachungskameras mit Gesichtserkennung wie in London oder China.
Dashcams in den Fahrzeugen könnten es zeigen.
Na Gott sei Dank wird es jetzt deine Überwachungsstaatpläne in den nächsten Jahren sicher nicht mehr geben.
Dieses "Hetzen-Bremsen-Hetzen-Bremsen" gab es früher nicht...
Es gibt wieder mal eine Störung (SL5), Ersatzverkehr Zentralfriedhof <-> Puntigam.
https://www.kleinezeitung.at/steiermark/graz/5751867/Ersatzverkehr_Gleich-zwei-Unfaelle_Grazer-Bims-standen-teilweise
ZitatIch würde denen als Strafe den Führerschein abnehmen und das Fahrzeug versteigern lassen.Warum nicht gleich die Bim-Fahrer mit Schusswaffen ausstatten? - Die könnten dann in bester "Chicago 1930" - Manier im Vorbeifahren auf den Gegner ballern, was das Zeug hält, und so den Zuwiderhandelnden einbremsen ....(...)
Ich würde denen als Strafe den Führerschein abnehmen und das Fahrzeug versteigern lassen.
ZitatWeiß jemand genaueres zum Unfallhergang? Ja.
Weiß jemand genaueres zum Unfallhergang?
Von dieser Übertreibung jetzt abgesehen und unabhängig vom aktuellen Vorfall, was spricht dagegen jemandem den Führerschein abzunehmen, wenn er/sie grob gegen die StVO verstößt oder Unfälle verursacht.
Zitat von: Andreas am Januar 14, 2020, 22:09:21In anderen Ländern wird bei tödlichen Unfällen durchaus auch wegen fahrlässiger Tötung oder auch wegen Mord ermittelt und auch angeklagt. Und bei entsprechendem Urteil kann das Auto auch als Tatwaffe eingezogen werden. Ausreichend Beispiele gibt es in der Schweiz und in Deutschland.
In anderen Ländern wird bei tödlichen Unfällen durchaus auch wegen fahrlässiger Tötung oder auch wegen Mord ermittelt und auch angeklagt. Und bei entsprechendem Urteil kann das Auto auch als Tatwaffe eingezogen werden. Ausreichend Beispiele gibt es in der Schweiz und in Deutschland.
Zitat von: Dietmar am Januar 14, 2020, 21:58:39ZitatWeiß jemand genaueres zum Unfallhergang? Ja.Teilst du dein Wissen mit uns?