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Verkehr => ÖPNV - Stadtverkehr => Straßenbahn => Thema gestartet von: TW 581 am März 08, 2012, 19:38:37

Titel: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Beitrag von: TW 581 am März 08, 2012, 19:38:37
Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit

Der Fahrer weigerte sich, eine Siebenjährige nach einem Schulausflug, in der Straßenbahn mitzunehmen: Mit seiner Tram komme kein Rollstuhl mit. Eltern sind empört, die Graz-Linien haben sich entschuldigt.
Die alten Grazer Trams sind für Rollstuhlfahrer schlecht gerüstet

Es war ein ganz normaler Schulausflug - bis zur geplanten Rückfahrt samt Entgleisung eines Straßenbahnfahrers der Graz-Linien.

Mit seiner Schulklasse besuchte ein siebenjähriges Mädchen, das im Rollstuhl sitzt, die Bärenburg am Grazer LKH. Am Rückweg wollten sie in eine Straßenbahn der Linie 7 einsteigen. Wollten - denn der Tram-Fahrer hat sich geweigert, das Kind im Rollstuhl mitzunehmen. "Wir haben höflich gefragt, ob er uns beim Hineintragen hilft, da es eine alte Straßenbahn ohne Niederflur war", erzählt Claudia Schmid, Lehrerin an der Volksschule Waltendorf. "Aber der Fahrer hat nur abgewunken: Mit seiner Tram komme kein Rollstuhl mit."

Die Lehrerin und die Eltern des Mädchens sind empört. "Das ist für das Kind extrem schlecht, weil es die Ausgrenzung direkt spürt", so Schmid. Dabei wäre die Fahrt möglich gewesen, trotz der alten Tram: "Das ist ein Kinderrollstuhl, der ohne Probleme auch durch die schmale Tür geht. Wir sind ja schon öfter mit so alten Garnituren gefahren."

Entschuldigung

Die Eltern haben sich sofort bei den Graz-Linien beschwert. "Die haben sich auch rasch entschuldigt und uns Gutscheine für das Bad Eggenberg angeboten", so Kerstin Schild, die Mutter des Mädchens. "Aber darum geht es uns nicht: Wir wollen, dass Rollstuhlfahrer selbstverständlich mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fahren können."

Bei den Graz-Linien ist man zerknirscht. "Wir bedauern den Vorfall", sagt Sprecher Gerald Pichler. "Unsere Fahrer sind ausdrücklich angewiesen, zu helfen." Der betroffene Mitarbeiter wurde "strengstens ermahnt".

Am Ende hat die Schulklasse den Bus der Linie 41 genommen. Hier war "die Fahrerin extrem behilflich", so Lehrerin Schmid.

Quelle: http://www.kleinezeitung.at/steiermark/graz/graz/2965360/oeffis-kind-rollstuhl-durfte-nicht.story
Titel: Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Beitrag von: 4020er am März 08, 2012, 20:47:41
Zitat
Der Typ gehört nicht streng ermahnt, sondern sofort gekündigt!!!!!

Dem kann ich zustimmen.

Zitat
Sensationell auch der klägliche Versuch einer Entschuldigung: Gutscheine fürs Eggenberger Bad....

Naja, eine Entschuldigung ist durchaus angebracht und taktisch nicht unklug. Ich frage mich nur, was ein Kind im Rollstuhl mit einem Gutschein für ein Bad anfangen soll.

Zitat
, sondern auch menschlich ein armseliger Betrieb!

Da zum technischen Teil eh schon viel zu oft etwas geschrieben wurde, springe ich gleich zum menschlichen:
Du kannst nicht von einer Person auf alle anderen schließen. Oft genug erlebe ich Fahrer, die durch ihr Verhalten glänzen und durchaus Hoffnung aufkommen lassen.
Das Traurige ist leider nur, dass das Wort "Fristlose" bei den HGL nicht zu existieren zu scheint. Natürlich sollte man nicht jeden der einen Fehler begeht sofort rauswerfen, so ein Vorfall wäre aber durchaus in Grund für eine Kündigung. Wenn jeder glaubt er kann eh nicht gekündigt werden häufen sich solche Vorfälle höchstwahrscheinlich...

lg
Titel: Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Beitrag von: StefanTiran am März 08, 2012, 20:52:11


Mit seiner Schulklasse besuchte ein siebenjähriges Mädchen, das im Rollstuhl sitzt, die Bärenburg am Grazer LKH. Am Rückweg wollten sie in eine Straßenbahn der Linie 7 einsteigen. Wollten - denn der Tram-Fahrer hat sich geweigert, das Kind im Rollstuhl mitzunehmen. "Wir haben höflich gefragt, ob er uns beim Hineintragen hilft, da es eine alte Straßenbahn ohne Niederflur war", erzählt Claudia Schmid, Lehrerin an der Volksschule Waltendorf. "Aber der Fahrer hat nur abgewunken: Mit seiner Tram komme kein Rollstuhl mit."


Das kann ich gut verstehen. Was wäre, wenn es in der Straßenbahn zu brennen begonnen hätte? Bei einer Schulklasse wäre das selbst bei 100% mobilen Kindern eine hektische, chaotische, gefährliche Situation.

Zitat

Die Lehrerin und die Eltern des Mädchens sind empört. "Das ist für das Kind extrem schlecht, weil es die Ausgrenzung direkt spürt", so Schmid.


Gerade die Lehrerin hätte das vermeiden können, in dem sie einen Bus organisiert hätte.

Zitat

Dabei wäre die Fahrt möglich gewesen, trotz der alten Tram: "Das ist ein Kinderrollstuhl, der ohne Probleme auch durch die schmale Tür geht. Wir sind ja schon öfter mit so alten Garnituren gefahren."


Und wie sieht es mit der Evakuierung des Wagen aus? Wie viele erwachsene Begleitpersonen waren denn dabei? Wenn es ausreichend viele gewesen wären, warum haben sie dann den Fahrer um Hilfe gebeten?

SCNR,
Stefan
Titel: Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Beitrag von: just4fun am März 08, 2012, 21:15:40

Das kann ich gut verstehen. Was wäre, wenn es in der Straßenbahn zu brennen begonnen hätte? Bei einer Schulklasse wäre das selbst bei 100% mobilen Kindern eine hektische, chaotische, gefährliche Situation.

Gerade die Lehrerin hätte das vermeiden können, in dem sie einen Bus organisiert hätte.

Und wie sieht es mit der Evakuierung des Wagen aus? Wie viele erwachsene Begleitpersonen waren denn dabei? Wenn es ausreichend viele gewesen wären, warum haben sie dann den Fahrer um Hilfe gebeten?


Geh bitte. Warum nicht gleich ein "Eintreten verboten mit Gehbehinderung/Kinderwagen/für Blinde/..."-Schild an der Tür der Strassenbahnen?

Ausserdem klar, um in der Stadt von einem Punkt an den anderen zu kommen braucht man natürlich einen eigenen Bus, die Graz Linien sind ja nur dazu da um zur Zirde herumzufahren.

Wie schaffen dass eigentlich zehntausende Kinder tagtäglich komplett ohne Begleitperson in der Strassenbahn zu fahren, wenn da ein Feuer ausbricht, so chaotisch, und hektisch, und gefährlich, und ohne Evakuierungshilfe, Hilfe.
Titel: Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Beitrag von: StefanTiran am März 08, 2012, 21:42:03
Hallo,


Geh bitte. Warum nicht gleich ein "Eintreten verboten mit Gehbehinderung/Kinderwagen/für Blinde/..."-Schild an der Tür der Strassenbahnen?


Weil man sich offensichtlich dazu entschlossen hat, mobilitätseingeschränkte Personen nicht grundsätzlich auszuschließen, was nämlich sowieso nicht ginge. Für mich gibt es schon einen großen Unterschied zwischen Einzelpersonen und Gruppen.

Zitat
Ausserdem klar, um in der Stadt von einem Punkt an den anderen zu kommen braucht man natürlich einen eigenen Bus, die Graz Linien sind ja nur dazu da um zur Zirde herumzufahren.


Für Gruppen von Personen, bei denen nicht alle 100 % mobil sind, wäre das schon sehr zu empfehlen. Derzeit halte ich den öffentlichen Verkehr tatsächlich nicht für hinreichend gut ausgebaut um Reisegruppen jederzeit transportieren zu können.

Zitat
Wie schaffen dass eigentlich zehntausende Kinder tagtäglich komplett ohne Begleitperson in der Strassenbahn zu fahren, wenn da ein Feuer ausbricht, so chaotisch, und hektisch, und gefährlich, und ohne Evakuierungshilfe, Hilfe.


Im Gegensatz zu Schulausflügen liegt es bei Alleinfahrten von Kindern im Verantwortungsbereich der Eltern, ob sie dem Kind zutrauen, sich im gewählten Verkehrsmittel so zu verhalten, dass es sich selbst und andere nicht gefährdet. Ich bin überzeugt davon, dass einige Eltern ihre 6-jährigen Kinder nicht alleine mit der Straßenbahn fahren lassen.

Liebe Grüße,
Stefan
Titel: Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Beitrag von: 5047er am März 08, 2012, 22:35:25
Wirklich sehr logisch. Das Kind bzw. die Schulklasse hat keine Zeit vielleicht 6 bzw. allerhöchstens 12 Minuten auf eine Niederflurstraßenbahn zu warten, aber dafür, sich so zu beschweren, dass das ganze in die Zeitung kommt ist natürlich ausreichend Zeit vorhanden.  ::)
Titel: Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Beitrag von: just4fun am März 08, 2012, 22:52:15

Wirklich sehr logisch. Das Kind bzw. die Schulklasse hat keine Zeit vielleicht 6 bzw. allerhöchstens 12 Minuten auf eine Niederflurstraßenbahn zu warten, aber dafür, sich so zu beschweren, dass das ganze in die Zeitung kommt ist natürlich ausreichend Zeit vorhanden.  ::)


Und warum sollten sie warten, nur weil der Fahrer ein A...loch ist?

Sowas darf definitiv nicht vorkommen, und die Holding Graz sollte den Vorfall wohl zum Anlass nehmen um ihre Mitarbeiter besser zu schulen, damit sowas nicht mehr vorkommt. Das ist ja nicht nur ein katastrophales Verhalten gegenüber den Fahrgästen, sondern sie zerstören sich durch sowas ja auch ihr eigenes Image.

Wenn ich da an andere Städte denke, wo Strassenbahn- und Busfahrer etwa Blinde Perseonen bewusst ansprechen und fragen, wer macht das bei uns? Die gehen an Stationen wie etwa Hauptplatz oder Jakominiplatz im Doppelhaltestellenchaos unter. Als ob bei uns nochmal ein Fahrer der hinteren Tram stoppen würde wenn er sieht an der ersten Position steht eine Blinde (oder gehbehinderte) Person.
Titel: Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Beitrag von: Martin am März 08, 2012, 23:02:50
@5047er:
Die Reaktion des Fahrers war nicht optimal.
Dieser hätte den Kunden ja eine NF-Tram anbieten können und höflich erklären, dass es gesetzlich nicht erlaubt ist einen Rollstuhl zu transportieren.
Natürlich gebe ich Dir Recht, dass es für die Schulklasse ein leichtes gewesen wäre zu warten.


Das kann ich gut verstehen. Was wäre, wenn es in der Straßenbahn zu brennen begonnen hätte? Bei einer Schulklasse wäre das selbst bei 100% mobilen Kindern eine hektische, chaotische, gefährliche Situation.

Sei mir nicht böse, aber wenn eine Tram zu brennen beginnt, dann finden sich sicher zwei Erwachsene, die ein Schulkind hinaustragen...  ;)

Zitat

Gerade die Lehrerin hätte das vermeiden können, in dem sie einen Bus organisiert hätte.

Natürlich, das wäre aber für die Kinder bzw. deren Eltern sicher mit höheren Kosten verbunden gewesen als von zwei Einzelfahrscheinen Halbpreis...

Zitat

Und wie sieht es mit der Evakuierung des Wagen aus? Wie viele erwachsene Begleitpersonen waren denn dabei? Wenn es ausreichend viele gewesen wären, warum haben sie dann den Fahrer um Hilfe gebeten?

Gute Frage. Der Fahrer sitzt hier ohnehin ein bisschen in der Zwickmühle. Läßt der das Kind hinein und es passiert etwas, könnte er rechtlich sehr wohl belangt werden. In diesem Falle wage ich zu bezweifeln, dass die HGL das Mitnehmen des Kindes gutheißen würden. Was anderes wäre natürlich wenn die Begleitpersonen ohne Wissen des Fahrers den Rollstuhl bei einer hinteren Tür hineinheben würden.


Mit armselig meinte ich ohnehin die "Entscheidungsträger" in den obersten Ebenen. Die müssen ihre Mitarbeiter motivieren, aber das geschieht offensichtlich nur ungenügend bis gar nicht. Gute Motivation schließt meiner Meinung nach eine derartige Verweigerung aus!

War es eine Verweigerung? - Wenn das Fahrzeug dafür nicht zugelassen ist, darf er rein rechtlich gesehen das Kind nicht mitnehmen. -> Zwickmühle - In einem PKW , der für 5 Personen zugelassen ist, darfst Du auch nicht mehr mitnehmen, ansonsten hagelt es Strafen bis zum Führerscheinentzug.
Wenn er diese Tatsache höflich und nett vermittelt ist das kein Thema - Oder? Vll war der Fahrer aber auch patzig und erhielt unter anderem deswegen die große Beschwerde.

Ich werde mich in jedem Fall schlau mache, wie die rechtliche Situation wirklich aussieht.


Und warum sollten sie warten, nur weil der Fahrer ein A...loch ist?

Siehe oben...

Zitat

Sowas darf definitiv nicht vorkommen, und die Holding Graz sollte den Vorfall wohl zum Anlass nehmen um ihre Mitarbeiter besser zu schulen, damit sowas nicht mehr vorkommt. Das ist ja nicht nur ein katastrophales Verhalten gegenüber den Fahrgästen, sondern sie zerstören sich durch sowas ja auch ihr eigenes Image.

Bist Du sicher, dass der Fahrer nicht gegen eine Rechstsvorschrift verstößt?

Zitat

Wenn ich da an andere Städte denke, wo Strassenbahn- und Busfahrer etwa Blinde Perseonen bewusst ansprechen und fragen, wer macht das bei uns? Die gehen an Stationen wie etwa Hauptplatz oder Jakominiplatz im Doppelhaltestellenchaos unter. Als ob bei uns nochmal ein Fahrer der hinteren Tram stoppen würde wenn er sieht an der ersten Position steht eine Blinde (oder gehbehinderte) Person.

Also am Hauptplatz und auch Jakominiplatz sehe ich immer wieder Fahrzeuge, die in der zweiten Position den Fahrgastwechsel durchgeführt haben, erneut in der ersten HSt stehenbleiben, weil eben dort eine Person mit Stock oder desgleichen steht. Wenn Du soetwas beobachtest, melde es bitte der HGL unter Angabe von Wagennummer, Linie und Uhrzeit oder poste es hier herein. Das wäre nämlich wirklich Arbeitsverweigerung.
Titel: Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Beitrag von: Empedokles am März 09, 2012, 08:43:38

Bei den Graz-Linien ist man zerknirscht.


Vielleicht auch deswegen, weil man das Versprechen "Jede zweite Garnitur ist eine Niederflur-BIM" in der Realität nicht einhalten kann?

Ohne bei diesem Vorfall selbst dabeigewesen zu sein, den Fahrer gleich als A....loch zu titulieren, finde ich total unangebracht.
Es gibt auch genug Vorurteile gegenüber rechthaberischen Lehrern und deren Kolleginnen.

Hat von Euch schon einmal jemand versucht einen Rollstuhl über die steilen Stufen in die alte Straßenbahn zu hieven? Wer hätte dem Fahrer dabei geholfen? Die Lehrerin?
Manchmal hat man ja schon bei den wesentlich leichteren Kinderwagen seine Probleme!


LG, E.
Titel: Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Beitrag von: Ch. Wagner am März 09, 2012, 09:14:21
Es ist alles in den Beförderungsbedingungen geregelt:
- Die Begleitperson hat für des Ein-/Aussteigen zu sorgen
- Das Fahrpersonal ist angehalten, Hilfestellung zu leisten
- Über die Zulässigkeit der Beförderung entscheidet das Fahrpersonal

Angenommen also, daß schon ein Kinderwagen in der Bim war, oder daß die Lehererin an einem anderen als dem vorgesehenen Einstieg mitfahren wollte, war der Fahrer sehr wohl berechtigt, die Mitnahme zu untersagen.
Ich finde es eher erschütternd, daß hier, ohne über die Gründe und Hintergründe auch nur Ahnung zu haben, der Fahrer verbal abgewatscht, ja sogar seine Entlassung gefordert wird. Ebenso dreist finde ich das Verhalten des Arbeitgebers, der dem Beschwerdeführer medienwirksam Recht gibt, ohne die Gründe zu erläutern.
Eine kleine Anmerkung noch: Warum soll ein Rollstuhlfahrer nicht ins Bad können. Ausgerüstet mit Badekleidung und Schwimmhilfen kann er sehr gut im Wasser zurecht kommen und mit seinen Kameraden herumplatschen.
Mir wurde oft Mäßigung angeraten, allerdings hätte ich auch nie, wie just4fun, einen Fahrer öffentlich als "Arschloch" bezeichnet.
Ich kann euch also nur raten, die Beförderungsbedingungen nachzulesen und dann erst herun zu krakeelen.
LG!Christian
Titel: Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Beitrag von: 200er am März 09, 2012, 10:26:12


Eine kleine Anmerkung noch: Warum soll ein Rollstuhlfahrer nicht ins Bad können. Ausgerüstet mit Badekleidung und Schwimmhilfen kann er sehr gut im Wasser zurecht kommen und mit seinen Kameraden herumplatschen.



Sehr richtig! Es ist sogar so, dass man mit manchen Arten von Bewegungseinschränkung im Wasser mobiler ist als heraußen und dass das Bewegen bzw. Verweilen im Wasser medizinisch als Therapie eingesetzt werden kann. Natürlich weiß man nicht, was hier im Einzelfall vorliegt.

Hat sich schon einer der Krakeeler [Zitat: A...loch] vor Augen geführt, wie schwer es ist, an der mittigen Haltestange beim Einstieg der Altwagen einen Kinderwagen oder gar einen Rollstuhl vorbeizubringen? Hat sich schon einer überlegt, dass ein rollstuhlartiges Fahrzeug (selbst wenn es schmal genug ist) samt einem doch etwas älteren Kind ein beachtliches Gewicht hat und bald einmal 20 oder 30 kg erreicht und dass es Menschen gibt (z.B. auch Straßenbahnfahrer), die aus medizinischen Gründen nicht mehr als 15 oder 20 kg heben dürfen? Noch dazu, wo bei den Altwagen durch die völlig ungeeignete Gestaltung der Einstiege eine besonders unvorteilhafte Hebesituation entsteht?

lg 200er
Titel: Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Beitrag von: Sanfte Mobilität am März 09, 2012, 11:41:12
Das ganze ist ein äußerst heikles Thema! Natürlicherweise gibt es die Beförderungsbestimmung und schlichtweg Beschränkungen bei Fahrzeugen (Haltestangen, Platz etc.), auf der anderen Seite ist es natürlich auch behinderten Menschen zu ermöglichen, am normalen Leben teilzunehmen.

Bei den HGL ist schlichtweg das Hauptproblem, dass man sich nicht darauf verlassen kann, wann und ob überhaupt Niederflurstraßenbahnen oder Straßenbahnen mit Niederflurmittelteil verkehren. Ich fordere schon länger einen entsprechenden Vermerk - auch in den Fahrplänen bzw. am Fahrplanaushang.

Die ganze Sache ist insofern brisant (und davon rede ich auch schon länger), dass man 13 neue Niederflurfahrzeuge im Bestand hat und davon max. halbe Hand voll einsetzen kann/darf (wegen der schon angesprochenen Extra-Würste unserer Stadtregierung). Dass sollte man mal öffentlich sagen!!!

W.
Titel: Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Beitrag von: Deadlocked am März 09, 2012, 11:57:58
Wobei sich die Frage stellt, wieso selbst NF-Fahrzeuge, die fahren dürften, nicht fahren.
Titel: Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Beitrag von: Sanfte Mobilität am März 09, 2012, 12:02:23

Wobei sich die Frage stellt, wieso selbst NF-Fahrzeuge, die fahren dürften, nicht fahren.


Gut, kann ich nicht nachvollziehen. Üblicherweise hat es die Werkstätte geschafft, über Jahre täglich fast alle Cityrunner im Verkehr zu haben - ich gehe einmal davon aus, dass bei einen oder anderen Fahrzeug schon die Änderungen eingearbeitet weden (TW 202?) ...

W.
Titel: Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Beitrag von: Martin am März 09, 2012, 12:13:38
202 steht nach wie vor aufgrund dieses Unfalles (http://www.styria-mobile.at/home/forum/index.php?topic=6698.msg86098#msg86098). Er soll aber im Zuge der Reparatur gleich an die anderen "neuen" Fahrzeuge angepasst werden.

CR 654 und TW 503 sind in HU.
Titel: Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Beitrag von: 4020er am März 09, 2012, 12:20:26
Zitat
Sehr richtig! Es ist sogar so, dass man mit manchen Arten von Bewegungseinschränkung im Wasser mobiler ist als heraußen und dass das Bewegen bzw. Verweilen im Wasser medizinisch als Therapie eingesetzt werden kann.

Und du bestätigst mir, dass dieser Gutschein die Therapeuten die dabei benötigt werden beinhaltet bzw. solche Ressourcen im Bad Eggenberg vorhanden sind?

Zitat
- Über die Zulässigkeit der Beförderung entscheidet das Fahrpersonal

Natürlich, aber dafür braucht er einen Grund. "Zu faul", lasse ich nicht gelten. Tut mir leid, aber ein maximal 40kg schweres Kind mit einem Rollstuhl 3 Stufen hinaufzutragen ist alles andere als ein großer Aufwand.

Zitat
Angenommen also, daß schon ein Kinderwagen in der Bim war, oder daß die Lehererin an einem anderen als dem vorgesehenen Einstieg mitfahren wollte, war der Fahrer sehr wohl berechtigt, die Mitnahme zu untersagen

Glaubst du wirklich, dass wenn ein Fahrer die Lehrerin freundlich auf das Fehlen des Platzes hinweist, so ein Trara um die Sache gemacht wird?

Und den Fall, dass die Bim anfangt zu brennen ist lächerlich. Wenn es vorgesehene Rollstuhl- und Kinderwagenplätze gibt, muss das auch rechtlich abgedeckt sein. Wenn nicht ist das nicht die Fahrlässigkeit des Fahrers, sondern der HGL.

Und: Warum sollte ich mir einen eigenen Bus mieten, der gut 200€ die Stunde kostet, wenn seit Jahren das mitnehmen von Rollstuhlfahrern kein Problem war?
Titel: Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Beitrag von: amadeus am März 09, 2012, 12:45:24

Tut mir leid, aber ein maximal 40kg schweres Kind mit einem Rollstuhl 3 Stufen hinaufzutragen ist alles andere als ein großer Aufwand.


Ich würde es nicht tun. Allein schon gar nicht, schon aus Sicherheitsgründen.
Titel: Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Beitrag von: Empedokles am März 09, 2012, 13:15:49

Und du bestätigst mir, dass dieser Gutschein die Therapeuten die dabei benötigt werden beinhaltet bzw. solche Ressourcen im Bad Eggenberg vorhanden sind?

Geh kumm, bleib am Teppich.


... Tut mir leid, aber ein maximal 40kg schweres Kind mit einem Rollstuhl 3 Stufen hinaufzutragen ist alles andere als ein großer Aufwand.

Das kann jeder behaupten. Hast Du es schon probiert?


Ich würde es nicht tun. Allein schon gar nicht, schon aus Sicherheitsgründen.

Ich auch nicht!

Ist bei irgendeiner Tür eines Hochflurfahrzeuges ein Rollstuhlpiktogramm angebracht?
Was sagt man einer rhethorisch überlegenen Lehrerin, die justament mit dieser BIM mitfahren und keine 6 Minuten warten möchte?
Ja, die Lehrerin war wahrscheinlich auch im Stress, weil die anderen Kinder möglicherweise schon in diese Garnitur eingestiegen waren. Das verstehe ich.

Aber dass sich jetzt alle wider besseres Wissens am Fahrer abputzen wollen, halte ich für die eigentliche Schweinerei!
Er soll zu faul gewesen sein und sofort gekündigt werden ... Gegen ihn wird ja regelrecht eine Hetze losgetreten.
Warum nicht gleich an die Wand stellen und erschießen?


LG, E.
Titel: Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Beitrag von: just4fun am März 09, 2012, 13:30:06


Ich würde es nicht tun. Allein schon gar nicht, schon aus Sicherheitsgründen.

Ich auch nicht!

LG, E.


Hurra, seid ihr aber hilfsbereit...  ::)
Titel: Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Beitrag von: Ch. Wagner am März 09, 2012, 14:04:52

Hurra, seid ihr aber hilfsbereit... 


... das geht bei mir sogar so weit, daß ich bei roter Ampel keine alten Mutterl über die Straße schicke.
Und wenn du abgeklärt hast, ob der Kinderwagen/Rollstuhlplatz noch frei war und ob die Lehrerin am richtigen Türl gestanden ist, dann kannst du weiter Senf dazu geben.
LG! Christian
Titel: Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Beitrag von: PeterWitt am März 09, 2012, 17:01:04
Der Fahrer hat rechtlich völlig korrekt reagiert, da es nicht nur untersagt ist Rollstühle in den Hochflurfahrzeugen zu transportieren, sondern generell Personen in Rollstühlen zu heben (lt. Medizinproduktegesetz) - dass es v.a. im Privatbereich immer wieder vorkommt ist natürlich eine andere Sache, wobei meist keiner der Betroffenen über dich möglichen rechtlichen Folgen bei einem Unfall/einer Verletzung Bescheid weiß (vorsätzliche Körperverletzung).
Das Ganze geht soweit, dass z.B. bei Krankentransporten (Rettung, aber auch Rolli-Taxi) sobald mehr als eine Stufe (=Gehsteigkante, die durch Hochkippen der vorderen Räder überwunden werden kann und darf) überwunden werden muss, ein Rettungswagen nachgefordert wird um den Patienten umzusetzen und mittels dem dafür vorgesehenen Tragestuhl ans Ziel zu befördern.
Schon einmal einen Rollstuhl gehoben? Der klappt sehr rasch in sich zusammen (und soll es ja auch, damit man ihn leicht verstauen kann).

Der Vergleich mit dem Brand in der Straßenbahn ist natürlich etwas übertrieben (von der Wahrscheinlichkeit her), aber z.B. ein harmloser Unfall mit einer gestürzten Person (auf oder über den Rolli) oder gar ein Umkippen des Rollstuhls in einer Kurve oder beim Bremsen hätten den Fahrer vor Gericht gebracht. Nichts desto trotz sollte der Ton die Musik machen, und das kann eigentlich der einzige Vorwurf sein, den man dem Fahrer machen kann...
Titel: Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Beitrag von: 4020er am März 09, 2012, 17:17:21
Zitat
da es nicht nur untersagt ist Rollstühle in den Hochflurfahrzeugen zu transportieren, sondern generell Personen in Rollstühlen zu heben

Danke für die Aufklärung. Das ändert natürlich einiges.
In diesem Fall ist allerdings die Reaktion der HGL falsch. Sehr viel Unmut hätte man sich ersparen können, indem man einfach auf das Gesetz verweisen hätte.

Zitat
ein harmloser Unfall mit einer gestürzten Person (auf oder über den Rolli) oder gar ein Umkippen des Rollstuhls in einer Kurve oder beim Bremsen

Diese Probleme sind aber bei den NF-Fahrzeugen genauso vorhanden...

lg
Titel: Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Beitrag von: PeterWitt am März 09, 2012, 17:51:19

Zitat
ein harmloser Unfall mit einer gestürzten Person (auf oder über den Rolli) oder gar ein Umkippen des Rollstuhls in einer Kurve oder beim Bremsen

Diese Probleme sind aber bei den NF-Fahrzeugen genauso vorhanden...

lg

Das schon ABER: dort gibt es einen Stellplatz für Rollstühle, und dieser hat auch eine Zulassung dafür.  Somit sind die Gefahren hier "legal".
Titel: Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Beitrag von: Commanderr am März 09, 2012, 18:00:49

Sehr viel Unmut hätte man sich ersparen können, indem man einfach auf das Gesetz verweisen hätte.


Vielleicht, vielleicht aber auch nicht! Die Antwort der betroffenen Personen auf Gesetzte, Dienstanweisungen und Vorschriften wäre mit Sicherheit soetwas wie "das ist eine bodenlose Frechheit" oder "Unverschämtheit und Schweinerei" gewesen! Für jeden Nichtbetroffenen ist es außerdem sehr viel leichter sich in die Rolle des Rollstuhlfahrers hineinzuversetzen, anstelle auch nur den kleinsten Hauch von Verständnis für die (durch Vorschriften/Gesetzte bedingte) Situation des unglücklichen Bim-Fahrers zu zeigen! Daher auch gleich die Flut an Leserbriefen, Zeitungs- und Presseberichten, wie böse doch alle Bus- und Tramfahrer sind!

Aus beruflicher Erfahrung kann ich nur bestätigen, dass alle Rollstühle zumindest im Fußstützen-Bereich keinen fest verschraubten und damit keinen stabilen Hebepunkt haben! Sie wurden nie mit Hebegriffen gebaut, da diese im Alltag meist im Weg wären! Es sind nunmal Roll- und keine Hebestühle. (Ausnahme bilden da nur elektrische Rollstühle, da bin ich mir aber sicher, dass die keiner freiwillig heben würde, denn diese Dinger sind sauschwer!)
Wie in einem Posting zuvor schon erwähnt wurde, wird fast immer die Rettung damit beauftragt, Rollstuhlpatienten Stiegen hinauf oder hinunter zu tragen und jetzt kommts: Niemals darf dabei eine Person im Rollstuhl getragen werden! Für die Höhenüberwindung durch z.B. Stufen muss lt. Vorschrift der Patient immer in den RTW-Tragsessel umgesetzt und dort entsprechend auch immer angegurtet werden! Überdies verfügen fast keine Rollstühle über Sicherungsgurte! Die einzige Ausnahme, bei der Personen in Rollstühlen hinauf oder hinunter geschoben werden dürfen, stellen Rollstuhlrampen dar und eben genau diese gibt es in den alten Straßenbahnen ohnehin nicht, ja wie denn auch!?

Mich würde es interessieren, was passiert wäre, wenn an selbiger Haltestelle auch noch min. 2 Familien mit Kinderwägen in die selbe Straßenbahn einsteigen hätten wollen! Wenn es dabei auch noch geschneit oder geregnet hätte! Babys lässt man doch auch nicht in der Kälte bei unwirschen Wetterbedingungen auf die nächste Bim warten! Damit hätte das jüngste Kind wohl am ehesten Platzrecht in der Bim gehabt. Sofern dann noch ein Kinderwagen oder Rollstuhl Platz gehabt hätte, wäre die Situation wohl damit zu lösen gewesen:
"Ich und du, Müller's Kuh, Müller's Esel, der bist du!"... aber das ist eine andere Geschichte.
Titel: Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Beitrag von: 4020er am März 09, 2012, 19:42:24
Zitat
wäre mit Sicherheit soetwas wie "das ist eine bodenlose Frechheit" oder "Unverschämtheit und Schweinerei" gewesen!

Aber nicht (kaum) auf Kosten der HGL.

Zitat
dass alle Rollstühle zumindest im Fußstützen-Bereich keinen fest verschraubten und damit keinen stabilen Hebepunkt haben!

Ich dachte auch eher and dieses Step-by-step hinaufzeihen, wie man es oft bei Stiegen sieht.

Zitat
Für die Höhenüberwindung durch z.B. Stufen muss lt. Vorschrift der Patient immer in den RTW-Tragsessel umgesetzt und dort entsprechend auch immer angegurtet werden!

Wir reden hier aber von einer Straßenbahn und nicht von einem Rettungsfahrzeug, in dem meistens sowieso umgesetzt werden muss weil es für den ausgeklappten Rollstuhl keinen Platz gibt bzw. man ihn nicht fixieren kann.

Zitat
Überdies verfügen fast keine Rollstühle über Sicherungsgurte!

Welche Sitze in der Straßenbahn verfügen überhaupt Sicherheitsgurte? ;)

lg
Titel: Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Beitrag von: Ch. Wagner am März 09, 2012, 19:49:37

Welche Sitze in der Straßenbahn verfügen überhaupt Sicherheitsgurte?


Wie du natürlich weißt: keine. Aber bei den Kinderwagenplätzen sind Sicherungsgurte vorhanden.
LG!Christian
Titel: Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Beitrag von: Linie5 am März 09, 2012, 19:58:22
Bei der Frage ob Rollstühle auch in Hochflurbahnen mitfahren können kann man glaub ich streiten.

Die Reaktion des Fahrers fand ich aber trotzdem suboptimal. Da kann man denk ich durchaus etwas freundlicher reagieren. (sofern das 1:1 stimmt, was in der Zeitung steht).
Titel: Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Beitrag von: Empedokles am März 09, 2012, 20:27:30
Also jetzt platzt mir bald der Hals.    :P

Hast Du die Antwort 23 nicht gelesen? - Liebe Linie5!

Was ist denn daran unfreundlich (oder: suboptimal) wenn der Fahrer darauf hinweist, dass mit dieser Straßenbahn kein Rollstuhl transportiert werden darf?
Möglicherweise hat die Lehrerin dann weiter getriezt, wie es in der Zeitung steht:
Zitat

Dabei wäre die Fahrt möglich gewesen, trotz der alten Tram: "Das ist ein Kinderrollstuhl, der ohne Probleme auch durch die schmale Tür geht. Wir sind ja schon öfter mit so alten Garnituren gefahren."

Und nun weigert sich der Fahrer etwas resoluter die persönliche Verantwortung dafür zu übernehmen.

Ganz toll ist ja auch dieser Satz:
Zitat

"Das ist für das Kind extrem schlecht, weil es die Ausgrenzung direkt spürt", so Schmid.


Ja natürlich ist das schlecht. Aber WER hat schlussendlich unbedingt mit dem Kopf durch die Wand wollen?


... Für jeden Nichtbetroffenen ist es außerdem sehr viel leichter sich in die Rolle des Rollstuhlfahrers hineinzuversetzen, anstelle auch nur den kleinsten Hauch von Verständnis für die (durch Vorschriften/Gesetzte bedingte) Situation des unglücklichen Bim-Fahrers zu zeigen! Daher auch gleich die Flut an Leserbriefen, Zeitungs- und Presseberichten, wie böse doch alle Bus- und Tramfahrer sind!


:one:
Titel: Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Beitrag von: Viator am März 09, 2012, 20:34:27
Ist der Disput Lehrerin vs. Straßenbahnfahrer irgendwo zur Gänze nachzulesen, sodass man sich ein einigermaßen wahrheitsgetreues Urteil bilden kann?

Vor meinen Berufskolleg/inn/en habe ich vorgestern erst einmal prophylaktisch den Fahrer damit verteidigt, dass ohnehin, um dem Behinderten-Gleichstellungsgesetz genüge zu tun, auf jeder Linie Hoch- und Niederflurfahrzeuge alternierend eingesetzt werden müssen, folglich also für das betroffene Kind sich schon in wenigen Minuten darauf ohnehin die kritisierten Missstände in Luft aufgelöst hätten.

Von dem Rollstuhl-Mitnahme- bzw. -Hebeverbot wusste ich da noch gar nichts.

Aus eigener Erfahrung kann ich nur beipflichten, wie entsetzlich "deppert" es ist, einen Kinderwagen, vielleicht noch mit Passagier, in einen Hochflurer zu heben, sei es Altbau-TW oder City-Schüttler.
Titel: Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Beitrag von: Empedokles am März 09, 2012, 20:43:55

Ist der Disput Lehrerin vs. Straßenbahnfahrer in irgendwo zur Gänze nachzulesen, sodass man sich ein einigermaßen wahrheitsgetreues Urteil bilden kann?


Nein.
Aber wenn alle wie verrückt auf den "bösen" Fahrer einschlagen, sollte es auch erlaubt sein, sich einmal über eine andere mögliche Version Gedanken zu machen.
Spr 21:19
Titel: Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Beitrag von: Commanderr am März 09, 2012, 20:53:41

Welche Sitze in der Straßenbahn verfügen überhaupt Sicherheitsgurte? ;)

Wir reden hier aber davon, dass die Rollstühle selbst keine Sicherheitsgurte haben und nicht von Sitzen in der Straßenbahn ohne Sicherheitsgurte!

Bei einer "step-by-step-Bim-Aktion" kann der Rollstuhl nicht weit genug nach hinten (zur Bim hin) gekippt werden, da in den alten Straßenbahnen die Stufen zu steil, zu schmal oder zu hoch sind! Damit zeigt die Rollstuhlsitzfläche also eher nach unten und eine darin sitzende Person könnte somit leichtens herausrutschen und aus der Bim fallen. 
Titel: Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Beitrag von: Linie5 am März 09, 2012, 21:05:39

Also jetzt platzt mir bald der Hals.    :P

Hast Du die Antwort 23 nicht gelesen? - Liebe Linie5!

Was ist denn daran unfreundlich (oder: suboptimal) wenn der Fahrer darauf hinweist, dass mit dieser Straßenbahn kein Rollstuhl transportiert werden


Wenn dieser Fahrer ganz korrekt gehandelt hätte, gibts aber eigentlich keinen Grund ihn strengstens zu ermahnen oder?

Den Rest deines Postings kommentier ich lieber nicht :)
Titel: Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Beitrag von: Martin am März 09, 2012, 21:07:19
Es gibt immer zwei Seiten...   ;)
Titel: Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Beitrag von: Manfred am März 09, 2012, 23:44:57
Sicherlich gibt es immer zwei Seiten: Die Sache der Menschlichkeit, und das Bestreben sich hinter (angeblichen) Gesetzen zu verstecken, die meist von jenen erlassen werden, die sich am wenigsten dran halten. Es gehört schon ordentlich viel Gehirnakrobatik dazu, um einen Rollstuhl für ein siebenjähriges Kind einem Rollstuhl für Erwachsene gleich zu setzen und sich alle möglichen Unfälle auszudenken die das Mitnehmen des Kinderrollstuhles auslösen könnte. Mit graut aber vor solch unmenschlichen gesetzestreuen Kreaturen. 
Titel: Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Beitrag von: Martin am März 09, 2012, 23:47:23
Wenn was passiert darf aber die menschliche gesetzlose Kreatur den Kopf dafür hinhalten.  :-\
Titel: Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Beitrag von: StefanTiran am März 10, 2012, 10:02:32

Die Sache der Menschlichkeit


Unmenschlich und vor allem unehrlich finde ich nur die Schulpolitik. Es gab ja von Anfang an die Befürchtung, durch die Inklusion Behinderter in die Regelschule könnte die ganze Klasse Nachteile erleiden. Um das zu verhindern, hätte man die Integrationsklassen mit zusätzlichen Budgetmitteln ausstatten müssen, damit es beispielsweise möglich gewesen wäre, besagten Schulausflug mit einem gecharterten Bus an Stelle der Benutzung der Straßenbahn durchführen zu können. Ich finde es unethisch, die Probleme, welche durch die Einführung neuer Konzepte (Integrationsklasse) entstehen, auf die beteiligten (Lehrerin, Stützlehrerin, Straßenbahnfahrer) abzuwälzen.

Liebe Grüße,
Stefan
Titel: Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Beitrag von: Ch. Wagner am März 10, 2012, 10:49:11
Integrationsklassen: ein ganz entschiedenes Ja! Man kann jedem Menschen zumuten, mit dem normalen Leben konfrontiert zu sein. Und das beinhaltet auch, daß es Kinder mit Behinderungen, welcher Art auch immer, gibt. Das also die Welt nicht nur aus "next topmodels" besteht. Ebenso wie es auch Kinder aus anderen Ländern gibt. Möglicherweise liegt es auch an den Eltern, die sowas nicht wollen, dann sollen sie halt ihre Kinder in die Privatschulen abschieben.
Und nochmals: wenn eine Lehrerin die Verantwortung eines Klassenausfluges mit Öffi übernimmt, dann hat sie sich selbstverständlich mit den Beförderungsbedingungen auseinanderzusetzen und gegebenenfalls bei der HGL nachzufragen.
Es ist also mehr die Unfähigkeit der Lehrerin zu hinterfragen als die des Fahrers. Ebenso wie die Arschkriecherei der HGL bei den Medien.
LG!Christian
Titel: Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Beitrag von: Martin am März 10, 2012, 14:09:22

Meinst Du jetzt den oben genannten vorgeschlagenen Brand der Straßenbahn oder doch die Mur-Springflut?  ::)

Weder noch - ganz einfach - der Rollstuhl fällt über zwei Stufen aus der Bim weil der Fahrer oder der zweite Helfer asusrutschen. - Dann wird der Fahrer belangt weil er folgendes weiß:


Der Fahrer hat rechtlich völlig korrekt reagiert, da es nicht nur untersagt ist Rollstühle in den Hochflurfahrzeugen zu transportieren, sondern generell Personen in Rollstühlen zu heben (lt. Medizinproduktegesetz) - dass es v.a. im Privatbereich immer wieder vorkommt ist natürlich eine andere Sache, wobei meist keiner der Betroffenen über dich möglichen rechtlichen Folgen bei einem Unfall/einer Verletzung Bescheid weiß (vorsätzliche Körperverletzung).
Das Ganze geht soweit, dass z.B. bei Krankentransporten (Rettung, aber auch Rolli-Taxi) sobald mehr als eine Stufe (=Gehsteigkante, die durch Hochkippen der vorderen Räder überwunden werden kann und darf) überwunden werden muss, ein Rettungswagen nachgefordert wird um den Patienten umzusetzen und mittels dem dafür vorgesehenen Tragestuhl ans Ziel zu befördern.
Schon einmal einen Rollstuhl gehoben? Der klappt sehr rasch in sich zusammen (und soll es ja auch, damit man ihn leicht verstauen kann).


Zitat

Ich kann mir nicht vorstellen, dass in den Beförderungsbedingungen der HGL drinsteht:
"Wenn der Fahrer meint, dass etwas passieren könnte, kann er die Mitnahme eines Rollstuhlfahrers ablehnen". In dem Fall würden wohl alle Straßenbahnen nur mehr leer herumfahren, weil es könnte ja auch "etwas passieren", wenn keine Rollstuhlfahrer an Bord sind....

Siehe oberhalb...

Zitat

P.S.: Manfred hat "gesetzestreu", nicht "gesetzlos" geschrieben!

Und ich habe bewusst das Gegenteil geschrieben, vor dem es Manfred offenbar nicht graut, aber dem Fahrer, wenn was passiert und mir auch, denn dann würden die Medien ordentlich auf die HGL loshacken.


Titel: Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Beitrag von: StefanTiran am März 10, 2012, 16:59:09

Integrationsklassen: ein ganz entschiedenes Ja! Man kann jedem Menschen zumuten, mit dem normalen Leben konfrontiert zu sein. Und das beinhaltet auch, daß es Kinder mit Behinderungen, welcher Art auch immer, gibt. Das also die Welt nicht nur aus "next topmodels" besteht. Ebenso wie es auch Kinder aus anderen Ländern gibt.


Bis hierher gebe ich Dir vollkommen Recht! Gelogen ist aber, dass jedes neue Modell kostenneutral durchführbar ist. Neue Schulmodelle werden immer nach dem selben Muster eingeführt. Zuerst gibt es Schulversuche, die finden an ausgewählten Standorten statt, an denen einfach alles passt. Dann berichten die Medien wie toll das alles ist und wie veraltert doch alle anderen sind. Dann wird das Modell verpflichtend eingeführt und damit die Betroffenen sich nicht beschweren werden "Zuckerl" verteilt. Im Falle der Integrationsklasse war dieser Zuckerl der Stützlehrer / die Stützlehrerin, der/die fast die gesamte Unterrichtszeit zusätzlich zur Verfügung stehen sollte. Und es ist versprochen worden, dass die StützlehrerInnen nicht nur nicht als VertreterInnen missbraucht werden, sondern dass umgekehrt, sollte StützlehrerIn oder KlassenlehrerIn fehlen, diese(r) sofort vertreten werden. Fakt ist, der Landesschulrat verfügt gar nicht über so viel Personal, dass das möglich wäre.

Zitat

Möglicherweise liegt es auch an den Eltern, die sowas nicht wollen, dann sollen sie halt ihre Kinder in die Privatschulen abschieben.


In Privatschulen funktioniert das natürlich besser, weil ja mehr Mittel vorhanden sind.

Zitat
Und nochmals: wenn eine Lehrerin die Verantwortung eines Klassenausfluges mit Öffi übernimmt, dann hat sie sich selbstverständlich mit den Beförderungsbedingungen auseinanderzusetzen und gegebenenfalls bei der HGL nachzufragen.
Es ist also mehr die Unfähigkeit der Lehrerin zu hinterfragen als die des Fahrers. Ebenso wie die Arschkriecherei der HGL bei den Medien.


Auch hier gebe ich Dir vollkommen Recht. Ich kann halt auch die Lehrerin in einem gewissen Maß verstehen, die allen Grund hat, sich von der Politik verarscht vorzukommen.

Liebe Grüße,
Stefan
Titel: Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Beitrag von: Ch. Wagner am März 10, 2012, 22:45:59
Also Dietmar, ganz im Ernst, solche Ignoranz wie deine ist schon rar. Was du/ihr in der Schule gemacht habt, steht nicht zur Diskussion. Eher schon, wie dein Freund und Klassenkamerad in die Schule gekommen ist. Mit der Bim?
Ich habe schon ziemlich am Anfang dieser Diskussion darauf hingewiesen, daß es Beförderungsbedingungen gibt, an die sich die Angestellten wie auch die Passagiere zu halten haben. So einfach ist das, und du hättest gut daran getan, diese nur einmal zu lesen. Der Fahrer versteckt sich also hinter keinem Gesetz. Und auch noch einmal: woher weißt du was tatsächlich vorgefallen ist, warst du dabei, weißt du mehr als wir? Und wieso kommst du auf die absurde Idee, daß der Gleichheitsgrundsatz verletzt wurde. Der Gesetzgeber kann nur verlangen, daß neue Einrichtungen Mobilitätseingeschränkten zugänglich sein müssen. Neue Arztpraxen müssen also barrierefrei zugänglich sein, aber niemand kann verlangen, daß alte umgebaut werden müssen. Und bei den Straßenbahnen ist das genau so. Und bei der Bahn usw. auch. Daß sich die GVB/HGL des Problems bewußt ist, zeigt ja, daß sie nicht nur NF-Trams angeschaft hat, sondern auch in alte einen NF-Mittelteil einbauen ließen. Daß dies bei den ganz alten Bims Unfug ist, wirst wohl selbst du einsehen.
Es wird also Zeit, daß du das hohe Roß wieder verläßt und auf den Boden der Realität zurückkommst. Bei vieler berechtigter Kritik an der GVB/HGL , solche schwachsinnigen Vorwürfe bewirken eher das Gegenteil.
LG! Christian
PS: die Beförderungsbedingungen sind natürlich im Internet nachzulesen.
Titel: Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Beitrag von: Manfred am März 11, 2012, 00:02:26
Wenigstens weiß die Führung der HGL, dass das Verhalten des Straßenbahnfahrers unangemessen war. Über die vielen Besserwisser im Forum braucht man sich nicht zu wundern. Die gegenseitigen Angriffe im Forum lassen nicht unbedingt auf vom Humanismus beseelte Forumsteilnehmer schließen. Ein vermeintliches ,,Vurschrift is Vurschrift" ist halt doch wichtiger als sich an den Werten und der Würde einzelner Menschen zu orientieren. Oder muss man vielleicht als Straßenbahnfan auch deren Fahrer zu göttlicher Unfehlbarkeit erheben?

Im Übrigen ist ein Ausrutscher beim Aufheben des Rollstuhles keine vorsätzliche Körperverletzung, sondern allerhöchstens eine fahrlässige. Oder meint der Schreiber dieses Satzes er würde den Rollstuhl absichtlich fallen lassen? Bei einem Erwachsenen der mit Rollstuhl an die hundert Kilo wiegt mag diese Gefahr vielleicht bestehen, aber ein 7-jähriges Kind im Kinderrollstuhl hat eben nur einen Bruchteil des Gewichtes ...
Titel: Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Beitrag von: Martin am März 11, 2012, 02:52:10
Wir sind auch kein Forum für vom Humanismus beseelte Personen sondern eines für Leute, die sich für die Themen Verkehr und Infrastruktur in der Steiermark interessieren.  ;)
Jede Sache hat zwei Seiten. Die Diskussion hier ist, wie Du siehst sehr intensiv und trotzdem sachlich weil es eben zwei komplett unterschiedliche Auffassungen gibt. Der Umgang miteinander hier ist auch immer höflich und korrekt. Das ist auch der Sinn von so einem Forum.

Wer oder was gibt Dir eigentlich das Recht die User hier als Besserwisser zu bezeichnen?  >:( Ich glaube nicht, dass Du das beurteilen kannst.

Zum Thema:
Verkehr funktioniert eben nur unter der Einhaltung von Regeln. Frag mal einen Fahrer oder sieh Dir an, mit welchen Lappalien er oft konfrontiert wird. Da kann es schon einmal sein, dass man patzig reagiert. Was soll der Fahrer denn machen? Die Vorschriften ignorieren?
Da kommen wir schnell vom hundertsten ins tausendste, wenn jeder macht was er will oder als Human erachtet.
Niemand sieht in einem Fahrer einen unfehlbaren Gott!


Wert und Würde des Mesnschen sind ein wichtiges Gut, dass unbedingt sorgfältig behandelt werden muss, aber in diesem Fall sagt eben die Vorschrift leider etwas anderes. Du kannst gerne den oder die Personen als inhuman bezeichnen, die diese Vorschrift erfunden haben, aber bitte nicht unsere User.
Danke!
Titel: Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Beitrag von: just4fun am März 11, 2012, 09:45:16
Sollte sowas tatsächlich in den Beförderungsbedingungen stehen dass Rollstuhlfahrer nicht in Hochflurfahrzeugen mitfahren dürfen wäre das rechtlich sicherlich nicht haltbar.

Die sollte die HGL dann besser schnell mal updaten, ansonsten würd ich ihnen durchaus wünschen dass wer dagegen klagt, und so alle Medien davon Wind bekommen. Dann müsstens sies eh noch aufgrund des Bevölkerungsdruckes sowieso noch davor ändern.
Titel: Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Beitrag von: flow am März 11, 2012, 09:52:21
O. Mitnahme von Handgepäck, Rollstühlen u. Kinderwagen, Fahrrädern, Benützung von
Rollschuhen und Inline Skates

2. Anlagen und Fahrzeuge dürfen mit nicht zusammengeklappten Kinderwagen und Rollstühlen
nur nach Maßgabe der technischen Voraussetzungen und des vorhandenen Platzangebotes
benützt werden.
3. Es dürfen ausnahmslos nur die hiefür gekennzeichneten Türen benützt werden.
4. Jeder Rollstuhl muss bei Hochflurfahrzeugen von mindestens einer erwachsenen Person
begleitet werden. Diese Begleitperson hat für Hilfestellung beim Ein- und Aussteigen der
mobilitätseingeschränkten Person und für das Ein- und Ausladen des Rollstuhles zu sorgen.
5. Beim Ein- und Aussteigen ist das Fahrpersonal dazu angehalten, Hilfestellung zu leisten.
6. Für die Sicherung von Rollstühlen und Kinderwagen mittels der vorhandenen
Befestigungseinrichtungen im Wageninneren ist selbst zu sorgen.

> http://www.holding-graz.at/fileadmin/holdinggraz/Linien/Tickets/Befoerderungebedingungen_ab_Dezember_2011.pdf
Titel: Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Beitrag von: Ch. Wagner am März 11, 2012, 09:54:30

die vielen Besserwisser im Forum ... nicht unbedingt vom Humanismus beseelte Forumsteilnehmer


Ja, Manfred ich bekenne mich dazu, daß ich ein begnadeter Besserwisser bin. Und nachdem ich auch ein Atheist bin, bin ich nicht unfehlbar. Scheinbar aber du.
Gehen wir von einem ganz alltäglichen Fall aus, also nicht von einem Brand oder so. Die guten Helferlein haben den Rollstuhl in die alte Bim gewuchtet und freuen sich alle. Leider muß der Fahrer eine Notbremsung machen, um den heute ausnahmsweisen unachtsamen Gerold nicht zu überfahren. Den meisten Passagieren passiert nichts, nur das Kind fällt mit dem Rollstuhl um und hat (nur) ein paar Schrammen. Gerold ist weiterhin in Gedanken und fährt weiter. Der Fahrer der Bim aber, der unerlaubterweise das Kind mit dem Rollstuhl mitgenommen hat, wird eine Anzeige wegen Körperveletzung bekommen. Da dies ein Offizialdelikt ist, wird es von Amts wegen verfolgt. Es erfolgt die Einvernahme, Grund für die Notbremsung sei ein Radfahrer gewesen, das Kind im Rollstuhl habe er aus Freundlichkeit mitgenommen, ja, er kenne natürlich die Befördeungsbedingen usw. Und dann ist er vorbestraft. Ganz schön Scheiße, die humane Umgehung von Vorschriften.
So, Manfred, was glaubst du, wer auf der Seite des Fahrers steht: die Fahrgäste? Die Betreuer des verunfallten Kindes? Die nachrichtengeilen Medien? Dietmar? Du?
Nein, es werden wiederum die Besserwisser sein, die einfach etwas weiter denken als nur bis zum Brett vor dem Kopf. Weil die Realität des Lebens eben keine Gefühlsduselei ist, und weil den Kinder endlich einmal auch das vor Augen geführt gehört.
Natürlich gibt es Vorschriften, die sinnlos sind. Aber das hier sind Vorschriften, wo es um die Sicherheit von Menschen geht. Und wenn du, Manfred, der Meinung bist, die soll man ganz einfach mißachten, dann ist es mit deinem Humanismus nicht weit her. Dann kannst du Kindern auch gleich sagen, sie dürften bei Rot die Straße queren, der Andere wird schon stehen bleiben. Und wenn du jetzt meinst, daß sei ein blödes Argument, dann schau dir einfach nur die Realität an: wieviel Erwachsene gehen bei Rot über die Straße und geben damit den Kinder ein Beispiel an vorbildhaften Verhalten im Verkehr.
LG! Christian

PS: der reale Gerold würde das nie machen!
Titel: Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Beitrag von: amadeus am März 11, 2012, 10:14:54

Die sollte die HGL dann besser schnell mal updaten, ansonsten würd ich ihnen durchaus wünschen dass wer dagegen klagt, und so alle Medien davon Wind bekommen. Dann müsstens sies eh noch aufgrund des Bevölkerungsdruckes sowieso noch davor ändern.


Eine Klage, daß Rollstühle immer, unter allen Umständen, um jeden Preis und ohne Rücksicht auf Verluste mitgenommen werden müssen? Viel Spaß dabei ...
Nebstbei bemerkt, die Medien wissen es ohnehin (brauchen also keinen Wind) und die meisten halbwegs logisch denkenden Menschen auch. Also wird wohl kein "Bevölkerungsdruck" vorkommen.
Titel: Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Beitrag von: PeterWitt am März 11, 2012, 11:47:49

Im Übrigen ist ein Ausrutscher beim Aufheben des Rollstuhles keine vorsätzliche Körperverletzung, sondern allerhöchstens eine fahrlässige.

Wenn es Sanitäter oder Pflegepersonal betrifft schon, denn diese Personengruppe wurde auf die technische und rechtlich korrekte Handhabe mit Rollstühlen unterwiesen - und wenn man wider besseres Wissen gegen Vorschriften verstößt und dabei jemanden verletzt ist schon ein Vorsatz zu erkennen.


Wenigstens weiß die Führung der HGL, dass das Verhalten des Straßenbahnfahrers unangemessen war. Über die vielen Besserwisser im Forum braucht man sich nicht zu wundern. Die gegenseitigen Angriffe im Forum lassen nicht unbedingt auf vom Humanismus beseelte Forumsteilnehmer schließen.

Humanistisch gesehen war auch Robin Hood ein Ass - nur rechtlich war´s halt nicht ganz so. Leider leben wir aber in einem (sich immer mehr dem amerikanischen Vorbild anpassenden) Rechtsstaat und nicht in einem humanistischen Paradies.
Wäre beim Ein/Aussteigen etwas passiert hätte vermutlich die (Verantwortung tragende) Lehrerin noch vor den Eltern eine Anzeige gegen den Fahrer eingebracht, Hauptsache sie selbt ist aus dem Schneider.
Titel: Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Beitrag von: Linie5 am März 11, 2012, 12:03:25

O. Mitnahme von Handgepäck, Rollstühlen u. Kinderwagen, Fahrrädern, Benützung von
Rollschuhen und Inline Skates

2. Anlagen und Fahrzeuge dürfen mit nicht zusammengeklappten Kinderwagen und Rollstühlen
nur nach Maßgabe der technischen Voraussetzungen und des vorhandenen Platzangebotes
benützt werden.
3. Es dürfen ausnahmslos nur die hiefür gekennzeichneten Türen benützt werden.
4. Jeder Rollstuhl muss bei Hochflurfahrzeugen von mindestens einer erwachsenen Person
begleitet werden. Diese Begleitperson hat für Hilfestellung beim Ein- und Aussteigen der
mobilitätseingeschränkten Person und für das Ein- und Ausladen des Rollstuhles zu sorgen.
5. Beim Ein- und Aussteigen ist das Fahrpersonal dazu angehalten, Hilfestellung zu leisten.
6. Für die Sicherung von Rollstühlen und Kinderwagen mittels der vorhandenen
Befestigungseinrichtungen im Wageninneren ist selbst zu sorgen.

> http://www.holding-graz.at/fileadmin/holdinggraz/Linien/Tickets/Befoerderungebedingungen_ab_Dezember_2011.pdf


Danke flow!

Das ist ein Fehlverhalten des Fahrers! Es steht ja ausdrücklich drin, dass beim Ein und Aussteigen Hilfestellung zu geben ist. Passiert ist das Gegenteil.
Titel: Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Beitrag von: amadeus am März 11, 2012, 12:33:22
Zitat
Das ist ein Fehlverhalten des Fahrers! Es steht ja ausdrücklich drin, dass beim Ein und Aussteigen Hilfestellung zu geben ist. Passiert ist das Gegenteil.


"Angehalten" bedeutet eindeutig "soll" und nicht "muß".
Titel: Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Beitrag von: just4fun am März 11, 2012, 13:47:36

Zitat
Das ist ein Fehlverhalten des Fahrers! Es steht ja ausdrücklich drin, dass beim Ein und Aussteigen Hilfestellung zu geben ist. Passiert ist das Gegenteil.


"Angehalten" bedeutet eindeutig "soll" und nicht "muß".


Die einzige akzeptable Ausnahme ist wenn der Fahrer körperlich aufgrund einer Erkrankung nicht in der Lage ist eine Hilfestellung zu leisten.

Jeder auch nur halbwegs normale Fahrer wird ja auch helfen, nur ein paar Soziopathen eben nicht. Um solche Leute zu finden wärs durchaus vorteilhaft die HGL würden Tests mit Kinderrollstühlen und auch Kinderwägen durchführen, um sich solche Probleme für die Zukunft zu ersparen.
Titel: Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Beitrag von: invisible am März 11, 2012, 13:52:43

Zitat
Das ist ein Fehlverhalten des Fahrers! Es steht ja ausdrücklich drin, dass beim Ein und Aussteigen Hilfestellung zu geben ist. Passiert ist das Gegenteil.


"Angehalten" bedeutet eindeutig "soll" und nicht "muß".


Außerdem heißt "Hilfestellung" nicht unbedingt dass der Fahrer einen Rollstuhl über 3 Stufen in ein nicht dafür vorgesehenes Fahrzeug heben muss. Hilfestellung wäre z.B. das Bedienen der Rampe in Niederflurzügen.
Titel: Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Beitrag von: flow am März 11, 2012, 13:55:13

Jeder auch nur halbwegs normale Fahrer wird ja auch helfen, nur ein paar Soziopathen eben nicht. Um solche Leute zu finden wärs durchaus vorteilhaft die HGL würden Tests mit Kinderrollstühlen und auch Kinderwägen durchführen, um sich solche Probleme für die Zukunft zu ersparen.


Jetzt reicht's aber auch einmal! Warst du bei dem "Vorfall" dabei? Weißt du aus erster Hand, wie sich der Fahrer, wie sich die Lehrerin verhalten hat? Wenn nein, dann lass' doch bitte Aussagen à la "Soziopathen" und dergleichen stecken.
Titel: Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Beitrag von: invisible am März 11, 2012, 13:56:21

Danke flow!

Das ist ein Fehlverhalten des Fahrers! Es steht ja ausdrücklich drin, dass beim Ein und Aussteigen Hilfestellung zu geben ist. Passiert ist das Gegenteil.


Die Punkte 2, 3 und 4 übersiehst du absichtlich?

Ad 2: in einem Hochflurfahrzeug sind die technischen Voraussetzungen für das Verladen eines Rollstuhls nicht gegeben (wie wir hier inzwischen gelernt haben dürfen Rollstühle nicht als Hebegerät misbraucht werden).
Ad 3: In einem Hochflurfahrzeug gibt es _keine_ Tür mit Rollstuhlsymbol, also keine Tür die "entsprechend gekennzeichnet" ist.
Ad 4: Die Begleitperson hat für das Verladen zu sorgen. Im gegenständlichen Fall war sie dazu offensichtlich nicht in der Lage - folglich war die Gruppe von der Beförderung auszuschließen.
Titel: Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Beitrag von: just4fun am März 11, 2012, 14:59:50


Danke flow!

Das ist ein Fehlverhalten des Fahrers! Es steht ja ausdrücklich drin, dass beim Ein und Aussteigen Hilfestellung zu geben ist. Passiert ist das Gegenteil.


Die Punkte 2, 3 und 4 übersiehst du absichtlich?


Ad 4: Die Begleitperson hat für das Verladen zu sorgen. Im gegenständlichen Fall war sie dazu offensichtlich nicht in der Lage - folglich war die Gruppe von der Beförderung auszuschließen.


In Punkt 4 der Beförderungsbedingungen ist ausdrücklich von einer Begleitperson die Rede, somit ist logischerweise der Fahrer die zweite Person die den Rollstuhl über die Stufen zu heben hat.
Titel: Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Beitrag von: Martin am März 11, 2012, 15:08:49
Was wenn es sich um eine zierliche Fahrerin handelt?  ::)

Ich denke, dass alles von der spezifischen Situation abhängt und man das nicht verallgemeinern kann.
Titel: Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Beitrag von: Ch. Wagner am März 11, 2012, 15:25:56
Was sind denn das für arrogante "Humanisten", die andere Menschen in übelster Weise diskreditieren.
Die Diskussion geht doch nicht darum, ob ein Fahrer weiblich, männlich, zierlich oder kräftig ist, sondern daß die Beförderung von Rollstühlen in diesen alten Fahrzeugen (aus gutem Grund) verboten ist.
Punkt. Aus.
Ich hätte für Linie5 und just4fun auch Bezeichnungen. Da sie sofort gestrichen werden, unterlasse ich es, sie zu schreiben. Die mich kennen, wissen es allerdings.
LG! Christian
Titel: Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Beitrag von: just4fun am März 11, 2012, 15:45:22

sondern daß die Beförderung von Rollstühlen in diesen alten Fahrzeugen (aus gutem Grund) verboten ist.
Punkt. Aus.


Lies du dir mal lieber die Beförderungsbedingungen durch. Flow hat ja eh den betrefefnden Abschnitt reinkopiert.

Es gibt kein Verbot, weil ein Verbot gegen x Gleichbehandlungsgesetze verstossen würde und rechtlich niemals haltbar wäre. Und daraus ergibt sich klar, wenn ein Rollstuhl durch die Tür passt und eine Begleitperson vorhanden ist, ist die HGL verpflichtet ihn mitzunehmen, und der Fahrer ist angehalten Hilfestellung zu leisten. Nicht umsonst hat sich ja die HGL für das Verhalten des Fahrers entschuldigt und Besserung gelobt.

Nur wenn der Fahrer dazu körperlich nicht in der Lage wäre kann er davon absehen.
Titel: Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Beitrag von: Linie5 am März 11, 2012, 16:08:00

Was sind denn das für arrogante "Humanisten", die andere Menschen in übelster Weise diskreditieren.
Die Diskussion geht doch nicht darum, ob ein Fahrer weiblich, männlich, zierlich oder kräftig ist, sondern daß die Beförderung von Rollstühlen in diesen alten Fahrzeugen (aus gutem Grund) verboten ist.
Punkt. Aus.
Ich hätte für Linie5 und just4fun auch Bezeichnungen. Da sie sofort gestrichen werden, unterlasse ich es, sie zu schreiben. Die mich kennen, wissen es allerdings.
LG! Christian


Wirklich sehr sachliches Diskussionsniveau! Kompliment! ::) ::)

Manfreds Worten ist nichts mehr hinzuzufügen. Einige (weniger) User glauben hier ja tatsächlich die Weisheit mit Löffeln gefressen zu haben. ::)
Titel: Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Beitrag von: amadeus am März 11, 2012, 17:10:29

Es gibt kein Verbot, weil ein Verbot gegen x Gleichbehandlungsgesetze verstossen würde und rechtlich niemals haltbar wäre. Und daraus ergibt sich klar, wenn ein Rollstuhl durch die Tür passt und eine Begleitperson vorhanden ist, ist die HGL verpflichtet ihn mitzunehmen, und der Fahrer ist angehalten Hilfestellung zu leisten. Nicht umsonst hat sich ja die HGL für das Verhalten des Fahrers entschuldigt und Besserung gelobt.


Du solltest dich gelegentlich über die Rechtslage informieren, auch wegen x Gleichbehandlungsgesetzen sind Rollstühle für Hebeaktionen nicht geeignet. Egal ob der Rollstuhl durch die Tür paßt oder nicht. Ohne Rampe kein Rollstuhl, so einfach ist das.
Im Übrigen sind die Beförderungsbedingungen von der Aufsichtsbehörde zu genehmigen. Das wird auch hier der Fall sein.
Nebstbei nehme ich an, daß die Personalvertetung die HGL über die tatsächliche Rechtslage informiert hat, so daß die das nächstemal nicht wieder solchen Unsinn treiben.
Titel: Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Beitrag von: Manfred am März 11, 2012, 17:26:30
Es ist anzunehmen, dass die Führung der HGL die Beförderungsdingungen kennt. Von dieser Tatsache ausgehend gibt es nur zwei Möglichkeiten: Mit Bedauern auf die Beförderungsbedingungen hinzuweisen, oder sich für das Verhalten des Fahrers zu entschuldigen ... oder hätten Sie vielleicht erst die Besserwisser fragen sollen?
Titel: Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Beitrag von: amadeus am März 11, 2012, 18:01:36
Wetten, daß die HGL eine solche Aktion nicht nocheinmal versuchen?
Titel: Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Beitrag von: Ch. Wagner am März 11, 2012, 18:36:39

Lies du dir mal lieber die Beförderungsbedingungen durch.


Lies du erst einmal meine Beiträge: in #12 habe ich auf die Beförderungsbedingungen hingewiesen
Erstellt am: März 11, 2012, 18:25:28

Wirklich sehr sachliches Diskussionsniveau!
Einige (weniger) User glauben hier ja tatsächlich die Weisheit mit Löffeln gefressen zu haben.


Da will ich mich jetzt nicht ausnehmen. Ich habe die Weisheit zwar nicht Löffeln gefressen, sondern habe in vielen Jahren logisches Denken und Erfassen von Zusammenhängen gelernt. Abgesehen davon, daß ich nicht fresse, sind auch von mir nicht Fahrer = Arschloch oder Fahrer = Soziopath in die Diskussion gebracht worden. Ebenso muß ich beim intellektuellen Niveau eurer Beiträge annehmen, daß ihr zwar wißt, was ein Arschloch, nicht dagegen was ein Soziopath ist. Aber das nur nebenbei. Leider haben eure Beiträge nur mehr Rotzlöffelqualität, sinnvollen Argumenten seid ihr wohl nicht zugänglich. Schade, es hätte eine interessante Diskussion werden können.
Aber eben, das setzt halt geistige Regsamkeit und Niveau voraus.
Christian
Titel: Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Beitrag von: Martin am März 11, 2012, 19:00:25
Meine Herren!

Ich ersuche Euch jegliche Beschimpfungen oder unsachlichen Bemerkungen zu unterlassen.

NIEMAND ist ein Besserwisser und niemand ein Soziopath! Fakt ist, dass es unterschiedliche Gesetze / Verordnungen gibt, die hier zu beachten sind.

Ich werde mich nächste Woche direkt bei der HGL schlau machen, wie die derzeitige Rechtslage bzw. Einstellung der HGL in diesem Fall aussieht, da ja offenbar die Beförderungsbedingungen mit dem in Antwort 23 angeführten Medizinproduktegesetz nicht konform gehen.

Jedem Posting hier liegt ein gewisses Grundwissen zugrunde, was erlaubt ist oder was nicht. Manche Postings - vor allem vor den Antworten 23 bzw. 48 beruhen auf Vermutungen, wie auch die Einschätzung der konkreten Situation, da von uns ja niemand dabei war.

Das Problem im gegenständlichen Fall ist offenbar, dass die Lehrerin und der Fahrer auf Ihrem Standpunkt beharrt haben, so wie es auch unser User Manfred tut.
Wieso muss jeder auf seinen Standpunkt beharren? - Viel besser wäre es von der Lehrerin gewesen den Kindern zu sagen: "Jetzt ist grad keine Niederflurstraßenbahn da, fragen wir den Fahrer ob er uns nicht vielleicht doch mitnehmen kann oder wann die nächste kommt!" - Das wäre die richtige Einstellung gewesen und dann hätte sie auch sicher vom Fahrer eher eine Antwort erhalten, die ihr gefallen hätte. - Das ist aber natürlich nur eine Spekulation von mir. - Denn ich bin ja ein Besserwisser  :o
Das wäre ein schönes Miteinander gewesen, aber leider sind wir alle nur gegeneinander - und das in allen Bereichen.

Manfred predigt Humanismus und schimpft uns hier teilweise Besserwisser. - Ist das human?

Jeder darf hier seine Meinung hereinstellen, aber ab sofort werden von der Moderation keine Beschimpfungen mehr geduldet.
Titel: Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Beitrag von: Martin am März 11, 2012, 19:10:19

@amadeus:
Bist Du sicher, dass Rollstuhltransporte nur in Verbindung mit einer Rampe erlaubt sind? Wenn Rollstühle nicht für Hebeaktionen geeignet sind, müsste das ja auch für Kinderwagen gelten. Und diese werden täglich -zig mal bei nicht niederflurigen Bims hinein-/herausgehoben.....


Kinderwägen haben oben zwei Griffe und unten meist eine starre unbewegliche Stange und samt Kind eine Masse von max. 20 kg

Ein Rollstuhl hat oben Griffe unten aber nichts. - Probier einmal einen Rollstuhl bei ungebremsten Rädern aufzuheben - Außerdem könnte er in sich zusammenklappen.... - Die Masse mit einem Erwachsenen ist mindestens dreimal so groß wie beim Kinderwagen.
Titel: Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Beitrag von: Ch. Wagner am März 11, 2012, 19:15:36

@Ch. Wagner:
Also, jetzt reiss Dich zusammen!
Alter = Erfahrung ist ein armseliges Argument


Ich habe mich eigentlich schon zusammengerissen, sogar sehr. Und das Argument "Alter" habe ich keineswegs gebracht, sondern nur gesagt, also gut: gemeint, daß ich seit frühester Jugend versucht habe, logisch zu denken. Aber Erfahrung mit Alter und umgekehrt gleichzusetzen, ist tatsächlich armselig. Weil es ganz einfach nicht stimmt.

LG Christian
Titel: Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Beitrag von: invisible am März 11, 2012, 20:31:08

In Punkt 4 der Beförderungsbedingungen ist ausdrücklich von einer Begleitperson die Rede, somit ist logischerweise der Fahrer die zweite Person die den Rollstuhl über die Stufen zu heben hat.


Ein Fahrer hat die Bim zu fahren und kann daher schon mal ganz prinzipiell niemanden begleiten. Weiters steht in Punkt 4. ausdrücklich: "*Diese* Begleitperson hat für [...] das Ein- und Ausladen des Rollstuhles zu sorgen." Es ist für mich sogar schon fraglich ob eine Kindergruppe mit nur zwei Aufsichtspersonen überhaupt die Anforderung "eine Begleitperson pro Rollstuhl" erfüllt, da AFAIK schon für die Kindergruppe selbst zwei Begleiter vorgeschrieben sind.

Wie gesagt: die Fahrer sollen natürlich helfen; Rampe ausklappen, für Platz im Fahrzeug sorgen, zweckmäßige Aufstellung vorschlagen, auf Haltegurte hinweisen, und ja auch mal anschieben damit man schneller die Rampe rauf ist. Das ist aber etwas ganz anderes als den ganzen Rollstuhl samt nicht angeschnalltem Kind die Stufen rauf und ums Eck zu wuchten.
Erstellt am: 11 März 2012, 20:24:22

Es gibt kein Verbot, weil ein Verbot gegen x Gleichbehandlungsgesetze verstossen würde und rechtlich niemals haltbar wäre. Und daraus ergibt sich klar, wenn ein Rollstuhl durch die Tür passt und eine Begleitperson vorhanden ist,

UND ein entsprechend gekennzeichneter (=dafür tauglicher und zugelassener) Einstieg vorhanden ist. Damit scheiden alle Grazer Hochflurzüge IMHO aus.

Nebenbei denke ich nicht dass das prinzipiell gegen das Gleichbehandlungsgesetz verstößt, solange Niederflurzüge in brauchbaren Intervallen angeboten werden (und *da* geb ich dir Recht dass die HGL ein Problem haben). Die Alternative wäre Hochflurwagen überhaupt außer Betrieb zu nehmen und nur mehr im Halbstundentakt zu fahren - was sicher nicht im Sinne des Gesetzgebers ist.

Zitat

Nur wenn der Fahrer dazu körperlich nicht in der Lage wäre kann er davon absehen.


Nach deiner Logik dürften die HGL dann nur kräftige Männer einstellen, damit gewährleistet ist, dass alles und jeder immer überall hinein gehoben werden kann - womit sie aber auch wieder gegen das Gleichbehandlungsgesetz verstoßen würden.
Titel: Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Beitrag von: Viator am März 11, 2012, 21:33:38
Um noch einmal Manfreds Argument aufzugreifen:

Die Vorschriften und deren Umsetzung sind in vielen Bereichen des öffentlichen Dienstes oft dermaßen rigide, dass allzu oft eine wohlwollende Mehrleistung engagierter Bediensteter verhindert wird.
Der Fahrer hätte sich wahrscheinlich sogar strafbar gemacht, wenn er die Mitnahme eines Fahrgastes im Rollstuhl in einer anscheinend nicht (mehr) dafür zugelassenen Garnitur aktiv ermöglicht hätte. Ganz zu schweigen davon, wenn aufgrund einer möglicherweise stärkeren Bremsung sich das Kind oder ein anderer Fahrgast/ eine andere "Fahrgästin" an dem Rollstuhl verletzt hätte.
Wenn nichts passiert, ist alles in Ordnung. Passiert aber auch nur eine Kleinigkeit, wird sofort der Bedienstete dafür haftbar gemacht und steckt mit dem Kopf in der Schlinge, nur weil er eigentlich sozial, human usw. sein wollte und geholfen hat. Krankenkassen erklären sich für leistungsfrei, findige Anwälte versprechen Eltern ein nettes Schmerzensgeld. Viele Eltern können da nicht widerstehen. (Amerikanische Zustände lassen grüßen.)

Der Richter hätte den Fahrer angefahren, ob er seine eigenen Beförderungsbedingungen etwa nicht lesen könne oder diese schuldhaft missachtet habe, und das, wo doch vielleicht ganze sechs Minuten später eine geeignete Garnitur zur Fahrgastbeförderung zur Verfügung gestanden wäre...

Möglicherweise war der Fahrer nicht fähig, diese Sachlage der Lehrerin eindeutig, klar, aber freundlich zu vermitteln und hat damit erst diese peinliche und für den öffentlichen Verkehr schädliche Kalamität provoziert. Wenn er patzig war, WENN, dann muss er sich den Vorwurf gefallen lassen, dem Ansehen des öffentlichen Verkehrs empfindlich geschadet zu haben. Vielleicht hat aber auch die Lehrerin, vollgestopft mit auswendig gelernten Anti-Diskriminierungs-Parolen, nicht mit sich reden lassen.

Wie geschrieben, ich war nicht zugegen, be- oder verurteile daher niemanden ohne genaue Kenntnis der Situation.
Titel: Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Beitrag von: StefanTiran am März 11, 2012, 22:22:35
Ganz so drastisch wie st.georg das beschreibt, ist es wohl nicht. Immerhin haften Betreiber von Eisenbahnen und Kraftfahrzeugen verschuldensunabhängig per Gesetz und müssen Versicherungen abschließen, die HGL müssen also gegen jegliche Ansprüche aus Unfällen versichert sein. Weiters ergibt sich aus der Fürsorgepflicht der Arbeitgeber gegenüber den Arbeitnehmern, dass Schäden, für welche eine Versicherung einspringen kann, von dieser bezahlt werden und eben nicht vom Arbeitnehmer.

Der Verantwortungsaspekt, den ich ja auch eingebracht habe, betrifft also die moralische Verantwortung, was uns auch wieder zum Humanismus bringt. Es heißt ja auch "das Gegenteil von gut ist gut gemeint" und "the road to hell is paved with good intentions". Außerdem sind Charaktere, die in "Dr. House"-Manier auch mal Leute vor den Kopf stoßen, erfrischender als solche, die ständig nur schleimen.

Warum ausgerechnet die Brandgefahr so belächelt wird, verstehe ich nicht, ich habe schon mehrmals Jugendliche beim Zündeln beobachtet, in Zusammenhang mit Winterkleidung kann da schon ein nettes Feuer entstehen.

Liebe Grüße,
Stefan
Titel: Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Beitrag von: Viator am März 11, 2012, 22:36:27

Ganz so drastisch wie st.georg das beschreibt, ist es wohl nicht. Immerhin haften Betreiber von Eisenbahnen und Kraftfahrzeugen verschuldensunabhängig per Gesetz und müssen Versicherungen abschließen, die HGL müssen also gegen jegliche Ansprüche aus Unfällen versichert sein. Weiters ergibt sich aus der Fürsorgepflicht der Arbeitgeber gegenüber den Arbeitnehmern, dass Schäden, für welche eine Versicherung einspringen kann, von dieser bezahlt werden und eben nicht vom Arbeitnehmer.



Bei sog. "leichter Fahrlässigkeit", also wenn der Fahrer es nur (schuldhaft) übersehen hat, dass jemand entgegen den Vorschriften im Rollstuhl in seiner nicht dafür zugelassenen Garnitur mitfährt, glaube ich das auch.

Im gegenständlichen Fall aber könnte sogar "grobe Fahrlässigkeit" vorliegen [wenn man dem Fahrer auch keinen Vorsatz zur Schädigung eines Fahrgastes anhängen wird können (sogar dahingehend wird möglicherweise im Falle des Falles ermittelt werden!)], und es besteht die Möglichkeit, dass die Versicherung Regressansprüche gegenüber dem "grob fahrlässigen" Fahrer geltend machen darf. Eine Zitterpartie für einen hilfsbereiten Fahrer jedenfalls.
Titel: Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Beitrag von: invisible am März 11, 2012, 22:52:33

Warum ausgerechnet die Brandgefahr so belächelt wird, verstehe ich nicht, ich habe schon mehrmals Jugendliche beim Zündeln beobachtet, in Zusammenhang mit Winterkleidung kann da schon ein nettes Feuer entstehen.


"So eine Bahn aus Stahl kann ja eh nicht brennen..." - Kaprun lässt grüßen. Nicht dass mir die dadurch ausgelösten beinahe schon paranoiden Brandschutzauflagen gefallen würden, aber als Illustration dass vermeintlich lächerliche und undenkbare Situationen plötzlich bittere Realität werden können ist es an dieser Stelle wohl geeignet; insbesondere weil das Stichwort 'Feuer' schon gefallen ist.
Auch die Folgen für die Mitarbeiter, die die Vorschriften nur ein klein wenig gebogen haben (der Heizlüfter war nicht für den Einbau in Fahrzeugen zugelassen, aber mei, es steht ja auch nicht drauf dass es explizit verboten wäre, wird schon passen), sind daran sehr gut ablesbar. Auch die oben genannten Versicherungen versuchen natürlich sich ihr Geld wieder zu holen - was bei fahrlässigem Verhalten sogar einige Aussicht auf Erfolg hat.
Titel: Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Beitrag von: Manfred am März 11, 2012, 22:55:55
@St. Georg
Wir haben zwar heute schon deswegen miteinander telefoniert, aber eben auch nur aneinander vorbeigeredet.
Flow hat sich doch die Mühe gemacht die Beförderungsbedingungen hier rein zu kopieren.
Nicht gelesen? Es steht da:
4 Jeder Rollstuhl muss bei Hochflurfahrzeugen von mindestens einer erwachsenen Person
begleitet werden. Diese Begleitperson hat für Hilfestellung beim Ein- und Aussteigen der
mobilitätseingeschränkten Person und für das Ein- und Ausladen des Rollstuhles zu sorgen.
5. Beim Ein- und Aussteigen ist das Fahrpersonal dazu angehalten, Hilfestellung zu leisten.
Also ist die Lehrerin die Begleitperson, und selbstverständlich verantwortlich, wenn etwas passiert. Steht doch ganz klar da.  Der Fahrer ist nur angehalten zu helfen. Wo entsteht da für den ein Problem?

Ein Problem entsteht nur für das abgewiesene Kind: Klar wird es dann von den anderen beschuldigt, daran schuld zu sein, dass die Klasse nicht mit der Straßenbahn fahren konnte, sondern wegen dem behinderten Mädchen mit dem Bus fahren musste. Die Behinderung ist schlimm genug, da muss nicht noch in der Wunde gebohrt werden.  Auf  Grund Deines Berufes müsstest Du ja wissen wie grausam Kinder sein können.

@Martin
Wenn da aber dann andere behaupten, es sei überhaupt verboten in einer Hochflurtram einen Rollstuhl mitzunehmen, ohne oder trotzdem dass die Beförderungsbedingungen gelesen haben, so ist Besserwisser sicher kein inhumaner Ausdruck.

Titel: Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Beitrag von: Viator am März 11, 2012, 23:12:11

4 Jeder Rollstuhl muss bei Hochflurfahrzeugen von mindestens einer erwachsenen Person
begleitet werden. Diese Begleitperson hat für Hilfestellung beim Ein- und Aussteigen der
mobilitätseingeschränkten Person und für das Ein- und Ausladen des Rollstuhles zu sorgen.
5. Beim Ein- und Aussteigen ist das Fahrpersonal dazu angehalten, Hilfestellung zu leisten.


Nun, wenn DAS die gültigen Vorschriften sind, scheint wohl der Fahrer durch die Unterlassung der Hilfestellung die Beförderungsbedingungen verletzt zu haben. Da müsste er schon einen guten Grund zu seiner Entlastung vorweisen können...
Titel: Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Beitrag von: Telefonzentrale am März 12, 2012, 00:23:03
Ich mische mich ungern ein, da ich nicht bei der Situation dabei war und nicht ohne Wissen über andere urteile.

Aber:

Bitte die Beförderungsbedingungen nicht so zu zitieren, wie es den persönlichen Vorlieben entspricht, sondern wie sie tatsächlich abgedruckt sind, nämlich:

2. Anlagen und Fahrzeuge dürfen mit nicht zusammengeklappten Kinderwagen und Rollstühlen
nur nach Maßgabe der technischen Voraussetzungen und des vorhandenen Platzangebotes
benützt werden.
3. Es dürfen ausnahmslos nur die hiefür gekennzeichneten Türen benützt werden.
4. Jeder Rollstuhl muss bei Hochflurfahrzeugen von mindestens einer erwachsenen Person
begleitet werden. Diese Begleitperson hat für Hilfestellung beim Ein- und Aussteigen der
mobilitätseingeschränkten Person und für das Ein- und Ausladen des Rollstuhles zu sorgen.
5. Beim Ein- und Aussteigen ist das Fahrpersonal dazu angehalten, Hilfestellung zu leisten.
6. Für die Sicherung von Rollstühlen und Kinderwagen mittels der vorhandenen
Befestigungseinrichtungen im Wageninneren ist selbst zu sorgen.

Reiner Bezug auf 4) ohne Beachtung von 3) ist unzulässig.

Allenfalls könnte man hinterfragen, wozu 4) in den Beförderungsbedingungen angeführt wird, wenn dieser Punkt durch 3) gar nicht schlagend werden kann. Denn es gibt schlicht und ergreifend keine mit dem blauen Rollstuhlsymbol gekennzeichneten Hochflurtüren.

Es wäre der sachlichen Diskussion dienlich, nicht irgendwelche für die eigene Argumentation passende Texte aus dem Gesamten (hier Beforderungsbedingungen) herauszuklauben - vielen Dank!

Nicht zuletzt kann man eine Änderung der gegenständlichen Bedingungen nur dann erreichen, wenn man die limitierenden Punkte nicht totschweigt!
Titel: Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Beitrag von: 200er am März 12, 2012, 09:52:03

In Punkt 4 der Beförderungsbedingungen ist ausdrücklich von einer Begleitperson die Rede, somit ist logischerweise der Fahrer die zweite Person die den Rollstuhl über die Stufen zu heben hat.


Eine völlig unzulässige Auslegung! In Punkt 4 ist von der Begleitperson die Rede, die die Hilfestellung zu besorgen HAT und in Punkt 5 vom Fahrpersonal, das zur Hilfestellung ANGEHALTEN ist. Die Person laut Punkt 4 kann nie und nimmer identisch mit der Person laut Punkt 5 sein!!! Sonst wäre ja auch nicht klar, ob die Person nun die Hilfestellung zu besorgen HAT oder bloß ANGEHALTEN ist! Man kann doch nicht ernsthaft glauben, dass für ein und die selbe Person in zwei direkt untereinander stehenden Punkten verschiedene Pflichten geschaffen werden! "Begleitperson" ist natürlich nur derjenige, der den Rollstuhlfahrer sonst schon begleitet.

Außerdem wurde ja auch schon zu Recht darauf hingewiesen, dass die Punkte 4 und 5 bezüglich der Hilfestellung überhaupt nur dann zum Tragen kommen, wenn geeignete + hierfür gekennzeichnete Türen vorhanden sind. Die Altwagen haben leider keine geeigneten + hierfür gekennzeichneten Türen für Rollstühle. Das liegt nicht nur an den Türen selbst, sondern vor allem an den Stufen und an der Einstiegsbreite.

Noch etwas zur persönlichen Betroffenheit: Auch ich habe manchmal einen (allerdings erwachsenen) Rollstuhlfahrer zu begleiten und ich habe sogar schon größte Probleme, den Rollstuhl im Rückwärtsgang über eine normal hohe Gehsteigkante zu rollen. Man hat dabei größte Ängste, umzukippen. Man muss auch darauf Rücksicht nehmen, dass der Rollstuhlbenützer im Gegensatz zu einer nicht mobiltätseingeschränkten Person selbst keinerlei Widerstand leisten kann, wenn er herauszukippen droht. Es ist unmöglich, dass er sich selbst mit den Beinen gegen ein Herausfallen abstützt usw. Ich kann auch bestätigen, dass ein Rollstuhl im Gegensatz zu Kinderwagen unten über keinen festen Teil verfügt, bei dem ein zweiter Helfer überhaupt zupacken könnte.

lg 200er


Titel: Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Beitrag von: PeterWitt am März 12, 2012, 13:48:04

Allenfalls könnte man hinterfragen, wozu 4) in den Beförderungsbedingungen angeführt wird, wenn dieser Punkt durch 3) gar nicht schlagend werden kann. Denn es gibt schlicht und ergreifend keine mit dem blauen Rollstuhlsymbol gekennzeichneten Hochflurtüren.

Es gibt sie nicht mehr - aber es gab sie! Und zwar auf Gummirädern und aus Salzburg, zum Überwinden der Treppe waren Rampen vorhanden, und das Fahrzeug war an der Front sowie an der entsprechenden (Hochflur-)Türe mit einem Rollstuhl gekennzeichnet.
Warum es noch in den Beförderungsbedingungen steht? Naja, Dinge ändern sich, Texte bleiben halt...  ;)
Warum z.B. werden im Busbetrieb noch immer die Niederflurkurse gekennzeichnet, obwohl es seit fast 10 Jahren keine Hochflurer mehr gibt?
Titel: Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Beitrag von: amadeus am März 13, 2012, 08:56:14
Wir haben in der gesamten Diskussion auch etwas nicht bedacht:

Die Beförderungsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen Fahrgast und Verkehrsunternehmen und stellen eigentlich keine Dienstanweisung für das Personal dar. Das dürfte wohl irgendwie extra geregelt sein.
Titel: Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Beitrag von: invisible am März 13, 2012, 22:01:56

Wir haben in der gesamten Diskussion auch etwas nicht bedacht:

Die Beförderungsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen Fahrgast und Verkehrsunternehmen und stellen eigentlich keine Dienstanweisung für das Personal dar. Das dürfte wohl irgendwie extra geregelt sein.


Allerdings werden diese Dienstanweisungen wohl a) nicht im Widerspruch zu den Beförderungsbestimmungen stehen und die sind b) natürlich trotzdem für die Fahrgäste bindend. Nachdem allein aus den Beförderungsbestimmungen das Verweigern der MItnahme IMHO gerechtfertigt (wenn auch vielleicht vor Ort unzureichend kommuniziert) war sind ergänzende Dienstanweisungen hier aber eigentlich eh nicht relevant.
Titel: Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Beitrag von: Manfred am März 13, 2012, 22:49:43
@Telefonzentrale
St. Georg habe ich mit dem zitieren der Punkte 4 und 5 nur deutlich gemacht, dass da der Hilfestellung leistende Fahrer auf Grund der die Verantwortung tragenden Begleitperson außer Obligo ist, wenn etwas passieren sollte.
Der Punkt 3 bezieht sich ja nicht auf die Tür sondern den bei der Türe befindlichen Abstellplatz. Bei jeder anderen Türe wäre, falls der Rollstuhl oder auch ein Kinderwagen dort platziert würde, das Ein- und Aussteigen stark behindert oder unmöglich gemacht, ganz gleich ob Hoch- oder Niederflurtram.
Als Rollstuhlfahrer würde ich mich wohl gefoppt fühlen, wäre dort ein Rollstuhlzeichen angebracht, wo ich ohne Begleitperson gar nicht hin kann.
Nach Meinung einiger hier, entschuldigt sich die Führung der HGL für etwas nicht gemacht zu haben, was man sowieso nicht hätte tun dürfen.
Dann schreiben die so offensichtlich ahnungslosen noch explizit wie ein Rollstuhl in einem Hochflurwagen zu befördern ist, obwohl es doch angeblich gar keine Hochflurtram gibt, in der dies erlaubt sei. Die Führung der HGL wurde zwar durch politischen Proporz und Frauenquote bestimmt, deswegen sind aber noch lange nicht blöde.
Titel: Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Beitrag von: Ch. Wagner am März 14, 2012, 08:03:52

dass da der Hilfestellung leistende Fahrer auf Grund der die Verantwortung tragenden Begleitperson außer Obligo ist, wenn etwas passieren sollte.


... was du aber durch einen Gesetzestext oder ein Urteil erst belegen mußt. So bleibt es schlichtweg eine Behauptung.
LG! Christian

Titel: Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Beitrag von: StefanTiran am März 14, 2012, 09:15:13
Hallo,



... was du aber durch einen Gesetzestext oder ein Urteil erst belegen mußt. So bleibt es schlichtweg eine Behauptung.
LG! Christian




Es gibt kein Präzendenzrecht bzw. Fallrecht in Österreich. Urteile gelten nur für den konkreten Fall, für den sie gefällt wurden. Trotzdem ist das Risiko für den Fahrer nicht allzugroß. Zivilrechtlich greift aufgrund des Dienstnehmerhaftplfichtgesetzes das Prinzip der Mäßigung greift. Auch strafrechtlich dürfte, so lange der Fahrer nicht alhokolisiert ist, nicht allzuviel drinnen sein.

Viel schwerwiegender ist aber ohnedies die moralische Verantwortung. Wer möchte schon, dass wegen der eigenen Fehleinschätzung ein Kind stirbt oder Verletzungen erleidet.

Liebe Grüße,
Stefan
Titel: Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Beitrag von: Manfred am März 14, 2012, 23:13:43
@CH. Wagner
Da liegt generell das Problem des geringen Vertrauens der Bevölkerung in unsere Rechtssprechung. Es wird vor Gericht Recht gesprochen und nicht der Gerechtigkeit zum Durchbruch verholfen. Kurz zusammengefasst, steht in den Beförderungsbedingungen die Begleitperson hat für alles zu sorgen und das Fahrerpersonal ist dazu angehalten beim Ein- und Aussteigen zu helfen. So wie das Fahrpersonal sich nicht kümmern muss ob sich stehende Passagiere auch festhalten, ist es auch nicht für das fixieren des Rollstuhles verantwortlich. So sehe ich das jedenfalls. Ein Richter könnte das natürlich anders sehen, als schlichte Behauptung der HGL die seiner Meinung nicht entspricht...

@Stefan Tiran
Das Kind wurde doch längst verletzt. Ihm wurde (wieder einmal?) gezeigt,dass es minderwertig ist, nicht wert ist in einer Tram mitgenommen zu werden. Und das vor der ganzen Klasse. Seelische Wunden bleiben, ein gebrochenes Bein heilt aber wieder. Und das kapieren eben Leute wie Stefan Tiran nicht.
Titel: Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Beitrag von: invisible am März 15, 2012, 00:02:44

Dann schreiben die so offensichtlich ahnungslosen noch explizit wie ein Rollstuhl in einem Hochflurwagen zu befördern ist, obwohl es doch angeblich gar keine Hochflurtram gibt, in der dies erlaubt sei.


Wie schon erläutert gab es eben in der Vergangenheit sehr wohl Hochflurfahrzeuge, die die Mitnahme von Rollstühlen (wenn auch recht umständlich) erlaubten. Aber auch in den ex-Salzburger Bussen gab es für diesen Zweck Rampen - und das obwohl die Stufen dort weniger Steil und auch weniger zahlreich waren.
Titel: Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Beitrag von: Telefonzentrale am März 15, 2012, 00:57:48
Zitat
Das Kind wurde doch längst verletzt. Ihm wurde (wieder einmal?) gezeigt,dass es minderwertig ist, nicht wert ist in einer Tram mitgenommen zu werden. Und das vor der ganzen Klasse. Seelische Wunden bleiben, ein gebrochenes Bein heilt aber wieder. Und das kapieren eben Leute wie Stefan Tiran nicht.

Das sehe ich aus meiner Erfahrung nicht so: In einer gesunden, entspannten Klassengemeinschaft wird aus solchen Vorgängen kein Drama gemacht. Und es ist nicht immer das Kind im Rollstuhl das limitierende Element einer Klassengemeinschhaft: Es kann auch andere treffen, etwa wenn die ganze Klasse einen Stoff nocheinmal durchmachen muss, weil ihn ein paar Lernschwache nicht kapiert haben. Da sagt auch niemand: die armen lernschwachen Schüler nehmen Schaden und werden verletzt. Oder beim Sport die Fettleibigen, oder beim Schwimmen die Nichtschwimmer oder beim Werkunterricht die Grobmotoriker.

Meine Erfahrung: Behinderte als ganz normale Schüler, Kameraden, Mitmenschen behandeln. Sie selbst wollen in den wenigsten Fällen etwas anderes. Und das Leben besteht eben aus positiven und negativen Erfahrungen. Nur aus diesen Erfahrungen heraus kann ein junger Mensch reifen. Gefahr droht aus anhaltenden Extremsituationen, etwa einem instabilen Elternhaus.

Die Abweisung eines Straßenbahnfahrers und 6 Minuten Warten auf die nächste Niederflurbim ist mit Sicherheit kein Grund zur Sorge um das Wohlergehen des Schülers. Im Besonderen, wenn die Aufsicht die Entscheidung ruhig und gelassen akzeptiert hätte.

Und ja, man hätte auch vorher bei den HGL anrufen können, zu welcher Uhrzeit eine Niederflurstraßenbahn bei besagter Haltestelle zu erwarten ist .... das Telefon ist bereits erfunden  ::)
Titel: Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Beitrag von: amadeus am März 15, 2012, 08:29:25
Missverständnis

Barbara Muhr zum LB ,,Sozialdienst für Tramfahrer" vom 12. 3. 2012

Wo Menschen arbeiten, passieren leider Missverständnisse wie in dieser speziellen Causa, die durch das Handeln und den falschen Ton eines einzelnen Mitarbeiters in die Schlagzeilen geriet. Zu diesem aus moralischer Sicht nicht zu rechtfertigenden Verhalten ist zu sagen, dass der Fahrer allerdings aus rechtlicher und betriebstechnischer Sicht richtig gehandelt hat.

Es gibt in Graz leider noch immer Hochflurstraßenbahnen, die keine sicheren Einrichtungen für Menschen mit Behinderung haben. Dies war bei dem betreffenden Fahrzeug der Fall. Kommt es in einer solchen Hochflurstraßenbahn zu einer Notbremsung, so ist der Rollstuhl nicht gesichert.

Ich darf Ihnen darüber hinaus mitteilen, dass die Graz-Linien ihre Schulungen und Sensibilisierungen hinsichtlich des Umgangs mit Menschen mit Behinderung immens verstärkt haben. Wir bitten Sie, unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht pauschal zu verurteilen.

Barbara Muhr, Vorstandsdirektorin Graz-Linien

Quelle: Kleine Zeitung (http://www.kleinezeitung.at/)
Titel: Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Beitrag von: Martin am März 15, 2012, 09:53:44
Wahrscheinlich hatte der Niederflurwagen eine kleine Revision oder wurde für Fahrschulen oder desgleichen benötigt.

Ich bin mir sicher, dass die HGL sich etwas dabei denken, wenn ein NF Fahrzeug auf einem Kurs fährt der nach der Frühspitze einzieht.
NF Fahrzeuge werden sicher nicht absichtlich in der Remise hinterstellt.

Um wieder zum Thema zurückzukehren:
Dazu dürften jetzt durch die Stellungnahme von Frau Mag. Barbara Muhr in der Kleinen wohl alle Unklarheiten beseitigt sein.  ;)
Titel: Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Beitrag von: flow am März 15, 2012, 10:50:56

Dazu dürften jetzt durch die Stellungnahme von Frau Mag. Barbara Muhr in der Kleinen wohl alle Unklarheiten beseitigt sein.  ;)


Gibt es das auch für nicht Kleine-Leser?
Titel: Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Beitrag von: Variobahn am März 15, 2012, 11:44:45

Dazu dürften jetzt durch die Stellungnahme von Frau Mag. Barbara Muhr in der Kleinen wohl alle Unklarheiten beseitigt sein.  ;)


Wurde also der Fahrer "betoniert", weil er sich gemäß den Vorschriften verhalten hat?
Titel: Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Beitrag von: Martin am März 15, 2012, 12:53:44

Wurde also der Fahrer "betoniert", weil er sich gemäß den Vorschriften verhalten hat?

Wieso?
Zitat

Zu diesem aus moralischer Sicht nicht zu rechtfertigenden Verhalten ist zu sagen, dass der Fahrer allerdings aus rechtlicher und betriebstechnischer Sicht richtig gehandelt hat.


Wie ich immer sagte, ist das eine Art Zwickmühle.

Was meinst Du mit betoniert? - vielleicht wurde ihm gesagt, wie er künftig reagieren soll.
Titel: Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Beitrag von: Empedokles am März 15, 2012, 13:30:42

Wurde also der Fahrer "betoniert", weil er sich gemäß den Vorschriften verhalten hat?

Natürlich NICHT!

Der Fahrer war mit seiner Entscheidung im Recht.
Nur dürfte er sich von der wahrscheinlich quengelnden Lehrerin zu einem nicht kundengerechten Ton hinreissen haben lassen. Möglicherweise wurde er dafür
Zitat

"strengstens ermahnt".
Titel: Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Beitrag von: Ch. Wagner am März 15, 2012, 14:24:44

Gibt es das auch für nicht Kleine-Leser?


Aber selbstverständlich.
Und was sagt der Betriebsrat dazu: ein Mitarbeiter hat sich korrekt verhalten ist ist deswegen moralisch verwerflich? Was hat Frau Muhr noch in der HGL zu suchen?
LG!Christian
Titel: Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Beitrag von: Martin am März 15, 2012, 17:05:58

Gibt es das auch für nicht Kleine-Leser?


Antwort #89 - hier in diesem Thread  - auf diese habe ich mich auch bezogen...  ;) http://www.styria-mobile.at/home/forum/index.php?topic=7040.msg91187#msg91187



Und was sagt der Betriebsrat dazu: ein Mitarbeiter hat sich korrekt verhalten ist ist deswegen moralisch verwerflich? Was hat Frau Muhr noch in der HGL zu suchen?

Wenn sich der Mitarbeiter im Ton vergreift, kann man kaum von "korrekt" sprechen. - Da wir alle nicht dabei waren, auch Frau Mag Muhr nicht - können wir nur von Informationen Dritter ausgehen.

Ausserdem was hat die Vorschrift von einem Straßenbahnbetrieb mit Moral zu tun? -
Weil vermutlich ein Fahrer moralisch vll falsch und noch dazu in einem schlechten Ton auf die Anfrage einer Kundschaft reagiert aber dabei alle  (moralisch hinterfragbaren) Vorschriften beachtet, soll seine Chefin den Hut nehmen, weil sie diese Tatsache den Medien erklärt?  -
Das lieber Christian musst Du mir genauer erklären.

Das Einhalten einer Vorschrift schließt nicht moralische Unbedenklichkeit ein.
Titel: Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Beitrag von: Ch. Wagner am März 15, 2012, 19:14:56

Das lieber Christian musst Du mir genauer erklären.


Ich will es zumindestens versuchen.
Es gibt eine Vorschrift, daß in Hochflurfahrzeugen kein Rollstuhlfahrer in seinem Rollstuhl mitgenommen werden darf. (So nebenbei: wieso hat die Begleitperson nicht das Kind in den Wagen getragen, auf einen Sitz gesetzt und den Rollstuhl in einem Auffangraum abgestellt?). An diese durchaus sinnvolle Vorschrift (wie auch Frau Muhr bestätigt) hat sich der Fahrer gehalten. Die Beschwerdeführerin hat am Ton des Fahrers etwas auszusetzen gehabt. Wie der Fahrer aber das gesagt hat, und auch warum, wissen wir nicht, ebensowenig in welchem Ton die Begleitperson mit dem Fahrer geredet hat. Und Frau Muhr weiß das ganz sicher auch nicht, sie war ja nicht dabei. Sie beurteilt aber dieses - nb. ihr nicht bekannte - Verhalten als moralisch nicht zu rechtfertigen. Und das steht der Frau Muhr sicher nicht zu. Sie kann höchstens ein fehlerhaftes Verhalten feststellen, aber nicht die Moral des Fahrers in Frage stellen.
Zudem ist Frau Barbara Muhr Vorstandsdirektorin der Graz-Linien. Sie hat damit auch eine "Fürsorgepflicht" den Mitarbeitern gegenüber. Im letzten Satz bittet sie, daß die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht pauschal verurteilt werden. Sie aber verurteilt einen Mitarbeiter (durch das Handeln und den falschen Ton eines einzelnen Mitarbeiters), weil diese "spezielle Causa ... in die Schlagzeilen geriet". Sie gesteht zwar im nächsten Absatz ein, daß der Fahrer rechtlich richtig gehandelt hat, aber letzlich besteht die Schuld des Fahrers darin, daß über diesen Vorfall in der Zeitung berichtet wurde. Und sie nimmt sich heraus, nur weil es in der Zeitung stand, dem Fahrer, ihren Mitarbeiter, in aller Öffentlichkeit als moralisch verwerflich zu bezeichnen. Moralisch verwerflich handeln Herr Assad und andere Diktatoren, nicht aber ein Bimfahrer, der jemand auf die geltenden Beförderungsbedingungen hinweist. 
Und das, lieber Martin, ist für mich bedenklich, daß Frau Muhr nicht zu ihrem Mitarbeiter steht, sondern in aller Öffentlichkeit ihn zu Sau macht, quasi wortwörtlich. Im April letzten Jahres hat sie auch in einem Interview zum Thema Fahrgäste Stellung genommen, sie erwarte von ihnen Respekt, Wertschätzung und Höflichkeit. Der Fahrer aber kann das von ihr nicht erwarten.
Frau Muhr lebt in einer eingetragenen Partnerschaft. Sie selbst sollte also wissen, wie die Bevölkerung mit Pauschalverurteilungen umgeht, und alles dafür tun, daß solche Vorkommnisse das bleiben was sie sind: lächerliche Streitigkeiten, die intern und nicht via Medien ausgetragen werden sollen.

LG!Christian
Titel: Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Beitrag von: Variobahn am März 15, 2012, 20:10:10
Danke für die ausführliche Darlegung der Argumente, die ich in meiner Antwort 93 in einem Satz zusammenfassen wollte!
Titel: Re: Öffis: Kind im Rollstuhl durfte nicht mit
Beitrag von: Martin am März 16, 2012, 10:28:32
Lieber Christian!

Prinzipiell hast Du ja Recht, aber was wir alle nicht wissen können ist ein betriebsinterner Ablauf in der HGL - wo ja der Fahrer schon sicher befragt wurde (vll von Frau Muhr persönlich) und sein Verhalten vll  auch bereut und selbst einsieht, dass er moralisch falsch gehandelt hat.
Das sind aber alles Dinge, die sich für uns im Reich der Spekulationen abspielen. - Man kann dafür weder den Fahrer noch seine "Chefin" verurteilen.

Sollte das alles hinter dem Rücken des Fahrers passiert sein, ist es natürlich eine Frechheit. - Da gebe ich Dir 100% Recht!

Gerade so einen Fall muss man mit Glacé - Handschuhen anfassen, da ja die durchaus sinnvolle Vorschrift einen behinderten Menschen vor den Kopf stoßen könnte.
Ich glaube sowohl der Fahrer als auch die Verantwortlichen der HGL sind sich nun dessen bewusst. Vielleicht wird das ja bei den nächsten Beförderungsbedingungen berücksichtigt.

Gestern ist die erste neue Variobahn gefahren. - wenn alles klappt sollten am Jahresende über 40 Niederflurstraßenbahnen für den Verkehr in Graz zugelassen sein. Bei den etwas mehr als 50 Kursen, die tagsüber unterwegs sind, sollten sich 2/3 NF-Fahrzeuge locker ausgehen. Dann ist eine solche Diskussion hoffentlich obsolet.