Zum Hauptinhalt springen
  • Wir sind gesiedelt! -> NEUES FORUM

    Sollte keine E-Mail gekommen sein, bitte um Neuregistrierung.

Thema: Strafe trotz gültigem Ticket (7826-mal gelesen) Vorheriges Thema - Nächstes Thema

0 Benutzer und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Re: Strafe trotz gültigem Ticket
Antwort #15
In der Steiermark hat man halt kein Geld für die Öffis übrig, da es z.B.: in Innsbruck auf allen Linien (ausgenommen O, F und R) gibt es keinen Ferientakt, es ist also egal, ob man heiße Luft oder Leute unter 20 transportiert.

Re: Strafe trotz gültigem Ticket
Antwort #16
Warum regt man sich wegen 20 € für das Ferien Ticket auf?  :pfeifend:
Sonst wird doch das Geld für den Alkohol ausgegeben.
LG TW 581

Re: Strafe trotz gültigem Ticket
Antwort #17

Der Titel muß doch heißen: Strafe wegen ungültigen Tickets. Die eingeschränkte zeitliche Benützbarkeit war den Betroffenen bekannt. Wenn also jemand vorher fährt, hat er keinen gültigen Fahrausweis und wird zu Recht bestraft.

So ist es. Wenn mans genau nimmt, hat es die Betroffene einfach darauf ankommen lassen, obwohl sie es wusste. Dass sie dann so einen Wind macht, ist nicht gerechtfertigt. Wenn man schon über diese Beschränkung diskutieren will, hätte man das Thema auch anders zur Sprache bringen können.


Dann gleich an das ÖBB Sommerticket - auch nicht in der Früh gültig.

Eben. MMn zurecht. Wer in der Früh zu einem (Ferial)Job fahren muss, wird dort wahrscheinlich auch genug Geld verdienen, um sich eine/2 Montaskarte(n) leisten zu können.
Und für alle anderen sollte ein Beginn um 8:30 noch früh genug sein.

MfG, Christian