Obwohl das eigentliche Thema des Threads schon in Vergessenheit geraten zu sein scheint,
muss ich trotzdem darauf zurückkommen:
Ich hoffe ja wirklcih dass die Banditen bei solchen Aktionen zu einem 1:1 Wiederaufbau verdattert werden, [...]
Was soll denn das jetzt bitte?
Es kann doch wohl niemand ernsthaft glauben, dass ein abgetragenes Denkmal durch einen Nachbau
ersetzt werden kann! Wer eine solche Forderung stellt, hat offensichtlich von der Aufgabe des Denkmal-
schutzes nicht die leiseste Ahnung.
Da Dir ja die Charta von Venedig
bekannt ist, muss ich Dir dringend nahelegen, deren Inhalt auch in diesem
Fall zur Kenntnis zu nehmen, und nicht nur dann, wenn es Dir - vermeintlich
- in den Kram passt.
Da diese Anlage bisher nicht unter Denkmalschutz stand, kann es sich bei der jetzt plötzlich eingeleiteten
Unterschutzstellung nur entweder um ein gekauftes Verfahren oder um ein krasses Versäumnis des
Denkmalamtes handeln. Warum wurde das Bauwerk, wenn es tatsächlich schutzwürdig ist, nicht schon
früher unter Denkmalschutz gestellt?
Die Vorgehensweise ist gesetzlich gedeckt, natürlich, aber genau da liegt das Problem.
Ein Denkmalschutz, der nur reagiert, aber nicht agiert, ist ein völlig nutzloses Instrument.
Der Strafrahmen für die nicht bewilligte Schleifung von Gebäuden bewegt sich zwischen 363 und 14.535 Euro
Diese Machenschaften mit solchen "Strafen" zu belohnen, ist ja ein Anreiz, wenn nicht gar eine Aufforderung dazu.
Um diese zu unterbinden, gäbe es durchaus Möglichkeiten, zB eine Zwangsenteignung bei nicht bewilligten Abbrucharbeiten.
Auch eine Erhöhung der Strafen für die beteiligten Firmen bzw den Bauführer, uU der Entzug der Befugnis, könnte hier
Wunder wirken...
Ein einmal abgebrochenes Gebäude kann jedenfalls durch keine Strafe, am allerwenigsten aber durch eine Kopie
(wir sind ja wohl nicht in Las Vegas) wiederhergestellt werden.
Der eigentliche Sinn des Denkmalschutzes scheint jedenfalls nicht nur denen völlig unbekannt zu sein, die
entweder tatsächlich illegalerweise geschützte Gebäude abtragen oder, wie im vorliegenden Fall, Versäumnisse
des zuständigen Amtes eben beinhart ausnützen.
LG Rainer