Neue Straßenbahnen für Graz

Begonnen von TW 529, 27 03, 2022, 17:11

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StlB Kh. 101

Ja, aber wenn man sie noch braucht ... Kann mir jedenfalls vorstellen, dass die 600er noch mindestens 10 Jahre lang fahren.

ptg

Zitat von: Martin am Heute um 13:54An den Anrainern, an der Politik und dem fehlenden Geld für eine Anwohnergarage unter dem Vorplatz der Herz-Jesu-Kirche.
Naja! Lange hat im Herz-Jesu-Viertel wohl auch die "schützende Hand" ihr(sein) Scherflein dazu beigetragen.

38ger

Zitat von: Sanfte Mobilität am Heute um 14:00Eigentlich nur an der Politik bzw. den Behörden entsprechende verkehrsorganisatorische Maßnahmen umzusetzen (Parkverbot entlang der Linie 3 und Schrägparkplätze/Einbahnregelungen in den Nebenstraßen).

W.

Um welche Abschnitte der Linie 3 geht es da konkret? Auf Google Street View schaut es mMn jedenfalls nicht so aus als ob eine Variobahn oder ein Flexity nicht an den parkenden Autos vorbeikommen würde. mEn gibt es da in Wien einige Stellen wo der Abstand zwischen Straßenbahn und parkenden Autos weniger ist als in Granz in der Sparberbachgasse oder der Schillerstraße?

Südbahnlöwe

In der Sparbersbachgasse gibt es regelmäßig Behinderungen durch Gleisparker.

PeterWitt

Zitat von: 38ger am Heute um 17:04Um welche Abschnitte der Linie 3 geht es da konkret? Auf Google Street View schaut es mMn jedenfalls nicht so aus als ob eine Variobahn oder ein Flexity nicht an den parkenden Autos vorbeikommen würde. mEn gibt es da in Wien einige Stellen wo der Abstand zwischen Straßenbahn und parkenden Autos weniger ist als in Granz in der Sparberbachgasse oder der Schillerstraße?
Es geht um den Abschnitt in der Sparbersbachgasse und in der Schillerstraße. Das KÖNNEN ist nicht das Problem, das DÜRFEN ist es. Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen muss zwischen Fahrzeug und festen Hindernissen ein 70cm breiter Rettungskorridor frei bleiben, dies betrifft alle Fahrzeuge, die ab dem Zeitpunkt der Rechtsgültigkeit dieser Bestimmung zugelassen wurden. Somit sind 500er, 600er und CR außen vor, VB und Flexity fallen da aber hinein.

Piwanka Blanda

Zitat von: ptg am Heute um 16:43Naja! Lange hat im Herz-Jesu-Viertel wohl auch die "schützende Hand" ihr(sein) Scherflein dazu beigetragen.

Der berühmte Bewohner der Naglergasse ist schon lange nicht mehr im Amt.
Warum schafft das die grüne Frau Vizebürgermeisterin nicht?

Stefan 4076

Zitat von: PeterWitt am Heute um 17:43Es geht um den Abschnitt in der Sparbersbachgasse und in der Schillerstraße. Das KÖNNEN ist nicht das Problem, das DÜRFEN ist es. Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen muss zwischen Fahrzeug und festen Hindernissen ein 70cm breiter Rettungskorridor frei bleiben, dies betrifft alle Fahrzeuge, die ab dem Zeitpunkt der Rechtsgültigkeit dieser Bestimmung zugelassen wurden. Somit sind 500er, 600er und CR außen vor, VB und Flexity fallen da aber hinein.
Wurde diese Bestimmung nicht kürzlich geändert bzw. gelockert?

38ger

Zitat von: PeterWitt am Heute um 17:43Es geht um den Abschnitt in der Sparbersbachgasse und in der Schillerstraße. Das KÖNNEN ist nicht das Problem, das DÜRFEN ist es. Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen muss zwischen Fahrzeug und festen Hindernissen ein 70cm breiter Rettungskorridor frei bleiben, dies betrifft alle Fahrzeuge, die ab dem Zeitpunkt der Rechtsgültigkeit dieser Bestimmung zugelassen wurden. Somit sind 500er, 600er und CR außen vor, VB und Flexity fallen da aber hinein.

Und das ist eine nur in Graz oder nur in der Steiermark gültige Bestimmung? Ansonsten müsste das in Wien für den Flexity, vermutlich aber sogar schon für die klimatisierten ULF in Wien ja genauso gelten? ???

FlipsP

Zitat von: Stefan 4076 am Heute um 18:50Wurde diese Bestimmung nicht kürzlich geändert bzw. gelockert?

Irgendsowas hab ich auch im Kopf!

Ch. Wagner

#1194
Zitat von: Stefan 4076 am Heute um 18:50Wurde diese Bestimmung nicht kürzlich geändert bzw. gelockert?


Ganz sicher nicht.
Das Gesetz wurde aufgrund der Brandkatastrophe 2000 in Kaprun erlassen. Und nach 155 Toten wird man das sicher nicht ändern.

Sanfte Mobilität

Zitat von: 38ger am Heute um 18:57Und das ist eine nur in Graz oder nur in der Steiermark gültige Bestimmung? Ansonsten müsste das in Wien für den Flexity, vermutlich aber sogar schon für die klimatisierten ULF in Wien ja genauso gelten? ???

Das ist ein Bundesgesetz (Eisenbahnrecht) und gilt natürlich auch in Wien (außer Bestand).

W.